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Nr. 31. Bau-Verwaltung.
ß.
1. Allgemeiner Theil.
Von der Bau Deputation, Abtheilung II, werden die nachstehend
bezeichneten Angelegenheiten bearbeitet:
Feststellung der Weichbildgrenze, Durchführung und Aenderung
des Bebauungsplanes, Anlegung und Verbreiterung der Straßen und
Plätze und Erwerb der hierzu erforderlichen Landflüchen, fei es im
Wege unentgeltlicher Abtretung, durch freihändigen Ankauf, oder im
Wege der Enteignung, die Einziehung der der Stadtgemcinde durch
die Anlegung von Straßen entstandenen Kosten, Bau und Unter
Haltung der Brücken, Unterhaltung der Chausseen und Wege inner-
balb und außerhalb des Weichbildes, einschließlich der dazu gehörigen
Gebäude, Bau und Unterhaltung der Siraßenbruunen und der Spring
brunnen, Bau der Bedürfniß-Anstalten, Verwaltung der von Unter-
nchmeri! auf Straßenland errichteten Bedürfniß-Anstalten, Regulirung
der öffentlichen uiib sonstigen Wasserläuse, Aufstellung von Buden
auf Straßenland, Regulirung der Bürgersteige vor unbebauten Ge-
meindegrundstücken, Ncuvermeffung der Stadl, Benutzung der Straßen
und Plätze durch andere Verwaltungen oder Private, mit Ausschluß
jedoch der Verkehrsangelegenheiten.
Durch Verfügung des Magistrats voni 6. August 1898 ist vom
l. April 1899 ab die Unterhaltung sämmtlicher städtischen Kunst
denkmäler uns übertragen worden, während bis dahin nur einige von
der Deputation, andere von anderen Verwaltungsstellen unterhalten
wurden.
Außerdem werden bearbeitet sämmtliche Angelegenheiten, die die
Unfallversicherung bei den von der Stadtgemcinde Berlin in anderen
als Eisenbahnbetrieben als Unternehmer ausgeführten Bauten «Regie
bauten) betreffen, mit Ausschluß der Straßenreinigungsarbeiten. Die
Befugnisse und Obliegenheiten der Ausführungsbehörde (§ 46 des
Gesetzes vom 11. Juli 1877) nimmt an Stelle des Oberbürgermeisters
der Vorsitzende der Bau-Depuiation oder sein Stellvertreter wahr.
Die Bau-Inspektionen haben auch die technischen Arbeiten für die
öriliclien Straßenbaupolizei Verwaltung auszuführen; um daher die
Thätigkeit der Inspektionen vollständig darzustellen, wird im be
sonderen Theil auch darüber berichtet.
Die Verwaltung hat sich im Ganzen durchaus nach den bisher
giliigcn Vorschriften bewegt, irgend erhebliche Neuerungen sind nicht
Tiefbau.
eingetreten, auf einige in dem besonderen Theil erwähnte Vorgänge
wird jedoch wegen ihrer allgemeinen Wichtigkeit besonders hingewiesen.
Die Unternehmer von Asphaltpflasteruugeu sind nach den Ver
trägen verpflichtet, neu hergestellte Straßen 4 Jahre lang unentgeltlich,
sodann 15 Jahre hindurch gegen eine bestimmte Vergütiguug zu
unterhalten. Die ersten Herstellungen auf Grund solcher Verträge
waren im Jahre 1878 erfolgt, es ist deswegen nöthig geworden für
diejenigen Straßen, bezüglich deren jene Unterhaltuugspfticht abläuft,
neue Verträge zu schließen. Es ist dies für eine fernere Unter
haltungszeit von 10 Jahren geschehen.
Dix Verbreiterung der Gertraudtenstraße wurde im Laufe des
Verwaltungsjahres nach theilweisem Abbruche des Köllnischen Rath-
hauses wenigstens soweit gefördert, daß die Straßenbahn vollständig
zweigeleisig durchgeführt werden konnte.
Durch den Neubau einer Brücke im Zuge der Grünauerstraße
wurde eine neue, wichtige Verkehrsverbindung mit Ripdorf hergestellt.
Beit dem Neubau der Roßstraßenbrücke ist zugleich die für den
Verkehr wichtige Verbreiterung der Roßstraße begonnen worden.
Auf dem Gebiete der Unfallversicherung ist durch eine Ent
scheidung des Reichs-Verficheruugsamtes festgestellt worden, daß die
Drainagcarbeiten auf den städtischen Rieselgütern der Regel nach
nicht als landwirthschaftliche Arbeiten zu erachten sind. Im Allge
meinen hat sich die Uebernahme der Unfallversicherung für städtische
Betriebe auf die Stadtgemeinde als für diese Vortheilhast ergeben.
Personalnachrichten.
Das langjährige Mitglied, Stadtverordneter Seibert, schied mit
dem Ablauf seiner Wahlperiode ani 31. Dezember 1899 aus der
Deputation; an seine Stelle wurde der Stadtverordnete Wolfs ge
wählt. Der Gerichts-Assessor Wölbling ist der Deputation als
juristische Hilfskraft überwiesen worden.
2. Drfonderer Theil.
I». Die Stadt-Bau Inspektionen.
Die nachstehenden Verzeichnisse A, B, C gewähren einen Ueber-
blick über die An und den Umfang der Dienstgeschäfle der Stadt-
Bau-Inspektionen.
A. Straßenbaupolizeiliche Arbeiten.
Bau-
Jn-
spck-
non
Von anderen Verwaltungen und Privaten wurden zur Revision vorgelegt
Erekutivische Aus-
führungen auf
Kosten von Privaten
Zur Angabe
der
Schwellen
höhe in der
Nähe der
Brücken
waren
Skizzen für
den Bau
von Brücken
aufzustellen
Zahl
Zur Feststellung
der Lage derGullies
in den zu kanali-
sirendeu Straßen
waren Projekte
aufzustellen
Zahl lfd. m
Hoch
bauten
Zahl
Haus-
enlwäsie-
rung
Zahl
Straßen
pflaste
rungen
Zahl
Befestigung
von Bürger
steigen,
Fußwegen,
Rinnstein
brücken
Zahl
Straßenbahnen
Zahl ; lfd. m
Brücken
Zahl
Größere Gas-,
Wasser-, Tele
graphen-,Rohrpost-
und
Kabelleitungen
Zahl lfd. m
Es waren
auf
zustellen
Projekte
und
Kosten
anschläge
Zahl
Es
mußten
aus
geführt
werden
Zahl
V
213
18 630
728
36126
1
500
VI
274
—
—
—
34 13 770
—
46
12070
—
—
—
—
—
VII
272
4
1
1
6 2150
1
697
25 846
8
—
—
5
820
VIII
586
—
10
—
5 1631
—
60
3 800
—
—
—
5
2 052
IX
400
2
5
4 ! 1310
—
88
26 680
287
1
—
3
1488
X
855
—
4
—
18 > 2 851
—
56
16 594
2
2
—
2
500
Zus.
2 100
4
17
6
85 22 342
1
1670
121 116
297
3
—
16
5 360
B. Projekte und Anschläge für größere Bauausführungen wurden aufgestellt.