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Nr. 40. Kanalisationswerke und Rieselfelder.
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Abtheilung des Etats
Jt
Davon entfallen auf
die Kanali
sationswerke
Jt \
die Rieselfelder
Jt ; ^
emerkungen
Im Verwaltungs-Bericht für 1895/96 (Druck
sache 42 und 43) sind die Gründe auseinander
gesetzt, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, die
Aptirung und Drainirung der Rieselfelder als
unmittelbare Fortsetzung der Kanalisationswerkc
anzusehen und deshalb die Kanalisationsgebühr
nicht lediglich den Kanalisationswerken zuzurechnen,
sondern einen Theil und zwar einen Betrag, der
den für die Aptirungs- und Drainirungskosten
jährlich aufzuwendenden Anleihezinsen und Amorti
sationsraten gleichkommt, den Rieselfeldern zuzu
weisen.
Die Anlagekosten der Rieselfelder, soweit sie aus
Anleihemitteln gedeckt sind, betragen einschließlich
der für die Aptirungs- und Drainirungskosten
während der Bauzeit aufgewendeten Zinsen (Bau
zinsen — vergl. Theil HI und V im dritten Ab
schnitt des Verwaltungs-Berichts) 44 561 110,92 -Jt,
und zwar an Kaufgeldern, für
Wirthschaftsbauten x und
Kursverlust 26 883 968,4? -
und an Aptirungs- und Drai
nirungskosten (einschl. der
Bauzinsen) 17 677 142,46 -
Für die Verzinsung und Amortisation der
gesammten Anlagckosten sind im Rechnungsjahre
1899 laut vorstehender Berechnung 2 026 020,39 Jt
aufgewendet. Hiervon würde auf die Aptirungs-
und Drainirungskosten nebst Bauzinsen etwa der
Antheil von 803 935,32 Jt entfallen.
Ueberweist man nun von der Kanalisations
gebühr von 5060367,72 Jt den antheiligen Be
trag den Rieselfeldern, so stellt sich der Antheil
für die Kanalisationswerke auf 4 256 432,40 Jt,
und das Gesammtresultat wie folgt:
Die Einnahme
Die Ausgabe
Der Zuschuß baar
Hierzu der Minderwerth der Bestände, wie vor
angegeben _. .
Also Zuschuß überhaupt
8 103 410
9 447 811
1344 400
52 505
4 600 589 | 36
4 889 872 i 99
3 502 821
4 557 938
61
78
SO
289 283
1 396 905 80
289 283
63
1 055 117
52 505
17
68
1 107 622 17
Wenn die Ausgaben für die Ainortisation, die ja eine reine
Finanzmaßregel ist und nicht zu den unmittelbaren Kosten des Unter
nehmens gehört, außer Betracht bleiben, so verwandelt sich der Zuschuß
für die Gesammtverwaltung in einen Ueberschuß von 711388 Jt,
speziell für die Kanalisationswerke ergiebt sich alsdann ein Ueberschuß
von 1000 536,si Jt, für die Rieselfelder ein Zuschuß von 289148,si Jt.
Der Zuschuß von 1 396 509,so Jt, der im Verwaltungsjahr 1899
aus dem Stadthaushalts-Eiat geleistet worden ist, stellt sich dar als
ein im öffentlichen Interesse aufgewendetes Aequivalent für die Ent
wässerung des ^gesammten Straßengebietes der Stadt Berlin mit den
städtischen und privaten Bedürfniß-Anstalten und für die Vortheile,
welche durch die Kanalisation für andere Zweige der Stadtverwaltung,
insbesondere die Straßenreinigung, entstanden sind, und ferner als
ein Beitrag zu den Kosten für die Unterbringung und landwirthschaft-
liche Verwerthung dieser Abwässer.
Wäre dieser Betrag nicht durch einen Zuschuß aus den Mitteln
des Stadlhaushalts gedeckt, an dessen Stelle vielmehr die hauptsächliche
und eigentliche Einnahmequelle der Kanalisations-Verwaltung — die
Kanalisationsgebühr — in höherem Maße in Anspruch genommen
worden, so hätten von den abgabepflichtigen Grundstücken Berlins
(deren Zahl sich für das Verwalnmgsjahr 1899, da 23 911 Grund
stücke für das volle Jahr und 83 für einen Theil desselben veranlagt
83
worden sind, auf 23 911 + 2 = 23 953 angeben läßt) statt l l / 2 pCt.
des Nutzertrages 1,88 pCt. als Kanalisationsgebühr erhoben werden
müssen.