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denen des Vorjahres in Beziehung gesetzt werden. Es ergiebt sich auch für
diese Kosten eine nicht unbeträchtliche Vermehrung absolut und im Ver
hältniß zum Gesammtzuschuß.
Nur unwesentlich erhöht gegen das Vorjahr erscheinen die Zuschüsse,
welche für die Verwaltung der Obligationsschulden und die Ko
sten der eigentlichen städtischen Verwaltung zu leisten waren. In
letzterer Beziehung hat die bedeutendste Vermehrung der Zuschuß für die
nicht zum Normal-Besoldungs-Etat übernommene Stellen, Special-Verwal
tung Nr. 27 s., erlitten, und zwar durch die hierher übernommenen Ge
hälter der Bau-Jnspectoren, der Hülfsarbeiter der Stadtbauräthe und des
Bllreaupersonals der Bauinspectionen. Eine theilweise Erleichterung hat in
dessen hierdurch der Diätenfonds erlitten. Auch durch die Uebernahme der
personellen Kosten für das statistische Büreau, welche vom I. Januar 1868
ab aus 3 Jahre neu bewilligt sind, hat die genannte Special-Verwaltung
Nr. 27 s. eine Erhöhung erfahren, während die betreffende Position von der
Special-Verwaltung dir. 28. abgesetzt worden ist.
Die bedeutendste Minderung zeigt sich bei dem Zuschuß für die Ser
vis- und Militair - Verwaltung, welcher aber bei seiner absoluten
Niedrigkeit im Ganzen wenig in's Gewicht fällt.
In Betreff derjenigen Zweige der communalen Verwaltung, welche sich
theils vollständig aus eigenen Mitteln unterhalten, theils ohne gesetzliche
Verpflichtung bestimmte Zuschüsse aus den allgemeinen Mitteln beziehen,
können wir aus die durch das Communalblatt bereits zum Abdruck gelang
ten Special-Berichte verweisen. Auf den allgemeinen finanziellen Zustand
der Stadlgemeinde, den wir bis hierher in seinen einzelnen Theilen verfolgt
haben, üben die Resultate keinen Einfluß aus.
Werfen wir hiernach auf die Veränderung der gesammten Lage des
Stadthaushalts am Anfang und Ende des Jahres 1868 und
die während desselben erreichten Resultate einen Blick, so betrug
I. der Bestand aus dem Jahre 1867 .... 692,403 Thlr.")
II. die Restverwaltung ergab
1. eine Einnahme
a. im Ordinarium von . 97,490 Thlr. 44 )
b. im Extraordinarium von 7,858 - ")
zusammen eine Einnahme von 105,346 Thlr.
2. erforderte eine Ausgabe
s. im Ordinarium von . 180,714 Thlr.")
b. im Extraordinarium von 4,592 - ")
zusammen eine Ausgabe von 1«5,306 Thlr.
Bei einer Mehrausgabe im Ordinarium von
83,224 Thlr.
und einer Mehreinnahme im Exlra-
ordinarium von . . . . . . 3,266 -
entstand also für die gcsammte Restverwat-
tung eine Mehrausgabe von 79,958 -
III. Die lausende Verwaltung ergab
1. eine Einnahme
s. im Ordinarium von 4,209,624 Thlr.")
I). im Extraordinarium
von .... 89,128 - 45 )
zusammen eine Einnahme von 4,296,752 Thlr.
2. erforderte eine Ausgabe
s. im Ordinarium von 3,602,860 Eljlr. 45 )
b. im Extraordinarium
von 1,040868 - 4ä )
zusammen eine Ausgabe von 4,643,726 Thlr.
Bei einer Mehreinnahme im Ordinarium von
606,764 Thlr.
und einer Mehrausgabe im Extra
ordinarium von . . . . . . 951,740 -
entstand also für die gesammte laufende Ver
waltung eine Mehrausgabe von .... 344,976 -
IV. Nach Zusammenrechnung der laufenden und Restvcrwaltung
war also bei
1. einer Mehr-Einnahme
im Ordinarium von . 523,540 Thlrn.")
2. und einer Mehr-Aus
gabe im Extra ordina-
rium von . . . . 948,474 - 45 )
eine Eesamnit MehrauSgobc von .... 424,934 Thlrn.
oder 252,957 Thlr. weniger als am Schluffe
des Jahres 1867 zu decken.
V. Als Deckungsmittel für dieses Deficit haben
gedient:
") Csr. Final-Abschluß, Fol. 2. und 5.,
Tabellen I — IV.
") Cft. Final-Abschluß, Fol. 4. und 6.,
Tabellen I-1V.
Transport 424,934 Thlr.
1. der Bestand aus dem
Vorjahre .... 692,403 Thlr.")
2. Erlös aus Capitals-
Umsätzen . . . . 407,975 Thlr.")
Zusammen also 1,100,378
VI. Es blieb also am Schluffe des Jahres 1868 ein
Bestand von 675,444 Thlr.")
(oder 16,959 Thlr. weniger als ult. 1867), wo
runter jedoch an geleisteten Vorschüffeu . . . 271,235 - *«)
enthalten waren.
VII. Reste verblieben aus der Rest- und laufenden
Verwaltung
1. in der Einnahme, und zwar
L. im Ordinarium . 198,232 Thlr.")
b. im Extraordinarium 32,718 - ")
Summa 230,950 -
2. in der Ausgabe, und zwar
s. im Ordinarium . 181,405 Thlr.")
b. im Extraordinarium 532,645 - ")
Summa . . ! ! ! ! ! ! ' 7 714,050' »
Bei Mehr-Einnahme-Resten
im Ordinarium von . 16,827 Thlrn.
und Mehr-Ausgabe-Resten
im Extra-Ordinarium
von 499,928 -
verblieben also zusammen in der lausenden und
Restverwaltung Mehr-Ausgabe-Reste . 483,100 -
VIII. Das Kapital-Vermögen der Commune
ult. 1868 bestand aus
1. Dispositions-Fonds
l». in Hypotheken rc. 52,782 Thlr.
j b. in Effecten ■ . 426,075 -
Summa 478,857 - 4T )
2. Armenhäuser-Fonds . . . 114,936 Thlr.
3. Krankenhäuser-Fonds. . . 74,677
betrug also zusammen . ] ’ j j ’ 7 668,470 -
und hat sich demnach gegen die entsprechende
Summe ult. 1867 97S1R9 - ")
vermindert um
IX. Die Schulden der Commune nlt. 1868 be
standen ans
1. Obligations-Schulden
leinschließl. 1,128,879
Thlr. Gasschuld) . . 7,074,870 Thlr.
2. Cautionsschuldeu . . 13,650
3. Kaufgelderresten . . 555,242
4. verwendeten Stipen-
dien-Capitalien . . 854 -
betrugen also zusammen
haben sich also gegen die gleiche Summe von
1867 von
vermindert um . . . ~7
7,644,616
7,935,712
291,096
48)
Auch für das laufende Jahr 1869 läßt sich nicht erwarten, daß die
etatsmäßigen Einnahmen die Ausgaben der Commune zu decken im
Stande sein werden, nachdem auf der einen Seite die für 3 Quartale des
vorigen Jahres genehmigte Erhöhung der Miethssteuer vom Beginn
dieses Jahres in Wegfall gekommen ist, andererseits die in Stelle dersel
ben von den Communal-Behörden beschlossene Einführung einer Gemeinde-
Einkommensteuer erst vom 1. Juli d. I. ab zur Ausführung gebracht
werden konnte und bei Feststellung des von letzterer zu erhebenden Steuer
satzes die niöglichste Rücksicht auf die Verhältnisse der Steuerpflichtigen und
die allgeinciue Lage der Erwerbsverhältniffe geboten erschien.
Immerhin dürfen wir nach den bis zum Schluffe des III. Quartals c.
vorliegenden Kassen-Abschlüssen voraussetzen, daß sich die finanziellen Ergeb
nisse des laufenden Jahres nicht unwesentlich günstiger als im Vorjahre
gestalten werden.
Nicht blos die Haus- und Miethssteuer werden nach ihren regelmäßi
gen Erhebungssätzen von resp. 2f und 6h Prozent einen erheblichen Mehr-
Ertrag nachweisen, sondern auch die indirekten Steuern, — die Mahl- und
Schlachtsteuer —, wie auch im klebrigen über deren Werth oder Unwerth
geurtheilt werden mag, lassen eine wesentliche Mehreinnahme gegen das
vorige Jahr gewärtigen.
Es tritt ferner namentlich die bedeutende Mehr-Einnahme zu den lau
fenden Ausgaben aus dem Gewinnüberschuffc der städtischen Gas-Anstalten
") Csr. Final-Abschluß, Fol. 6.
") Csr. Final-Abschluß, Fol. 6.
") Cfr. Final-Abschluß pro 1867, Fol. 6.