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Nr. 81. Gewerbegericht.
Anzahl und Bezeichnung
Tag
Beendigt
durch
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Bezeichnung
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des
Gewerbes
Streikenden
(Arbeitnehmer)
Arbeitgeber
Grund des Streiks
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Militär-
effekten-
fabrikation.
Anfangs 4M,
später 310
Militäreffekten-
sattler.
14 Fabrikanten.
Schon seit Milte Mai standen ungefähr 4M
in der Militäreffektenfabrikation beschäftigte Ar
beiter in einer Lohnbewegung. Sie forderten:
1. Einführung neunstündiger Arbeitszeit,
2. Abichaffung der Hausindustrie,
3. einen Miitdeststundenlohn von 0,45 JC und
für Ueberstunden 25 pCt. Aufschlag,
4. als Akkordpreis für bestimmte Arbeiten die
einen, besonderen Einheitstarife zu Grunde
gelegten Sätze.
Die unter Nr. 3 und 4 gestellten Forderungen
verstehen sich unter Ausschluß der Maschinen
näherei.
Die Arbeitgeber hatten ihrerseits ebenfalls
einen Tarif der Akkordarbeitslöhne aufgestellt, der
vom 9. Juli ab giltig war, die Wünsche der
Arbeitnehmer aber nicht berücksichtigte. Diese
wandten sich daher noch vor Ausbruch des
Streiks an das Gewerbegericht zur Entscheidung
der Rechlmäßigkeit ihrer Forderungen. Von den
Arbeitgebern wurde nach erfolgter Anfrage seitens
des Gewerberichts dessen Vermittelung abgelehnt.
In Folge dessen traten die Arbeiter in den Aus-
stand.
Erst nach einmonatiger Dauer des Streiks
(am 13. 9.) erklärten sich — dank den Be
mühungen von Beisitzern des Gewerbegerichts —
auch die Fabrikanten bereit, vor dem Einigungs
amte zu erscheinen.
Langwierige Verhandlungen an drei Sitzungs-
tagen und ein besonderer Beweistermin führten
endlich zum Ziele.
13. 8.
13. 9.
27. 9.
27. 9.
Nahezu
7 Wochen
ja
7
Textil
industrie.
5M Zwischen
meister der
Weberbranche
und 250 Weber
gesellen.
37 Fabrikanten,
die in Berlin
Hausweber be
schäftigen.
Die in der Hausindustrie beschäftigten Berliner
Handweber sahen sich in Folge ihrer verzweifelten
Lage, in die sie durch die fortwährend steigenden
Lebensbedürfnisse gerathen waren, veranlaßt, am
21. Mai in eine Lohnbewegung zu treten. Im
Juni wurden sic bei den Fabrikanten mit den
Forderungen vorstellig, die Arbeitslöhne zu er
höhen, namentlich aber die Bezahlung der Neben
arbeiten allseitig einzuführen. Die zweite For
derung ließ sich nach ihrer Angabe deshalb uni
so leichter durchsetzen, weil schon mehrere Firmen
seit langer Zeit die Nebenarbeiten vergüteten.
Das geringe Entgegenkommen, das die Haus
weber bei den Fabrikanten fanden, hatte zur
Folge, daß jene einen Miuimallohntarif auf
stellten, der mit dem 1. Oktober in Kraft treten
sollte. Um diesem Vorgehen den Erfolg zu
sichern, suchten sie die Vermittelung des Gewerbe
gerichts nach.
21. 5.
3. 9.
bezw.
2. 10.
17.10.
17.10.
5 Monate
_
ja