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Nr. 32. Bauverwaltung.
teinber wurden die Moutirungsarbeilen der Eisenkonstruktion in An
griff genommen und Mitle Dezember war diese soweit gediehen, daß
das Montagegcrüst wieder entfernt werden und der Anstrich der
Brücke vor' sich gehen konnte. Gleichzeitig wurden die Gasrohr-
leiiungen und die Röhren zur Aufnahme der verschiedenen Kabel
verlegt. Die Maurer- und Steinmetzarbeiten zum Aufführen der
Brückenpfeiler bis zur Fahrbahnoberkanie wurden im Januar wieder
aufgenommen. Sie mußten zwar des starken Frostes wegen häufig
umcrbroäien werden, wurden aber Anfang März zu Ende geführt.
Am 15. März 1901 konnte der stromab gelegene Bürgersteig dem
Verkehr übergeben werden. Am Schluß des Berichtsjahres wurde
mit den entsprechenden Arbeiten für den stromauf gelegenen Bürger
steig und mii dem Beloniren der Fahrbahn begonnen.
Gleichzeitig mit diesen Arbeiten wurde die Herstellung der zur
Brücke führenden Rampen in den Straßen Siegmundshof und Schles-
wiger Ufer durch stetige Anfuhr von Boden und die Errichtung des
Bohlwerks betrieben. Letzteres war am 31. März 1901 nahezu
fertig gestellt.
Der sonstigen erwähnenswerthen Bauausführungen, wie Ufer
einfassungen u. s. w„ ist bereits unter Abschnitt IV gedacht worden.
v) Flußbadeanstalten.
Die Zahl der Flußbadeanstalten hat im Berichtsjahre einen Zu
wachs nicht erfahren. Es wurden nur einige, der besonderen Er
wähnung nicht werthe Veränderungen an den bestehenden Anstalten
ausgeführt.
IX. Kleinbahnen.
Die Wahrnehmung der Rechte der Stadtgemeinde in Bezug auf
die Herstellung und den Betrieb von Kleinbahnen (Gesetz vom
28. Juli 1892) liegt der städtischen Verkehrsdeputation ob. Hier wird
daher nur der ausgeführten Bauten und der den Etat berührenden
Angelegenheiten gedacht werden.
a) Straßenbahnen.
Die Zahl der Gesellschaften, die in den städtischen Straßen oder
in den außerhalb des Weichbildes belegenen Chausseen u. s. w. Geleise
liegen haben, beträgt z. Zt. 8.
Für die Benutzung des städtischen Eigenthums gemäß § 6, Abs. 3
des Gesetzes vom 28. Juli 1892 haben die Gesellschaften — aus
schließlich jedoch der Gesellschaft für den Bau von Untergrundbahnen,
die mit Rücksicht auf die ihr durch die Herstellung des Spreetunnels
entstandenen hohen Kosten davon befreit ist — eine nach der Höhe
der Einnahme sich richtende Abgabe zu zahlen. Diese wird jedoch
nicht beim Etat der unterzeichneten Verwaltung (36), sondern beim
Spezialetat 45 vereinnahmt.
Die wesentlichsten Bestimmungen hinsichtlich des Bahnpflasters
sind folgende:
Die Herstellung des besseren Bahnpflasters geschieht durch die
Stadtgemeinde: die Unterhaltung des gesammten Bahnkörpers liegt
den Gesellschaften ob. Die Gesellschaften tragen jedoch die Kosten der
ersten besseren Pflasterung für eine Breite von 30 am zu beiden
Seiten jeder Schiene und für die gleiche Breite auch nur die Kosten
der Unterhaltung. Die Erstattung der auf beiden Seiten verauslagten
Kosten erfolgt in der Hauptsache nach vereinbarten Tarifsätzen.
Soweit bei der Erneuerung des definitiven Pflasters in Folge
des Vorhandenseins der Geleise besondere Aufwendungen (Verstärkung
der Unterbettung und dergl.) nothwendig werden, so sind die Gesell
schaften zur Tragung der bezüglichen Kosten verpflichtet.
für die Kalenderjahre
An Abgaben hat die Stadlgemeinde
1895
1896
1897
1898
1899
1900
Jt
Jt
Jt
Jt
Jt
Jt
der Großen Berliner Straßenbahn . .
1 215 366
1 347 764
1 341 539
1450 308
1 565 491
1692 088
der Neuen Berliner Pierdebahngesellichaft
80459
94072
95 928
103 116
113 516
*
der Berlin-Charlottenburger Straßenbahn
1500
5 717
20000
37 133
41 395
50 265
für 1. Oktober bis
81. Dezember
10938
der Westlichen Berliner Vorortbahn. .
—
—
—
—
1 187
für 1. Juli bis
31. Dezember
der Südlichen Berliner Vorortbahn. .
—
—
,
—
3 540
7 041
für 21. Oktober bis
der Kontinentalen Geiellschaft für elek-
31. Dezember
Irische Unternehmungen
—
—
—
—
621
4 990
f ü r
d i e Etatsjahre
1895 und 1896
vom 1. April bis
für das Kalender-
der Berliner Elektrische Straßenbahnen
Jt
31. Dezember
jähr 1900
68 904
Aktiengesellschaft
f 2 835
30195
35 077
39 384
einschl. 119 Jt
Zinsen.
* Die Neue Berliner ist jetzt mit der Großen Berliner Srraßcnbalm verschmolzen.
In Folge der Einführung des elektrischen Betriebes waren an den
vorhandenen Geleisen vielfach Aenderungen vorzunehmen, namentlich
die Kurven zu erweitern, die Schienen auszuwechseln und letztere an
den Stößen zur besseren Rückleitung des elektrischen Stromes mit einer
leitenden Kupferdrahtverbindung zu versehen.