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Nr. 34. Straßenreinigung.
Allerdings muß hierzu bemerkt werden, daß die für die an
gegebenen Zwecke zur Verfügung stehenden etatsmäßigen Geldmittel
nicht immer die gleiche Höhe hatten. Sie betrugen in den letzten
5 Jahren nur je 100 000 J6 für Abfuhr und 80000 Jt für Hilfs
arbeiter, während früher für die Schneeabfuhr jährlich 208000 M
zur Verfügung standen.
Aus allen diesen Zahlenangaben aus einer recht langen Reihe
von Jahren läßt sich, wie ohne Weiteres ersichtlich, nicht eine Spur
von Regelmäßigkeit in Bezug auf die winterlichen Verhältnisse her
leiten. so daß die sich ergebenden Zahlen für künftige Etats nicht
von Bedeutung sind.
Richtig aber ist, daß, wenn man diejenigen Ausgaben, welche
der Winter an und für sich erfordert, als unsichere Nebenausgaben
ansehen will, einstweilen bei Seite stellt und nur die übrigen regel
mäßigen Kosten der Straßenreiniguug mit einander vergleicht, die
Kosten der heutigen Verwaltung in dem Zeitraum von 21 Jahren
nur in mäßigem Umfange gewachsen sind, trotzdem sich die Verhält
nisse während der langen Zeit in aufsteigender Linie wesentlich ver
ändert haben.
Ein Blick auf die am Schluffe des Berichts gegebene Zusammen
stellung der Einnahmen und Ausgaben der Straßenreinigung seit
dem Jahre 1876 läßt das Gesagte sofort als richtig erkennen.
Der Bericht wird aus diese Verhältnisse bei den einschlägigen
Kapiteln nochmals zurückkommen.
Zur Erläuterung mag noch folgendes angeführt werden:
In den Reihen fehlt das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März
1882, weil bis dahin die Vcrwaltungsberichte stets für das Kalender
jahr und nicht für das Etatsjahr aufgestellt wurden. Da nun der
Bericht für 1881 in der alten Weise erstattet wurde, eine weitere
Berichterstattung aber für 1882/83 für das Geschäftsjahr — in der
neuen Weise — zu geschehen hatte, so ergab sich von selbst, daß
jenes Vierteljahr bei der Berichterstattung außer Betracht geblieben
ist, und daß zuverlässige genaue Zahlenangaben eigentlich erst seit jener
Zeit möglich wurden, während solche Angaben bis dahin mehr oder
weniger auf bloßen Schätzungen beruhten. Eine besondere Bedeutung
hal die dadurch entstandene kleine Lücke nicht.
d) Arbeitsplan und Stratzeninventar.
Eine Zusammenstellung der sämmtlichen bei der Straßenreinigungs
verwaltung vorkommenden Arbeiten giebt der Arbeitsplan: er bildet
die feste Grundlage für den gesanimten Geschäftsbetrieb.
Der Arbeitsplan enthält eine genaue Klassifizirung der sämmt
lichen Straßen bezüglich ihrer Reinigung und giebt auch sonst alle
diejenigen Arbeiten an, welche in den Abtheilungen auszuführen find.
Schon bei dem im Jahre 1875 erfolgten Uebergange der Straßen
reinigung aus der Verwaltung der Feuerwehr in städtischen Betrieb
wurde ein solcher Arbeitsplan hierher mit übergeben. Der jetzige
ist im Jahre 1880 aufgestellt worden und wird von Zeit zu Zeit und
von Fall zu Fall berichtigt und vervollständigt. Ueber alle Ab
änderungen entfcheidet die Deputation auf Vorschlag der Direktion.
Sind neue Straßen angelegt und gepflastert, so werden sie vo»
der zuständigen Stadtbauinspektion der Verwaltung der Straßen'
rcinigung übergeben, und diese übernimmt die weitere Behandlung
nach eigenem Ermessen.
Nach Uebernahme einer Straße zur Reinigung entscheidet die
Deputation darüber, wie oft die Straße gereinigt werden soll.
Gemäß dieser Festsetzung erfolgt dann die Eintragung in den
Arbeitsplan.
Aehnlich wird auch bei - allen im Laufe der Zeit erforderlich
werdenden Abänderungen verfahren, so z. B. wenn eine Straße, die
bis dahin 8 mal gereinigt worden ist, eine wöchentlich 6 malige
regelmäßige Säuberung erhalten soll u. s. w.
Im Anschluß an den Arbeitsplan wird noch ein ^besonderes
Straßeninventar geführt, worin die Flächen sämmtlicher Straßen je
nach der verschiedenen Pflasterart nachgewiesen werden.
Ani 1. April 1899, dem Beginn unseres Geschäftsjahres, um
faßte das der regelrechten Reinigung unterworfene Straßengebiet
9 429 366 qm, und zwar an Fahrdämmen 5 679 611 qm und an
Bürgersteigen 3 749 755 qm. Am 31. März 1900, also am Schluffe
des Geschäftsjahres, waren 9 553 389 qm vorhanden, davon an
Fahrdämmen 5 <<4 823 qm und an Bürgersteigen 3 778 566 qm.
Hieraus ergiebl sich, daß das Arbeitsgebiet sich im Laufe des Jahres
um 124 023 qm vergrößert hat.
Die täglich zu reinigende Straßenfläche betrug während des
Berichtsjahres 4 434137 qm', sie hat sich in derselben Zeit um
470187 qm vergrößert, während die Gesammtlänge sämmtlicher
der Rcinigung nnterworfene» Straßen sich auf 464 km beläuft.
In welchem Umfange übrigens das tägliche Arbeitspensuni im
Laufe der Jahre gewachsen ist, ergiebt sich daraus, daß ini Jahre
1882, also vor 18 Jahren, 2 708 300 qm Pflaster täglich zu reinigen
waren, während zur Zeit, wie bereits angegeben, 4 434 137 qm zu
säubern sind, was ungefähr einen Zuwachs von 61 pCt. bedeutet.
Was die Reinigung selbst anbelangt, so ist darüber folgendes anzu
führen:
Die Straßen werden durchschnittlich dreimal wöchentlich ordnungs-
mäßig gesäubert, was nach den bisherigen Erfahrungen genügt.
Eine ganze Anzahl von Straßen wird allerdings täglich gereinigt,
bei vielen genügt indessen auch eine ein- und zweimal wöchentliche
Reinigung: es richtet sich das lediglich nach dem Charakter und der
Lage der Straße, und besonders nach dem Verkehr. Der Begriff
der regelrechten Reinigung schließt indessen nicht aus, daß sämmtliche
Straßen, gleichgiltig, wie oft sie auch planmäßig gereinigt werden,
in der Zwischenzeit noch eine oberflächliche, nebenbeigehende Be-
arbeitung erfahren, sobald dies wünschenswerth ist. Der Dienstbetrieb
ist nämlich so eingerichtet, daß besondere kleine Arbeitertrupps, sog.
fliegende Kolonnen diejenigen Straßen begehen, welche nicht in der
Tagesschicht liegen, um hier die Straßenkanten zu säubern und größere
Verunreinigungen zu beseitigen. Durch eine solche Maßregel wird
ermöglicht, daß täglich sämmtliche Straßen, sei es in größerem oder
geringerem Grade, der Behandlung durch die Straßenreinigung unter
liegen, und daraus erklärt sich wieder, daß bei einer großen Anzahl
von Straßen .eine einmal und zweimal wöchentliche Rcinigung als
genügend angesehen werden darf.
Was die gewöhnliche Reinigung der Bürgersteige betrifft, so
werden diese gleichzeitig mit der ordnungsmäßigen Fahrdammreinigung
gesäubert, ^während die winterliche Reinigung dieser Bürgersteige von
Eis und Schnee sowie das Abstumpfen bei Glätte Pflicht der Haus
besitzer ist.
Nach den hier geltenden polizeilichen Vorschriften müssen die Bürger
steige im Winter täglich in den Stunden von Morgens 7 bis Abends
8 Uhr frei von Eis und Schnee sein. Die Verpflichtung zur Ab
räumung des Eises und Schnees liegt den Besitzern derjenigen
Grundstücke ob, welche an die öffentliche Straße grenzen, und
erstreckt sich für den einzelnen auf die ganze Ausdehnung dieses
Grenzzuges. Bei eintretender Winterglätte müssen die Bürgersteige,
Granitbahnen und Rinnstcinbrücken mit Sand, Asche oder anderem
abstumpfenden Material bestreut werden, so daß während der Stunden
von Morgens 7 bis Abends 10 Uhr der Entstehung gefahrbringender
Glätte vorgebeugt wird. Für die städtische Straßenreinigung bleibt
auch hier ein recht ansehnlicher Theil Arbeit übrig. Ueberall da. wo
keine Anlieger sind, wie bei den Umfassnngsbürgersteigen öffentlicher
Garten und Parkanlagen, den Bürgersteigen auf Brücken und vor
verschiedenen Kirchen und städtischen Grundstücken, Promenaden u. s. w.
werden auch diese Arbeiten durch die Verwaltung ausgeführt.
Die von der Verwaltung in der oben angegebenen Art zu be
handelnden Bürgersteige stellen eine Fläche dar, die ungefähr 10 pCt.
der Gesammtbürgersteigfläche ausmacht, also sehr erheblich ist. Hierzu
wird erläuternd bemerkt, daß im Allgemeinen alle städtischen Ver
waltungen die winterliche Reinigung der vor ihren Grundstücken
belegcnen Bürgersteige selber ausführen lassen, soweit sie, wie z. B.
die Schulen und andere städtischen Gebäude, dies zu thun im Stande
sind. Jene 10 pCt. stellen nur diejenigen Bürgersteigflächen dar, für
deren Reinigung andere städtische Verwaltungen nicht heranzuziehen
sind. Handelt es sich bei dieser winterliche» Bürgersteigreinignng an
und für sich um ganz bedeutende Aufwendungen an Mitteln und
Kräften, so muß dabei noch besonders in Betracht gezogen werden,
daß mit Rücksicht auf die Haftpflicht bei etwaigen Unfällen die Ver
antwortlichkeit der Verwaltung um so größer ist, je größer der Uni-
fang der Reinigungsarbeiten wird. Aus diesem Grunde ist es
wünschenswerth, daß auch die winterliche Reinigung der Bürgersteig
flächen vor sämmtlichen hinzutretenden städtischen Grundstücken durch
diejenigen Verwaltungen, welchen jene Grnndftücke unterstehen,
besorgt wird.
c) Pflasterverhältnisse und bereit Bedeutung für die
Straßenreinigung.
. Die Beschaffenheit des Straßenpflasters ist von großer Bedeutung
für die Straßeureinigung.
Schlechtes Pflaster ist schwer zu reinigen und ergiebt unter
gleichen Verkehrsverhältniffen viel niehr Schmutz als gutes Pflaster.
Aus diesem Grunde ist die stetig und in erheblichem Grade zunehmende
Vermehrung des guten Straßenpflasters für die Ausübung der
Straßenreinigung ein außerordentlich wichtiger Umstand, auf den
zum großen Theil zurückzuführen ist, daß die durchschnittlichen Aus
gaben der Verwaltung nicht in demselben Maße gestiegen sind, wie
sich räumlich das Straßengebiet vergrößert hat.
Ini Laufe unseres Berichtsjahres sind durch Neu- und Um
pflasterungen wiederum 107 408 qm Steinpflaster 1 bis 3. Klasse neu
hinzugetreten, sodaß nunmehr die Gesammtfläche dieses Pflasters nach
den Angaben der Bauverwaltung 2 965 022 qm ausmacht. Das
Asphaltpflaster hat sich um 180 660 qm vermehrt, so daß seine
Gesammtfläche am Schlüße des Berichtsjahres etwa 1680 532 qm
umfaßt. Das Holzpflaster, das hin und wieder zu Anrampungen
und Brückenbelägen Verwendung findet, hat sich während des Berichts
jahres nur ganz geringfügig vermehrt: es ist an einzelnen Stellen
zwischen den Schienengeleisen der Pferdebahn fortgenommen und durch
Asphaltpflaster ersetzt worden. Zur Zeit sind etwa 4 737 479 qm
besten Straßenpflasters im Stadtgebiet vorhanden. Selbstverständlich
verringert sich die Fläche des noch vorhandenen alten, schlechten