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III. Meister- und Gesellen-Prüfungen, sowie Ein- und
Ausschreiben der Lehrlinge:
Im Jahre 1868
1867 1868 mehr weniger
Meisterprüfungen . . . 473. 344. — 129.
Gesellenprüfungen . . . 2455. 2525. 70. —
Aufgenommene Lehrlinge . 2898. 2677. — 221.
Es mag hierbei daran erinnert werden, daß die Aufnahme und Ent
lassung der Lehrlinge derjenigen selbständigen Gewerbetreibenden, welche
einer Innung nicht angehören, soweit für das betreffende Gewerbe eine
Innung besteht, nach dem Ortsstatute vom 1857 bei dieser
stattfindet.
Die Anzahl der Prüfungen wird sich voraussichtlich noch weiter ver
mindern, jemehr die Kenntniß von dem Eingangs erwähnten Bundesgesetze
in die, solchen Informationen nur allinählig zugänglichen Kreise der In
teressenten eindringt.
IV. Auflagesachen.
Zur Anzeige, Behufs erecntivischer Beitreibung von Auftagerückständen
sind gebracht:
Restanten. mit einem Restbeträge von
im Jahre 1867 11,122. 19,213 Thlr. 19 Sgr. — Pf.
- - 1868 10,526. 24,002 - 20 - 2 -
Mithin im Jahre 1868 mehr . . . 4,7»9 Thtr. l Sgr. 2 Pf.
weniger 596 . . .
Y. Zah lnngs Modalitäten.
An gerichtlichen Requisitionen zur Abschätzung von Handwerksmeistern,
Behufs deren Erhaltung im Nahrungsstande, gingen ein:
Im Jahre 1867 1249.
- - 1868 721.
Mithin im Jahre 1868 weniger 528.
Nachdem §. 1. des Norddeutschen Bundesgesetzes vom 29. Mai 1868
bestimmt worden ist, daß der Personal-Arrest als Exemtionsmittel in bür
gerlichen Rechtssachen insoweit nicht mehr statthaft ist, als dadurch die
Zahlung einer Geldsumme re. erzwungen werden soll, findet eine Abschätzung
selbständiger Gewerbetreibender zur Erhaltung im Nahrnngsstande nur
dann statt, wenn es sich um Abpfändung von Handwerkszeug handelt.
(§. 71. und §, 95. Theil 1. Titel 24 der A. G. O.)
Y>. Kurkosten von Gewerbegehülfen werden von der
Armen-Direction eingezogen.
VII. Niederlassungen.
im letztem Jahre
Gesuche gingen ein 1867 1668 also weniger:
s) von Inländern 6,89 t. 1,519. 5,372.
b) - Ausländern 507. 372. 135.
7,39». 1,891. 5,507.
Durch das Gesetz über die Freizügigkeit, vom 1. November 1867 hat
jeder Bundesangehörige das Recht, sich an jedem Orte innerhalb des Bun
desgebiets aufzuhalten oder niederzulassen. Es gelangen deshalb nur noch
diejenigen Fälle zu unserer Kenntniß, in denen es sich um Erwerbuug der
Preußischen Staatsangehörigkeit im Wege der Naturalisation an nichtpreu
ßische Bundesangehörige oder Ausländer handelt.
YIII. Schanksachen.
Um Erlheilung der Erlaubniß zur Anlage neuer, resp. Uebemahme
schon bestehender Gast- und Schankwirthschaftcn, Getränkehandlungen, Con-
ditoreien sind eingegangen:
Gesuche.
1) für Schankwirthschaften . .
2) - Kleinhandel mit Getränken
Im Jahre 1868 zusammen .
im Jahre 1867 dagegen . .
Mithin im Jahre 1868 weniger .
Davon sind unsererseits:
befürwortet: abgeschlagen:
1,592. 1,526. 66.
702. 677. 25.
2,294. 2,203. 91,
2,333. 2,234. 99.
39. 31. 8.
IX. Friedrichs-Gewerbe- Stipendium.
Die statutenmäßigen 12 Stipendien a 50 Thlr. zusammen 600 Thlr.
sind im Jahre >868 au 12 Gewerbegehülfen vertheilt worden.
X. Gewerks- Ausstellungs-Fonds.
Statutenmäßig sollen jährlich 10 Stipendien ä 20 Thlr. zur Ber-
theilnng kommen. Es sind jedoch für' das Jahr 1868 — ebenso wie für
das Jahr 1867 — 13 Stipendien vertheilt worden, da der Zinsertrag
dieses Fonds diese Mehrausgabe gestattete.
Berlin, den 5. Mai 1869.
Magistrat, Deputation für Gewerbe- und Niederlassungs - Angelegenheiten.
gez. Le Brun.