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Nr. 34. Straßenreinigung.
etwas höheren Lohn als die übrigen Arbeiter, verursachen aber der
Verwaltung trotzdem durch die in eigenen Werkstätten ausgeführten
Arbeiten vielfache Ersparnisse.
Auf den vorhandenen Ab und Einladeplätzen in der Müllersiraße
und an der Slralauer Allee sind 2 Platzausseher und 12 Mann
dauernd beschäftigt. Ein dritter Platzausseher ist auf dem städtischen
Abladeplatze zu Spreenhagen stationirt, um diesen Platz und die dort
auszuführenden Arbeiten zu beaufsichtigen. Das Personal der öffent
lichen Abladeplätze gehört streng genommen nicht zur Straßenreinigung,
sondern wird ans einem besonderen Etat unterhalten; es muß indessen
bei dem engen Zusammenhang beider Verwaltungen auch der auf den
Abladeplätzen Beschäftigten hier Erwähnung geschehen, umsomehr, als
die Straßenreinigungsverwaltung die Abladeplatzarbeiter stellt oder
ergänzt, umwechselt u. s. w. Endlich sei noch erwähnt, daß zur Ab-
wartnng von Francnbedürfnißanstalten 7 Frauen beschäftigt werden,
mit denen im Ganzen ein Personal von 1154 Köpfen im gesammten
Straßenreinigungsbetriebe vorhanden war.
Im Winter bei starken Schneefällen reicht das vorhandene
ständige Arbeitspcrsonal zur Bewältigung der Arbeiten nicht aus, es
müssen dann Hilfsarbeiter angenommen werden, deren Zahl sich ganz
nach den jeweiligen Witterungsverhältnissen richtet. Sie werden in
allen Füllen immer nur auf einige Tage engagirt, wie dies bei dem
vorübergehenden Charakter der winterlichen Arbeiten nicht anders sein
kann. Im Allgemeinen sind die Arbeitsleistungen dieser Hilfsarbeiter
nicht erheblich, schon in Rücksicht der kurzen Wintertage, und ferner,
weil dem plötzlich eintretenden Bedarf an Hilfskräften gegenüber eine
besondere Auswahl nicht getroffen werden kann. Die Hilfsarbeiter
erhielten einen Tagelohn von 2,26 Jt. Dieser Lohnsatz ist im Vergleich
zu denjenigen Löhnen, welche den ständigen Arbeitern gewährt werden,
zwar nicht hoch zu nennen, doch entspricht er im Allgemeinen den
Leistungen der Hilfsarbeiter. Es ist vielfach angenommen, daß die
Slraßcnreinigung zuweilen viele Tausende von Hilfsarbeitern an
nehmen und beschäftigen könne und solle; dies ist indessen schon des
wegen unmöglich, weil die Zahl der sich zur Verfügung stellenden
Arbeiter in keinem Falle so groß ist, wie öfter angenommen wird,
dann aber auch aus dem Grunde, weil bei Ueberschreitung einer
gewissen Grenze die Uebersicht und Kontrolle des ganzen Apparates
verloren gehen würde. Diese Grenze wird mit der Beschäftigung
non etwa 2 500 Hilfsarbeitern als erreicht zu bezeichnen sein.
II. Besonderer Theil.
1. Ueber die Arbeits- und Lohnverhältniffe.
Zur Löhnung der ständigen Arbeiter und Arbeitsburschen stellte
der Etat während unseres Berichtsjahres 1260 728^ zur Verfügung.
Hiervon sind 1 207 625 M ausgegeben, sodaß ein Rest von 53 173 M
geblieben ist. Diese Ersparniß erklärt sich wie folgt: Wenn Arbeiter
erkranken, so erhalten sie während der Dauer der Krankheit keinen
Lohn, ihnen wird vielmehr, wie weiter unten zu ersehen ist, Kranken
geld und Unterstützung annähernd in der Höhe des Lohnbetrages
gewährt. Unsere Direktion ist aber zunächst berechtigt, solchen Leuten
von den Fehltagen einer Krankheitsperiodc, wie auch, wenn sie aus
anderen dringlichen Veranlaffnngen ihre dienstlichen Obliegenheiten zu
verrichten verhindert sind, 3 Tage als Arbeitstage mit vollem Lohn
anzurechnen. Nun werden für erkrankte Arbeiter nicht immer sogleich,
sondern erst dann Ersatzleute eingestellt, wenn mit Bestimmtheit auf
eine längere Dauer der Krankheit und somit auf ein längeres Fern
bleiben vom Dienst gerechnet werden niuß. Es ist selbnverständlich,
daß bei dem zahlreichen Personal auch zahlreiche Krankheitsfälle vor
kommen, und daß durch Fehltage und Fehlwochen im Laufe eines
Jahres erhebliche Beträge des Lohnetatstitels nicht zur Verausgabung
gelangen können, was dann lediglich in den vorübergehenden Mehr
leistungen der übrigen Arbeiter seinen Grund findet. Die in unserer
Verwaltung üblichen Lohnsätze entsprechen nicht nur den hiesigen Ver
hältnissen, sondern gehen über den behördlich festgesetzten ortsüblichen
Tagelohnsatz nicht unerheblich hinaus. Es erhalten nämlich an Lohn:
die ältere Hälfte der Vorarbeiter 4,oo M,
- jüngere Hälfte der Vorarbeiter .... 3,76 -
Arbeiter der I. Lohnklaffe 3,so -
- Arbeiter - II. - 3,26 -
- 70 Arbeiter - III. - 2,76 -
Arbeitsburschen l,eo -
Die Handwerker im Hauptgeräthedepot werden wie die Vorarbeiter
bezahlt. Die Platzaufseher auf den öffentlichen Ab- und Einlade
plätzen, die aus den Arbeitern der Slraßenreinignng entnommen
werden, beziehen täglich 4,6« M Tagelohn. Der Lohnsatz der Arbeiter
auf diesen Plätzen ist inzwischen auf 3,75 M erhöht worden mit Rück
sicht auf die größeren Leistungen dieser Arbeiter.
Ueber den Begriff Arbeiter I., II. und III. Lohnklaffe ist folgendes
zu bemerken. Alle Arbeiter, die neu eingestellt werden, erhalten zu
nächst einen Tagelohn von 2,76 M. Die Zahl dieser Arbeiter be
trägt aber nur 70 Köpfe. Aus dieser geringen Zahl ergiebt sich, daß
es der Verwaltung keineswegs auf eine bloße Lohnersparniß ankommt,
'andern daß bei dieser Lohnabmessung die Rücksicht auf die älteren
Arbeiter maßgebend ist; jene neu eingestellten 70 Arbeiter gehöre»
imnier nur kurze Zeit der Lohnklasse III an, und rücken meist noch
innerhalb des ersten Dienstjahres in die höhere Lohnstnfe auf; denn
im Allgemeinen hat der Aufenthalt in der III. Lohnklaffe nur die
Bedeutung einer Probezeit. Sämmtliche Arbeiter der städtischen
Straßenreinigung erhalten freie Dienstkleidung, ebenso wird ihnen
auch das Arbeitsgeräth von der Verwaltung gestellt. Das Tagelohn
wird 14tägig gezahlt und auch für Sonn- und Festtage nicht verkürzt,
gleichgiltig, ob an diesen Tagen voll gearbeitet wird oder nicht. Alte
Arbeiter, die arbeitsunfähig geworden sind, beziehen bei ihrer Ent
lassung aus dem Dienste neben der gesetzlichen Alters- oder Invaliden
rente noch laufende Unterstützungen von der Stadt, in Beträgen von
400 bis 600 M jährlich, je nach der zurückgelegten Dienstzeit. Diese
Unterstützungen werden derartig bemessen, daß sie vom 10. Dienst
jahre ab eintreten, niit 400 JC beginnen und dann von 5 zu 5 Jahren
um je 50 M steigen.
Während unseres Berichtsjahres sind 11 Arbeiter unter Gewährung
von derartigen laufenden Unterstützungen außer Dienst gestellt worden,
nachdem ihre Arbeitsunfähigkeit vorher durch ärztliche Untersuchung
festgestellt worden war. Sänimtliche Leute beziehen nebenbei auch die
gesetzliche Invalidenrente und sind auf diese Weise vor Noth einiger
maßen sicher gestellt.
Was die von unseren Arbeitern geforderten Arbeitsleistungen
anbetrifft, so ist darüber folgendes anzuführen: Die regelmäßigen
Reinigungsarbeiten beginnen Nachts um 12 Uhr und endigen
gewöhnlich und bei normalem Wetter gegen 8 Uhr Morgens. Inner
halb dieser 8stündigen Arbeitsdauer liegt eine V^stündige Frühstücks
pause. Bei schlechtem Wetter kann es allerdings'vorkommen, daß sich
die Arbeitszeit etwas verlängert, weil dann in der Regel viel Schmutz
vorhanden ist, der die zu leistende Arbeit verzögert. Immerhin bilden
derartige Verhältnisse nur eine Ausnahme. Diejenige Mannschaft, die
am Tage arbeitet, z. B. bei der Straßeubesprenguug, bei der besonderen
Reinigung der Asphaltstraßen u. s. w.. thut gewöhnlich von Morgens
7 bis Abends 7 Uhr, theilweise auch von 8 bis 8 Uhr Dienst. Auf
die 12stündigc Dienstzeit entfallen an Mittags-, Frühstücks- und
Vesperpausen 3 Stunden, io daß auch hier die thatsächliche Arbeits
zeit 9 Stunden beträgt. Erwägt man fernerhin, daß an allen Sonn-
und Festtagen bei der regelmäßigen Reinigung nur immer etwa
3 Stunden, des Morgens von 6—9 Uhr, gearbeitet wird, so ergiebt
sich aus allen diesen Verhältnissen, daß im Allgemeinen das durch
schnittliche Tagewerk die Dauer von 8 Stunden nicht überschreitet.
Selbstverständlich wird der Dienst in den Aufseherabihcilnngen
derartig geregelt und vertheilt, daß weder eine Benachtheiligung noch
Bevorzugung des einzelnen Mannes vorkommen darf, und daß alle
Leute gleichmäßig zuni Tages- und Nachtdienst herangezogen werden.
Jeder Aufseher führt für diesen Zweck eine Kommandirrolle, nach der
ber Dienst täglich eingetheilt wird.
Während unseres Berichtsjahres ist zunächst versuchsweise und für
die Sommermonate eine Einrichtung getroffen, die unseren Arbeitern
einen dienstfreien Tag in der Woche im Zusammenhange mit dem
Sonntage gewähren soll, derart, daß sie von beendeter Arbeit am Sonntag
Morgen bis Montag Nacht vollkommen frei haben, ohne Lohn ein
zubüßen. Um dies zu ermöglichen, wird die sonst am Montag statt
findende, an und für sich schon verkürzte, nur 3ständige Arbeit auf
die allernothwendigsten Reinigungen beschränkt und von nur 4 Arbeitern
jeder Abtheilung besorgt, der Ausfall von 3 Arbeitsstunden für die
übrigen Arbeiter aber dadurch wieder eingebracht, daß die rege!»
mäßigen Reinignngsarbeiten täglich l / 2 Stunde länger dauern, d. h.
schon um '^12 Uhr Nachts beginnen.
Ein ordnungsmäßiger Wechsel in der Vertheilung der täglichen
Arbeiten giebt die Gewähr, daß jeder Arbeiter in der Reihe in den
Genuß des dienstfreien Tages kommen muß. Hiernach läßt sich schon
durch die Arbeiter selbst leicht kontrolliren, ob alle Dienstleistung auch
regelmäßig und der Reihe nach auf sämmtliche Arbeiter vertheilt
werden. Gewiffe, besonders schwere Arbeiten, denen alte, schwächliche
Leute nicht mehr recht gewachsen sind, z. B das Baggern der Senk
gruben und Gnllies, werden mehr ans die jüngere Mannschaft ver
theilt, was von dieser in kameradschaftlicher Art auch gern hin
genommen wird.
Nebenbei kommen zuweilen noch verschiedene kleine Arbeiten und
Dienstleistungen vor, die außerhalb der eigentlichen Arbeit und Arbeits-
zeit liegen, z. B. der Wechsel der Geräthe im Hauptdepot, Hilfs
leistungen bei starken Regenfällen u. s. w. Erheblich sind derartige
Arbeiten aber nicht; der auf den einzelnen fallende Antheil ist un
bedeutend, wenn es auch vorkommen kann, daß die Arbeiter nach
kaum beendeter Dienstzeit aufs Neue sich zur Arbeit begeben müssen.
Unsere Direktion hat übrigens einen kleinen etatsmäßigen Fonds zur
Verfügung, um Arbeitern für besondere Dienstleistungen hin und
wieder eine kleine Zulage gewähren zu können.
2. Unterstützungen.
Trotz der den Arbeitern durch die Krankenkasse gewährten Für
sorge haben die Gemeindebehörden denjenigen etatsmäßigen Unter-
stützungsfonds, der schon vor Errichtung der Krankenkasse vorhanden
war, auch für das Berichtsjahr aufs Neue belasten und nicht ver