No. 44. Feuerwehr.
VII. Feuerwehrtelegraphie.
Allgemeines.
Durch Verfügung des Herrn Polizeipräsidenten vom 2. Mai 1904
(I. 1565), wurde folgendes bestimmt:
Zentraltelegraphenstation.
Die Zentraltelegraphenstation des Polizeipräsidiums, welche bisher
der Abteilung für Feuerwehr dienstlich unterstellt gewesen ist, bildet
vom 15. Mai d. Js. ab eine unter der unmittelbaren Dienstaufsicht der
Abteilung I stehende selbständige Geschäftsstelle. Infolge dieser Um
gestaltung treten für die Station von dem genannten Zeitpunkte ab die
für die selbständigen Bureaus geltenden allgemeinen Bestimmungen mit
den aus nachfolgenden Ausführungen sich ergebenden Maßgaben in Kraft.
a) Die Beamten der Zentraltelegraphenstation unterstehen fortan
in disziplinarischer Beziehung direkt dem Polizeipräsidenten.
Ihre Personalien werden deshalb seitens des Vorstehers der
Station unmittelbar dem Polizeipräsidenten vorgelegt und, wie
bisher, durch den betreffenden Dezernenten bei Abteilung I
bearbeitet.
b) Sämtliche Angelegenheiten, betreffend die Einrichtung bezw.
Unterhaltung des Polizeitelegraphen und der Polizeifernsprech
anlage, werden bei der Station selbständig — ohne Mitwirkung
der Abteilung für Feuerwehr — bearbeitet. Wichtige Sachen
sind indessen bei Abteilung I vorzulegen.
Die von der Station auslaufenden Schreiben an fremde
Behörden, Lieferanten etc. sind unter der Firma „Zentral
telegraphenstation“ abzusenden und gemäß Ziffer VI 4 der Ver
fügung über den Geschäftsgang beim Polizeipräsidium vom
24. März 1901 zu behandeln. Berichte der Station an den
Polizeipräsidenten bezw. an Abteilung I sind unter der Firma:
„Der Telegrapheningenieur“ zu vollziehen.
c) Bezüglich derjenigen Angelegenheiten, welche die Feuerwehr
telegraphie oder die gemeinsamen Telegraphenanlagen für Polizei
und Feuerwehr betreffen, verbleibt der Abteilung fürFeuerwehr
bezw. dem Branddirektor ein Anordnungsrecht gegenüber der
Zentraltelegraphenstation. Diese Angelegenheiten werden deshalb
von der genannten Station nach Anweisung der Abteilung für
Feuerwehr bearbeitet.
d) In der Erledigung des Rechnungswesens verbleibt es im all
gemeinen beim bisherigen Verfahren. Die Rechnungen sind
hinsichtlich der Richtigkeit ausschließlich unter der Firma
„Der Telegrapheningenieur“ zu bescheinigen.
e) Sollten in bezug auf die Bearbeitung der Sachen zu c) Zweifel
oder Meinungsverschiedenheiten entstehen, so ist die Entschei
dung der Abteilung I herbeizuführen.
Die untergeordneten Dienststellen werden angewiesen, künftig in
allen das Polizeitelegraphen-, Fernspreeh- und Signalwesen betreffenden
Angelegenheiten unmittelbar mit der Zentraltelegraphenstation zu
verkehren.
Infolgedessen erscheinen die reine Polizeiangelegenheiten be
treffenden Angaben im Jahresbericht der Feuerwehr hinfort nicht mehr,
sondern bis auf weiteres nur solche Angaben, welche sich auf reine
Feuerwehrangelegenheiten beziehen und auf noch vorhandene gemeinsame
Anlagen.
Die Fernsprechanlage erhielt Doppelleitungsbetrieb unter Auf
stellung eines hierfür geeigneten Sehaltschrankes in der Hauptwache;
ferner wurde von letzterer nach den 5 Kompagniewachen je eine zweite
Verbindungsleitung hergestellt, sowie innerhalb der Hauptwache eine
besondere Hausfernsprechanlage für den inneren Dienst eingerichtet, um
für den gesteigerten Verkehr einen rascheren Abfluß zu schaffen.
Der Betrieb der Feuerwehrmorseleitung erfolgt jetzt tagsüber durch
einen Umformer, während der Nacht durch Sammler; die Primärelemente
bei der Zentraltelegraphenstation sind in Wegfall gekommen.
Zu Exerzier- bezw. Unterweisungszwecken hat in der Hauptwache
ein Hausfeuermelder Aufstellung gefunden.
9 Straßonfeuermelder wurden durch Fuhrwerk zertrümmert, nur
in 2 Fällen ließ sich teilweiser Kostenersatz erreichen.
Umfangreichere Kabelverlegungen fanden hauptsächlich in folgenden
Straßen statt: Holzmarktstraße, Schönhauser Allee, Großbeerenstraße,
Lausitzer Platz, Arndtstraße, Oharlottenstraße.
A. Stationen.
Die Zahl der Stationen beträgt am 31. März 1905:
1 Zentraltelegraphenstation,
15 Morsetelegraphenstationen,
63 Fernsprechstationen.
Es wurden neu aufestellt:
A. Öffentliche Feuermelder:
1. Fidicinstraße, Ecke Kopisohstraße,
2. Görlitzer Ufer, Ecke WrängeIstraße,
3. Krausenstraße, Ecke Oharlottenstraße,
4. Lausitzer Platz, Ecke Waldemarstraße,
5. Triftstraße, Ecke Torfstraße.
Versetzt wurde der Straßenmelder Görlitzerstraße 48 nach der
Ecke der Oppelnerstraße.
B. Privatfeu.ermelder:
1. Potsdamer Platz — Untergrundbahn,
2. Reinickendorf, Berlinerstraße 128 — Filialhospital des
Arbeitshauses,
8. Kürassierstraße 21/22 — Kinderasyl,
4. Karlstraße 19 — Dr. Lassar,
5. Jüdenstraße 34 — Rathausneubau,
6. Klosterstraße 53 — „
7. Museumstraße — Kaiser Friedrichmuseum,
8. Museumbröcke — „
9. Friedrichstraße 236 — Lustspielhaus,
10. -
11. Weinbergsweg 12/13 — Nationaltheater,
12. „ -
13. Veteranenstraße 28 — Jandorf & Oo.,
14. Alte Jakobstraße 20/21 — Bergmannshof,
15. Neue Friedrichstraße 15 — Landgericht,
16. Leipziger Platz 12 — Wertheim,
17. Leipzigerstraße 135 — Wertheim,
18. Am Köllnischen Park 8 — Landesversicherungsanstalt,
19. Splittgerbergasse 3 — Loge,
20. Jerusalemerstraße 40 — Tietz.
Eingegangen sind:
Privatfeuermelder:
1. Alexanderstraße 40 — Intimes Theater,
2. -
3. Brüderstraße 11 — Berlinische Feuerversicherung,
4. Leipzigerstraße 75 — Herrenhaus,
5. Am Lustgarten, Dombaugerüst,
6. Neue Friedrichstraße 16 — Landgericht,
7. Krausenstraße 46 — Tietz.
Außerdem sind mehrere Privatfeuermelder innerhalb des Gebäudes
verlegt.
Am 1. April 1904 waren im Betriebe:
559 Feuermelder, davon 168 öffentliche,
Zugang 25 „ 5
Zusammen 584 Feuermelder, davon 173 öffentliche,
Abgang ■ ■ ■ ~ z „ —
Bestand am 31. März 1905 : 577 Feuermelder, davon 173 öffentliche.
Die Feuermelder sind mit den Feuerwachen in folgender Weise
verbunden:
Kompagniewache 1 . 34 Feuermelder, davon 12 öffentliche,
Zugwache 3 . . . .
28
„
16
„
Kompagniewache 2 .
38
„
„
11
„
Zugwache 1 ... .
46
„
„
19
„
8- - . .
18
„
„
9
„
Kompagniewache 3 .
24
„
„
8
Zugwache 11 ...
23
„
11
12 . . .
18
„
10
„
Kompagniewache 4 a .
61
„
18
„