und den Scharren am Haakschen Markt erhoben und haben diese einen Ge-
sammt-Miethswerth von 100,363 Thlrn.
Von 469 Grundstücken incl. 33 Ackerstücken werden gar keine Real-
steucrn erhoben, weil solche entweder die FreihauS-Berechtigung haben oder
als fiskalische, kirchliche, städtische Grundstücke oder als von Wohlthätigkeils-
Anstalten benutzt, frei sind.
In Folge der im Jahre 1869 fortgesetzten Verhandlungen mit den
hiesigen Freihaus-Besitzern wegen Ablösung der ihnen zugestan
denen Befreiung von den Communal-Real-Abgaben und von
der Einquartierung, resp. Neal-Sublevation sind von den zu
Anfang April pr. vorhanden gewesenen 121 Freihäusern im ersten Quartal
c. nur noch 70 verblieben mit einem Miethswerthe von
253,408 Thlrn.
wovon zur Haussteuer 73,384 Thlr.
und zum Nachtwachtgelde .... 11,995 -
85,379 -
herangezogen werden, so daß zur Zeit noch .... 168,029 Thlr.
von den Realsteuern frei sind.
Nach der uns mittelst Verfügung des Magistrats vom 6. November
1867 zugefertigten Berechnung des den einzelnen Freihausbesitzern zu ge
währenden Ablösungs-Kapitals war ein Ablösungs-Verfahren bei 101 Frei-
häuscrn diesseits zum Austrag zu bringen. Dies ist bisher bei 44 Grund
stücken geschehen, so daß nur noch 57 Sachen unerledigt sind. Von diesen
sind 22 Sachen, in denen aus schiedsrichter iches Verfahren provocirt und
33, in denen die Ablösung eingeleitet ist, während bei 2 Sachen eine die
Ablösung einleitende Verfügung noch nicht erlassen ist, weil die betreffenden
Grundstücke erst vom Jahre 1871 ab zur Gebäudesteuer veranlagt werden
und die Regulirung wegen der hierfür zu zahlenden Staats-Entschädigung
zunächst noch abzuwarten bleibt
Die Anlage 8. giebt eine Uebersicht der auf Grund vorgängiger Prü
fung durch die resp. Armen-Commissionen im 1. Quartale 1870 stattge
habten Besreiungen von der Miethssteuer und der demzufolge nicht
ausgeschriebenen Steuerbeträge, sowie der Zahl der Almosen- und Pfle
gegeld-Empfänger und der sonstigen aus Armuths-Rücksichten zeit- und
Iheilweise von der Steuerzahlung befreiten Personen und des darnach be
rechneten Steuer-Ausfalls, nebst Vergleichung mit den entsprechenden Resul
taten des Vorjahres.
Wie aus dieser Uebersicht hervorgeht, ist die Zahl der Almosen- und
Pflegegeld-Empfänger gegen das Vorjahr um 435 und der Miethswerth !
ihrer Wohngelasse um 18,449 Thlr. geringer geworden. Ebenso hat sich
die Zahl derjenigen Einwohner, denen mit Rücksicht auf ihre dürftigen
Verhältnisse zeitweise volle Steuerfreiheit gewährt werden mußte, um 966
Personen und der Miethswerth ihrer steuerfrei gelassenen Wohnungsräume
um 35,422 Thlr, sowie gleichfalls die Zahl derjenigen Personen, welchen
die Steuerfreiheit nur für einen Theil ihrer Wohnungsmiethe bewilligt wor
den, um 628 Personen, und der hierbei freigelassene Miethswerth um
18,221 Thlr. vermindert. Dem entsprechend ist auch bei dem hiernach be
rechneten Steuer-Ausfall in gleich günstiger Weise eine Verminderung um
4806 Thlr. 4 Sgr. gegen das Vorjahr eingetreten.
II. Einkommensteuer-Verwaltung.
Nachdem im Jahre 1866 umfassende Verhandlungen über eine städti
sche Steuerreform statt gehabt, ist von den Communal-Behörden die Ein
führung einer Gemeinde-Einkommensteuer in Berlin beschlossen und die
Ausführung der Veranlagung und Erhebung derselben nach Maßgabe des
darüber aufgestellten Regulativs vom 10. März 1869, welches unterm
20. März ejd. die Bestätigung der Königlichen Regierung erhalten, der
unterzeichneten Deputation übertragen worden.
Nachdem unmittelbar nach Publication des Regulativs die Aufnahme
der Steuerpflichtigen eingeleitet worden war, begannen die ncugebildeten 31
Bezirks-Einschätzungs-Commissionen und die Einschätzungs-Commission für ju
ristische Personen chre Thätigkeit. Von den Bezirks-Einschätzungs-Commis-
sionen wurden im Ganzen eingeschätzt 230,619 Personen, davon
unter 300 Thlr. 171,883 Personen oder 74,s %
in Stufe
6
21,296
-
-
9,s %
- -
7
6,403
-
-
2,8 %
- -
8
9,673
-
-
4,s %
-
9
9,381
-
-
4,i SS
- -
10
4,086
-
-
1,8 ss
- -
11
2,880
-
-
1,2 Ss
- a
12
2,278
-
-
l,o Ss
über 1000 Thlr.
2,739
-
-
1,2 %
>arf keiner
Erwähnung, daß die Einschätzung einer so großen
Anzahl von Personen, welche in den verschiedensten Verhältnissen leben, stets
mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden ist; noch größer stellen sie sich
indeß bei dieser ersten Einschätzung heraus, bei welcher kein Material ir
gend einer Art vorlag und mit ganz ungeübten Kräften gearbeitet wer
den mußte.
Wenn dessenungeachtet die Einschätzung in wenig mehr als 5 Wochen
vollendet worden ist, so verdanken wir das dem Eifer und der angestreng
ten Thätigkeit, mit welcher sämmtliche Einschätzungs-Commissionen sich un
ter Leitung ihrer Vorsitzenden ihrer früher fast für unlösbar erachteten Auf
gabe unterzogen. Selbstverständlich war ihre Thätigkeit mit der Einschätzung
der in den Aufnahme-Listen vermerkten Personen nicht beendigt; abgesehen
davon, daß die Reclamationen begutachtet werden mußten, waren noch viele
nachträglich ermittelte Steuerpflichtige bis gegen den Schluß des Jahres hin
einzuschätzen. Daß die Einschätzung trotz des bewiesenen Eifers noch an
mannigfachen Mängeln gelitten hat, liegt in der Natur der Sache; nament
lich mögen nicht wenige Personen mit einem niedrigeren Einkommen ein
geschätzt wo.den sein, als sie wirklich beseflen haben. Es hat sich indeß
bei der Einschätzung für das Jahr 1870 bereits ein erheblicher Fortschritt
herausgestellt und es darf mit Sicherheit angenommen werden, daß es end
lich gelingen wird, die Steuerlast so richtig zu vertheilen, als dies über
haupt nur möglich ist.
Ebenfalls mit vielfachen Schwierigkeiten, die indeß durch die eifrige
Thätigkeit der Einschätzung^ Commission für die juristischen Personen über
wunden wurden, war die Einschätzung der juristischen Personen und Actien-
Gesellschaften und derjenigen Personen, welche ein Einkommen von mehr
als 240,000 Th'rn. besitzen, verknüpft. Es waren im Ganzen vier Per
sonen der letztgedachten Art und 237 juristische Personen, einschließlich des
preußischen und norddeutschen Fiscus einzuschätzen, zu denen später noch
einige andere, anfänglich nicht ermittelte traten.
Was diejenigen Personen betrifft, welche zur Staats-Einkommensteuer
veranlagt sind, so ist für ihre Heranziehung zur Gemeindesteuer die Ein
schätzung zur Staats-Einkommensteuer maßgebend. Aus den von der Kö
niglichen Direction für die Verwaltung der directen Steuern uns bereit
willigst mitgetheilten Listen wurden bei der Ausstellung der Steuer-Kataster
in dieselben zunächst 12,695 Personen mit einem Steuerbetrage von
961,630 Thlrn. übernommen, so daß sich zunächst für die Feststellung des
Steuer-Proceutsatzes folgende Zusammenstellung ergab:
Es waren vorhanden am 15. Juni 1869
12,695 Staats-Einkommensteuerzahler mit 961,630 Thlrn. Steuer,
144 juristische Personen „ 230,412 - -
61,793 Steuerpflichtige mit einem Ein
kommen von 300 Thalern bis
1000 Thlrn einschließlich . . 598,032 - -
zusammen 74,632 Personen mit 1,790,074 Thlrn. Steuer.
Nach dem Stande der pro 1869 abgeschlossenen Steuer-Kataster belief
sich demnächst die Gesammtzahl der zur Gemeinde-Einkommensteuer veran
lagten Personen auf 73,061. Wie viele derselben in jeder der Stcuerstu-
fen 6. bis 45., und zwar in jedem Stadtbezirke resp. in jedem Stadttheile
vorhanden waren, ist speciell aus der onb 3 1. beigefügten Zusammenstel
lung ersichtlich.
Durch Communalbeschluß vom 24./28. Juni pr. ist demnächst bestimmt
worden, daß die Besteuerung erst vom 1. Juli 1869 ab beginnen und die
Gemeinde-Einkommensteuer pro zweites Semester pr. nach dem Betrage von
33^ pCt. oder ein Drittel der der Veranlagung der Steuer nach Z 15.
des vorgebuchten Regulativs zum Grunde liegenden Steuersätze erhoben wer
den -solle.
Der Gesammt-Betrag der hiernach für das 3. und 4. Quartal 1869
ausgeschriebenen und zum Soll gestellten Einkommensteuer belief sich auf
324,242 Thlr. 4 Sgr. 9 Pf.
Davon sind niedergeschlagen . . . 10,141 - 2 - 6 -
so daß das rechnungsmäßige Soll betrug 314,101 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf.
Davon sind eingezogen 284,702 8 - 6 -
und ultimo 1869 in Rest geblieben . . 29,398 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf.
Was die Zahl der eingegangenen Reclamationen betrifft, so beläuft
sich dieselbe auf 8279, von denen allein 3938 gegen die Ansetzung in der
untersten (sechsten) Steuerstufe gerichtet waren. Außerdem ist noch eine er
hebliche Anzahl von Eingaben solcher Personen eingegangen, welche die Be
freiung von der Steuer wegen gesetzlicher Steuerfreiheit oder aber die Er
mäßigung der Steuer mit Rücksicht auf die Bestimmungen über die Be
steuerung der Beamten und Pensionaire und aber die Freilaffung des außer
halb Berlins belegenen Grundbesitzes oder des auswärtigen Gewerbebetriebs
beantragte».
Die Einziehung der Steuem erfolgt bekanntlich durch die Steuer-Er
heber, die Steuerreste durch die Executoren.
Die Geschäfts-Thätigkeit der diesseitigen Executoren hat nun
im 4. Quartal pr. durch die Miteinziehunz der Einkommensteuer-Reste, wie von
da ab fottdauernd, eine erhebliche Erweiterung erfahren. Die Zahlen-Re-
sllltate der in den Jahren 1869 und 1868 in den verschiedenen ExecUtioNs-
Jnstanzen bearbeiteten und erledigten Restsachen in Betreff der Haue- und
Miethssteuer, resp. der Sublevations-Beittäge und der Einkommensteuer
sind in der Anlage J 2. einander gegenübergestellt.
Darnach sind im Jahre 1869 im Ganzen 161,950 einzelne Execu-
tionSsachen bearbeitet, wovon indeffen 5869 für solche Einkommensteuer-
Sachen abgehen, bei denen Miethssteuer- und Einkommensteuer - Reste zu
gleich von einer und derselben Person einzuziehen waren, so daß eigentlich nur
156,081
und unter Hinzurechnung von . . 551
Abpfändungen . 156,632
Executions'Sachen verbleiben.