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Nr. 10. Blindenpflege.
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Bezeichnung
Zweck
■=- Z
der St
i f t u n g
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Dr. med. Siraßmann'sches Geschenk. 500 M.
Geschenk der Frau Dr. Flora Straßmann vom 18. Dezember
1873.
Die Zinsen sind zu Prämien für Zöglinge der städtischen Blinden
anstalt bestimmt.
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Ungenannt. 1000 ^6.
Geschenk einer Witwe aus der hiesigen Lazarusgemeinde.
Die Zinsen sollen der städtischen Blindenanstalt zu Gute kommen.
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Veitmeyer'sches Legat. 30000 M.
Vermächtnis des am 3. Februar 1899 Hierselbst verstorbenen
Königlichen Geheimen Baurats Ludwig Alexander Veitmeyer.
Der städtischen Blindenanstalt, um aus den Zinsen die Zwecke
und die Ziele dieser Anstalt, besonders aber die dieselbe verlassenden
Blinden zu fördern.
V. Die Wilhelm und Jda Beckerstiftung (Blindenheim).
Am Schluffe des Berichtsjahres befanden sich 7 Insassen in dem
Heim und zwar ausschließlich weibliche Blinde: eine Insassin ist im
Laufe des Jahres freiwillig ausgeschieden. Es werden vorzugsweise
solche Blinde aufgenommen, die wegen hohen Alters oder infolge
Borhandenseins von Gebrechen ganz oder teilweise erwerbsunfähig
sind. Die Blinden werden vollständig auf Kosten der Stiftung unter-
halten: nur die von ihnen mitgebrachte Kleidung und Wäsche wird
aufgetragen. In dem Wohngebäude haben infolge der Feuchtigkeit
einige bauliche Reparaturen vorgenommen werden müssen, im übrigen
aber hat das Heim durchaus den Erwartungen entsprochen.
Berlin! den 4. Oktober 1905.
Deputation für die städtische Blindenpstege.
Straßmann.
Druck von W. & S. Locwentüal, Berlin