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Nr. 32. Oertliche Straßenbaupolizeiverwaltung.
1895 189(5 1897 1898 1899
in 40 81 56 112 42 Fällen,
die definitive aus Anlaß des Aufrufes im Verwaltungsjahre
1895 189(5 1897 1898 1899
in 119 114 21 56 31 Fällen.
Aufforderungen zu definitiven Bürgerfteigregulirungen aus Anlaß
von Bauten ergingen im Verwaltungsjahre
1898 1899
434 398.
Die Androhung des Vermaltungszwangsverfahrens behufs Durch
führung der gestellten Anforderungen hat einschließlich der ans dem
Vorjahre vorhandenen Reste im Verwaltungsjahre
1895 189(5 1897 1898 1899
in 337 338 262 391 297 Fällen
stattgefunden.
Diese 297 Anordnungen betrafen:
a) die Anlegung bczw. Unterhaltung von Bürger
steigen in 294 Fällen,
b) die Ausbesserung von Dammpflaster in . . 3
zusammen 297 Fälle.
Diese Anordnungen fanden ihre Erledigung:
durch Ausführung der geforderten Arbeiten und zwar:
seitens der Aufgeforderten in 239 Fällen,
seitens diesseitiger Organe auf Kosten der Ver
pflichteten in 5
durch Abstandnahme von der gestellten For
derung in 2
Neue Aufforderungen mußten wegen inzwischen ver
änderter Sachlage erlassen werden in 9
Längere über die Dauer des Berichtsjahres hinaus-
reichcndc Fristen wurden gewährt in 30
Unerledigt waren am Schluffe des Berichtsjahres 12 Fälle.
Summe wie oben 297 Fälle.
Wegen der Dringlichkeit der Arbeiten mußte in 3 von den bereits
aufgeführten Fällen die Ausführung in: Zwangswege ohne vorherige
Einziehung der Kostenvorschüfse erfolgen. Die entstandenen Kosten
sind der Straßenbaupolizeiverwaltung erstattet worden, auch sind die
beiden Beträge, die aus dem Verwaltungsjahre 1895 noch rückständig
waren, inzwischen eingegangen.
Die erlassenen Aufforderungen wurden in 6 Fällen durch Ein-
sprücbc angegriffen.
Drei der letzteren wurden durch Beschluß der Straßenbaupolizei.
Verwaltung für ungerechtfertigt erklärt und wurde gegen einen dieser
Beschlüsse geklagt, die Klage aber noch vor dem Termine zurück-
genommen. In einem Falle wurde die Verfügung wegen Eigenthums-
wechscls zurückgezogen, in den verbleibenden beiden anderen Fällen
fand eine Zurücknahme der Verfügungen nur zur Zeit statt.
Die gegen die versagte Genehmigung zu einer Einzäunung im
Verwaltungsjahre 1897 angestrengte Klage schwebt noch jetzt.
Die Oberaufseher und Aufseher der städtischen Slraßeureinigung
sind als Organe der Stratzenbaupolizeiverwaltnng, Abtheilung I,
thätig gewesen im Verwaltungsjahre
1895 1896 1897 1898 1899
in 5 235 5 146 5 786 6 187 5 617 Fällen.
Sie haben hierbei im Berichtsjahr Aufforderungen an die Ver
pflichteten erlassen in 5 522 Fällen,
und sie wiederholt in 237 Fällen.
Diese Aufforderungen hatten Erfolg in. . . . 5 363
In den verbleibenden 159 Fällen
erstatteten die in Rede stehenden Organe Anzeigen an die Straßenbau-
polizeiverwaltung: sie thaten dies aus besonderen Gründen von vorn
herein in 95 Fällen, so daß auf Grund der Aufseheranzeigen in
159 -j- 95 — 254 Fällen Verfügungen ergangen sind.
Ueber die Thätigkeit, die die sechs Siadtbaninspektionen als Organe
der Oertlichen Straßenbaupolizeiverwaltung. Abtheilung I, entwickeln,
berichtet die städtische Baudeputation, Abtheilitng II.
IV. Neue Gesetze, statutarische Ordnungen und dergleichen, die
eine nennenswerthe Einwirkung ans die Verwaltung zu üben in der
Lage gewesen wären, sind nicht ergangen.
Berlin, den 20. April 1900.
Oertliche Straßenbaupolizeiverwaltung, Abtheilung I.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Voigt.
B. Abtheilung II
In der Organisation der Verwaltung sind im Jahre 1899/1900
Veränderungen nickt eingetreten.
In sämmtlichen Radialsystemen der Berliner Kanalisation können
die Hausentwässerungen als abgeschlossen gelten, nur im XI. Radial-
System sind die Kanalisationsleitungen noch nicht ausgeführt, die
Legung der Leitungen steht jedoch auch hier in nächster Zeit bevor.
Die nach Berlin zu entwässernden Gebietstheile von Charlotten
burg, Schöneberg und Lichtcnberg sind mit Ausnahme nur weniger
bebauter Grundstücke kanalisirt.
Ein Hinzutritt größerer Gebietstheile ans Boxhagen-Rummels-
bnrger Terrain an die Kanalisation des Berliner XII. Radtalsystems
ist durch Vertrag vom 18.—22. Mai 1899 zwischen den betheiligten
Gemeindebehörden festgesetzt. Grundstücke dieses Gebiets sind jedoch
zum Anschluß noch nicht gelangt. —
Im Berichtsjahre sind auf Antrag der Bauverwaltung der
Kanalisationswerkc behufs Legung neuer Kanalisationsleitungen in
bisher noch nicht kanalisirten Straßen die in der Polizeiverordnung
vorgeschriebenen Aufrufe der in diesen Straßen gelegenen Grundstücke
zum demnächstigen Anschlüsse an die Kanalisation durch die nnter-
zeickmcle Verwaltung nach angeschlossener Tabelle I erfolgt.
In Charlottenburg, Schöneberg und Lichtcnberg haben im Berichts
jahre Aufrufe nicht stattgefunden. Die Mehrzahl der ertheilten An-
schlußgenehmignngen für Charlottenburg, Schöneberg und Lichtenberg
betrifft vollständige Neubauten und größere Umbauten.
Die Thätigkeit der unterzeichneten Verwaltung im Berichtsjahre
zeigt Tabelle II.
Für diejenigen Entwäfferungsanlagen, welche bei den in Tabelle II
ausgeführten Konlrollrcvisionen als ohne diesseitige Erlaubniß bereits
an die Kanalisation vorschriftsmäßig angeschlossen ermittelt worden
siitd, wurden, soweit Nachträge in früher genehmigten Zeichnungen
angängig waren, neue Entwasserungszeichnungen von den Eigen-
thüntcrn nicht verlangt und die Genehmigung dieser Entwässerungs-
anlagen nachträglich ertheilt, und zwar in 2 220 Fällen.
Diese nachträglichen Genehmigungen sind in Tabelle II nicht auf-
genommen.
Bcnierkt wird hierbei noch, daß über Neuanlagen von Bädern
und Bedürfnißanstalten, sofern die Genehmigung dieser Anlagen seitens
der Bauabtheilung des Königlichen Polizeipräsidiums nicht festzu
stellen war, der genannten Behörde in jedem einzelnen Falle Kenntniß
gegeben wurde.
Auch in diesen, Berichtsjahre erhielten das Königliche Polizei-
fKanalisation).
Präsidium zu Berlin und der Magistrat zu Charlottenbnrg allmonat-
lich Nachwcisungen über die ertheilten Erlaubnißscheine zur Inbetrieb
nahme der Entwässerungsanlagen, die Oertliche Straßenbaupolizci-
verwaltung, Abtheilung I, über die ausgeführten Hausanschlüsse und
das Realstenerbüreau des Magistrats über die neu in die Kanalisation
entwässernden Grundstücke, unter Angabe der Anfangstermine der
Entwäffernng. Gegen die sehr zahlreichen Verfügungen der Ver-
waliung wegen Beseitigung von Mängeln an den Entwässerungs
anlagen u. s. w. sind nur in 2 Fällen Beschwerden erhoben worden:
beide Beschwerden wurden von dem Herrn Oberpräsidenten als nn-
begründet zurückgewiesen.
Von der I. Abtheilung der Oertlichen Straßenbaupolizeiverwaltung
haben 2 218, von den Polizeiverwaltungen Charlottenbnrg, Schöne-
berg und Lichtenberg eine große Anzahl Projekte für Neu- und Um-
bauten zur Stellung der diesseitigen Bedingungen für die Entwässe-
rung vorgelegen.
Im Büreau sind 21340 Journalnummern bearbeitet worden.
Tabelle III enthält die Gesammizahlen der crthe>lten ersten An
schlußgenehmigungen und Jnbeiriebnahmeerlaubnißscheine, sowie der
in die Kanalisation entwässernden bebauten Grundstücke vom Tage der
Einführung der Kanalisation bis zum 31. März 1900.
Tabelle I.
Aufrufe zum Anschluß von
Kanalisation sind erfolgt:
am 16. Mai 1899 . .
- 25. Mai 1899 . .
30. Mai 1899 . .
- 5. Juni 1899 . .
. 9. Juni 1899 . .
- 7. Juli 1899 . .
- 27. Juli 1899 . .
. 3. August 1899 .
- 28. September 1899
- 30. Oktober 1899 .
- 13. November 1899
- 6. Februar 1900 .
. 8. März 1900 . .
- 2. Oktober 1899 .
Rummelsburg.
Grundstücken an
die städtische
im
Radialsystcm
VI,
IX,
VI,
XII,
X.
V,
V,
V.
II und XII,
-
X.
IV,
II und X,
VIII,
XII Boxhagen-