Nr. 41. Kanalisationswerke und Rieselfelder.
43
Abtheilung des Etats
Davon entfallen auf
die Kanali
sationswerke
die Rieselfelder
JC
I J
JC
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JC | jj
Im Verwaltungsbericht für 1895/W (Druck
sache 42 und 43) sind die Grunde auseinander-
gesetzt, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, die
Ävtirung und Drainirnng der Rieselfelder als un-
mittelbare Fortsetzung der Kanalisationswerke an
zusehen unb deshalb die Kanalisationsgebühr nicht
lediglich den Kanalisationswerken zuzurechnen,
sondern einen Theil und zlvar einen Betrag, der
den sür die Apiirungs- und Drainirungskosten
jährlich aufzuwendenden Anleihezinsen und Ämorti-
sationsraten gleichkommt, den Rieselfeldern zuzu
weisen.
Die Anlagekosten der Rieselfelder, soweit sie
ans Anleihemitteln gedeckt sind, betragen einschließ
lich der für die Aptirungs- und Drainirungskosten
während der Bauzeit ausgewendcteu Zinsen (Bau-
zinsen — vergl. Theil III und V im dritten Ab
schnitt des Verwaltungsberichts) 45 319 330,38 JC,
und zwar au Kaufgeldern, für
Wirthschaftsbauteu n. und
Kursverlust 27 044 617,44 -
und an Aptirungs- und Drai
nirungskosten (einschl. der Bau
zinsen) 18 274 712,89 -
Für die Verzinsung und Amortisation der ge-
sammten Anlagekosten sind im Rechnungsjahre 1900
laut vorstehender Berechnung 2 005 022,43 JC auf
gewendet. Hiervon würde auf die Aptirungs- und
Drainirungskosten nebst Bauzinsen etwa der Antheil
von 808 511,71 JC entfallen.
Ueberweist man nun von der Kanalisations-
gedühr von 5 227 459,e« JC den antheiligen Betrag
den Rieselfeldern, so stellt sich der Antheil für die
Kanalisationswerke auf 4 418 947,82 JC, und das
Gesammtresultat wie folgt:
Die Einnahme
Die Ausgabe
Der Zuschuß baar • • • •
Hierzu der Mehrwcrth der Bestände, wie vor an
gegeben L
Also Zuschuß überhaupt
8084156
9814180
82
20
4 883 210
5 095 812
41
80
3 200 946
4 718 367
41
40
1730 023 ! 38
39 300
212 602 39
1 517 420 99
39 300
1690 723 i 38
212 602 39
1 478 120 99
Bemerkungen
Wenn die Ausgaben für die Amortisation, die ja eine reine
Finanzniaßregel ist und nicht zu den unmittelbaren Kosten des Unter
nehmens gehört, außer Betracht bleiben, so verwandelt sich der Zuschuß
für die Gesammtverwaltung in einen Ueberschuß von 387 112,82 JC,
speziell für die Kanalisationswerke crgiebt sich alsdann cm Ueberschuß
von 1867858,5« JC, für die Rieselfelder ein Zuschuß von 1480745,94 JC.
Der Zuschuß von 1690 723,88 JC, der im Verwaltungsjayr 1900
aus dem Stadthaushaltsetat geleistet worden ist, stellt sich dar als
ein im öffentlichen Interesse aufgewendetes Aequivalent für me Ent-
Wässerung des gesammten Straßengebietcs der Stadt Berlin mit den
städtischen und privaten Bedürinißanstalten und für die Vortheile,
welche durch die Kanalisation für andere Zweige der Stadtverwaltung,
insbesondere die Straßenrciuigung, entstanden sind, und ferner alv
ein Beitrag zu den Kosten sür die Unterbringung und landwirthschast
lichc Verwerthung dieser Abwässer.
Wäre dieser Betrag nicht durch einen Zuschuß aus den Mitteln
des Stadthaushalts gedeckt, an betten Stelle vielmehr die hauptsächliche
und eigentliche Einnahmequelle der Kanalisationsverwaltung — die
Kanalisationsgebühr — in höherem Maße in Anspruch genommen
worden, so hätten von den abgabepflichtigen Grundstücken Berlins
(deren Zahl sich für das Verwaltungsjahr 1900, da 24 178 Grund
stücke für das volle Jahr und 69 für einen Theil desselben veranlagt
69
worden sind, auf 24178 + -g- = 24 213 angeben läßt) statt 1% pCt.
des Nutzertrages 2,oi pCt. als Kanalisalionsgebühr erhoben werden
müssen.