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Nr. 32. Oertliche Straßenbaupolizeiverwaltung.
1. Erste Genehmigungen zumAnschluß
von Grundstücken an die Kanali
sation sind überhaupt ertheilt. .
2. Es entwässern in die Kanalisation
3. Erste Jnbetriebnahmeerlaubniß-
scheine für die mit vorschrifts
mäßigen Entwässerungsanlagen
versehenen Grundstücke sind ertheilt
Berlin, den 28. Mai 1900.
Oertliche Straßenbaupolizeiverwaltung, Abtheilung II (Kanalisation).
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Meubrink.
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.