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Nr. 3. Steucrverwaltung.
qnittungen über 18138888,31 Jt im Vorjahre — zur Einlösung
gelangt.
Die sonstige Jsteinnahme der Annahmestelle XIV für ver
zogene Steuerzahler, sowie für Umsatzsteuer. Gebühren für Feuer-
sichcrbeilswachen, Anerkennungsgebühren, Renlenbankrentcn und Wander-
gewerbestcuer belief sich einschließlich 16 770,24 Jt aufgekommener
Gebühren im abgelaufenen Berichtsjahr auf 16 912 282,4» Jt —
gegen 15 085 516,24 Jt im Vorjahre.
Schließlich ist noch derjenigen 2 817 Posten über zusammen
76 272,68 Jt Staatseinkommensteuer, Ergänzungssteuer und Gemeinde-
abgabe zu gedenken, die für Rechnung der hier regimentierten
Militärpersonen aus deren Gehältern durch Vermittelung der
zuständigen Kassenverwaltungen berichtigt wurden, im Vorjahre
2 777 Posten über zusammen 77 173,i» Jt-.
3. Mahnung und Zwangsvollstreckung.
Die bei der Einsammlung der Steuern durch die Steuererheber
verbliebenen Steuerreste sind von den Steuererhebern in ihrer Eigen
schaft als Vollziehungsbeamie auf Grund der Verordnung vom
15. November 1899 nebst Ausführungsanweisung vom 28. November
1899 weiter verfolgt und durch die Vornahme der Mahnung und der
Zwangsvollstreckung unter Beachtung der gesetzlichen Fälligkeitstermine
zur Erledigung gebracht worden.
Hierbei hat von den im Laufe des Etatsjahres 1905 fällig
gewordenen 2 827 691 Posten,
und von den am Schlüsse des Vorjahres in Rest
verbliebenen . 55 722
zusammen 2 883113 Posten,
— gegen 2 634 088 Posten im Vorjahre — aus
weislich des in Anlage WI zusammengestellten Er-
--^"geblilfses des Mahn- und Zwangsverfahrens die
Mahnung bei 522921
angeordnet werden müssen, gegen 478 276
im Vorjahre — siehe Spalte 4 daselbst —.
Auf je 100 Steuerposten entfallen somit 18,14 Mahnungen gegen
18,ie im Vorjahre.
Hiervon sind bei oder nach erfolgter Mahnung zur Ab
wendung der Pfändung durch Zahlung (siehe
Spalic 5) . . . .' 302 389 Posten
erledig! worden, gegen 286 068
im Vorjahre, mithin mehr . . ...._. - 16821 Posten.
Auf je 100 Mahnungen find somit 5*,83 Zahlungen geleistet
worden, gegen 59,8i im Vorjahre.
Tie nach Ablauf der Mahnfrist eingeleitete Zwangsvoll
streckung ist fruchtlos ausgefallen (siehe Spalte 9)
bei ... ' 197 821 Posten
gegen - 171816
im Vorjabre. mithin mehr 26005Posten.
Auf je 100 Mahnungen entfallen mithin 37,8° Pfändungen
ohne Erfolg — im Vorjahre 35.92 — und auf je 100 Steuer-
posren 6,86 fruchtlose Zwangsvollstreckungen gegen 6,52 im Vorjahre.
Die nach vergeblicher Mahnung angeordnele Zwangsvoll
streckung ist niit Erfolg durchgeführt und sind Pfändungen voll
zogen worden:
I. in körperliche Sachen (siehe Spalte 6)
wegen 7 614 Posten,
— gegen 6 692 Posten im Vorjahre.
II. in Geldsordcrungen (siehe Spalte7) wegen 14956
— gegen 13 599 Posten im Vorjahre,
zusammen wegen 22 570 Posten
gegen 20 291
mithin mehr 2 279 Posten.
Auf je 100 Steucrposten entfallen hiernach 0,26 Pfändungen
in körperliche Sachen — gegen 0,25 im Vorjahre — und
0,32 Pfändungen in Geldforderungen — wie im Vorjahre.
Von 100 Mahnungen haben sich 4,32 — gegen 4.24 im Vor
jahre — durch erfolgreiche Pfändung von körperlichen Sachen
und Gkldforderungen erledigt, während auf je 100 Sicuerposten
0,78 Pfändungen mit Erfolg, gegen O.77 ini Vorjahre, entfallen.
III. Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Steuerpstichtigcr (stehe Spalte 8), ist im abgelaufenen Berichts-
jähre ,n 134 Fällen wegen Umsatzsteuer in 7 Fällen wegen
Staats- und Gemeindeeinkomnicnstcuer. sowie Gewerbesteuer,
beantragt worden.
In 33 von diesen 141 Fällen erfolgte Zahlung.
Nach dem in der Steuerkasse geführten Psandkammerkontroll-
buch, in das auch die von den städtischen Vollziehungsbeamten der
Kommission für Zwangsvollftreckungssacheu ausgeführten Pfändungen
eingetragen werden. Val die Abführung gepfändeter körper
licher Sachen zur Pfandkammer in 151 Fällen — gegen 169 im
Vorjahre — stattgefunden.
Von den Prandstücken wurden versteigert 110 gegen 122 im
Vorjahre — freigegeben infolge Zahlung vor der Versteigerung 27
— gegen 31 im Vorjahre —, wävrend die Freigabe auf Grund nach
gewiesener Eigentumsansprüche dritter Personen in 14 Fällen —
gegen 16 im Vorjahre — erfolgte.
Die wirklichen Abpfändungen betrafen:
a) Steuerrückstände in 95 Fällen,
davon 6 Gewerbesteuerposten, 5 Hundesteuerposteu,
84 Ein komm ensteuerp osten,
b) Gewerbegcrichts- und Gewerbesachen in .... 37
0) Ersuchen auswärtiger Behörden in 16
d) Schulgeld und Schulstrafen in 3
zusammen 151 Fälle,
wie oben angegeben.
Von den wegen Steuerrückstände in 95 Fällen — gegen 89-
im Vorjahre — erfolgten Abpfändungen körperlicher Sachen wurden
die Pfandstücke:
1. versteigert (siehe Spalte 10) in 73 Fällen,
2. freigegeben infolge Zahlung der Restbeträge vor
der Versteigerung in 20
3. freigegeben auf Einspruch dritter Personen in . 2
sind obige 95 Fälle.
Da eine öffentliche Versteigerung der Pfandstücke zur Deckung
von Steucrresten in 78 Fällen — gegen 64 im Vorjahre —statt
fand, so ergibt sich, daß von je 10Ö Steuerposten bei 6,003 — iin
Vorjahre O.002 — die öffentliche Versteigerung notwendig war. Die
als Anlage W II beigefügte Zusammenstellung gibt vom Elatsjahr 1901.
ab ein genaues Bild von dem Steuerbetrag und der Zahl der in
den einzelnen Etatsjahrcn notwendig gewordenen wirklichen Ab
pfändungen und Versteigerungen körperlichen Sachen nebst dem
prozentualen Verhältnis zu der Gesamtzahl der Steuerposten und zu
der wirklichen Solleinnahme sämtlicher Steuern.
Hiernach hat sich die Zahl der wegen rückständiger Steuern
wirklich stattgcfundenen Abpfändungeu — siehe Spalte 4 — gegen
das Vorjahr um 6, die der Versteigerungen — siehe Spalte 6 — um
9 vermehrt.
Ter Prozentsatz der Abpfändungen zur Gesamtzahl der Steuer
posten ist derselbe, der der Versteigerungen um O.ooi höher wie im
Vorjahre, dagegen ist der auf 100 Jt Steuersoll entfallende Betrag
wegen defien die Abpfändung und der Verkauf stattgefunden hat, um
0,003 niedriger als im Vorjahre
Außer den vorbesprochenen Zwangsvollstreckungen ist hier noch
folgender Zwangsmaßregeln zu gedenken:
1. Bei der Hundesteuer mußte nach erfolglosem Pfändungsversuch
in 92 Fällen — gegen 107 im Vorjahre — die Abholung der
steuerpflichtigen Hunde und deren lleberweisung an den Deutschen
Tierschutzvercin Hierselbst angeordnet werden. Von diesen
Hunden sind indes 57 — gegen 51 im Vorjahre — bei oder
nach erfolgter Abholung durch Zahlung der rückständigen Hunde-
steuer wieder eingelöst worden.
2. Nach fruchttoseni Ausfall der Zwangsvollstreckung wurden ein
schließlich der^ am Schluffe des Etalsjahres 1904 unerledigt
gebliebenen 178 Ladungen über 35 511,»2 Jt im Laufe des
jetzigen Berichtsjahres 573 anscheinend zahlungsfähige
Steuerschuldner mit einem Sleuerbetrage von zusammen 97266.08^5
beim hiesigen Königlichen Aniisgencht I und anderen Amts
gerichten zur Ableistung des Offenbarnugseidcs vorgeladen: im
Vorjahre 661 Schuldner mit 78 597,83 Jt.
Infolge dieser Ladungen, welche die Wahrnehmung von 183 Terminen
erforderlich machten, haben 150 Schuldner mit einem Steuerbetrage
von 15 729,50 Jt — gegen 199 mit 16 544,84 Jt im Vorjahre —
ihre Rückstände gezahlt, 257 Schuldner Leisteten den Offenbarungseid
und ihre Schuldrcste im Betrage von 87 763,24 ^5 mußten als unbei-
treiblich niedergeschlagen werden — im Vorjahre 26 541,0? von
284 Schuldnern —unerledigt blieben am Schluffe des Etalsjahres 1905
166 Ladungen über zusammen 43 834,18 Jt gegen 178 Ladungen
über 35 511,42 Jt in, Vorjahre.
Von obigen 150 Zahlungen sind
a) 78 mit 3892,20 Jt
vor Leistung des Eides,
d) 72 mit 11 837,36 -
infolge Stellung des Antrages auf Personalhaft
eingegangen
Sind 15 729,66 Jt.
3. Aus Anlaß des Zwangsvollstreckungsverfahrens entstanden
300 Zivilprozcsse - gegen 401 im Vorjahre —:
a) seitens der Steuerkage als Klägerin 298
— gegen 398 im Vorjahre —.
d) gegen die Steuerkaffe als Beklagte 2
— gegen 3 im Vorjahre —.
Bei Durchführung dieser Streitsachen mußten 449 gerichtliche
Termine wahrgenommen iverden, im Vorjahre 399.
4. Ferner wurden in 153 Fällen — gegen 246 im Vorjahre —
Grundsteuerforderungen zu den bei dem Königlichen Ante