Nr. 18. Städtische Krankenanstalten.
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auf Vorschlag der Deputation, die Zinsen in gleicher Weise wie bei
dem Rieß'schen Legat (s. III, letzter Absatz) zu verwenden. In beiden
Fällen erklärte die Stadtverordnetenversammlung zu der vorgeschlagenen
Verwendung ihre Zustimmung.
4. Pflegcriunenschulen.
A. Die Pslegcrinnenschule im Krankenhause im Friedrichs-
Hain bewirkt die Ausbildung der zum Verbände des Viktoriahauses
für Krankenpflege. Landsberger Allee 19/20, gehörigen Schülerinnen,
aus denen die in den Krankenhäusern im Friedrichshain, am Urban
und im Kaiser und Kaiserin Friedrich-Kinderkrankenhause, sowie im
Waisenhause und in den Heimstätten tätigen Viktoriaschwestern
entnonimen werden. Die Beschäftigung dieser Schwestern in den
städtischen Anstalten erfolgt nach Maßgabe des von den Gemeinde
behörden mit dem genannten Vereine geschlossenen Vertrages
vom 25. April 1892. Auf Antrag des Vereinsvorstandes wurden
die bisher von der Stadtgemeinde gezahlten Vergütungssätze von
jährlich 480 JC für eine Oberschwester und 360 JC für eine Schwester
auf 600 bezügl. 450 JC vom 1. April 1906 ab erhöht.
Die angegebenen Beträge sind Durchschnittssätze, die Festsetzung
der Gehälter und deren Zahlung erfolgt durch das Vikwriahaus.
Vom 1. April 1906 ab gelten die neuen Vergütungssätze gleichmäßig
für alle in städtischen Anstalten tätigen Viktoriaschwestern, während
bis dahin die Höhe der Sätze in den einzelnen beteiligten städtischen
Verwaltungen eine verschiedene war. Für die Beköstigung der im
Krankenhause im Friedrichshain beschäftigten Vikloriaschwestern und
Schülerinnen erhält das Viktoriahaus eine Vergütung von 1,so JC
für den Tag und Kopf, für die Reinigung der Wäsche der Schülerinnen
1 JC für den Kopf und die Woche; die Beköstigung der in dem
Krankenhause am Urban und im Kinderkrankenhause sowie in den
übrigen städtischen Anstalten tätigen Vikloriaschwestern und die
Reinigung ihrer Wäsche findet in den Anstalten selbst statt.
An den beiden im April und im Oktober beginnenden Aus-
bildungskursen, deren jeder 6 Monate dauert, nahmen zusammen
40 Schülerinnen teil.
L. In der zweiten städtischen Pflegerinnenschule im
Krankenhause Moabit werden Schülerinnen zur Ausbildung für
den städtischen Krankenpflegedienst nach Maßgabe der von den
Gemeindebehörden genehmigten Satzungen vom 20. Februar 1904
aufgenommen. In jedem Eiatsjahre beginnen (April und Oktober)
zwei je ein Jahr dauernde Ausbildungskurse, die festgesetzte Zahl der
Teilnehmerinnen beträgt 30 für jeden Kursus.
Ueber die Aufnahine der Schülerinnen entscheidet die Anftalts-
direktion; Bedingungen für die Aufnahme sind ein unbescholtener Ruf,
ein Alter nicht unter 20 und nicht über 35 Jahre, guter Gesundheits-
zustand und ausreichende allgemeine Bildung. Beim Eintritt muß
die Schülerin sich verpflichten, nach Ablauf des Ausbildungsjahres
noch 3 Jahre der städtischen Schwesternschaft anzugehören. Nach
sechs Monaten erhält die Schülerin bei völlig freier Station ein
Taschengeld von 10 JC monatlich. Hat sie am Schluffe der Ausbildung
die Prüfung vor der Direktion und der Oberin bestanden, so erhält
sie als Schwester ein Anfangsgehalt von jährlich 360 JC, welches
jährlich um 30 JC bis auf 540 JC steigt. Mit dieser Summe beginnt
das Gehalt der Oberschwestern und steigt alle zwei Jahre um 30 JC
bis auf 660 JC.
Jährlich erhalten die Schwestern einen mehrwöchigen Erholungs-
urlaub. Bei eintretender Dienstunfähigkeit wird den Schwestern Ruhe
geld nach Maßgabe des Gemeindebeschluffes vom 9. Mai INI
gewährt, d. h. nach zehnjähriger Dienstzeit? die vom Tage des Eintritts
als Schülerin ab gerechnet wird, 1 / i des Einkommens; mit jedem
zurückgelegten Dicnstjahre steigt das Ruhegehalt um V,g des Einkommens.
Außer dem Bargehalt wird freie Wohnung mit Heizung^ und
Beleuchtung, freie Kost vom II. Tisch, freie Dienstkleidung und freie
Reinigung derselben sowie der eigenen Wäsche, endlich freie ärztliche
Behandlung und Arznei gewährt. Der Wert dieser Nebenbezüge ist
auf jährlich 860 JC festgesetzt und wird in dieser Höhe bei Ermittelung
des Ruhegeldes in Berechnung gezogen. Auf das Ruhegeld kommt
die Hälfte der Invalidenrente zur Anrechnung.
Die Zahl der Schülerinnen in den beiden Kursen des Etats
jahres 1905 betrug zusammen 51, als Schwestern in die städtische
Schwesternschaft wurden im Berichtsjahre aufgenommen 32. Am
1. April 1906 gehörten der städtischen Schwesternschaft außer der
Oberin 97 Oberschwestern, Schwestern und Probeschwestecn an, außer
dem waren 35 Schülerinnen vorhanden. '
Weihnachten 1905 konnte den Oberschwestern und Schwestern das
nach einem Entwürfe des Bildhauers Konstantin Stark von der
städtischen Kunstdeputalion zur Ausführung empfohlene Schwestern
abzeichen übergeben werden. Das Abzeichen ist eine an silberner
Halskette zu tragende silberne Medaille, welche auf der Schaufeite
eine auf den Pflegeberuf hinweisende symbolische Darstellung der
Barmherzigkeit und auf der Rückseite die Worte: „Schwesternschaft
der Stadl Berlin" trägt. Als Abzeichen für die Oberin dient die
gleiche Medaille in vergoldeter Ausführung.
Uebersicht,