Verwaltungs-Bericht
des
Magistrats zu Berlin
pro
1868.
SH1 XXIV,
Bericht
über die
vereinigte Verwaltung der Feuerwehr, der Telegraphie und der polizeilichen sowie städtischen
Straßen-Reinigung.
Die unter dem Königlichen Directorium der Feuerwehr von Berlin
vereinigten Verwaltungen des Feuerlöschwesens, des, den Zwecken dieser
Verwaltung, sowie der Berliner Polizei-Verwaltung dienenden städtischen
Telegraphen-Wesens, der polizeilichen Slraßen-Reinigung und der, im Auf
träge des Magistrats von dem Königlichen Polizei - Präsidium, resp. dem
Brand-Directorium ausgeführten städtischen Straßenreinigung sind im Jahre
1868 in dem durch die Etats festgesetzten Rahmen fortgeführt worden.
In den Ressort-Verhältnissen, sowie in der Organisation der genann
ten Verwaltungen sind Veränderungen nicht eingetreten.
Maaßgebend für die gesammte Verwaltung sind zwei Etats, der eine
umfaßt:
a) die Feuerwehr,
b) die Telegraphie und
o) die polizeiliche Straßcnreinigung
in drei besonderen Abschnitten.
Die diesen Verwaltungen zur Disposition stehenden Geldmittel betrugen
pro 1868
zu a.: 174,573 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf.
*) zu b.: 10,920 - 22 - 6 -
zu e.: 16,533 - — - — -
202,027 Lhlr. 1b Sgr, lu Pf.
Nachrichtlich ist hier anzuführen, daß besagter Etat in einem vierten
Abschnitt das eigentliche Nachtwachtwesen enthält, wofür 1868: 43,996 Thlr.
zur Verfügung standen.
Dieser Verwaltungszweig ressortirt unmittelbar von dem hiesigen Kö
niglichen Polizei-Präsidium.
Sämmtliche vier Verwaltungen führen die gemeinsame Bezeichnung:
„Vereinigte Nachtwacht-Verwaltung."
Zwischen dem hiesigen Magistrat und dem Königlichen Polizei-Präsi
dium schwebt zur Zeit ein Prozeß darüber, ob die Kommune oder der
Fiskus verpflichtet sei, die, bei sämmtlichen Verwaltungen entstehenden „per
sönlichen Kosten" — als Gehälter, Remunerationen, Löhne der Mann
schaften — zu tragen.
Der Magistrat har bei Revision der ihm vorgelegenen Jahresrechnun
gen bis jetzt — d. h. für die Jahre 1851 bis 1866 incl. — an solchen per
sönlichen Kosten zusammen 1,223,260 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf. defectirt.
Von der demnächst zu gewärtigenden Entscheidung des Königlichen Ober-
tribunals wird es abhängen, ob diese Summe — und die gleichen Kosten
*) In der Summe von 10,920 Thlrn, 22 Sgr. 6 Pi. sind die gelamm
ten sächlichen Kosten enthalten. Die Hälfte derselben wird von der Polizei-
Verwaltung auf Höhe von 3,760 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf getragen.
BcrichU.Beilage 24, zu Nr. 43. bei Eomm.-Bl.
bis auf die Gegenwart — Seitens des Fiscus der Commune zu erstatten
sind, oder nicht.
Der Etat der Nachtwacht-Verwaltung pro 1868 ist derselbe wie pro
1867. Er ist bei seiner Genehmigung für beide genannten Jahre als
maaßgebend erklärt worden und dem Berwaltungs > Berichte pro 1867
— als Anlage B. — beigefügt. Da er durch Anführung sämmtlicher Ver-
waltungszweige, und der dafür ausgesetzten Geldmittel ein vollkommenes
Bild der Verwaltung giebt, so wird — um Wiederholungen zu vermeiden —
behufs näherer Information auf denselben verwiesen.
I. Feuerwehr.
Unbesetzte Stellen.
An Besoldung für 47 Oberfeuermänner waren etatsmäßig disponibel
15,744 Thlr.
An dieser Summe sind 879 Thlr. erspart worden, weil einige Ge
haltsstellen zeitweise unbesetzt ivaren. Die beiden Stellen Nr. 8 und 25
find neu creirt. Ihre sofortige Besetzung hat wegen Mangels an geeigneten
Individuen nicht erfolgen können.
Zur Besoldung von 188 Feuermännern waren verfügbar 49,608 Thlr.
Es sind daran erspart worden 177 Thlr. 4 Sgr., weil 5 Gehalts-Stellen
theils wegen Todesfalls, theils wegen Entlassung der Inhaber zeitweise un
besetzt waren. Zwei Stellen waren während 3 Monate unbesetzt, drei
Stellen einen Monat und darunter.
Die anliegende Nachweisung 1 ergiebt oub B. das Nähere.
Gesundheitszustand.
Die Haupt-Ursachen der bei der Feuerwehr vorkomnienden Krankheits
Erscheinungen sind in plötzlichem Tempcraturwcchsel, in intensiven Erkäl
tungen zu suchen. Gelegenheit hierzu bietet sich reichlich. Wird ;. B. in
einer kalten Winternacht Feuer genieldet, so müssen die Mannschaften binnen
1 bis 2 Minuten aus dem warmen — meist dunstigen — Wachtraum
in's Freie hinaus, und auf einem unverdeckten Fahrzeuge nicht selten bei
Schneewetter einen weiten Weg zur Brandstelle fahren, auf der sie bereits
durchnäßt und durchgefroren ankommen.
Roch gefährlicher ist das längere Verweilen auf der Brandstelle, wenn,
nachdem das Feuer gelöscht ist, das Ausräumen des Schuttes, oder Um
reißen von Mauern rc. noch mehrere Stunden, oder gar noch ganze Tage
in Anspruch nimmt.
Die Mannschaften — besonders diejenigen, welche das Schlauchrohr
beim Wassergcben führen, sind gewöhnlich bis auf die Haut durchnäßt,
weil sie in geschlossenem Raume unter, neben und über sich das Rohr
auf die brennenden Gegenstände hinhalten müssen, ohne auf sich selbst da
bei Rücksicht zu nehmen.
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