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Nr. 32. Bauverwaltung.
Nachweisung
des Bestandes, Zuganges und Abganges an neuen und alten Pflaster
steinen im Jahre >908.
Bestand
ani I April
1903
qm
Zugang
qm
Abgang
(jm
Bestand
am 1. April
1904
qm
Nene Pflastersteine.
Klasse I
8 113
945
7168
II
29 086
10785
9612
80 259
- III
53 521
40665
31 371
62 815
. IV
4 070
267
3 803
V
1 920
1242
678
Summe
96710
51450
43 437
104 723
Alte Pflastersteine.
Klaffe I
II
. TU
. IV
V
. VI/VII
. VIII
. IX
3 656
278
7413
350
537
1090
(— 218 cl>m)
1 905
(— 381 cbm)
5 510
s— 1 102 C'-rn
36
4 978
11 575
28118
24 590
(= 4 918 cbm)
35 555
(=7111 cbm)
44 940
(= 8 98Scbm)
3 588
171
9 739
10343
28465
24 750
(— 4 950 cbm)
27 445
(= 6 48« cbm)
38 855
(= 7 771 cbm)
104
107
2652
1582
190
930
(= 186 cbm)
10015
(— 2 00 < cbra)
11 595
i = 2 319 cbm)
Summe
20 739
149 792
143 356
27175
Hierzu neue Pflaster
steine (vorstehendl .
96 710
51 450
43 437
104 723
Gesamtsumme
117 449
201 242
186 793
131898
cbm
cbm
cbm
cbm
Packsteine ....
1385
3 375
572
4 188
Schülliieiue ....
1488
3 908
2 548
2 848
Mit Einschluß der Kosten des Aufsetzens und der Depotverwaltung,
jedoch ausschließlich der Gehälter der angestellten Beamten, stellen sich
die Kosten oder der Wert des vorstehend angegebenen Steinbestandes,
des Zuganges und des Abganges wie folgt:
Geldausgabe:
Geldeinnahme:
Materialien-
Materialien-
bestand am
Zugang int
abqangim
1 bestand am
Anfange
Jahre
Jahre
I Schluffe
1903
1903
1903
1903
Jt
M
M
M
Nene Pflastersteine. .
1 139 029
494 915
504 735
1 234 340
Alte Pflastersteine . .
79 783
318 426
60584
Pack- und Schütlsteine
Verschiedene andere
24 766
313000
19 816
51 926
Materialien . . .
Für Arbeiten auf den
5 618
6 259
6123
Depotplätzen ein
schließlich der Kosten
der Herstellung von
Pack- und Schütt-
I
steinen wurden ge
zahlt bezw. zurück-
erstattet ....
lleberschuß infolge Ab-
75183
47
gäbe des Materials
zu höheren als den
Ankaufspreisen . .
I
69 962
i
Summe
1 249 196
953 060
849 283
1 352 973
2 202256
2202 256
Die Stadthauptkasse weist in Einnahme und Ausgabe 92,so M.
weniger nach, da ein Betrag in dieser Höhe von der Kasse nicht
verausgab!, sondern von einem anderen von der Kasse zu ver
einnahmenden Betrage abgesetzt worden ist.
3. Pflasterausführungeu.
a) Neupflasterungen.
Hierzu wird zunächst folgendes bemerkt:
Nach dem Ortsstatut I vom nsTsiwmget' *875 darf die bau-
polizeiliche Genehmigung zur Einrichtung von Wohngebäuden mit Ans
gängen nach Straßen, die noch nicht den baupolizeilichen Vorschriften
entsprechend hergerichtet sind, nur mit Zustimmung der städtischen
Bauverwaltung erteilt werden. Sie wurde früher in der Regel davon
abhängig gemacht, daß der Eigentümer sich persönlich verpflichtet,
seinerzeit die orlsstatutarischen Anlieger beitrüge zu zablen und durch
Hinterlegung von Wertpapieren Sicherheit für die Erfüllung dieser
Verbindlichkeiten leistete. Mancherlei Unzuträglichkeilen, die die Ab
tretung oder Pfändung solcher Kautionen für die Verwaltung zur
Folge hatte, haben vor einigen Jahren zu dem Beschluß Anlaß ge
geben, die Zustimmung in solchen Fällen, in denen mit annähernder
Sicherheit die späteren Anlicgerbeilräge berechnet werden können,
davon abhängig zu machen, daß der Eigentümer den berechneten
Betrag nicht sicherstellt, sondern zahlt, daß er ferner persönlich die
Verpflichtung übernimmt, den bei der späteren Feststellung der orts-
statutarischen Kosten auf das betreffende Grundstück entfallenden
Mehrbetrag nachzuzahlen, und daß er endlich auf die Rückgewähr des
etwa zu viel gezahlten Betrages verzichtet.
Als Kosten des zur ersten Pflasterung des Straßendammes
verwendeten Materials einschließlich seines Einbaues in den Straßen-
körper (§ 3 des Orlsstatuls II vom 7./19. März 1877) werden für
das Quadratmeter erhoben bei Hauptstraßen (Straßen mit fester Unter-
bcltung), die gepflastert sind in den Jahren 1897 und 1898: 14 M.
1899: 14,60 M, 1900: 15 M 1901, 1902 und 1903: 16,75 M\ bei
Nebenstraßen (Straßen mit Kiesbettung), die gepflastert sind in den
Jahren 1897 und 1898: 13*«, 1899: 13,so M, 1900: 14*«, 1901,
1902 und 1903; 15 *«.
Die Steigerungen, die sich in diesen Preisfestsetzungen, namentlich
seit dem Jahre 1900 bemerkbar machen, finden ihre Begründung vor
nehmlich in dem mit dem genannten Zeitpunkt eingetretenen sehr erheb
lichen Steigen der Arbeitslöhne.
Sofern die Pflasterung neuer Straßen durch Private oder auf
ihre Kosten erfolgte, sind während der im §11 bezeichneten Zeitdauer
entweder die tatsächlich«« Kosten für Uniei Haltung, oder als Beitrag
zu den Unterhaltungskosten für das Quadratmeter Dampfpflasterung
jährlich 20 ^ zu entrichten, oder aber es ist die Verpflichtung durch
einmalige Vorausbezahlung einer dem Betrage von 80 ^ für das
Quadratmeter entsprechenden Summe abzulösen.
Wollen Private die von ihnen anzulegenden Straßen ausnahnis-
weise asphaltieren, so bedarf es hierzu einer besonderen, an weitere
Bedingungen geknüpften Genehmigung der Baudeputaiion.
Die Festsetzung der gemäß dem obengenannten Ortsstatut von
den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu erstattenden'Kosten
für Anlage neuer Straßen ist im Laufe des Berichtsjahres für
folgende Straßenstrecken erfolgt: