2
Dieser Vermehrung der Ausgaben gegen das Vorjahr entsprechend, hat
sich die Zahl der Almosen. Empfänger, Pflegemütter und Pflegekinder ver
mehrt.
Dieselbe betrug 1868: 1869: mithin 1869
mehr:
an Almosen'Empfängern . . 8020 8337 317
an Pflegemüttern 2565 2614 49
an Pflegekindern 4141 4168 27
Der monatlich durchschnittliche Verpflegungssatz hat betragen:
mithin
pro 1868: pro 1869: 1869 mehr als
im Vorjahre:
für einen Almosen-
Empfänger ... 2. 26. 3. 2. 26. 10. 7 Pf.
und für eine Pfle-
gegcld-Empfängerin 1. 13. —. 1. 13. 7. 7 -
Die Preissteigerung mancher Lebensbedürfnisse, namentlich der Woh
nungen, erklärt diese Erhöhung des Verpflegungssatzes.
Nach den Almosen-Listen befanden sich von den 8337 Almosen-Em
pfängern im Alter
von
unter
20 bis
20 Jahren
30
51
127
-
30 -
40
-
308
-
40 -
50
s
691
-
50 -
60
-
1653
-
60 -
70
-
3420
-
70 -
80
s
1774
o
80 -
90
-
297
-
90 - 100
-
16.
Nach Stand und Beruf vertheilen sich die 8337 Almosen-Empfänger
auf folgende Klassen:
frühere Beamte und Lehrer 32 Personen,
Künstler, Gelehrte und Literaten ... 35 -
Handeltreibende Personen ..... 45 -
Gewerbetreibende, Handarbeiter.... 1941
Dienstboten 62 -
unverehelichte Frauenspersonen .... 906 -
Ehefrauen 61
separirte oder eheverlassene Frauen . . 305
Wittwen 4950
Im Monat December 1869 erhielten:
a. die 8337 Almosen-Empfänger für sich resp. ihre Familien als
Almosengeld zusammen 24,957 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und zwar:
511 Personen bis zu 1 Thlr. incl.
2226
2339
1941
1250
48
12
6
1
3
1 bis 2 Thlr.
2 - 3
4
5
6
7
8
9
10
b. die 2614 Pflegemütter für die 4168
6132 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. und zwar:
für 7 Pflegekinder unter 1 Thlr.
-
14
-
ä 1 Thlr.
S
2193
m
a 1
-
7 Sgr.
6
-
3
-
ä 1
-
10 -
—
-
1
-
ä 1
-
12 -
6
-»
1191
-
ä 1
-
15 -
—
-
51
-
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-
20 .
—
-
59
-
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-
22 -
6
*
3
-
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-
25 -
—
-
2
-
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-
27 -
6
-
567
-
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-
1
-
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7 -
6
15
-
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15 -
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-
51
-
a 3
-
— »
—
-
10
-
ä 4
-
und darüber.
Pflegekinder zusammen
Pf.
Als allgemeine Ursachen der Untcrstützungs - Bedürftigkeit ergeben die
Almosen-Listen, daß von den 8337 Empfängern unterstützungsbedürftig
waren:
4087 wegen hohen Alters,
3472 wegen andauernder Krankheit oder Siechthums,
778 wegen nicht zureichenden Erwerbs- oder anderen ähn
lichen Ursachen.
Was die Frequenz-Verhältnisse betrifft, so sind im Jahre 1869
3654 Almosen- und Pflegegeld-Empfänger aus dem Bereiche
einer Commission in den einer anderen verzogen;
1672 Almosen-Empfänger,
723 Pflegegeld - Empfänger,
neu aufgenommen, resp. ist denselben das Almosen
oder Pflegegeld, das wegen Verpflegung im Kranken
hause oder sonst abgesetzt war, wieder bewilligt worden;
ausgeschieden sind dagegen:
1355 Almosen-Empfänger und zwar:
563 durch Tod,
284 - Ueberweisung nach Krankenhäusern,
153 - Unterbringung in Hospitäler,
16 - Verzug nach außerhalb,
339 - Entziehung der bisherigen Unterstützung und
674 Pflegegeld-Empfänger in Folge verschiedener Gründe.
Nach unserem Verwaltungsbericht für das Jahr 1868 ist die Civil-
Einwohncrzahl Berlins pro 1868 vorläufig auf . . 705,638
festgestellt, demnächst aber berichtigt worden auf . . 713,391;
rechnet man hierzu die pro 1869 bekannt gewordene
Vergrößerung durch vermehrten Zuzug und Geburten
mit angeblich 50,675 Personen,
so würde die ganze Civil-Bevölkerung Berlins ultimo
1869 zusammen betragen 764,066 Personen.
Hiervon waren ult. 1869
Almosen-Empfänger 8337,
Pflegegeld - Empfänger 2614,
zusammen also 10,951
laufend Unterstützte, welche 1,43 pCt. der Civil-Bevölkerung repräsentiren;
mithin war pro 1869 rot. jeder 70. Civil-Einwohner ein mit Geld lau
fend Unterstützter, oder Ortsarmer im strengsten Sinne des Wortes.
Zur besseren Veranschaulichung der progressiven Steigerungen fügen
wir für die letzten 10 Jahre das nachstehende Tableau bei:
i.
Jahr.
2.
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Thlr. fgr.pf.
1869
764066
8337
2614
10951
70ste
1,43
413155
21
—.
1868
713391
8020
2565
10585
67ste
1,48
396944
19
9
1867
678003
7668
2442
10110
67ste
1,49
366052
11
10
1866
642420
7152
2278
9430
68ste
1,47
330977
—
1
1865
534079
6826
1923
8749
7 2 sie
1,38
296777
4
1
1864
608659
6648
1856
8504
72ste
1,40
283744
23
5
1863
578247
6555*^
6701
1754
8309
70ste
1/44
279899
27
3
1862
550082
1699
8400
65ste
1,53
373714
17
7
1861
523931
6585
1674
8259
63ste
1,66
261624
5
2
1860
470018**)
6366
1601
7967
59ste
Civil-Ein
wohner.
1,70
251016
13
4
Hiernach hat das Freizügigkeitsgesetz vom 1. November 1867 in Be
treff der lausend aus Armenfonds unterstützten Personen bisher noch nicht
den befürchteten nachtheiligen Einfluß ausgeübt; ob dies für die Folge ein
treten wird, wenn die Ausweisung verarmter hier angezogener Familien ge
setzlich nicht mehr erwirkt werden kann, bleibt abzuwarten.
2. Armen-Krankenpflege.
Für die offene Armen-Krankenpflege sind 47 Armenärzte und 5 Ar
men - Wundärzte gegen Besoldung thätig; außerdem wirken noch unent
geltlich 4 Aerzte für Frauen-Krankheiten, ein Armen-Augenarzt, ein Arzt
für gehörkranke Arme und ein Arzt für orthopädische Kranke.
*) Vom 1. September 1863 ab erhalten die Veteranen aus den Freiheits
kriegen 1813 — 1b nicht mehr aus allgemeinen Armenfonds, sondern aus dem
bei der Stadt-Haupt-Kasse geführten Separatsonds monatliche Unterstützungen
bis zur Höhe von 10 Thlrn.
**) Veränderte Weichbildgrenze.