7
Außerdem:
20 Kostenanschläge für die Umpflasterungen pro 1870, und zwar:
45. Für Umpflasterung der Christinenstraße von der Wollankstraße
bis zum Grundstück Nr. 6—7.
46. Desgleichen der Koppenstraße von der Großen Frankfurter- bis
Pallisadenstraße.
47. Desgleichen der Kesselstraße von der Chausseestraße bis zur Ein
fahrt nach dem Exercierplatze.
48. Desgleichen des alten Theiles der Seegerhofstraße.
49. Desgleichen der Prinzenstraße von der Wasserthorstraße bis
Moritzplatz.
50. Desgleichen der Prinzenstraße von dem Grundstück Nr. 44. bis
zur Dresdencrstraße.
51. Desgleichen der Anhaltstraße.
52. Desgleichen der Naunynstraße vom Oranienplatz.
53. Desgleichen der Schönebergerstraße von dem Äskanischen Platz
bis Schönebergerbrücke.
54. Desgleichen des Hafenplatzcs an der Wasserseite vom Platz bis
Schönebergerbrücke.
55. Desgleichen der Prinzenstraße von der Gasanstaltsbrücke bis zur
Gitschinerstraße.
56. Desgleichen der Borsigstraße von der Tieck- bis zur Jnvaliden-
straße.
57. Desgleichen der Gartenstraße von dem Grundstücke Nr. 128. bis
zur Liesenstraße.
58. Desgleichen der Bahnhofstraße.
59. Desgleichen der Melchiorstraße vom Engelufer bis zum Michael-
kirch platz.
60. Desgleichen der Ackerstraße von dem Grundstücke Nr. 38. bis
Nr. 135—136.
61. Desgleichen des Engelufers von der Adalbertstraße bis zum
Kaiser-Franz-Grenadierplatz.
62. Desgleichen der Möckernstraße von der Königgrätzer- bis Halle
schen Straße.
63. Desgleichen der Matthäikirchstraße von der Königin-Augusta- bis
zur Thiergartenstraßc.
64. Desgleichen der Adalbertstraße von der Dresdenerstraße bis zur
Adalbertbrücke.
Ferner wurden gefertigt:
65. Das genehmigte Project nebst Kostenanschlag für den Neubau
der Schillingsbrücke.
66. Specialzeichnungen und Kostenanschläge für die Aufstellung der
Schiller-Statue.
67. Projecte und Anschläge für die Umwährung des Rest-Grundstücks
des früheren Logengartens und zur Einrichtung desselben zu
einem öffentlichen Spiel- und Promenadenplatz.
68. Project zu einem Gartenhause im Humboldthain.
69. Pläne zu einer neuen öffentlichen Bade-Anstalt an der Spree.
70. Projecte zu größeren öffentlichen Bedürfniß-Anstalten.
71. Pläne und Kostenanschläge zu sämmtlichen pro 1870 auszufüh
renden Straßenpflasterungen und Chaussirungen.
Als die wichtigsten im Decernate des Herrn Stadt-Bauraths Meyer
mitbearbeiteten Geschäftssachen lassen sich außerdem noch folgende be
zeichnen :
a. die Voruntersuchungen zu einer vollständigen Versorgung Berlins
mit gutem Wasser, worüber Projecte, Erläuterungsberichte und
Kostenanschläge, aufgestellt durch den Herrn Civil - Ingenieur
Veit-Meyer, bereits eingegangen sind;
b. die Versuche mit dem Süvern'schen Desinfektions-Verfahren;
c. die Vertretung der städtischen Jntereffen in Betreff des Baues
der neuen Berliner Verbindungsbahn;
fl. die Voruntersuchungen in Angelegenheit der Kanalisation von
Berlin;
e. Abnahme fiskalischer Straßen wegen der später zu übernehmen
den Unterhaltungs-Verpflichtung der Commune;
k. die Vorarbeiten zur Aufstellung des Schiller-Denkmals.
Gesammt-Kosten:
A, für den Hochbau, und zwar für den Neubau des Krankenhauses
im Friedrichshain .... 83,926 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf.
L. für den Straßenbau, und zwar:
a.
Pflaster-Reparaturen . .
11,694
-
27
-
1
-
b.
Umpflasterungen . . .
21,235
-
21
-
—
-
c.
Neupflasterungen . . .
57,800
-
19
-
6
S
d.
Kanalbauten ....
24,934
-
28
-
6
-
e.
Bürgersteige ....
2,744
-
—
-
6
-
f.
Brücken
15,353
-
25
-
5
-
s.
öffentliche Brunnen . .
4,422
-
1
-
6
-
h.
Pissoirs
—
-
—
-
—
-
1.
verschiedene Bau-Ausfüh-
rangen
11,306
24
*
7
k.
Spielplätze rc
19,680
-
2
-
7
ö
Summa
169,173 Thlr.
—
Sgr.
8 Pf.
Es sind im Ressort des Bauraths Meyer somit pro 1869 zur An
weisung gekommen:
a. für den Krankenhausbau . . 83,926 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf.
b. für den Straßenbau . . . 169,173 - — - 8 -
zusammen 253,100 Thlr. — Sgr. 1 Pf.
Berlin, den 30. Juni 1870.
Der Stadtbaurath.
In Vertretung des Herrn Meyer,
gez. Hobrccht.
TI. Verbesserung der Bürgersteige.
Nachdem sich in Folge der Zunahme des Verkehrs eine Verbefferung
der bisher nur mit einer 3 Fuß breiten Granitbahn belegten Bürgersteige
in den Straßen Berlins als ein uuabweisliches Bedürfniß herausgestellt
hatte, ist diese Angelegenheit der eingehendsten Berathung unterworfen wor
den. Die hinsichtlich der Art und Weise der vorzunehmenden Verbefferung
mit der Polizeibehörde gepflogenen Verhandlungen fanden ihren Abschluß erst
in der Polizei Verordnung vom 13. October 1866. Nach den Bestimmun
gen derselben wird jährlich durch eine aus Mitgliedern des Königlichen Po-
lizei-Präsidii und der Communal-Behörden zusammengesetzte Commission
eine Auswahl derjenigen Straßen getroffen, in denen die Verbefferung vor
zunehmen ist, und ist bei der Auswahl der Straßen der in denselben herr
schende Verkehr der Maßstab, ob gleichzeitig beide Seiten oder zunächst nur
eine Seite zur Verbesserung kommen soll. In den demnächst zu Anfang
jeden Jahres öffentlich aufgerufenen Straßen erfolgt die Regulirung der
Bürgersteige dergestalt, daß die Grauitbahn auf 6 Fuß verbreitert oder der
Bürgersteig mit Asphalt belegt wird. Der Bürgersteig ist ferner längs der
Straßenrinnen mit Granitbordschwellen einzufaffen, im klebrigen mit Mo
saikpflaster, Asphalt oder einem anderen zweckentsprechenden Material, dessen
Anwendung jedoch der besonderen Genehmigung des Polizei-Prästdii bedarf,
zu versehen. Für alle Fälle (Granitbahn oder Asphalt) ist nachträglich
ein Quergesälle von 1: 36 festgesetzt worden.
Die Bürgersteigregulirung liegt den Eigenthümern ob; dieselben erhal
ten jedoch aus städtischen Mitteln eine Beihülfe. Als solche wird durch
das Reglement und die Bekanntmachung vom 18. December 1867, sofern
die Regulirung nicht in Folge eines Neubaues stattgefunden hat, nach er
folgter, durch Polizei-Attest bescheinigter, vorschriftsmäßiger Ausführung der
Betrag von % der durch die Legung der Granitbahn und der Bordstein
schwellen — und zwar in Bezug auf Material und Arbeitslohn — ent
standenen Kosten gewährt.
Diese Vergütigung tritt jedoch nicht ein, wenn die Bürgersteigverbefferung
vor Königlichen, Prinzlichen, Staats-, Communal-, Kirchen-, Schul-, sowie
vor allen solchen Grundstücken erfolgt ist, welche einer Stiftung, Zunft,
Corporation, Gesellschaft, oder einem Verein angehören. Dieses Reglement,
welches ursprünglich nur für die Jahre 1867 und 1868 als Norm dienen
sollte, ist durch Communalbeschluß auch auf die Jahre 1869 und 1870
prolongirt worden.
Die der Beihülfe zu Grunde zu legenden Preise werden jährlich von
der Bau-Deputation festgestellt. Die Preise der Materialien find für die
Jahre 1867 und 1868:
a. pro Qu.-Fuß Granuplatten auf 9 Sgr. 6 Pf.
b. pro laufenden Fuß Granilbordschwellen . - 27 - 6 -
normirt, so daß sich die zu gewährende Beihülfe
ad a. auf 6 Sgr. 4 Pf.
ad b. » 18 - 4 -
stellte.
Für das Jahr 1869 ist der Preis
ad a. auf 9 Sgr. 6 Pf.
ad b. - 23 - — -
festgestellt, woraus sich die Beihilfe
ad a. auf 6 Sgr. 4 Pf.
ad b. - 15 - 4 -
berechnet.
Die anfänglich nur auf die Legung von Granitbahn bezügliche Ver
gütigung ist später auch aus die Regulirung vermittelst Asphaltirung, und
zwar im Jahre 1868 vorerst auf die Grundstücke Unter den Lrndcn und im
Jahre 1869 allgemein ausgedehnt worden.
Zur Bürgersteigregulirung sind folgende Straßen aufgerufen worden:
a. für das Jahr 1867:
1) Unter den Linden, vom Pariserplatz bis zur Schloßbrücke,
und zwar der Bürgersteig auf der Südseite der Straße Nr. 1.
bis 35. und bis zur Schloßbrücke.
2) Oberwallstraße, Hausvoigteiplatz, Jerusalemerstraße, von der
Lindenflraße bis zur Leipzigerstraße (Westseite), namentlich
also: Oberwallstraße 1—9., der von Nr. 9. nach Jerusale
merstraße 24. quer über den Platz führende Bürgersteig und
Jerusalemerstraße 24—25.