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Nr. 38. Markthallenverwallung.
und dem angeführten Deputationsbeschluß nicht ertheilt werden konnte,
find bedeutend gestiegen und betrugen 4 859,«»^. Unsere Händler
find zum größten Theil auf die Eisenbahnanlage angewiesen und be-
zahlen willig die höheren Gebühren, um die Vortheile des Eisenbahn-
anschlusses ausnutzen zu können,
Kehrichtabfuhr.
Die Abfuhr des Kehrichts aus den Markthallen war bis zum
31. Dezember 1900 den Abfuhrunternehmern Bohm & Günther
gegen eine Entschädigung von 30000.^ übertragen. Für ihre
Zwecke hatten sie ein der Stadtgemeinde Berlin gehöriges Gelände
gepachtet, auf das sie den Kehricht hinschasten. Am 17. August 1900
wurde ihneu jedoch von der städtischen Grundeigenthumsdeputation
das Abladen von Kehricht auf städtischem Grundbesitz untersagt.
Unsere Vorstellungen bei der Deputation um Aufhebung des erlaflenen
Verbots hatten keinen Erfolg. In der uns zugesandten Erwiderung
wurde ausgeführt, daß durch die in Fäulniß übergehenden organischen
Stoffe Fliegen und Insekten in großen Mengen angezogen und zu
einer förmlichen Plage für die Nachbarschaft werden, wozu sich noch
der ekelerregende Geruch der Verwesungsprodukte gesellt, endlich aber
auch der Boden so bedeutend aufgehöht wird, daß er bei einer
späteren Bebauung wieder abgefahren werden müßte. Trotzdem kamen
die Unternehmer ihren Verpflichtungen bis zum Ablauf des Vertrages
nach und gaben auch bei der Neuausschreibung der Kehrichtabfuhr
für das Jahr 1901 wieder eine Offerte ab. Da aber auf Ver
anlassung der städtischen Grundeigenthumsdeputation im Submissions
termine den Bietern ausdrücklich eröffnet wurde, daß unter keinen
Umständen das Unterbringen des Markihallenmülls auf städtischen
Ländereien gestattet werde, so zogen Bohm & Günther ihre Offerte
wieder zurück. Mindestfordernder blieb dann mit einem Gebot von
26000^5 der Abfuhrunternehmcr Otto Berndt, dem auch die Ab
fuhr für das Kalenderjahr 1901 übertragen worden ist.
Unsere im Samariterdienst ausgebildeten Beamten haben in
436 Fällen die erste Hilfe geleistet und zwar bei 9 Bißwunden.
13 Quetschwunden, 53 Rißwunden, 2 Brandwunden, 34 Stichwunden.
10 Stoßwunden, 263 Schnittwunden. 17 Hiebwunden, 4 Ver-
renkungen, 11 Krampfanfällen. 6 Ohnmachtsanfällen, 4 Schlag-
wunden, 2 Brüchen und 8 sonstigen Verletzungen.
Von Bränden sind die Markthallen in dem verflossenen Berichts-
jähre verschont geblieben.
In den folgenden 32 Tabellen bringen wir Nachweisungen über
Grunderwcrbs- und Baukosten, Jnventarienwerth, Versicherungen, über
den Verkehr auf unserm Eisenbahnanschluß und über die Standgeld-
einnahmen der einzelnen Markthallen, sowie eine vergleichende Zu
sammenstellung der Besetzung der Verkaufsstände und der Standgeld-
einnahmen in den letzten 10 Jahren, endlich eine Nachweisung der
finanziellen Ergebnisse der Markthallen im Etatsjahre 1900.
Berlin, den 30. September 1901.
Der Direktor der städtischen Markthallen.!
I. V.: Graue.
' Den vorstehenden Bericht bringen wir hierdurch zur öKentlichen
Kenntniß.
Berlin, den 10. Oktober 1901.
Städtische Markthallendeputation.
Scharfer.