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Nr. 19. Städtische Irrenanstalten.
Den Krankheitsformen nach waren bei den Aufgenommenen zu
unterscheiden:
Epilepsie
Chronischer
Alkoholismus
Hysterie
Hystero-
Epilepsie
Jinbecillität,
Idiotie und
andere Geistes
störungen
Männer . .
251
14
1
12
7
Frauen . .
69
9
14
10
11
Knaben . .
18
—
—
—
—
Mädchen. .
13
—
1
1
1
zusammen
351
23
16
23
19
Unter den 263 an Epilepsie und Hystero-Epilepsie leidenden
Männern waren noch 130, die als Trinker zu bezeichnen sind, unter
den 79 Frauen 4 Trinkerinnen.
Der Beginn der Krankheit fiel bei den an Epilepsie und Hystero-
Epilepsie Leidenden in das Alter
bis zu
10 Jahren
bis zu
20 Jahren
■ bis zu
30 Jahren
bis zu
40 Jahren
bis zu
50 Jahren
über
50 Jahre
fraglich
Männer . '. .
Frauen ....
Knaben....
Mädchen . . .
67 (25 2 4 pCt.)
26 (324.» ° )
17 (94 2 / 5 - .
12 (85°/- - )
73 (277 10 PCt.)
34 (43 - )
1 ( BV. - )
2 (14 2 / 7 - )
54 (20V, PCt.)
11 (13-4o - )
29 (11 pCt.)
2 ( 2V 2 - )
25 (9V 2 PCt.)
2 (2V, - )
8 (etiD. über 3°/o)
7 (2 3 / 5 PCI.)
4 (5 - )
Bestraft waren von den neu Aufgenommenen 147Männer (51 1 / 2 pt£t.)
und 14 Frauen (12 2 / 5 pCt.) und zwar:
mit Arbeitshaus 48 Männer (16*4 pCt.) und 7 Frauen (6 l / 5 pCt.)
nur mit Haft
16
- ( S 3 4
■ ) •
4
• (3V-
- )
mit Gefätigniß
123
(43
( 67.0
- ) -
8
- (7
- )
mit Zuchthaus
18
-) -
2
- d 3 /*
• )
Der öffentlichen Prostitution waren 5 Frauen ergeben.
Eine erbliche Belastung (hauptsächlich Abstammung von trunksüchtigen
Eltern) konnte unter den an Epilepsie und Hystero-Epilepsie Leidenden
bei 117 (44 2 / 5 pCt.) Männern, 39 (49 3 / 10 pCt.) Frauen, 8 (44 l /a PCt.)
Knaben, 8 (577? pCt.) Mädchen nachgewiesen werden. Eine be
stehende Familienanlage, die sich aus der gleichzeitigen gleichen Er
krankung von Geschwistern ergab, fand sich außerdem noch bei 57
(21 3 / 5 pCt.) Männern und 13 (16 2 / B pCt.) Frauen.
Abgang.
Es schieden aus:
Männer
Frauen
zus. Personen
durch Entlassung
272
91
363
- Tod
35
16
51
zusammen
307
107
414
Von den Abgegangenen wurden entlassen:
Männer
Fraueit
zus. Personen
in die eigene Faniilie . . .
92
48
140
. fremde Familien ....
50
11
61
- Berliner Krankenhäuser
3
1
4
- Untersuchungshaft . . .
9
—
2
- die Irrenanstalt Dalldorf.
5
6
11
- - - Herzberge
2
9
11
- Provinzialanstalren . . .
14
6
20
» die Heimath
9
1
10
unbekannt wohin
95
9
104
zusammen
272
91
363
Das Nähere über die Todesursachen erhellt aus folgender
Uebersicht:
W-CUCIJIUM.
männlich
weiblich /
zus. Personen
Epileptischer Zustand . . .
- Anfall (Erstickung
2
1 I
3
dabei)
5
2
7
Gehirngeschwulst
5
—
5
Gehirn- und Hirnhautblutung
—
1
1
Schüdelbruch
1
—
1
Magenkrebs
1
—
1
Lungenentzündung ....
11
4
15
Lungenschwindsucht ....
4
5
9
Lungcngangrän
—
1
1
Chronische Bronchitis . . .
2
—
2
Rippenfellentzündung . . .
1
—.
1
Herzkrankheit
1
—
1
Herzschwäche, Marasmus . .
2
—
2
Nierenentzündung ....
—
1
1
Tod durch Ertränken . . .
—
1
1
An außerhalb Berlins ortsangehörigen Kranken wurden 18 Männer
und 14 Frauen verpflegt, die im Berichtsjahre 3 383 und überhaupt
4 700 Verpflegungslage in Anspruch genommen haben.
Das Aerztepersonal hat im Berichtsjahre eine Veränderung nicht
erfahren.
Am 5. Januar 1901 übernahm der bisherige Erziehungsinspektor
Schröder das Rektorat der 144. Gemeindeschule in Berlin. An
seine Stelle trat der Gemeindeschullehrer Schepp aus Berlin. Am
5. Oktober 1900 wurde Herr M oysich als Lehrer an die 169. Ge
meindeschule versetzt.
Nach dem Reglement für die Anstalt Wuhlgartcn, betreffend die
Ausnahme, Behandlung und Entlassung Epileptischer und über die
Höhe der zu erstattenden Kosten, ist die Deputation für die städtische
Jrrenpflege befugt, Epileptische, die in Berlin Unterstützungswohnsitz
haben, soweit die Anstalt Raum gewährt, gegen Zahlung aufzunehmen.
In der Regel haben diese Kranken einen Verpflegungssatz zu zahlen,
der den Selbstkosten (zur Zeit 2,eo M täglich) gleichkommt. Die
Deputation ist indessen auch befugt, auf Grund einer Untersuchung
der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des Kranken oder seiner
unterstützungspflichtigen Verwandien den Verpflegungssatz bis auf die
Hälfte zu ermäßigen.
Ine letzten Falle werden besonders aufgelaufene Kosten an Extra-
diäl, Bandagen, Brillen und Aehnlichem außer Berechnung gelassen.
Der Vormund namens des Kranken oder dessen unterstützungspflichtige
Angehörige müssen sich aber verpflichten, im Fall der Kranke oder
dessen Angehörige in bessere Vermögens- oder Einkoinmensverhältnisse
gelangen, den 'während der Verpflegung des Kranken ungedeckt ge
bliebenen Betrag der Selbstkosten, sowie die Kosten der Extradiät u. s. w.
nachträglich zu bezahlen. Im Uebrigen bestimmt die Deputation die
Zahlungsbedingungen, doch müssen die Verpflegungsgelder für diese
Kranken mindestens einen Monat im Voraus bezahlt werden.
Im Berichtsjahre sind 19 zahlende Kranke verpflegt worden
und zwar:
10 Personen zum Satze von 2,so M täglich,
1 Person - - - 2,oo -
7 Personen - - - 1,so -
1 Person - - - 450,oo - jährlich.
Diese 19 Personen haben 6 949 Verpflegungstage erfordert und
einen Kostenaufwand von 16 837,42 M verursacht.
Hierauf sind 14109,74 M eingegangen, sodaß ein Zuschuß von
2 727,68 JC erforderlich gewesen ist.
Die Bewegung unter dem Pflegepersonal gestaltete sich folgender
maßen :
Bestand war:
4 Oberpfleger, 66 Pfleger,
3 Oberpflegerinnen, 50 Pflegerinnen.
Es schieden aus und wurden wieder ersetzt:
— Oberpfleger, 62 Pfleger,
— Oberpflegerin, 17 Pflegerinnen,
und zwar nach vorheriger Kündigung:
— Oberpfleger, 26 Pfleger,
— Oberpflegerin, 12 Pflegerinnen,
ohne Kündigung:
zusammen 35
16
61
36 Pfleger, 5 Pflegerinnen,