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Nr. 6. Grundeigenthums-Deputation.
426 ijni, welche zürn Bau der Kreischaussee von Kalkberge
Rüdersdorf nach Erkner benöthigt wurden, hat die Sozietät unentgelt
lich dem Kreiskommunalvcrband des Kreises Niederbarnim übereignet.
Tic Auflassung des übereigneten Landes ist am 12. Januar 1901
erfolgt.
Eine Parzelle von 81 437 gm ist durch Kaufvertrag vom 20. De
zember 1900 für den Preis von 22 802,3« Jt von dem Bauernguts
besitzer Matthes in Rüdersdorf von der Sozietät zur Ausbeutung
erworben worden. Die Auflassung an die Sozietät ist am 11. März
1901 erfolgt.
IV. Grundbuchliche und prozessuale Angelegenheiten.
1. Die Regulirung der Grundbuchsverhältnisfe sämmtlicher
städtischer Grundstücke ist weiter fortgeschritten. Die durch die städtische
Baudeputation, Abtheilung II, und durch die Deputation für die
städtischen Kanalisationswerke und Riesellfeder bei den ihrer speziellen
Verwaltung unterstehenden Gruüdstücken vorgenommenen Grundbuchs
operationen sind in den Materialien vermerkt worden.
2. Die prozessuale Thätigkeit der Deputation hat sich im Wesent
lichen aus die Beitreibung von rückständiger Miethe und Pacht erstreckt,
auch haben Räumungsklagen zwecks Entfernung hartnäckig säumiger
Miethsschuldner aus den Micthsräumen angestrengt werden müssen.
Es sind auf unseren Antrag 166 gerichtliche Zahlungsbefehle
erlassen worden, und zwar wegen
a) 9 651,65 Jt rückständiger Miethe,
b) 387,86 - - Pacht.
-In 5 Fällen ist gegen den erlassenen Zahlungsbefehl Widerspruch
erhoben worden, sämmtliche Widersprüche sind durch richterliches
Urtheil zurückgewiesen worden.
Durch 9 angestrengte zugleich mit Miethszinsklagen verbundene
Räumungsklagen haben wir l 131,26 Jt eingefordert. Von den auf
unsere Veranlassung vorgenommenen Zwangsvollstreckungen sind 26
fruchtlos ausgefallen. Nur in 2 Fällen haben wir das Zwangs-
voüstreckungsverfahren bis zur Leistung des Offenbarungseides durch
die Schuldner durchgeführt. In den übrigen Fällen haben wir bei
der offenbaren Mittellosigkeit der Schuldner von der gänzlichen Durch
führung der Zwangsvollstreckung Abstand genommen.
Der in den vorjährigen Berichten erwähnte Besitzstörungsprozeß
wegen Sperrung des Zuganges zu der Stralauer Spitze ist durch
einen Vergleich beendet worden. Wir haben die Besitzstörungsklage
zurückgenommen und uns verpflichtet, für die Benutzung des über
das Grundstück des Kaufmanns Heinicke führenden Zugangsweges
zur Stralauer Spitze eine Anerkennungsgebühr voir jährlich 25 jt,
zu zahlen. Das bis dahin bestrittene Zugangsrecht zu unserm Grund
stück war dadurch einstweilen gesichert. Inzwischen ist ein öffentlicher
Zugang durch Verlängerung der Dorfstraße bis zu unserm Grund
stück geschaffen worden.
V. Der Kalksteinbruch zu Rüdersdorf.
Das Kalkstein- und Gipslager zu Rüdersdorf wird auf Grund
des Sozieiätsvertrages vom 1858 auf gemeinschaftliche Rech
nung des Fiskus und der Stadtgemeinde Berlin ausgebeutet. Der
Fiskus erhält s / 6 , die Stadtgenieinde V« des Reingewinns.
Der Gewinnanthcil der Stadtgemeinde betrug:
1896 53 768,oo Jt,
1897 57 294,67 •
1898 65144,80 .
1899 77160,34
1900 61 668,56 -
VI. Gerechtigkeiten.
1. An Scharrenzins sind 71 M eingekommen.
2. Die königliche geologische Landesanstalt und Bergakademie
zahlte für die Parzelle an der Gerichtstraße 37a, die der
königlichen Eisengießerei zur Benutzung als Weg zugewiesen
ist, den bisherigen Erbpachtskanon von 8,32 Jt.
3. Für das Aufgeben des Vorkaufsrechts der Stadtgemeinde
bei zwei Grundstücksparzellen sind an Entschädigung gezahlt
worden:
a) für eine in Reinickendorf belegene Parzelle von
1 418 gm 300 Jt,
b) für eine in Rummelsburg belegene Parzelle
von 158 gm 63 -
Die Höhe dieser Entschädigungsbeträge ist nach Verhältniß der für
die einzelnen Parzellen gezahlten Kaufpreise bemessen worden.
VII. Abgaben vom Grundbesitz der Stadt.
Die nachstehende Uebersicht ergicbt die dem städtischen Grund
besitze außerhalb des Weichbildes der Stadt zur Last fallenden Steuern,
die, nachdem die Richtigkeit festgestellt, zur Zahlung angewiesen
worden sind.
Staats- und Kommunalsteuern für den Grundbesitz der Stadtgemeinde außerhalb des Weichbildes der Stadt.
Gemeinde- oder
Guts bezirke
Kreis
steuern
Jt
Ge
meinde
steuern
Jt
Grund-
werth
steuern
Jt
Amts
steuern
Jt
Beiträge für
die Ritter
akademie
Brandenburg
Jt
Einkommen
steuer für
Dienst- und
Arbeits
personal
Jt
Umsatz
steuer
Jt
Beiträge für
die Land
wirthschafts
kammer
Jt
Summe
Jt
A. Teltower Kreis.
a) Gutsbezirke.
1. Osdorf
j 1 OO8.12
2. Friederikenhof
3. Heinersdorf
—
—
—
156,40
—
—
61,12
1 225,64
4. Großbeeren
539,37
—
—
319,28
125,80
—
—
16,28
1 000,73
5. Schenkendorf
224,45
—
—
57,26
—
—
—
t 13,65
[ 6,28
301,64
6. Fahlhorst
31,90
—
—
—
—
—
—
3,08
34,98
7. Kleinbeeren
302,03
—
—
132,46
—
—
—
12,84
447,33
8. Ruhlsdorf
226,97
—
—
62,48
30,60
—
—
6,59
326,64
9. Gütergotz
461,62
—
—
107,74
42,50
—
—
13,65
625,51
b) In den Gemeindebezirken
belegene Ländereien.
1. Friedenau
—
104,oo
2 460,oo
—
—
1,49
2 565,49
2. Großbeeren
0,20
0,62
—
—
—
—
—
—
0,82
3. Groß-Lichterfelde
0,31
—
24,20
—
—
'
—
—
24,51
4. Saarmund (Stadt)
—
25,64
—
—
—
—
—
—
25,54
5. schenkendorf
60,79
685,36
—
—
—
—
—
2,16
748,30
6. Sputendorf
20,76
1 380,89
—
—
—
—
—
4,97
1 406,61
7. Teltow (Stadt)
—
291,40
—
—
—
—
—
2,10
293,50
8. Treptow
—
2 560,oo
9 694,28
—
—
—
—
17,77
12 272,06
9. Schmargendorf
—
19 674,50
5 343,oo
—
—
—
—
25 017,50
10. Wilmersdorf
—
8 043,75
3 200,#o
—
—
—
—
0,62
11 244,37
11. Gütergotz
—
3,70
—
—
—
—
—
—
3,70
12. Ncuendors
3,34
13,94
—
—
'
—
—
—
17,28
13. Rirdorf
—
157,33
3 670,80
—
—
—
—
3 828,13
14. Nudow
—
12,84
—
—
—
—
—
12,84
15. Ahrensdorf
—
—
—
—
—
—
—
—
Summe
2 879,86
32 953,871
24 392,281
679,22
355,301
—
—
162,59
61 423,ii