Nr. 15. Stiftungs-Deputation.
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neben feiner Hinterbliebenen Wittwe die Stadtgemeinüe Berlin zu seiner
Erbin eingesetzt. DieLetztgenannte ist gehalten, ihr von dem Testaments
vollstrecker ans rund 60000 JC berechnetes Erbtheil zur Begründung
einer Louise Kochstiftung zu verwenden: daraus sollen alljährlich am
22. Dezember gebildete, arme, alleinstehende Wittwen und unverheirathete
Mädchen der besseren Stünde Unterstützungen in Höhe von nicht unter
150 JC erhalten. Für die Dauer der Lebenszeit der Hinterbliebenen
Wittwe und der Schwester des Erblassers ist zu Gunsten dieser Beiden
über die vollen Zinsen des Stiftungskapitals letztwillig verfügt.
5. Aus dem Nachlasse des am 5. Mörz v. Js. verstorbenen Schrift
stellers Dr. Anton Dreher sind uns 3000 JC\
je 1 000 JC
6. als Vermächtnis der verw. Frau Dr. Leipziger, geb.
Baerwald, und
7. des verstorbenen Herrn Leopold Gronau zugeflossen,
8. 2 000 JC haben uns die verstorbenen Restaurateur Mittel-
haus'schen Eheleute mit der Auflage hinterlassen, ihre Grabhügel auf
dem alten Nikolaikirchhof auf die Dauer von 40 Jahren in Stand zu
halten. Nach Ablauf dieser Zeit sollen die aufkommenden Zinsen dazu
dienen, armen Kindern des 135. Stadtbezirks eine Weihnachtsfreude
zu bereiten.
9. erwähnen wir schließlich noch ein uns im Testament des am
16. Januar 1901 verstorbenen Kaufmanns Wilhelm Hagemann
ausgesetztes und gezahltes Legat in Höhe von 3 JC.
An Geschenken sind im Berichtsjahre eingegangen:
1. Durch Schenkungsurkunde hat Frau Baronin Julie v. Cohn-
Oppenheim der Stadtgemeinde Berlin 100 000 JC zur Be
gründung einer Stiftung überwiesen. Sie soll den Namen
Julie Oppenheim-Stiftung führen und zu wohlthätigen und
gemeinnützigen, insbesondere aber auch wissenschaftlichen und
künstlerischen Zwecken, die der Stadt Berlin und ihren Bürgern
zu Gute kommen, verwendet werden. Die Beschlußfassung über
die Verwendung ist einem aus drei Personen zusammengesetzten
Kuratorium übertragen, dem der jedesmalige Oberbürgermeister
von Berlin, sowie möglichst auch ein Mitglied der Stadt-
verordnetenversammlung angehören sollen. Die landesherrliche
Genehmigung der Stiftung ist unter dem 26. Februar d. Js.
erfolgt.
2. Von zwei hiesigen Bürgern, die nicht genannt sein wollen, sind,
wie auch in best Vorjahren, wiederum je 5 000 JC, zusammen
10 000 JC, zur Unterstützung Armer mit Brennmaterial ein
gegangen.
3. Von Frau Hauptmann Clausius, geb. Martens, in Deutsch-
Wilmersdorf haben wir 3 600 JC zur Begründung einer Gabriele
Clausiusstiftung erhalten. Aus den Zinsen sollen die Kosten für
Verpflegung Hilfsbedürftiger in Berliner Krankenhäusern be
stritten werden.
4. Von Herrn Stadtverordneten Leopold Jaeobi aus Anlaß
seiner silbernen Hochzeit zur Vertheilung 3 000 JC.
5. Von Herrn Dr. Heinrich Meyer zur Beschaffung von Näh
maschinen für Hilfsbedürftige 600 JC, und weitere i 000 Ji zur
Vertheilung aus Anlaß des 70. Geburtstages und 50jährigen
Dienstjubiläums feines Vaters, des Stadtverordneten Justiz
rath Meyer.
6. Von Herrn Rudolf Mosse zur Vertheilung an Arme zum
Weihnachtsfest 1 000 JC.
7. Ein gleich hoher Betrag von einem Ungenannten.
8. Von Herrn Moritz Manheimer, zur Vermehrung der Mittel
der V. Manheimerftistung, einen 3 prozentigen deutschen Reichs-
anleihefchein über 1000 JC.
9. Von Frau Henriette Seligsohn, geb. Pulvermacher,
500 JC zur Vertheilung am 20. Januar d. Js. in Beträgen
nicht unter 20 JC.
10. Von den Hinterbliebenen der Frau Bertha Paderstein zur
Vertheilung am 7. Mai d. Js. 200 JC.
11. Von den Herren Arthur Dahlheim und Emil Bieber
150 JC.
12. Von Herrn Dr. Kochenburger,
13. Frau Olga Schiff und
14. Herrn Max Hempel je 100 JC.
15. Unter der Bezeichnung „N. N." durch Postanweisung 66 JC.
16. Von Herrn Otto Stage, in Firma F. Schroeder, und
17. Herr» Regierungsrath Prof. E. Brandt je 50 JC.
18. Von Herrn E. Rauschoff in Charlotten bürg 30 JC, sowie
schließlich
19. eine größere Anzahl niedrigerer Zuwendungen bis zu 1 JC
herunter, die uns aus Sammlungen, auf Grund von Wetten,
aus Klagesachen u. s. w. zur Verwendung fiir wohlthätige
Zwecke von Vereinen und Privaten überwiesen worden sind.
Mit Bezug auf die unter 2 aufgeführten, zur Unterstützung
Armer mit Brennmaterial bestimmten Schenkungen bemerken wir, daß
uns zu diesem Zweck noch ein aus dem Vorjahr verbliebener Betrag
zur Verfügung stand. Insgesammt haben wir 1 550 Portionen von
je 1000 Stück Preßkohlen an /Bedürftige und zwar vornehmlich
solche mit einer größeren Anzahl unversorgter Kinder frei ins Hans
geliefert und hierfür bei einem Preise von zuerst 6,ao JC, später
7,25 JC und am Ausgang des Winters 9,25 JC für 1000 Stück,
insgesammt 13 335,7« JC gezahlt. Die aus Wohlthätigkeitsfonds
laufend unterstützten Personen, deren Unterstützung den Betrag von
300 JC nicht übersteigt, erhalten im Dezember 12 AL baar zur Be
schaffung von Brennmaterial: die Zahl der hiermit Unterstützten hat
in diesem Jahr 292 betragen. Ans der v. Kottwitz'schen Armen
Unterstützungsanstalt sind ebenfalls mit je 1000 Stück Preßkohlen
549 Personen bedacht, wofür die Anstalt 5 078,25 JC verausgabt hat.
Die Zuwendung nachstehender Vermächtnisse fällt zwar ebenfalls
noch in das Berichtsjahr: da aber die zur Annahme erforderliche
landesherrliche Genehmigung bis zum 1. April 1901 noch nicht ein
gegangen war, behalten wir uns die ausführliche Berichterstattung
für den folgenden Jahresbericht vor:
1. Die von der Stadt Berlin zur Erinnerung an den 18. Januar1701
mit einer Million Mark begründete König Friedrichstiftung.
2. Der Nachlaß des am 13. Dezember v Js. verstorbenen Rentners,
früheren Depeschenboten Michael Seibelt, von dem ca.
175 000 JC für die Stadt Berlin verbleiben werden.
3. Der uns von dem Plant'fchen Familienrath zur Begründung
einer Jakob Plautstiftung überwiesene Betrag von 100000^.
4. Das Kaufmann Rettner'sche Legat in Höhe von ca. 9300^.
Die uns zugewendeten Beträge finden den Anweisungen der
Geschenkgeber entsprechend Verwendung: größere, uns ohne besondere
Zweckbestimmung zufließende Betrüge iverden kapitalisirt zur Ver
mehrung der für laufende Unterstützungen dienenden Fonds: aus den
kleineren Summen werden einmalige Unterstützungen gezahlt.
Laufende Unterstützungen konnten im Berichtsjahre neu 106
bewilligt werden und zwar 75 aus Mitteln der Stifluugsdeputation
und 31 aus den unter Verwaltung besonderer Kuratorien stehenden
Stiftungen. Diese neu bewilligte» Unterstützungen beliefen sich auf
jährlich
bis 120 JC 26,
über 120 - bis 181» JC 38,
180 - 300 - 28,
300 - - 600 11,
- 600 - 900 3.
zusammen 106.
Die Zahl der am Jahresschlüsse gezahlten laufenden Unter
stützungen betrug 932: hiervon entfielen auf die Stiftungsdeputation
600 und 332 auf die selbständigen Stiftungen. Von diesen Unter
stützungeil beliefen sich auf jährlich
bis 120 JC 329,
über 120 - bis 180 JC ... . 217,
180 300 272,
300 - - 600 - 85,
. 600 - - 900 28,
auf jährlich 1 200 - 1,
zusammen 932.
Die letzte verhältnismäßig hoch erscheinende Unterstützung wurde
zivar nur an eine Empfängerin gezahlt, war indeß dazu bestimmt,
den Unterhalt von drei erwachsenen Personen zu bestreiten, die zu der
Begründerin der Stiftung in einem verwandschaftlichen Verhältniß
standen.
Die bewilligten laufenden Unterstützungen werden, sofern nicht
etwa in den Vermögens- und Erwerbsverhältniffen der Bedachten eine
Aenderung zum Besseren eintritt, gewöhnlich lebenslänglich gezahlt.
Nichtsdestoweniger findet in gewissen Zeitabschnitten, meist alljährlich,
eine Revision der Verhältnisse der Unterstützungsempfänger statt, von
deren Ergebniß die Fortzahlung abhängig ist. Auch eine wesentliche
Verbesserung der Vermögens- und Erwerbsverhältnifse der alimen
tationspflichtigen Verwandten, auf die sich die erwähnte Revision eben
falls erstreckt, kann die Entziehung oder Herabsetzung der laufenden
Unterstützung nach sich ziehen.
Die Zahl der bewilligten einmaligen Unterstützungen hat im Be
richtsjahre 2 754 betragen: hiervon entfallen auf die Stiflungsdeputation
2 Ml und auf die selbständigen Stiftungen 153. Diese einmaligen
Unterstützungen betrugen:
bis 10 JC 184,
über 10 - bis 20 .... 729,
20 - - 30 .... 774,
30 - - 50 - .... 648,
50 - - 100 - .... 314,
100 - - 300 . . . .- 96,
- 300 - 9,
zusammen 2 754.
Die Zahlung der von »ns bewilligten einmaligen Beihilfen ist
ausschließlich an noch nicht der öffentlichen Arntenpflege anheimgefallene
Personen, sogenannte verschämte Arme, erfolgt. Unter diesen befanden
sich auch solche, die zwar bereits laufend aus Wohlthätigkeitsfonds,
indeß hieraus nicht ausreichend unterstützt werden konnten.
Die v. Kottwitz'sche Armenunterstützungsanstalt hat 338 zur Ver
rechnung auf rückständige Miethen bestimmte Beihilfen im Gesammt-