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Nr. 39. Vieh- und Schlachthof.
a) auf dem Schlachthof:
Rinder
Jungrinder
Kälber
Schafe
Schweine
Insgesamt
In den einzelnen
Jahren bezw.
v. H. der
abs.
v. H. der
abs.
v. H. der
abs.
v. H. der
abs.
v. H. der
v. H. des
in mehrjähr. Durch-
abs.
ge- be-
ae- be-
ge-
be-
ge-
be-
ge-
be-
erschlich-
bcschlag-
schnitt
Zahl
HiS-
Zahl
Zahl
schlach-
schlag
nahm-
Zahl
schlach-
schlag
nahm-
Zahl
schlach-
schlag
nahm-
teten
nahmten
leien | len
leien j 4en
teten
ten
teten
ten
teten
ten
Fleisches
1903
2 683 3 / 4
, | „
2,038 7o,3
257-/4
1,082 69,6
569
0,348
54,4
39
6,009
34,8
4 918
0,517
87,3
0,908
78,1
1902
2 022
1,315 57,5
125
0,081
15,8
19
0,004
10,i
3 315
0,42«
73,8
0,887
62,8
1901
2 105
1,125 49,0
Die entsprechenden
114
0,070
18,5
20
0,004
13,8
2 706
0,349
68,9
0,668
53,i
1900
2 053
1,109 48,6
Zahlen
der früheren
121
0,074
16,4
21
O,00B
9,6
3 044
0,364
60,o
0,688
51,3
1899
1 948
1,777 51,0
Jahre sind in den der
81
0,064
10,9
45
0,oii
17.i
3 005
0,405
66,o
0,644
61,2
1896/1900
1 669
1,068 | 48,7
Rinder entbalten.
86
0,068
10.2
8
0,002
3,2
3 225
0,388
71,8
0,698
53.«
1891/1895
732
0,617 26,8
25
0,021
7.3
3
—
—
1 796
0,201
67,4
0,312
42,8
d) in den Untersuchungsstationen:
In den einzelnen
Jahren bezw.
in mehrjähr. Durch
schnitt
Rinderviertel
Kälber
Schafe
Schweine
Insgesamt
abs.
Zahl
v. H
. der
abs.
Zahl
v. H. der
abs.
Zahl
v. H. der
abs.
Zahl
v. H. der
v. H. des
einge
führ
ten
be-
schlag-
nahm-
ten
einge-
führ-
ten
be
schlag
nahm-
ten
einge-
führ-
ten
be-
schlag-
nahm-
i ten
einge-
führ-
ten
be- -
schlag-
nahm
ten
einge- I bcschlag
führten j nahmten
Fleisches
1903
399
0,149
68,5
243
0,192
57,6
33
0,119
84,6
43
0,025
46,7
0,109
63,1
1902
192
0,069
43,i
—
—
—
—
—
—
38V-
0,030
40.3
0,046
31,i
1901
130
0,067
22,2
4
0,003
1,00
—
—
—
49
0 033
29,9
0,030
15,9
1900
165
0,066
19,2
3
0,002
0,68
1
—
—
30-/2
0,020
29,0
'0,038
15,9
1899
277
0,078
21,2
—
—
—
—
.
—
36
0,025
34.«
0,070
22,7
1896/1900
804
0,081
21.4
—
—
—
—
—
—
13
0,010
13,8
0,046
19,4
In deni bakteriologischen Laboratorium sind im Berichtsjahre
ausgeführt worden:
58 Untersuchungen auf Milzbrand; dieser ist 2 mal ermittelt,
im übrigen ausgeschlossen worden;
163 Untersuchungen von zweifelhaften Tuberkulosefällen mit 112
positiven Erfolgen; 34 mal ist Tuberkulose ausgeschlossen
worden, 15 mal haben Verimpfungen auf Versuchstiere vor
genommen werden müssen, wobei die Tuberkulose 9 mal hat
nachgewiesen werden können, und in 2 Fällen handelte es
sich um Pseudotuberkulose der Schafe (Preiß);
21 Untersuchungen von Fleisch solcher Tiere, bei denen ein Ver
dacht auf Blut- oder Eilerfieber vorlog: der Verdacht wurde
in 6 Fällen bestätigt, in den übrigen Fällen konnte das
Fleisch freigegeben werden;
8 Untersuchungen von zweifelhaften Geschwülsten;
254 Untersuchungen zur Feststellung der Lebensfähigkeit von
Finnen, der Art untergegangener Parasiten u. dergl.
In einem, an einem geschlachteten Ochsen festgestellten Milzbrand-
falle, der bei der Schlachtviehbeschau nicht hatte ermittelt werden
können und auch bei der Ausschlachtung nicht Verdacht erwecken mußte,
war eine Uebertragung von Milzbrandkeimen auf die Oberflächen und
Schnittflächen der zunächst danach geschlachteten Tiere anzunehmen
und nachweisbar. Diese äußerliche Uebertragung erstreckte sich
erwiesenermaßen auf eine größere Anzahl der geschlachteten Rinder,
als ursprünglich angenommen und nachgewiesen worden war. und hat
sich vielleicht noch weiter erstreckt, als sicher festgestellt worden ist:
nämlich nicht allein auf die in derselben Schlachtkammer, sondern auch
auf die in der benachbarten, mit jener durch einen Durchbruch un
mittelbar verbundenen Kammer hängenden Tierkörper.
Nach wissentlichem Ermesien war es unbedenklich, das nur äußer
lich mit Milzbrandkeimen verunreinigte Fleisch, umer Beobochiung der
gebotenen Vorsicht im Umgang mit dem rohen Fleisch, im sterilisierten
Zustande zum Genusse für Menschen zuzulassen, nach den bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen aber war es nicht zulässig. Damit nun
nicht bei etwaiger Wiederholung eines solchen Falles eine große Menge
Fleisch unnötigerweise dem Genusse gänzlich entzogen zu werden
brauche, ist anläßlich dieses Falles durch Bericht an das zuständige
Ministerium die Ausfüllung einer bisher nicht empfundenen Lücke in
den bestehenden Bestimmungen herbeizuführen versucht worden. Da
raufhin ist unterm 21. März 1904 durch das Ministerium für Land
wirtschaft k. eine allgemeine Verfügung erlassen worden, welche in
solchem Falle sowohl die unschädliche Beseitung der nur äußerlich
infizierten Tierkörper, als auch unter Umständen und unter bestimmten
Vorsichtsmaßregeln im Umgänge mit dem rohen Fleisch die Sterili
sation und Verwertung des Fleisches zu Nahrungszwecken (mittels
der Freibank) zuläßt. Zur Verhütung des auch unter diesen günstigeren
Umständen immerhin noch möglichen bedeutenden Schadens sind die
Gewerbetreibenden durch Anschlag in den Schlachtkammern von neuem
belehrt und angewiesen worden, in jedem Verdachtsfalle die Schlach-
tung solange zu unterbrechen, bis Entscheidung darüber getroffen
worden ist, ob Milzbrand vorliegt.
Der Tag der stärksten Schlachtung war der 8. April, der Milt-
woch vor Ostern, an dem 13 295 Tiere geschlachtet wurden, nämlich
532 Rinder, 118 Jungrinder, 4032 Kälber, 2 334 Schafe und 6 576
Schweine.
Die größte Zahl von Rindern (1 216 Stück) ist am 4. April,
einem Sonnabend, die größte Zahl von Jungrindern (424) am
14. November, ebenfalls einem Sonnabend, die von Kälbern 14032)
am 8. April, dem Mittwoch vor Ostern, die von Schafen (2 976) am
26. März, einem Sonnabend, und die von Schweinen (7 082) am
30. März. dem Mittwoch vor Ostern, geschlachtet nnd untersucht
worden.
Die Anzahl der auf Antrag von Schlächtern und Viehhändlern
im Laufe des Berichtsjahres zur Erhebung von Regreßansprüchen
ausgestellten Bescheinigungen über teilweise oder gänzlich beanstandete
Tiere beläuft sich auf 155.
II. Fleischbeschau in den Untersuchungsstationeu.
Die Trichinenschau beschränkt sich seit dem Beginn des Berichts
jahres auf dasjenige eingeführte frische Schweinefleisch, einschließlich
der Wildschweine, das nicht nachweislich bereits außerhalb auf
Trichinen untersucht worden ist; dieses betrug 1,si v. H., bei Ausschluß
der Wildschweine nur 0.38 v. H. des eingeführten Schweinefleisches
(Beschaugebühr 1 bezw. 0,40 J6).
Die Beschau der ausländischen Schweinefleischdauerware ist mit
dem genannten Zeitpunkt auf die staatlichen Beschauanstalten über-
gegangen.
In den noch verbliebenen beiden Untersuchungsstationen sind an
eingeführtem frischem Fleisch untersucht, und an Gebühren dafür ver
einnahmt worden: