1
Verwaltungs-Bericht
des
Magistrats zu Berlin
für
das Ltatsjahr 1899.
m 3:;
Wericht 6er l'läötisehen Werkekrs-Deputcrlion.
A. Allgemeiner Theil.
I. Einrichtung und Besetzung.
I» der Organisation der Verkehrs-Depntation sind Aenderungen
nicht vorgekommen. Sic besteht nach wie vor aus 5 Magistrats
mitgliedern, 10 Stadtverordneten und einem Magistrats-Assessor.
Der Leiter des technischen Büreaus der Tiefbau-Verwaltung und der
Stadtelektriker nahmen, ivas bisher noch nicht bekannt geworden ist,
an den Sitzungen der Depulaston mit berathender Stimnie Theil.
Am Ende des Berichtsjahres trat der Stadtverordnete Professor
1)r. Schwalbe an Stelle des Stadtverordneten Rast in die Deputation
wieder ein.
2. Gesammtbild der Verwaltung.
Im Berichtsjahre 1899 wurde ein Zustimmungsvertrag mit der
Gesellschaft für Untergrundbahnen und der Charlottenburger Straßen
bahn abgeschlosten. Der Großen Berliner Straßenbahn wurde, ab
gesehen von zahlreichen .Kurvenverbindungen, Umfahrungsweichen und
dergleichen, dieZustimmung zu einigen Ergänzungsstrecken ertheilt. Der
Ban der Hochbahn nahn, lebhaften Fortgang. Dagegen wurde die
Festsetzung eines Netzes städtischer Unterpflasterbahnen dadurch auf
gehalten, daß erst nach langwierigen Verhandlungen mit dem Polizei-
Präsidium und mit der Aktien-Gesellschaft Siemens & Halste über
die Frage, wie sich am besten eine Verbindung der Hochbahn mit
der geplanten Unterpflasterbahn am Potsdamerplatz erreichen ließe,
eine Einigung erzielt werden konnte.
Einen wichtigen Theil der Thätigkeit der Verkehrs-Deputation
bildeten die Verhandlungen und Erörterungen, die zu der Entschließung
führten, den Gemeindebehörden zu empfehlen, fernerhin neue Straßen
bahnlinien durch die Stadtgemeinde selbst bauen und betreiben zu lasten.
Jni Uebrigen lag der Deputation wie bisher die Wahrnehmung
der aus den bereits abgeschlossenen Zustiminungsverträgen der Stadt-
gemeinde zustehenden Rechte ob. Das Recht der Stadtgemeinde auf
Genehmigung der Tarife der Omnibus-Gesellschaften und sonstigen
öffentlichen Verkehrsunternehmungen wurde in derselben Weise wie
bisher ausgeübt.
In Bezug auf das städtische Ladewesen war neben der Verwaltung
des Urbanhafens besonders die Betheiligung der Stadtgenieinde an
den Kosten des Baues und der Unterhaltung des Berlin-Stettiner,
sowie des Mittellaud-Kanals Gegenstand der Thätigkeit der Deputation
in wiederholten Verhandlungen, auch mit den Staatsbehörden.
Wegen Ankaufs des zur Anlage eines Hafens im Westen (in Rück
sicht auf den neuen Stettiner Kanal) erforderlichen Geländes wurden
Vorverhandlungen mit den betheiligtcn Grundbesitzern gepflogen.
8. Krson-eier Theil.
I. Kleinbahn Angelegenheiten.
1. Elektrische Niveaubahnen.
a) Betriebsumw and lungs-Vertrag mit der Berlin Char
lottenburger Straßenbahn-Aktien -Gesellschaft.
Die abgebrochenen Verhandlungen mit der Charlottenburger
Straßenbahn wurden auf Bitte der Direktion im Berichtsjahre wieder
aufgenonimen. Es gelang auch schließlich, über die noch streitigen
Punkte eine Einigung zu erzielen, so daß der Zustimmungsvertrag
am 9. März 1900 abgeschlosten werden konnte. Er schließt sich im
Wesentlichen an den mit der Großen Berliner Straßenbahn ab
geschlossenen Vertrag an. Es und der Gesellschaft aber Eriveiterungen
ihres Netzes zugestanden worden, wie das schon im vorigen Ber-
walttings-Bericht näher angedeutet worden ist. Auch such ihr hin
sichtlich der Entnahme der Betriebskraft und der Gestaltung der Rechts
Verhältnisse bei Ablauf der Zustimmungsdauer etwas günstigere Be-
dingungen gewährt worden.
b) Zustimmungsvertrag mir der Gesellschaft für den Bau
von Untergrundbahnen.
Nachdem sich die Stadtverordneten-Versammlung am 7. September
1899 mit dem vereinbaren Vertragsentwürfe, dessen Abweichungen
von dem mit der Großen Berliner Straßenbahn avgeschloflenen Be-
triebsumwandlungs-Vertrage wir berests in dem vorjährigen Ver-
waltungs-Berichtc erwähnt haben, einverstanden erklärt halte, erfolgte
am 7. bezw. 21. Oktober der fornielle Abschluß. Der Stadtgenieinde
ist das Recht zum entgeltlichen Erwerbe der Bahnanlagen ant
1. Januar 1920, 1925 und 1930 eingeräumt worden, die Gesellschaft
plante schon damals die Weiterführung ihrer Bahn von Treptow
über Niederschöneweide nach Johannisthal.
o) Verhandlungen über den Abschluß eines Zustimmungs-
Vertrages mit der Firma Bering & Wächter über den Bau
einer Straßenbahn vom Landsbergerplatz nach Rummels
burg.
Nachdem die Verhandlungen über den Vertragsentwurf zu einer
vorläufigen Einigung geführt hatten, und sich auch die Stadtverordneten
Versammlung am 8. Juni 1899 damit einverstanden erklärt hatte,
theilte die Gesellschaft auf die Aufforderung zur Venragsvollziehung
mit, daß sie den Vertrag noch nicht vollziehen möchte, sondern zu
nächst eine Einigung über die Fortsetzung der Bahn über Rummels-
bürg hinaus gesichert zu sehen wünsche. Die Verkehrs-Deputation
nahni hieraus Veranlassung, die Verhandlungen mit der Gesellschaft
überhaupt abzubrechen.
ä) Znstimmung zu einzelnen Projekten.
Die bestehenden Straßenbahn-Gesellschaften hatten der Verkehrs-
Deputation eine ganze Anzahl neuer Srraßenbahnprojekte zur Zu-
stinimung unterbreitet. Die Deputation beschloß jedoch, die Ent-
scheidung darüber so lange auszusetzen, bis die Frage der Uebernahme
des Baues und Betriebes neuer Straßenbahucn durch die Stadt ent
schieden worden wäre. Der Großen Berliner Straßenbahn wurden
nur nachfolgende kleinere Anschluß- oder Ergänzungsstreckcn genehmigt:
1. Küstrinerplatz—Königsbergerstraßc bis Frankfurter Allee.
2. Vinetaplatz—Swincmünderstraße—Ramlerstraße.
3. Friedrich Karl-Ufer zwischen Straße Alt Moabit und Karlstraße.
4. Gäben- und Pallasstraße.
5. Kommandanlenstraße von Linden- bis Beuthstraße.
6. Grünauerstraßenbrücke.
7. Koloniestraße—Drontheimerstraße—Weichbildgrenze.
8. Huttenstraße.
9. Wicnerstraße am Sprecwaldplatz.
10. Glogauerstraße zwischen Reichenbcrgerstraße und Kottbuser User.
11. Thielenbrücke.
12. Stendaler- und Salzwedelerstraße.
Für die unter 1, 2 und 3 aufgeführten Strecken hat die Gesell
schaft das uneingeschränkte Mitbenutzungsrecht fremder Unternehmer
zugestanden, jedoch ist der Magistrat auch berechtigt, an Stelle der
Mitbenutzung die Uebcreignung der sämmtlichen Anlagen dieser Strecken
zu verlangen. Als Gegenleistung für die Ueberlastung der Strecke