Nr. 3. Steuer-Verwaltung.
II
Hiervon wurden:
a) durch die Steuererheber eingezogen . . 241294 Posten
gegen 242 992 im Vorjahre,
b) direkt zur Kaste gezahlt oder durch die Bank
des Berliner Kassenvereins berichtigt . . . 32 596
gegen 32 259 im Vorjahre,
e> durch fruchtlose Pfändungen u. A. m. erledigt 119 657
gegen 106 352 im Vorjahre,
ei) in die Restliste übertragen 21 914
gegen 18 920 nn Vorjahre.
Zur ordnungsmäßigen Erledigung dieser . . 415 461 Posten,
jedoch abzüglich der am Schluffe des Vorjahres in
Rest verbliebenen 18 920
also noch 396 541 Posten,
waren in jeden, Vierteljahre 66 Steuererheber — wie im Vorjahre —
erforderlich, so daß ans jeden Steuererheber der Annahmestelle für
verzogene Steuerzahler im Durchschnitt vierteljährlich 1502
Posten entfallen, gegen 1438 im Vorjahre.
Diese anscheinend geringe Zahl stimmt jedoch nicht mit der Zahl
der an die einzelnen Steuererheber wirklich ertheilten Einziehungsauf
träge überein. Letztere erhöhen sich vielmehr durch den mehrfachen
Wohnungswechsel zahlreicher Steuerpflichtiger mindestens um
20 v. H.
Eine weitere Vergrößerung des Arbeitspensums dieser 66 Steuer
erheben würde nicht im Nutzen der Steuereinziehung liegen.
Insgesammt belief sich die Zahl der ausgesonderten Steuer
quitlungen einschließlich der am Schlüsse des Vorjahres in Rest
verbliebenen Posten
nach I aus 206 244 Posten,
II - 410187
zusammen auf 616 431 Posten
gegen 4500 469
im Vorjahre,
mithin mehr 15 962 Posten.
Unter diesen ausgesonderten Quittungen bestnden sich rund
44 OM Grund-, Gewerbe-, Einkommen- und Ergänzungssteuer
Quittungen von solchen Steuerpflichtigen, deren Anträgen um Erhebung
ihrer fälligen Steuern außerhalb des Veranlaguugsbezirks
ui ihren Geschäftsräumen oder in einer anderweit angegebenen Zahl
stelle Folge gegeben worden ist.
Die Zahl dieser Anträge nimmt von Jahr zu Jahr zu, deren
Genehmigung kann nur unter bestimmte» Voraussetzungen be
din gun gsw eise stanfinde».
Um den hierauf gerichteten Wünschen der Steuerzahler noch mehr
entgegenzukommen, ist das seit dem 1. April 1896 mit der Bank
des Berliner Kassenvereins bestehende Abkommen, wonach jeder
hierfelbst Steuerpflichtige seine an die städtische Stenerkasse zu ent
richtenden Steuern ans seinen Antrag bei jedem genau zu bezeichnenden
Berliner Bankhause zahlbar machen und vorbehaltlich unseres Wider
rufs durch Vermittelung der genannten Bank einziehen lassen
kann, beibehalten worden.
In Folge dieses Abkommens sind im Etatsjahr 1899 durch Ver
Mittelung der Bank des Berliner Kassenvereins 10 686 Steuer
quittungeu über zusammen — 7 986 109,84 M, gegen 9 123 Steuer-
gnittungeu über 6 493 873,8» M im Vorjahre, zur Einlösung gelaugt.
Die sonstige Ist-Einnahme der Annahmestelle für verzogene
Steuerzahler für Umsatzsteuer, Rentenbankrenten und Wandergewerbe-
steuer belief sich einschließlich 11 833,g6 J( aufgekommener Gebühren
im abgelaufenen Berichtsjahr auf 12 523 760,44 Jt
gegen 11678 739,15
im Vorjahre, mithin mehr 845021,2»Jt.
Schließlich ist noch derjenigen 3139 Posten über zusammen
101 612,w Jt Staats Einkommensteuer, Ergänzungssteuer und Gemeinde
abgäbe zu gedenken, die für Rechnung hier regimentirter Mili
tarpcrsonen aus deren Gehältern durch Vermittelung der zu
ständigen Kassen Verwaltungen berichtigt wurden (im Vor
jähre 2 476 Posten über zusammen 89 091,84 Jt).
3. Mahnung und Zwangsvollstreckung.
Die bei der Einsammlung der Steuern durch die Steuererheber
verbliebenen Steuerreste sind von den Steuererhebern in ihrer Eigen
schaft als Vollziehungsbeamte auf Grund der Verordnung vom 7. Sep
tember 1879 dezw. der Verordnung vom 15. Noveniber 1899 nebst
Ausführungs-Anweisung vom 28. November 1899 weiter verfolgt und
durch die Vornahme der Mahnung und der Zwangsvollstreckung unter
Beachtung der gesetzlichen Fälligkeitstermine zur Erledigung gebracht
worden.
Hierbei hat von den im Laufe des EtaisjahreS 1899 fällig ge
wordenen 2 755 384 Posten
— darunter rund 78 700 Posten Gemcinde-Ein-
Ilebertrag 2 756 384 Posten
Uebertrag 2 755 384 Posten
kommensteuer über je 1 Jt — und von den am
Schlüsse des Vorjahres in Rest verbliebenen . . 38 689
zusammen 2 794 073 Posten
gegen 2 715 202
im Vorjahre (siehe Spalte 10 der Nachweisung der Steuerposten)
die Mahnung angeordnet werden müssen:
a) bei der Grundsteuer und den Snblevations-
beiträgen wegen 2 056 Posten
gegen 2 265 im Vorjahre,
b) bei der Gewerbesteuer wegen
gegen 19 256 im Vorjahre,
o) bei der Betriebsstener wegen
gegen 743 im Vorjahre,
ä) bei der Umsatzsteuer wegen . .
gegen 401 im Vorjahre,
s) bei der Hundesteuer wegen . .
gegen 4 458 im Vorjahre,
f) bei der Viehseuchen-Abgabe wegen
gegen 12 im Vorjahre,
g) bei der Gemeinde-Einkommensteuer bezw. bei
der Staats-Einkommen- und Ergänzungs
steuer wegen ._
— darunter 178 377 Posten Gemeinde-Ein
kommensteuer über je l Jt — gegen
430 105 Posten im Vorjahre,
zusammen wegen
gegen
im Vorjahre,
18 477
763
343
4 962
418 167
444 842 Posten
457 242
mithin weniger 12 4M Posten.
Auf je IM Steuerposten entfallen somit 15,se Mahnungen gegen
16,84 Mahnungen im Vorjahre.
Hiervon sind bei oder nach erfolgter Mahnung zur Abwen
dung der Pfändung durch Zahlung erledigt worden:
a) bei der Grundsteuer und den Sublevations-
besträgen 1 877 Posten
gegen 2 117 ini Vorjahre,
b) bei der Gewerbesteuer 15 758
gegen 16 254 im Vorjahre,
c) bei der Betriebs steuer 502
gegen 446 im Vorjahre,
ck) bei der Umsatzsteuer 328
gegen 390 im Vorjahre,
e) bei der Hundesteuer 3 868
gegen 3 576 im Vorjahre,
f) bei der Viehseuchen-Abgabe 63
gegen 9 im Vorjahre,
g) bei der Gemeinde-Einkommensteuer bezw. bei
der Staats-Einkommen und Ergänzungs
steuer 257 620
— darunter 100 521 Posten Gemeinde-Ein-
kommensteuer über je 1 Jt — gegen
258 254 Posten im Vorjahre,
zusammen 280 016 Posten
gegen 281 046
ini Vorjahre,
mithin weniger 1030 Posten.
Aus je IM Mahnungen sind somit 62,s° Zahlungen geleistet
worden, gegen 61,48 Zahlungen im Vorjahre.
Die nach Ablauf der Mahnfrist eingeleitete Zwangsvoll
streckung ist fruchtlos ausgefallen:
a) bei der Grundsteuer und den Sublevations-
beiträgen wegen 0 Posten
gegen 1 im Vorjahre,
b) bei der Gewerbesteuer wegen 1 912
gegen 2 153 ini Vorjahre,
c) bei der Betriebsstener wegen 223
gegen 272 im Vorjahre,
d) bei der Umsatzsteuer wegen * 6
gegen 4 im Vorjahre,
e) bei der Hundesteuer wegen 92s
gegen 712 im Vorjahre,
k) bei der Viehseuchcn-Abgabe wegen .... 8
gegen 3 im Vorjahre,
g) bei der Gemeinde-Einkommensteuer bezw. bei
der Staats-Einkommen und Ergänzungs-
stener wegen 148 555
— darunter 75 095 Posten Gemcinde-Ein
kommensteuer über je 1 Jt — gegen 159187
im Vorjahre,
im Vorjahre,
zusammen wegen
gegen
151 632 Posten
162 334
mithin weniger 10702 Posten.