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Die Verbreiterung der Passage bei Monbijou ist vollendet worden; ferner
wurden neue Baufluchtlinien für die Chausseestraße, Stralauer Brücke, Holz
marktstraße und Wassergafse festgesetzt. Die Durchlegung der Großbeeren
straße ist erfolgt und zur Verbreiterung der Langenstraße und Markusstraße
das erforderliche Terrain von den Nachbargrundstücken angekauft worden;
ebenso erfolgte der Ankauf eines Grundstücks in der Grünthalerstraße, be
hufs Durchlegung der Bellermannstraße. Größere Abänderungen des Be
bauungsplanes sind besonders für die Bauprojecte der Berlin-Potsdamer
Eisenbahngesellschaft nothwendig geworden.
Die gesummten finanziellen Resultate des Tit. X., „Bauverwaltung",
welcher jedoch nur den Straßenbau umfaßt, während die Hochbauten bei
den einzelnen Verwaltungen, für welche sie ausgeführt werden, resp. im
Hauptextraordinarium zur Verrechnung kommen, stellen sich nach dem Etat
für die laufende Verwaltung der Einnahme auf 9,400 Thlr., der Ausgabe
auf 421,721 Thlr. In Wirklichkeit betrug jene jedoch 21,106, und diese
138,302 Thlr., so daß ein Zuschuß erforderlich wurde von 117,196 Thlr.
Unter Einrechnung der Restverwaltung betrugen die Einnahmen 36,944
Thlr., die Ausgaben 165,667 und der Gesammtzuschuß 128,723 Thlr.
Diese Summen sind erheblich geringer als die des Vorjahrs, indem 1868
der Zuschuß für die laufende Verwaltung sich auf 186,936 Thlr., für lau
fende und Rcstverwaltung aber auf 251,383 Thlr. stellte. Die bei Tit. X.
verbliebenen Reste betragen in Einnahme der Restverwaltung 70,651, der
laufenden Verwaltung 33,834 Thlr., zusammen 104,485 Thlr. und in
Ausgabe der Restverwaltung 61,096 Thlr., der laufenden Verwaltung
260,952 Thlr, zusammen 268,048; mithin blieben als Mehr-Ausgaben
in Rest 163,563 Thlr., während ult. 1868 dieselben 264,144 Thlr. aus
machten.
Der für die Verwaltung der Obligationsschulden erforder
liche Zuschuß hat sich gegen 1868 ein wenig vermindert. Während in
jenem Jahre für die laufende Verwaltung 276,723 Thlr. nothwendig waren,
beträgt diese Summe für das Jahr 1869 274,360 Thlr. Mehrausgabe-
reste blieben ult. 1869 47,829 Thlr. Unter Einrechnung der Rcstverwal
tung stellt sich der Zuschuß pro 1869 auf 321,831 Thlr., pro 1868 auf
330,311 Thlr.
Von der im Jahre 1869 zur Erweiterung der städtischen Gasanstalten
beschlossenen und genehmigten Anleihe von 2,000,000 Thlr. kamen pro 1869
366,000 Thlr. zur Vergebung. Dagegen hat die Emission der für die
außerordentlichen Ausgaben für Ausführung des Baues des Krankenhauses
und deS Irrenhauses, sowie für Vollendung des RathhauSbaucS creirten
Anleihe von 2,500,000 Thlr., wofür die Allerhöchste Genehmigung erfolgt
ist, erst im Jahre 1870 begonnen.
Die Verwaltungskosten haben eine dem Wachsthum der Stadt
und der damit zusammenhängenden Steigerung der Thätigkeit und der Be
dürfnisse der Verwaltung entsprechende Zunahme gegen das Vorjahr er
fahren. Der für Titel IX. erforderliche Zuschuß betrug nämlich in der
laufenden Verwaltung 1868 388,326 Thlr., 1869 dagegen 410,896; wird
jedoch die Rcstverwaltung mit eingerechnet, so erhalten wir die Zahlen für
1868 388,028 Thlr. und für 1869 420,966 Thlr.; die Gesammtzunahmc
beträgt mithin 32,938 Thlr. oder 8,5 Procent. Hiervon haben den Haupt
antheil die sächlichen Kosten; der hierfür in Anspruch genommene Zuschuß
stieg nämlich von 44,806 Thlrn. auf 72,943 Thlr. Weit geringer ist die
Zunahme bei den personellen Kosten, nämlich von 343,222 auf 357,094
Thlr. oder um 4« Procent. Die Etatsbeträge für die Ausgaben der städ
tischen Verwaltung waren in der Restverwaltung um 8235 Thlr., in der
laufenden Verwaltung um 41,951 Thlr., zusammen um 50,186 Thlr. ge
ringer angesetzt, als die wirklichen Ist-Ausgaben betrugen. Ganz unbedeu
tend ist der für Titel IV., Servis- und Militärverwaltung, erfor
derliche Zuschuß von 3090 Thlrn.; derselbe hat sich gegen das Vorjahr
um 1501 Thlr. vermindert. Ein auf Grund des Gesetzes für den Nord
deutschen Bund vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für
die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, erlassenes Ortsstatut,
welches die bisher hier beobachtete Praxis der Unterbringung der Mann-
schäften und Pferde in gemietheten Quartieren und Ställen und der Deckung
der unvergütigt bleibenden Kosten durch Erhebung der Sublevationsbeiträge
von den Grundbesitzern sixirt, hat die Bestätigung der König!. Regierung
gefunden.
Es erübrigt noch, einen Blick auf das Hauptextraordinarium in
Titel XII. zu werfen. Die Einnahmen für veräußerte Grundstücke, Bau
lichkeiten re. und die Beiträge zu Slraßenverbreiterungen betrugen 85,788
Thlr., während zum Erwerb von Grundstücken 167,986 Thlr. verwendet
wurden. Eine weitere außerordentliche Einnahme bildeten 42,436 Thlr.,
welche der Fiscus an die Stadt herauszahlte; sie betrafen die Detentions-
kosten für Polizeigefangene im Arbeitshause während der Jahre 1849/1859,
deren Bestreitung durch gerichtliches Erkenntniß dem Fiscus auferlegt wurde.
Außer den Kosten für den Rathhausbau kommen auch die Ausgaben für
den Bau des neuen Krankenhauses und Irrenhauses in diesem Titel zur
Verrechnung. Hiervon ist schon weiter oben die Rede gewesen. Als wei
tere extraordinaire Ausgabe ist die durch die Humboldtfeier verursachte her
vorzuheben. Der bei dieser Gelegenheit gefaßte Beschluß, den in Aussicht
gmommenen Nordpark unter dem Namen Humboldt-Hain sofort zu errich
ten, ist in diesem Jahre seiner Ausführung näher getreten. Die Ausgaben
für die Humboldtfeier selbst beliefen sich auf 4935 Thlr. Die gesummten
Einnahmen des Tit. XII. betrugen in der Rcstverwaltung 3781 Thlr., in
der laufenden Verwaltung 466,926 Thlr., zusammen 470,709 Thlr. Die
Ausgaben 190 Thlr. in der Restverwaltung, 585,983 Thlr. in der lau
fenden Verwaltung, zusammen 586,173 Thlr., so daß ein Gesammtzuschuß
von 115,464 Thlrn. hierfür erforderlich wurde.
Faßt man die gesammten finanziellen Resultate der städtischen Verwal
tung für das vergangene Jahr 1869 zusammen, so ergiebt sich Folgendes:
I. Der Kassenbestand aus dem Jahre 1868 betrug 675,444 Thlr.
II. Die Restverwaltung ergab
1. eine Einnahme
a) im Ordinarium von . 94,696 Thlr.
d) im Extraordinarium von 9,252 -
zusammen von 103,948 Thlr.
2. eine Ausgabe
a) im Ordinarium von. . 126,545 -
b) im Extraordinarium von 9,261 -
zusammen von 135,806 Thlr.
Es entstand somit eine Mehrausgabe
im Ordinarium von ... 31,849
im Extraordinarium von . 9 -
zusammen für die gesammte Restverwaltung von 31,858 Thlr.
III. Die laufende Verwaltung ergab
1. eine Einnahme ^
a) im Ordinarium von. . 4,673,128 Thlr.
b) im Extraordinarium von 299,592 -
zusammen von 4,972,720 Thlr.
2. eine Ausgabe
a) im Ordinarium von. . 3,720,067 -
b) im Extraordinarium von 963,904 -
zusammen von 4,703,971 Thlr.
AuS der Mehreinnahme im Ordi
narium von . 953,061
und der Mehrausgabe im Extraordina
rium von . . 684,312
resultirt eine Mehreinnahme für die gesammre
laufende Verwaltung von 268,749 Thlr.
IV. Für die Restverwaltung und laufende Verwaltung zusammen
entstand mithin
3) im Ordinarium eine Mehr
einnahme von 921,212 Thlr.
b) im Extraordinarium eine
Mehrausgabe von . . . . 684,321 -
überhaupt also eine Gesammt-Mehreinnahme von 236,891 Thlr.
V. Zu dieser Gesammt - Mehrein
nahme von 236,891 Thlr.
kommt hinzu
1. der Kaffenbestand aus dem
Jahre 1868 mit 675,444 -
2. der Erlös aus Kapitals-
Umsetzungen mit . . . . . 204,157 -
so daß
VI. Am Schlüsse des Jahres 1869 ein Kassenbestand
verblieb von 1,116,492 Thlr.
Von diesem Bestände sind durch den Haupt-Etat
pro 1870 zur Deckung der etatsmäßigen Ausgaben dieses
Jahres vorweg überwiesen . 513,119 Thlr.
VH. Reste verblieben aus der Restverwaltung und laufenden Ver
waltung
1. in der Einnahme
a) des Ordinariums. . ,
171,269 Thlr.
b) des Ertraordinariums
608,075 -
2. in der Ausgabe
zusammen
779,344 Thlr.
a) des Ordinariums. . .
176,578 Thlr.
b) des ExtraordinariumS
710,232 -
zusammen
886,810 Thlr.
Hieraus ergeben sich Mehr-Ausgabereste
a) im Ordinarium . . .
5,309 Thlr.
b) im Extraordinarium .
102,157 -
zusammen als Gesammt-Mehr-Ausgabereste
107,466 Thlr.