Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) Berlin
Jahresbericht 2014
Kurzfassung
Jahresbericht 2014
Empfehlung zur Veröffentlichung
Der Beirat der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) in Berlin hat den Jahresbericht 2014
zur Kenntnis genommen und empfiehlt die Veröffentlichung.
Die Mitglieder des Beirats:
Heinrich Beuscher, ehemaliger Landesbeauftragter für Psychiatrie Berlin, Ehrenmitglied
Prof. Dr. Erdmann Fähndrich, Landesarzt für Psychiatrie
Martina Gauder, BOP&P – Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und
Psychiatrie-Betroffener e. V.
Dr. Thomas Götz, Landesbeauftragter für Psychiatrie Berlin
Christian Reumschüssel-Wienert, Referent Psychiatrie/Queere Lebensweisen des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes Berlin
Michael Rottig, Sprecher des AK der Sozialpsychiatrischen Dienste, Sozialpsychiatrischer Dienst
Steglitz-Zehlendorf
Marianne Schumacher, ApK – Angehörige psychisch Kranker Landesverband Berlin e. V.
Verena Thomann, Arbeitskreis der Berliner Psychiatriekoordinatoren, Psychiatriekoordinatorin
Tempelhof-Schöneberg
Reinhard Wojke, BOP&P – Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und
Psychiatrie-Betroffener e. V.
Prof. Dr. Joachim Zeiler, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Chefärztinnen und Chefärzte,
Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum
2
Jahresbericht 2014
Inhaltsverzeichnis
1
Zusammenfassung: Wichtige Punkte in Kürze
4
2
Rahmenbedingungen und Standards
5
2.1 Rahmenbedingungen und personelle Ausstattung
5
2.2 Standards der Beschwerdebearbeitung und interne Qualitätsentwicklung
7
3
Angaben zu den Beschwerden
10
3.1 Beschwerdeaufkommen und Beschwerdebearbeitung
10
3.2 Angaben zu den Beschwerdeführenden
14
3.3 Angaben zu den Beschwerdeempfangenden
15
3.4 Angaben zu den Beschwerdeanliegen
17
3.5 Beschwerdeabschluss, Qualifizierung und strukturelle Impulse
18
4
19
Externe Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit
4.1 Externe Qualifizierung
19
4.2 Öffentlichkeitsarbeit
20
4.3 Veranstaltungen
21
5
22
Fazit und Ausblick
Impressum
23
3
Jahresbericht 2014
Die Beschwerden bezogen sich auf alle Bereiche der
psychiatrischen Versorgung und alle Berliner Bezirke. Allerdings gab es in der Häufigkeit große Unterschiede. Die meisten Beschwerden richteten sich
gegen die stationäre-klinische Versorgung (267),
gefolgt von Rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern (183) und Sozialpsychiatrischen Diensten (160).
1 Zusammenfassung:
Wichtige Punkte in Kürze
Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin (BIP) ist eine berlinweite, unabhängige
Anlaufstelle bei Beschwerden zur psychiatrischen
Versorgung und richtet sich an Psychiatrie-Betroffene und -Erfahrene, Angehörige und Professionelle.
Gefördert wird die BIP seit dem 01. Juli 2010 durch
die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung im
Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms
(IGP). Der vorliegende Jahresbericht gibt einen
Überblick über die Aktivitäten und Maßnahmen der
BIP vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014.
Eine ausführliche Darstellung der Entwicklungen im
Jahresvergleich findet sich im Jahresbericht 20112015.
Um die Beschwerden inhaltlich zu erfassen und
auszuwerten, wurden bereits in 2011 differenzierte Kategorien für die Beschwerdeanliegen gebildet.
Diese haben sich im Lauf der Jahre bewährt und
wurden bei Bedarf ergänzt. Am häufigsten thematisiert wurden im Berichtszeitraum Rechtliche
Betreuung (213), Beschwerden zur medizinischen
Behandlung (190), Unzufriedenheit mit der Leistungsqualität (179), gefolgt von den Kategorien,
Kostenübernahme – Leistungsgewährung (151) sowie Zwangsunterbringung, -behandlung (149).
In 2014 wurden insgesamt 821 Beschwerden bearbeitet. Davon waren 421 Beschwerden in 2014
neu eingegangen. 400 Beschwerden wurden aus
den Vorjahren weiter bearbeitet. Die Zahl offener
Beschwerden nahm zu, was an den teils sehr komplexen, langwierigen Beschwerdeverläufen oder
dem Kommunikationsverhalten der Beschwerdeführenden lag. Ein weiterer Grund war, dass es mit
der gegebenen Personalausstattung kaum möglich
war, dem hohen Beschwerdeaufkommen gerecht
zu werden. Dadurch kam es bei der Bearbeitung
und dem Abschluss von Beschwerden zu Verzögerungen.
Von den 821 Beschwerden konnten 355 Beschwerden (Stand Mai 2015) abgeschlossen werden. Davon führten 177 Beschwerden aus Sicht der Beschwerdeführenden zu einem positiven Ergebnis.
Lediglich 41 Beschwerden wurden abschließend
negativ bewertet. Bei 18 Beschwerden konnte ein
Kompromiss erzielt werden. Mangels einer Rückmeldung zum weiteren Verlauf oder durch einen
vorzeitigen Beschwerdeabschluss, war bei 119 Beschwerden eine Qualifizierung nicht möglich.
Zum Ende des Berichtszeitraums wurde damit begonnen, strukturelle Impulse unabhängig vom Beschwerdeergebnis zu vermerken. Bei 75 Beschwerden konnte ein struktureller Impuls, der zu einer
Veränderung im Versorgungsystem geführt hat, erfasst werden.
Monatlich erreichten die BIP im Berichtszeitraum
durchschnittlich 35 Beschwerden. Mehrheitlich
hatten sich Psychiatrie-Erfahrene und -Betroffene
(56 %) an die BIP gewandt, gefolgt von Angehörigen
(24 %) und Professionellen (12 %).
Die Entwicklungen im Berichtszeitraum haben verdeutlicht, dass die BIP dringend weiterer personeller Ressourcen bedarf, um dem Aufgabenspektrum
4
Jahresbericht 2014
len. Da die BIP mit der zunehmenden Zahl offener
Beschwerden in 2013 an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen war, wurde für 2014 eine Aufstockung der
Zuwendung um eine weitere Stelle beantragt. Im
Rahmen des IGP konnte dies nicht umgesetzt werden. Deswegen wurden, in Rücksprache mit dem
Beirat der BIP, die Bezirke sowie Akteure des psychiatrischen Versorgungsystems auf Möglichkeiten
der Unterstützung angesprochen.
und den Herausforderungen durch die steigende
Zahl und die Komplexität der zu bearbeitenden
Beschwerden gerecht zu werden. Dabei haben die
umfangreichen Bemühungen um alternative Finanzierungsmöglichkeiten gezeigt, dass eine dauerhafte Finanzierung einer weiteren Personalstelle nur
durch eine Erhöhung der Zuwendungen im Rahmen
der IGP-Förderung umzusetzen ist.
Auf bezirklicher Ebene wurde von den Psychiatriekoordinatorinnen und -koordinatoren kein Handlungsspielraum für eine finanzielle Unterstützung
gesehen und an die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte verwiesen. Am 5.11.2014 konnte sich
die BIP in der Bezirksstadträtesitzung vorstellen
und es wurde befürwortet, dass die Senatsverwaltung sich um eine Aufstockung der Mittel im Doppelhaushalt 2016/2017 bemüht.
2 Rahmenbedingungen
und Standards
2.1 Rahmenbedingungen und personelle
Ausstattung
Der Träger der BIP ist Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V., die Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung. Der gemeinnützige Verein ermöglicht die Unabhängigkeit der BIP, indem er über
keine weiteren Angebote im Rahmen der psychiatrischen Versorgung verfügt. Entstanden ist die BIP
auf Grundlage der Rahmenkonzeption für ein „Sozialpsychiatrisches Beratungs- und Beschwerdemanagement“ in Berlin, die vom damaligen Landesbeauftragten für Psychiatrie, Heinrich Beuscher, in
einer trialogisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe 2008 erarbeitet wurde.
Parallel dazu wurden Akteurinnen und Akteure des
psychiatrischen Versorgungsystems von der BIP um
Unterstützung – in Form von zweckgebundenen
Spenden für die dringend benötigte Personalaufstockung – gebeten. Dabei wurde der Tätigkeit der
BIP eine große Wertschätzung entgegengebracht
und trotz vieler Bedenken bezüglich einer ergänzenden Förderung durch Spenden, gab es eine große
Bereitschaft die BIP zu unterstützen. Das Anliegen
war, ein möglichst breites Spektrum von Spenderinnen und Spendern zu werben, um dadurch eine
etwaige Einflussnahme auszuschließen und die Unabhängigkeit der BIP nicht zu gefährden. Insgesamt
wurden von 39 Einrichtungen in einem Umfang von
50 bis 2.000 € gespendet. Aufgrund der Rückmeldung der Spenderinnen und Spender wurde deutlich, dass dies jedoch kein längerfristiges Finanzierungskonzept darstellt. Die Streuung innerhalb der
psychiatrischen Versorgung hätte dafür breiter sein
müssen. Zudem verfügten die Träger nicht über
ausreichend freie Mittel, aus denen heraus sie dau-
Gefördert wird die BIP seit dem 01. Juli 2010 durch
die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung im
Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms
(IGP). Hierbei handelt es sich um jährlich neu zu beantragende Zuwendungen, die es ermöglichen, die
BIP in der Grunewaldstraße 82 in Berlin-Schönberg
zu betreiben.
Die Zuwendung umfasste zu Beginn der Projektlaufzeit neben den Sachmitteln ca. zwei Vollzeitstel5
Jahresbericht 2014
der hohen Arbeitsbelastung und dem zusätzlichen
Einarbeitungsbedarf konnte die Personalsituation
der BIP gefestigt werden und es gelang in 2014 ein
stabiles Team aufzubauen. Die seit dem Frühjahr
2013 um vier Stunden eingeschränkten Öffnungszeiten konnten wieder auf 16 Stunden pro Woche
ausgeweitet werden.
erhaft Spenden betätigen könnten. Auf Grundlage
dieser Entwicklungen wurde für 2015 erneut eine
Aufstockung der Finanzierung im Rahmen der IGPFörderung beantragt.
Personelle Ausstattung
Da der Vertrag einer Beraterin Ende 2013 auslief,
bestand das Team zu Beginn des Berichtszeitraums
nur aus der Projektleitung (Diplom-Pädagogin, Angehörige 100 % RAZ) und dem Mitarbeiter für Vernetzung und Qualifizierung (Magister-Politikwissenschaftler, Angehöriger 50 % RAZ). Zum 01.01.2014
wurde eine neue Kollegin (Dipl. Informationswissenschaftlerin, Psychiatrie-Erfahrene, 62,5 % RAZ)
als Beraterin eingestellt. Dank der eingegangenen
Spenden, konnte das Team ab 01.02.2014 mit einer studentischen Mitarbeiterin (Dipl. Psychologin,
Professionelle 50 % RAZ) als weiterer Beraterin aufgestockt werden. Darüber hinaus unterstützte der
Geschäftsführer von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. die BIP mit einem geringen Stellenanteil
bei zentralen Maßnahmen der Projektentwicklung
und Projektsicherung.
Im zweiten Halbjahr gab es eine interne Umstrukturierung der Aufgabenverteilung. Der Mitarbeiter,
der bisher den Aufgabenschwerpunkt Vernetzung
und Qualifizierung hatte, übernahm ab Oktober
2014 auch die Bearbeitung von Beschwerden. Dadurch erhielten die Beraterinnen, die bisher ausschließlich Beschwerden bearbeiteten, die Möglichkeit, auch andere Projektaufgaben wahrzunehmen.
Die breitere Streuung der Projektaufgaben im Team
führte zu einer Verbesserung der Qualität, da nun
die Erfahrungen aus der Beschwerdebearbeitung
besser mit den weiteren Handlungsfeldern der BIP
(Vernetzung, Qualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit,
Berichterstattung, Qualitätsentwicklung) vernetzt
waren. Der Wechsel der Zuständigkeiten war jedoch erneut mit einem erhöhten Einarbeitungsbedarf verbunden. Trotz dieser Umstrukturierungen
gelang es dem Team, eine gute Erreichbarkeit, einen niedrigschwelligen Zugang und eine wirksame
Bearbeitung der Beschwerden aufrecht zu erhalten.
Da sich die Einrichtung einer Praktikumsstelle bewährt hatte, wurden auch in 2014 nahezu durchgängig Praktikantinnen und Praktikanten eingesetzt.
Nur für die Sommermonate Juli bis September waren keine geeigneten Bewerbungen eingegangen.
Der in 2013 begonnene Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeitenden konnte weiter ausgebaut
werden. Bei Bedarf unterstützte ein ehrenamtlicher Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in der
Sozialverwaltung durch ergänzende Beratung bei
Beschwerden zu den Themen Arbeitsunfähigkeit,
Rentenversicherung und Wiedereingliederung in
den Arbeitsmarkt. Ab September 2014 unterstützte
eine Juristin, im Rahmen ihrer beruflichen Wiedereingliederung, die BIP mit Recherchen zu rechtlichen Fragestellungen und bei der Weiterentwicklung des Beschwerdewege-Handbuchs.
Um während dieser Zeit trotz Urlaube die Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten sicherzustellen, konnte mittels der zweckgebundenen Spenden
zusätzlich eine ehemalige Praktikantin als studentische Mitarbeiterin (Bachelor Psychologie, Professionelle 50 % RAZ) für drei Monate befristet eingestellt werden.
Sämtliche neuen Mitarbeitenden wurden umfangreich in die inhaltlichen und organisatorischen Standards der BIP und des Trägers eingearbeitet. Trotz
6
Jahresbericht 2014
Niedrigschwelliger Zugang bedeutet für die BIP neben der Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit,
auch möglichst wenig Ausschlusskriterien zu setzen.
Dies bezieht sich auf den Inhalt der Beschwerden,
das Verhalten und die Situation von Beschwerdeführenden sowie die gewünschten Beschwerdewege. Zuständig ist die BIP, wenn eine Beschwerde einen Berlin-Bezug aufweist und im Zusammenhang
zum psychiatrischen Versorgungsystem steht. Eine
Weitervermittlung zu anderen möglichen Anlaufstellen wird grundsätzlich von der BIP bei jeder
Kontaktanfrage angeboten.
Das Angebot der zusätzlichen Sprechstunden wurde entsprechend den Vorjahren fortgeführt, um
Beschwerdeführende bei weiterführendem Beratungsbedarf zu unter-stützen und auch bei sehr
spezifischen Fragestellungen fachlich gut zu beraten. Das umfasste im Berichtszeitraum Rechtsberatung, eine Arzt-Sprechstunde sowie eine Angehörigen- und eine Betroffenen-Sprechstunde.
Um auch Menschen, die nicht oder nur in geringem Maße über Deutschkenntnisse verfügen, Beschwerdemöglichkeiten anzubieten, wurden die
Angebote des Gemeindedolmetschdiensts (GDD) in
Anspruch genommen. Der GDD bietet Sprach- und
Kulturmittlung in mehr als 50 Sprachen an und wurde einbezogen, wenn Beschwerdeführende nicht
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten.
Dies war im Berichtszeitraum drei Mal der Fall. Weitere 13 Beschwerdeführende wurden mit Hilfe der
Sprachkenntnisse direkt von der BIP-Mitarbeitenden beraten oder es konnte durch Nebenbeschwerdeführende übersetzt werden. Das BIP-Team konnte im Berichtszeitraum Beratungen in den Sprachen
Englisch, Griechisch und Spanisch anbieten.
Im Berichtszeitraum ergab sich durch den erhöhten
Einarbeitungsbedarf auch ein erhöhter Bedarf an
Mitteln der internen Qualitätssicherung und -entwicklung. Dabei erwiesen sich die in den Vorjahren
erarbeiteten Tools und Standards als sehr hilfreich,
wobei sich auch ein umfangreicher Anpassungsund Überarbeitungsbedarf zeigte.
Ab 2011 hat die BIP begonnen, detaillierte Standards für die Beschwerdebearbeitung festzulegen.
Als zentrale Instrumente zur internen Qualitätsentwicklung hat sich die Arbeit mit drei Handbüchern
bewährt:
2.2 Standards der Beschwerdebearbeitung
und interne Qualitätsentwicklung
das Qualitäts-Handbuch,
das Beschwerdewege-Handbuch
das Dokutool-Handbuch.
Im Konzept der BIP sind die Ausrichtung am trialogischen Ansatz, der eine strukturelle Einbeziehung Psychiatrie-Erfahrener, Angehöriger und
Professioneller voraussetzt, sowie die im Rahmen
des Projekts „Förderstelle für unabhängige Beschwerdestellen“ der Deutschen Gesellschaft für
Soziale Psychiatrie (DGSP) erarbeiteten Prinzipien,
als grundlegende Standards festgeschrieben. Jede
Beschwerde wird ernst genommen, unbürokratisch
aufgenommen und zeitnah und auf Wunsch anonym bearbeitet.
Alle drei Handbücher wurden im Berichtszeitraum
umfangreich überarbeitet und weiterentwickelt.
Das Beschwerdewege-Handbuch wurde um die Bereiche Ämter und Behörden, Kostenträger und das
Krankenhaus des Maßregelvollzugs erweitert und
auch in den schon vorhandenen Bereichen verbessert. Vor allem durch die Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Juristin konnten wertvolle Hinweise auf Rechtsgrundlagen recherchiert und ergänzt
werden.
7
Jahresbericht 2014
Als weitere strukturelle Anpassung, um der Dynamik in der Beschwerdebearbeitung und der hohen
Arbeitsbelastung zu begegnen, wurden die 14-tägigen Teamsitzungen mit einem wöchentlichen Treffen zur Intervision ergänzt. Ziel war, sich gegenseitig
zu möglichen Beschwerdewegen und bei schwierigen Beschwerdeverläufen zu beraten. Dies diente
der Strukturierung der internen Kommunikation
und einem teamübergreifenden Zuwachs an Wissen. Mittlerweile stellt die wöchentliche Intervision
ein zentrales Instrument der internen Qualitätsentwicklung dar.
Durch die, von der Senatsverwaltung angeleitete,
Überarbeitung der Sachberichtsvorlage im Rahmen
der IGP-Förderung, wichtige Impulse zum Umgang
mit der internen Dokumentation aufgenommen
werden. So wurde im Berichtszeitraum ein anonymer Fragebogen zur besseren Erfassung von soziodemografischen Daten der Beschwerdeführenden
entwickelt und die Vorlage für die Dokumentation
von Telefonaten entsprechend überarbeitet. Weitere Dokumentationsvorlagen, wie zur Weitergabe
von Informationen, wurden ebenfalls entsprechend
angepasst. Insbesondere das interne Dokumentations-Tool in Access, welches sämtliche von der BIP
bearbeiteten Beschwerden umfasst, wurde fortlaufend über das Jahr hinweg den Bedarfen entsprechend weiterentwickelt.
Zur inhaltlichen und organisatorischen Anbindung
an den Träger Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
nahm die Projektleitung im Berichtszeitraum an sechs
Projektleitungssitzungen und acht Treffen von trägerinternen Gremien teil. Das BIP-Team besuchte
zusätzlich zwei Mitarbeiterversammlungen.
Zur Transparenz und zur Orientierung, vor allem
während der Zeit der Einarbeitung, wurden die Absprachen zur Arbeitsaufteilung und zu Zuständigkeiten in einem Workflow-Diagramm dargestellt.
Vernetzung und Fortbildungen
Von hoher Bedeutung für die Akzeptanz und die
Qualität der Arbeit ist die kontinuierliche Vernetzung mit den Akteurinnen und Akteuren des psychiatrischen Versorgungsystems sowie angrenzender
Hilfesysteme. Dazu zählen sowohl professionelle
Strukturen als auch die Betroffenen- und Angehörigenverbände und -initiativen.
Der Prozess der Teambildung und die Umstrukturierung der Aufgabenteilung wurden im Berichtszeitraum durch fünf Team-Supervisions-Sitzungen
begleitet. Seit März 2012 hatte sich eine gesonderte Fall-Supervision bewährt. Sie diente dem fachlichen Austausch, der intensiven Reflektion über einzelne Beschwerdeverläufe und der Rollenklärung
der Mitarbeitenden im Bearbeitungsprozess. Um
vor allem den neuen Mitarbeitenden ausreichend
Raum zur Reflexion zu bieten, fanden im Berichtszeitraum zwölf Sitzungen, in der Regel im Abstand
von drei bis vier Wochen, statt. Durch die ansteigenden Beschwerdezahlen und die zunehmende
Komplexität der Beschwerden, hat sich vor allem
die Fall-Supervision als wichtiges Element der Qualitätssicherung und -entwicklung der BIP herauskristallisiert.
Angesichts der hohen Beschwerdeauslastung gab
es jedoch nur eine begrenzte Zahl an Gremien, die
von der BIP kontinuierlich besucht wurden. Dies
waren neben der Fachgruppe Psychiatrie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands LV Berlin e. V. und
dem Arbeitskreis für Patientenfürsprecherinnen
und -fürsprecher nur die Treffen der psychosozialen
Fachgruppe Arbeit. Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum regelmäßige Treffen der von der BIP
geleiteten trialogischen Arbeitsgruppe Betreuungs-
8
Jahresbericht 2014
Die Vernetzung auf Bundesebene mit dem Bundesnetzwerk unabhängiger Beschwerdestellen rückte
aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens etwas in
den Hintergrund. In 2014 gab es auch kein bundesweites Treffen der Beschwerdestellen.
recht, mit dem Ziel eine Informationsbroschüre für
Betroffene und Angehörige zu erstellen.
Mehrere Vernetzungstreffen fanden im Rahmen
der Akquise von Eigenmitteln statt. So wurden Gespräche mit der Geschäftsführung von Vivantes,
einzelnen Bezirksstadträtinnen und Stadträten sowie Psychiatriekoordinatorinnen und Koordinatoren und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband LV
Berlin e. V. geführt.
Aufgrund des erhöhten Einarbeitungsbedarfs im
Berichtszeitraum und der zunehmenden Komplexität der Beschwerden gab es auch einen erhöhten
Bedarf an Fortbildungen. Zum Thema „Sozialgesetzbücher, Erwerbsunfähigkeit, Berufliche Wiedereingliederung und Schwerbehinderung“ wurde eine
zweitägige interne Fortbildung durchgeführt. Die
Projektleitung begann im Sommersemester 2014
mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang
„Integrierte Versorgung psychotisch erkrankter
Menschen“ an der Internationalen Psychoanalytischen Universität. Zur Stärkung der Beratungskompetenzen nahm ein Mitarbeiter an der berufsbegleitenden Weiterbildung „Beratung/Psychosoziales
Counselling“ der Alice Salomon Hochschule teil.
Eine Beraterin besuchte ein zweitägiges DiversityTraining zur Schnittstelle Geschlecht, Religion und
sexuelle Identität bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung. Die Projektleiterin nahm an einer eintägigen Fortbildung zum
Thema: Moderation und Präsentation teil.
Mit dem Büro der Patientenbeauftragten gab es ein
ausführliches Kooperationsgespräch zum Umgang
mit Beschwerden und im Zusammenhang mit der
Qualifizierung der Patientenfürsprecherinnen und
-fürsprecher. Ein Mitarbeiter der BIP nahm an der
Feier zum 10-jährigen Jubiläum der Patientenbeauftragten teil.
Ein weiterer spezifischer Anlass für Vernetzungstreffen war die Veröffentlichung des Entwurfs zur
Überarbeitung des PsychKG. Die Projektleiterin
Petra Rossmanith war hierzu für die BIP in die Unterarbeitsgruppe des Landespsychiatriebeirats berufen worden. Hier haben sich die Teilnehmenden
in zwei Sitzungen ausführlich zu den anstehenden
Veränderungen ausgetauscht. Zur Vorbereitung der
Sitzungen gab es drei gemeinsame Treffen mit der
Betroffenen- und Angehörigenvertretung der Unterarbeitsgruppe zum inhaltlichen Austausch. Vier
Gesprächstermine gab es mit Politikerinnen und
Politikern, in denen die BIP gebeten wurde, über
Einschätzungen und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem PsychKG aus Sicht der Beschwerdebearbeitung zu berichten.
Der Beirat der BIP
Der Beirat hat in 2014 zwei Mal getagt und die BIP
zu Fragen der finanziellen und politischen Projektsicherung sowie der Beschwerdebearbeitung beraten.
Durch den Austausch zum internen Beschwerdewege-Handbuch sowie zum Umgang mit Suizidandrohungen im Zusammenhang mit der Beschwerdebearbeitung konnte ein wichtiger Beitrag zur
Ferner nahmen die Mitarbeitenden an ausgesuchten Veranstaltungen und Sitzungen teil. Im Berichtszeitraum war dies zehn Mal der Fall.
9
Jahresbericht 2014
Weiterentwicklung der Bearbeitungsstandards geleistet werden. Die Entwicklung der bezirklichen
Beschwerdezahlen konnte mit dem Beirat im Berichtszeitraum gemeinsam reflektiert und mögliche
Einflussfaktoren besprochen werden. Besonders
hilfreich war die Unterstützung des Beirats in Bezug auf die Schwerpunktsetzung der Jahresberichte und die intensive Diskussion des Entwurfs für
den Jahresbericht 2013 mit dem Schwerpunkt Beschwerden über die Sozialpsychiatrischen Dienste.
Der Beirat hat im Berichtszeitraum dem Gesundheitssenator den Jahresbericht 2013 zur Veröffentlichung empfohlen. Die BIP berichtete dem Beirat
über die Rückmeldungen und weiteren Entwicklungen zum Jahresbericht 2012 mit dem Schwerpunkthema rechtliche Betreuung und beriet gemeinsam
weitere Handlungsmöglichkeiten.
3 Angaben zu den Beschwerden
Im Berichtszeitraum wurden 821 Beschwerden mit
insgesamt 1011 Beschwerdeführenden vom BIP1
Team bearbeitet.
3.1 Beschwerdeaufkommen und
Beschwerdebearbeitung
In 2015 waren es 421 Beschwerden, die bei der BIP
neu eingegangen sind, und damit geringfügig weniger als im Vorjahr (2011: 468, 2012: 397, 2013:
438). Monatlich erreichten die BIP durchschnittlich
mehr als 35 neue Beschwerden. Zudem wurden
400 Beschwerden aus den Vorjahren weiter bearbeitet. Somit hat das BIP-Team in 2015 insgesamt
821 Beschwerden (2011: 468, 2012: 512, 2013:
697) bearbeitet.
Zudem wurde dem Beirat kontinuierlich über die
Personal- und Finanzsituation der BIP berichtet und
sich gemeinsam über das weitere Vorgehen ausgetauscht.
Die Entwicklung der Beschwerdezahlen über die
letzten Jahre ist der Abbildung 1 zu entnehmen.
Der Beirat stellte somit einen bedeutenden Baustein für die Qualitätssicherung und -entwicklung
der BIP dar.
Abbildung 1: Entwicklung der Beschwerdezahlen
von 2011-2014
1 Zusätzlich erreichten die BIP 55 Beschwerden ohne Berlin-Bezug. Diese
Beschwerden wurden nicht in das BIP-Dokumentationstool aufgenommen
und auch nicht für den vorliegenden Bericht ausgewertet, sondern lediglich
an geeignete Beschwerde- und Beratungseinrichtungen in größtmöglicher
geografischer Nähe zu den Beschwerdeführenden vermittelt.
10
Jahresbericht 2014
Bezirkliche Zuordnung nach
Beschwerdeempfangen
Die hohe Zahl neuer Beschwerden in 2011 stand
im Zusammenhang mit den zahlreichen Medienberichten zur offiziellen Eröffnung am 02.02.2011.
Danach hat sich der Beschwerdeeingang relativ
konstant auf 30-40 neue Beschwerden pro Monat
eingependelt. Die Zahl noch offener Beschwerden
aus den Vorjahren hat hingegen von 2012 bis 2014
stark zugenommen, wodurch die zu bearbeitenden
Beschwerden insgesamt enorm gestiegen sind.
Wenn möglich, wurde jede Beschwerde einem oder
mehreren Bezirken zugeordnet. Die Zuordnung ergab sich aus dem Standort der Beschwerdeempfangenden und bezog sich auf bezirklich ausgerichtete
Behörden und Einrichtungen sowie ambulante Angebote. Dabei wurde jeder Bezirk pro Beschwerde
nur einmal benannt, auch wenn sich die Beschwerde gegen mehrere Akteurinnen und Akteure in dem
Bezirk richtete.
Die Zahl offener Beschwerden nahm zu, was an den
teils sehr komplexen, langwierigen Beschwerdeverläufen oder dem Kommunikationsverhalten der
Beschwerdeführenden lag. Ein weiterer Grund war,
dass es mit der gegebenen Personalausstattung
kaum möglich war, dem hohen Beschwerdeaufkommen gerecht zu werden. Dadurch kam es bei
der Bearbeitung und dem Abschluss von Beschwerden zu Verzögerungen.
Überbezirkliche Einrichtungen wie Krankenkassen,
Rentenversicherungen, das Landesamt für Gesundheit und Soziales oder das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) wurden als Beschwerden ohne
bezirklichen Bezug gewertet, um ein dadurch entstehendes Ungleichgewicht zu vermeiden.
Abbildung 2 stellt die Verteilung der Beschwerdeempfangenden auf die Bezirke dar.
ohnebezirklichenBezug
153
Tempelhof-Schöneberg
107
Charlottenburg-Wilmersdorf
102
Mitte
90
unbekannt
88
Friedrichshain-Kreuzberg
81
Steglitz-Zehlendorf
63
Neukölln
59
Pankow
57
Reinickendorf
43
Lichtenberg-Hohenschönhausen
28
Spandau
26
Treptow-Köpenick
25
Marzahn-Hellersdorf
25
Abbildung 2: Bezirkliche Verteilung nach Beschwerdeempfangenden der in 2014 bearbeiteten Beschwerden (gesamt 947)
11
Jahresbericht 2014
Die Zahl der unbekannten bezirklichen Zuordnungen bezog sich aufohnebezirklichenBezug
Beschwerden, bei denen der BIP
die Standorte der Tempelhof-Schöneberg
Beschwerdeempfangenden unklar blieben. Charlottenburg-Wilmersdorf
Art der Beschwerdeentgegennahme
Insgesamt können die Vermittlungszahlen, sowohl
153als auch
von Seiten der Nutzerinnen und Nutzer
des Versorgungssystems,107
als Ausdruck einer hohe
Akzeptanz und Zufriedenheit
mit der Arbeit der
102
BIP verstanden werden. Auch die Tatsache, dass
90
Beschwerdeführende sich nach Abschluss ihres An88 BIP gewandt haben, kann als
liegens erneut an die
Ausdruck guter 81
Erfahrungen mit der BIP gedeutet
werden. Dies
63wurde jedoch nur dann als eine neue
Beschwerde
59 erfasst, wenn es sich um andere Beschwerdeanliegen und Beschwerdeempfangende
57
als in der vorangegangenen Beschwerde handelte.
Mitte
unbekannt
Von den 821 in Friedrichshain-Kreuzberg
2014 bearbeiteten Beschwerden
nahmen 567 Beschwerdeführende
über das TeleSteglitz-Zehlendorf
fon Kontakt zur BIP auf. 121 Beschwerden
Neukölln gingen
per E-Mail ein und 103 Beschwerdeführende truPankow
gen ihr Beschwerdeanliegen direkt während der
Reinickendorf
Öffnungszeiten persönlich vor.
Ein geringer Anteil
Lichtenberg-Hohenschönhausen
der Beschwerden
ging per Post (25) bzw. Fax (5) ein.
43
28
Art der Bearbeitung
Spandau
26
In welcher Art und Weise die Beschwerden bear25
Treptow-Köpenick
Wie haben Beschwerdeführende
von der BIP
erfahren?
Marzahn-Hellersdorf
beitet wurden, orientierte sich immer an den Anliegen und Wünschen der Beschwerdeführenden.
Im Berichtszeitraum wurden bei 387 der 821 Beschwerden die Beschwerdeführenden zu Handlungsmöglichkeiten beraten (47 %) und darin auch
25
Die Beschwerdeführenden wurden befragt, wie sie
von der BIP erfahren haben. Bei 475 Beschwerden
wurden dazu Angaben gemacht.
Abbildung 3 stellt dar, wie die Beschwerdeführenden von der BIP erfahren haben.
139
Proffessionelle
117
vorherigeBeschwerde
56
Internet
31
sozialesUmfeld
28
Selbsthilfe-undAngehörigenstrukturen
25
Flyerauslage
andereBeschwerdeführende
19
durchVorbeigehen
18
16
andereBeschwerdeeinrichtungen
10
Krisendienst
8
VeranstaltungenderBIP
Presse
5
bezirklicheWegweiser
2
PatientenbeauftragtevonBerlin
1
Abbildung 3: Angaben dazu, wie die Beschwerdeführenden von der BIP erfahren haben, bei den in 2014 bearbeiteten
Beschwerden (gesamt 475)
12
Jahresbericht 2014
über die Jahre deutlich verlängert (2011: 3 Monate,
2012: 7-8 Monate, 2013: 9-10 Monate).
unterstützt. Bei 364 Beschwerden bekam die BIP
den Auftrag, Kontakt zu Dritten (44,5 %) aufzunehmen. Es wurden Stellungnahmen eingeholt oder
Klärungsgespräche geführt. 70 Beschwerden wurden lediglich dokumentiert (8,5 %), weil dies explizit so gewünscht war oder weil eine weitere Bearbeitung nicht zustande kam.
Der Anstieg war teilweise darauf zurückzuführen,
dass der intern vereinbarte Standard, zwei Monate
nach dem letzten Kontakt wieder an die Beschwerdeführenden heranzutreten, oft nicht eingehalten
werden konnte. Da im Sinne der Prozessverantwortung jedoch versucht wurde, Beschwerden erst abzuschließen, nachdem eine Rückmeldung von den
Beschwerdeführenden eingeholt wurde, kam es
teilweise beim Abschluss zu einer deutlichen Verzögerung.
Angaben zu Vermittlungen durch die BIP
Wenn sich im Prozess der Beschwerdeentgegennahme oder der Beschwerdebearbeitung zeigte,
dass es einen weiterführenden Unterstützungsbedarf gab oder die BIP nicht zuständig war, wurden
geeignete Hilfe-, Beratungs- oder Beschwerdeeinrichtungen vermittelt. Im Berichtszeitraum wurden
472 vermittelte Kontakte dokumentiert.
Bearbeitungsschritte
Im Berichtszeitraum fand 3.749 Mal eine telefonische Beratung statt. Diese Angaben umfassen sowohl sehr ausführliche Telefonate (bis zu 60 Minuten) als auch kurze telefonische Rücksprachen
mit Beschwerdeführenden, Beschwerdeempfangenden sowie im Beschwerdezusammenhang geführte Telefonate mit Dritten. 867 E-Mails wurden
geschrieben und empfangen. 206 Mal fand ein
schriftlicher Kontakt per Brief oder Fax statt. Persönliche Gespräche mit Beschwerdeführenden in
den BIP-Räumlichkeiten (im Zweiergespräch, mit
mehreren Beschwerdeführenden oder unter Einbeziehung der Beschwerdeempfangenden) wurden
435 Mal geführt. Zudem nahmen die Mitarbeitenden 59 Außentermine in Form von Klärungsgesprächen zwischen Beschwerdeführenden und
Beschwerdeempfangenden oder als aufsuchende
Beratung für Beschwerdeführende wahr. Weitere
Bearbeitungsschritte entfielen auf Dokumentation,
kollegiale Intervision und Recherchevorgänge. Die
Zahlen belegen deutlich die intensiven und sehr
umfangreichen Kontakte und Beratungsprozesse
der BIP.
Die Weitervermittlung von Beschwerden an andere geeignete Beschwerdeeinrichtungen war, wie
schon in den Vorjahren, nur eingeschränkt und
in Einzelfällen möglich. Allerdings hat sich die Zusammenarbeit mit den Patientenfürsprecherinnen
und -fürsprechern deutlich verbessert. Die BIP
hatte in 2014 mit ihnen gemeinsam eine Abfrage
zur Kooperation im Beschwerdefall entwickelt und
durchgeführt. Die Ergebnisse wurden den BIP Mitarbeitenden zugänglich gemacht und bildeten die
Grundlage für eine deutlich verbesserte Vermittlungssituation.
Bearbeitungsumfang
Die Bearbeitungszeit variierte bei den Beschwerden
von 30 Minuten bis zu weit über 100 Stunden; die
Bearbeitungsdauer von einem Tag bis zu über drei
Jahre. Im Jahr 2014 waren es für die 821 Beschwerden durchschnittlich 6 Stunden und 20 Minuten
Bearbeitungszeit über einen Zeitraum von ca. 16
Monaten. Die Bearbeitungsdauer der BIP hat sich
13
Jahresbericht 2014
3.2 Angaben zu den Beschwerdeführenden
Angaben zum Erfahrungshintergrund der
Beschwerdeführenden
Da Beschwerdeanliegen auch gemeinsam von mehreren Personen vorgetragen wurden, unterscheidet
die BIP zwischen Haupt- und Nebenbeschwerdeführenden. Bei den 821 im Berichtszeitraum bearbeiteten Beschwerden gab es 190 Nebenbeschwerdeführende, so dass die BIP in 2014 insgesamt mit
1.011 Beschwerdeführenden Kontakt hatte.
Die meisten der 1011 Beschwerdeführenden waren
Psychiatrie-Erfahrene (564). Dazu kamen 41 Psychiatrie-Erfahrene, die zum Zeitpunkt der Kontaktauf�
nahme zwangsuntergebracht waren. Beschwerden
von Angehörigen, zu denen neben Verwandten
auch Freundinnen und Freunde zählten, bildeten
mit 246 Personen ebenfalls einen großen Anteil.
An dritter Stelle lagen 120 Professionelle, die ein
Beschwerdeanliegen hatten. 33 Personen wandten sich an die BIP mit einem persönlichen Anliegen, ohne bisher eigene Psychiatrieerfahrungen
gemacht zu haben. Bei 7 Beschwerden lagen keine
weiteren Angaben zum Erfahrungshintergrund vor.
Die folgenden statistischen Angaben zu den Beschwerdeführenden konnten oft nicht vollständig
erhoben werden. Insbesondere, wenn Beschwerdeführende misstrauisch oder verunsichert waren,
der Kontakt nicht richtig zustande kam oder sie sich
nur unter der Zusicherung strikter Anonymität an
die BIP wandten, war es oft nicht möglich, alle Angaben zu erfragen. Im Berichtszeitraum wurde ein
Erhebungsbogen entwickelt, der den Beschwerdeführenden im ersten persönlichen Kontakt ausgehändigt wurde. Dadurch konnten deutlich mehr
Angaben erfasst werden.
Angaben zum Alter der Beschwerdeführenden
Das Alter der Beschwerdeführenden erstreckte
sich von unter 18 bis über 70 Jahre. Beschwerdeführende unter 20 Jahren waren dabei jedoch nur
in geringem Maß vertreten. Von 407 Beschwerdeführenden lagen keine Angaben zum Alter vor. Die
meisten der 604 Beschwerdeführenden, von den
Angaben vorlagen, waren 50-59 Jährige (150) und
40-49 Jährige (149). Die 30-39 Jährigen (121) waren
die drittgrößte Gruppe, gefolgt von den 60-69 Jährigen (80).
Angaben zur Geschlechterzuordnung der
Beschwerdeführenden
Von den 1.011 Beschwerdeführenden im Berichtszeitraum waren 622 weiblich und 386 männlich.
Dies entsprach der prozentualen Verteilung des Geschlechts der Beschwerdeführenden seit Bestehen
der BIP. Bei drei Beschwerdeführenden blieb das
Geschlecht unbekannt.
Angaben zu finanziellen Einnahmen
Hervorzuheben ist, dass bei der BIP nur eine einfache Erfassung erfolgte und somit keine Mehrfachnennungen möglich waren. Bei Beschwerdeführerenden, die zu ihren Rentenzahlungen ergänzend
Grundsicherung nach SGB XII bezogen, wurde nur
die Grundsicherung erfasst. Dokumentiert wurden
immer die Angaben zu Beginn der Beschwerdebearbeitung. Veränderungen der Einnahmequellen
im weiteren Beschwerdeverlauf konnten nicht abgebildet werden.
Im Berichtszeitraum hatten sich auch Beschwerdeführende mit einem Transgenderhintergrund an die
BIP gewandt. Dies wurde jedoch statistisch nicht erfasst, da es ihnen wichtig war, sich einem der Geschlechter zuzuordnen.
14
Jahresbericht 2014
raum wurden diese Angaben noch nicht differenziert nach Kategorien erfasst, nachträglich konnten
74 Angaben Kategorien zugeordnet werden.
459 Personen hatten keine Angaben zu ihren finanziellen Einnahmen gemacht. Von den 552 Beschwerdeführenden, von denen Angaben vorlagen,
bildeten die Rentnerinnen und Rentner (153) den
größten Personenkreis. Dabei war der Anteil von
Menschen, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente (91)
bezogen, sehr hoch. Es folgten Angestellte (127)
sowie Personen die ALG II (112) oder Grundsicherung nach SGBXII (65) bezogen. Als weitere Einnahmequellen wurden selbstständig/freiberuflich
tätig (22), sonstige Nichterwerbsperson (20), ALG
I-Bezug (19), Bezug von Krankengeld (12), Schülerin/Schüler, Studentin/Student, Auszubildende/
Auszubildender (10), sonst. Einkommen (z. B. Elternzeit, pflegende Familienangehörige, Unterhalt)
(7), Hausfrau/Hausmann (3) und berufliche Rehabilitation (2) angegeben.
Darunter befanden sich 36 Personen, die aufgrund
ihrer psychiatrischen Erkrankung Diskriminierung
erlebten. Benannt wurden diesbezüglich Diskriminierungen durch das soziale Umfeld und das
Helfersystem allgemein oder aufgrund von bestimmten Diagnosen. Weitere 12 Personen haben
Diskriminierungen aufgrund der Psychiatrieerfahrung, insbesondere im Zusammenhang mit der Arbeitsintegration, benannt. Darüber hinaus wurden
Diskriminierungen aufgrund des Migrationshintergrunds (6), des politischen Hintergrunds (4), der
sozialen Lage (3) und bezogen auf die Leistungsfähigkeit (3) angegeben. Weitere Diskriminierungen
erfolgten aufgrund von Geschlecht (2), Schwerbehinderung (2), somatischen Erkrankungen (2), der
sexuellen Identität (2), der Menschenwürde (1) und
dem religiösen Hintergrund (1).
Angaben zum Migrationshintergrund
Im Berichtszeitraum konnten von 454 der 1.011
Beschwerdeführenden Angaben zu deren Migrationshintergrund erhoben werden. 147 Personen
hatten einen Migrationshintergrund und sie selbst
und/oder ihre Eltern waren in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern zur Welt
gekommen. Am stärksten waren dabei die Türkei
(36), Ukraine (20), Polen (20) und Russland (15)
vertreten.
3.3 Angaben zu den
Beschwerdeempfangenden
Viele Beschwerden richteten sich gegen mehrere Einrichtungen bzw. Personen, daher wurden im
Zusammenhang mit den 821 Beschwerden insgesamt 1.416 Beschwerdeempfangende benannt. Sie
wurden Hauptkategorien zugeordnet, die in Unterkategorien differenziert wurden. Im Rahmen einer
zusätzlichen Spezifizierung wurden auch einzelne
Träger und Institutionen statistisch erfasst. Diese
Daten können jedoch im vorliegenden Bericht aufgrund der notwendigen Anonymität nicht wiedergegeben werden.
Vereinzelt wurde im Beschwerdezusammenhang
deutlich, dass es sich um geflüchtete Menschen
handelte.
Angaben zu Diskriminierungserfahrungen
Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang
mit dem Beschwerdeanliegen wurden von 93 Beschwerdeführenden angegeben. Im Berichtszeit-
15
Jahresbericht 2014
Abbildung 4 stellt die Zuordnung der Beschwerdeempfangenden nach Hauptkategorien dar.
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Abbildung 4: Beschwerdeempfangende nach Hauptkategorien der in 2014 bearbeiteten Beschwerden (gesamt 1.416)
An erster Stelle lag mit 370 Beschwerden die
von Beschwerden gegen die Polizei (21) und das
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) (11).
ambulante Versorgung, wobei vor allem Beschwerden gegen Rechtliche Betreuerinnen
und Betreuer (183) gehäuft auftraten, gefolgt
von Beschwerden gegen ambulante Psychiaterinnen und Psychiater (67), Psychotherapeutinnen und -therapeuten (43) sowie Gutachterinnen und Gutachter (33). Psychotherapeutisch
orientierte Beschwerden wurden konzeptgemäß nur bearbeitet, wenn es darüber hinaus
einen Zusammenhang zur psychiatrischen Versorgung gab. War dies nicht der Fall, wurden die
entsprechenden Beschwerdeführenden weitervermittelt.
Gegen die klinisch-psychiatrische Versorgung
richteten sich 323 Beschwerden. Hierbei hatten
die meisten Beschwerden einen Bezug zu psychiatrischen Kliniken und psychiatrischen Stationen der Allgemeinkrankenhäuser (267). Geringere Beschwerdezahlen richteten sich auch
gegen Tageskliniken (20), Psychiatrische Institutsambulanzen (18) und Angebote der Kinderund Jugendpsychiatrie (8).
Bei den 149 Beschwerden gegen Kostenträger
Die meisten der 324 Beschwerden der Katego-
hatten diese mehrheitlich einen Bezug zum Sozialamt (49), häufiger auch zum Jobcenter (30),
Rentenversicherung (26), Jugendamt (21) und
Krankenkassen (17).
rie Ämter/Behörden bezogen sich auf die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) (160) und die
Amtsgerichte (90), gefolgt mit einigem Abstand
16
Jahresbericht 2014
Die gegen sozialpsychiatrische Hilfen zur Teil-
Ressource sind, um strukturelle Veränderungen zu
initiieren.
habe an der Gesellschaft gerichteten 108 Beschwerden, bezogen sich zum größten Teil auf
das Betreute Einzelwohnen (BEW) (56) und
Therapeutische Wohngemeinschaften (TWG)
(21).
3.4 Angaben zu den Beschwerdeanliegen
Um die Beschwerden inhaltlich zu erfassen und
auszuwerten, wurden bereits in 2011 differenzierte Kategorien für die Beschwerdeanliegen gebildet.
Diese haben sich im Lauf der Jahre bewährt und
wurden bei Bedarf ergänzt. Die Anliegen der Beschwerdeführenden wurden von der BIP einer oder
mehreren Kategorien zugeordnet. In Ausnahmefällen, in denen keine Kategorie passte, wurde keine
Kategorie ausgewählt.
In der Kategorie angrenzende Bereiche wurden
verschiedene Angebote zusammengefasst, die
sich mitunter an die psychiatrische Versorgung
im engeren Sinne anschließen, ihr vorausgehen
oder sie begleiten. Dieser Bereich wurde mit
104 Beschwerden zunehmend benannt. Neben
einer insgesamt sehr breiten Streuung bezogen
sich Beschwerdeführende hier meist auf Angebote der ambulanten oder stationären Pflege
(22), Reha/psychosomatische Kliniken (13) sowie Allgemeinkrankenhäuser (11).
Die Verteilung der Anliegen ist ungefähr über die
Jahre gleichgeblieben. Eine differenzierte Auflistung und eine genaue Beschreibung der Anliegen
findet sich im Jahresbericht 2011-2015.
Gegen die verschiedenen Abteilungen des
Maßregelvollzugs wurden 38 Beschwerden an
die BIP herangetragen.
Einen Überblick über die Anliegen der in 2014 bearbeiteten Beschwerden gibt folgende Tabelle.
Die BIP ist mittlerweile bei vielen psychiatrischen
und angrenzenden Versorgungseinrichtungen bekannt und als Bestandteil des psychiatrischen Versorgungssystems akzeptiert. Über die Anfangszeit
hinaus ist es der BIP gelungen, die Kooperationsbereitschaft der Beschwerdeempfangenden zu erhalten und weiter auszubauen.
Tabelle 1: Beschwerdeanliegen der in 2014 bearbeiteten Beschwerden
Beschwerdeanliegen
Rechtliche Betreuung
Beschwerden zur medizinischen Behandlung
Unzufriedenheit mit Leistungsqualität
Kostenübernahme – Leistungsgewährung
Zwangsunterbringung, -behandlung
Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
respektlose Umgangsformen
unzulässige Reglementierung
mangelhafte Informationen zum Hilfesystem
mangelhafte Kooperation und Vermittlung im Hilfesystem
Psychiatrisierung
Gutachten
unsensibler Umgang mit Angehörigen
Psychotherapie
gewaltförmige, sexuelle Übergriffe
mangelhafte Berücksichtigung psychischer Erkrankung
Mangel in psychiatrischer Versorgungsstruktur
mangelhafte Kritikfähigkeit
Arbeitsbedingungen
Trägerübergreifendes Persönliches Budget (TPB)
Gesamt
Als hilfreich hat sich erwiesen, dass die BIP keine bewertende Rolle im Sinne des Führens einer
„good“-„bad“-Liste einnimmt. Der vermittelnde
Ansatz und das Fehlen von sanktionierenden Kompetenzen trugen dazu entscheidend bei.
Zunehmend gelang es, viele Akteurinnen und Akteure davon zu überzeugen, dass Beschwerden ein
wichtiger Teil des Versorgungsgeschehens und eine
17
213
190
179
151
149
128
122
118
95
87
85
80
50
48
39
38
33
19
19
14
1.857
Jahresbericht 2014
3.5 Beschwerdeabschluss, Qualifizierung
und strukturelle Impulse
Tabelle 2: Qualifizierung der Beschwerde-Ergebnisse 2014
(Stand Mai 2015)
Kategorie
Das Ergebnis war positiv aus Sicht der Beschwerdeführenden
– gesamt
…weil Verständnis der Beschwerdeführenden hat sich
verbessert
Einigung wurde erzielt
Position der Beschwerdeführenden hat sich
verbessert
übergeordnete Stelle hat positiv entschieden
Beschwerde wurde dokumentiert
Beziehung/Atmosphäre verbessert
übergeordnete Stelle überprüft
Das Ergebnis war negativ aus Sicht der Beschwerdeführenden
– gesamt
gewünschter Beschwerdeweg nicht möglich
…weil es wurde unakzeptabler Kompromiss angeboten
Beschwerdeempfangende haben Beschwerde
zurückgewiesen
Beschwerdeempfangende verweisen auf zu wenig
eigene strukturelle Handlungsmöglichkeiten
mit den Beschwerdeempfangenden konnte keine
Einigung gefunden werden
Keine zuständigen Beschwerdeempfangenden
konnten gefunden werden
Beschwerdeempfangende haben Kontakt verweigert
Es wurde ein Kompromiss erzielt
Kontaktversuch gescheitert
Abschluss ohne Rückmeldung von Beschwerdeführenden zu
aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten
Abbruch durch Beschwerdeführende
Abbruch durch BIP bei zu langer Bearbeitungsverzögerung
aufgrund hoher Arbeitsbelastung
BIP für Beschwerde nicht zuständig weitervermittelt
Abbruch durch die BIP wegen Nicht-Einhaltung von Absprachen
Gesamt abgeschlossene Beschwerden
Noch offen
Von den 821 Beschwerden konnten 355 Beschwerden (Stand Mai 2015) abgeschlossen werden. Die
Mitarbeitenden der BIP qualifizierten die Beschwerden beim Abschluss auf Grundlage der Rückmeldungen der Beschwerdeführenden.
Bei 177 Beschwerden wurde das Ergebnis aus Sicht
der Beschwerdeführenden positiv und bei 41 Beschwerden negativ bewertet. Dies wurde im Anschluss in weitere Spezifizierungen aufgeschlüsselt.
Zudem bestand die Möglichkeit, das Ergebnis als
einen Kompromiss (18) zu bewerten.
Mangels einer Rückmeldung zum weiteren Verlauf
oder durch einen vorzeitigen Beschwerdeabschluss,
war bei 119 Beschwerden eine Qualifizierung nicht
möglich.
Zu einer konkreten Verbesserung für die Beschwerdeführenden konnten 111 Beschwerden der positiv abgeschlossenen Beschwerden führen, indem
entweder eine Einigung erzielt (40) wurde, sich die
Position verbessert hat (39), übergeordnete Stellen
positiv entschieden haben (24) oder übergeordnete Stellen noch prüfen (8).
2014
177
42
40
39
24
14
10
8
41
16
9
7
4
3
1
1
18
34
28
24
22
11
0
355
466
Zum Ende des Berichtszeitraums wurde damit begonnen, strukturelle Impulse unabhängig vom Beschwerdeergebnis zu vermerken. Bei 75 Beschwerden konnte ein struktureller Impuls erfasst werden,
der zu einer Veränderung in Versorgungsystem geführt hat.
Eine detaillierte Auflistung der entsprechenden Kategorien und der auf sie entfallenden Anzahl der
Beschwerden ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
18
Jahresbericht 2014
zustand: (Wie) Geht das bei Menschen mit Psychosen?“ aus. Der Fokus lag darauf, über Möglichkeiten
zu informieren, wie Menschen mit Psychosen einen
besseren Zugang zu psychotherapeutischen Hilfen
erhalten können. Gewünscht war auch eine Sensibilisierung für Handlungsmöglichkeiten in konkreten Gesprächssituationen bei den Besuchen auf
den Stationen. Die zweite geplante Fortbildung zur
Qualitätssicherung in der psychiatrischen Versorgung musste leider mehrfach verschoben werden
und konnte dann erst in 2015 umgesetzt werden.
4 Externe Qualifizierung
und Öffentlichkeitsarbeit
Übergeordnetes Ziel der BIP ist es, Nutzerinnen und
Nutzer der psychiatrischen Versorgung in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen zu stärken.
Über die konkrete Beschwerdebearbeitung hinaus
ist es darum die Aufgabe der BIP dazu beizutragen,
das Beschwerdemanagement und die Qualität der
psychiatrischen Versorgung in Berlin zu verbessern.
Um dies zu ermöglichen, wurden für die BIP folgende weiterführende Aufgaben definiert:
Der seit Juli 2013 am ersten Montag des Quartals
stattfindende „Stammtisch“ hatte sich weiter bewährt und wurde auch im Berichtszeitraum regelmäßig durchgeführt. In diesem Rahmen konnten
Fragen zur Beschwerdebearbeitung in einer offenen Runde besprochen werden. Zudem wurden von
der BIP nach Bedarf immer wieder kleinere Inputs
zu bestimmten Themen aufgearbeitet und in Form
von Präsentationen oder Handouts eingebracht.
Beschwerde- und Unterstützungsmöglichkeiten
in der Öffentlichkeit präsent zu machen
Vernetzung mit bestehenden Beschwerdeeinrichtungen insbesondere der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher und den bezirklichen Beschwerdestellen
Trägern Rückmeldung geben zu Beschwerdeeingängen und Beratung zum Beschwerdemanagement anbieten
Die Fortbildungen und Stammtische waren gut besucht und die BIP hat jeweils im Nachgang zu den
Veranstaltungen ein umfangreiches Protokoll an
alle Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher
sowie die Mitarbeitenden der bezirklichen Beschwerdestellen geschickt.
auf strukturelle Mängel aufmerksam machen
4.1 Externe Qualifizierung
Neben der Beschwerdebearbeitung ist ein wichtiger Arbeitsbereich der BIP die Vernetzung mit
den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern
sowie der bezirklichen Beschwerdestellen. Im Berichtszeitraum bestanden nur noch zwei bezirkliche
Beschwerdestellen, mit denen die BIP eine gute Kooperation etablieren konnte.
Das bereits in 2013 fertig gestellte Handbuch für
die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher
stieß auf sehr große Nachfrage und äußerst positive Resonanz, so dass in 2014 ein Nachdruck des
Handbuchs erfolgte, da immer wieder Nachfragen
und Bestellungen eingingen.
Der individuelle Kontakt zu einzelnen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern, insbesondere
bei der Zusammenarbeit bei einzelnen Beschwerdeanlässen, konnte im Berichtszeitraum deutlich
intensiviert werden. Die BIP hatte gemeinsam mit
Zur Qualifizierung der psychiatrischen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher und der bezirklichen Beschwerdestellen richtete die BIP in 2014
eine Fortbildung zum Thema „Behandlung im Akut19
Jahresbericht 2014
waren über die Homepage zugänglich, wurden bei
Veranstaltungen ausgelegt und auf Nachfrage versandt. Hierzu gingen regelmäßig Anfragen ein.
den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern
eine individualisierte Abfrage zur Kooperation im
Beschwerdefall entwickelt und durchgeführt. Die
getroffenen Absprachen trugen zu einer deutlich
verbesserten Vermittlungssituation bei.
In Kooperation mit BOP&P e. V. - Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und PsychiatrieBetroffener sowie der Pinel gGmbH hatte die BIP
Ende 2013 den Flyer: „Rechte und Beschwerdemöglichkeiten von Patientinnen und Patienten in
der psychiatrischen Klinik“ erstellt. Dieser wurde im
Berichtszeitraum per Mail einem großen Verteiler
zugänglich gemacht und dann auf Nachfrage verschickt und bei Veranstaltungen ausgelegt.
Der Bedarf an Zuständigkeitsklärungen hatte im
Berichtszeitraum im Vergleich zu den Vorjahren abgenommen und betraf nur noch Spezialfragen, wie
zum Beispiel bei der Kinder- und Jugend- Tagesklinik in Neukölln, die an das Vivantes Klinikum Friedrichshain angeschlossen ist.
Eine Rückmeldung an Fachkräfte, Gremien und Institutionen über sie betreffende Beschwerdeeingänge gab die BIP im Berichtszeitraum an sieben Terminen. Dies umfasste beispielsweise einzelne Träger
sowie Psychiatriebeiräte, Klinikbeiräte, Arbeitskreis
Wohnungsnot, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften.
Im Berichtszeitraum sind fünf Artikel über die BIP
erschienen:
„Online-Akteneinsicht: Wollen Sie wissen, was
Ihr Therapeut über Sie denkt?“ Spiegel Online
26.05.2014
„Beschwerden können helfen, manches zu verbessern“ Parität - Magazin 6/2014
Schulungen für Fachkräfte zum Umgang mit Beschwerden und zu möglichen Beschwerdewegen
fanden an drei Terminen statt. Darüber hinaus hat
die BIP an vier Terminen eine Präsentation im Zusammenhang mit dem Themenkomplex rechtliche
Betreuung und somit zum Schwerpunktthema des
Jahresberichts 2012 vorgetragen.
„Psychisch Kranke wollen Hilfe - und fühlen sich
bevormundet“ in „Die Zeit“ vom 01.09.2014
„Zwischen Krisenbegleitung und Kontrolle - Beschwerden zum Sozialpsychiatrischen Dienst“
Die Eppendorfer - Zeitung für Psychiatrie
11/2014
„Zuhören, Vermitteln, Informieren“ Deutsche
Richterzeitung 12/2014
4.2 Öffentlichkeitsarbeit
Die BIP beteiligte sich am Feature „Dunkelkammer
Psychiatrie“ ARD-Rundfunkstationen, September
2014. Der Beitrag der BIP auf der APK Jahrestagung
2014 „Qualität therapeutischer Beziehung“ wurde
in der Dokumentation veröffentlicht. Mit vier Beiträgen hat sich die BIP beim Info-Dienst für Gesundheitsförderung von Gesundheit Berlin-Brandenburg
e. V. eingebracht.
Auf die Veranstaltungen der BIP wurde mit eigenen Ankündigungsflyern aufmerksam gemacht,
die über einen umfangreichen Mailverteiler insbesondere dem psychiatrischen Versorgungsystem
sowie Angehörigen- und Betroffenenverbänden
zugänglich gemacht wurden. Aufgrund der hohen
Beschwerdezahlen wurde darüber hinaus kein aktives Konzept zur Verteilung von Informationsmaterialien entwickelt. Alle Flyer und Broschüren der BIP
20
Jahresbericht 2014
4.3 Veranstaltungen
Die BIP hat im Rahmen der Woche der seelischen
Gesundheit zwei öffentliche Veranstaltungen
durchgeführt.
„Frustriert und mittendrin? Beschwerden als
Mittel zu Teilhabe“
„Zwischen Krisenbegleitung und Kontrolle - Beschwerden zum Sozialpsychiatrischen Dienst“
Beide Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Einem Input durch die BIP folgten jeweils Podiumsdiskussionen mit geladenen Gästen sowie der Möglichkeit, Fragen aus dem Publikum zu stellen.
Auf Initiative von Dritten hat die BIP sich bei drei
Veranstaltungen mit Vorträgen und Moderationen
beteiligt.
Kongress Armut und Gesundheit: Moderation Fachveranstaltung „Inklusive Bildungslandschaften und Strukturen“
APK Jahrestagung „Qualität therapeutischer Beziehungen“: Beitrag im Symposium zu „Peerbeziehungen“
Pflegestützpunkt Mitte Thementag „Gesetzliche Betreuung – oder gibt es Alternativen?“: inhaltliche Absprachen und Kooperation im Vorfeld zur Veranstaltung
21
Jahresbericht 2014
Dies zeigt, dass neben der konkreten Beschwerdebearbeitung auch andere Aufgabenbereiche der
BIP - wie die Rückmeldung über Beschwerdezusammenhänge, die externe Qualifizierung und die
Information zu Beschwerdewegen – wertvolle Impulse zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung beinhalten und somit von großer Wichtigkeit
sind.
5 Fazit und Ausblick
Das Jahr 2014 war davon geprägt, neue Beraterinnen und Berater in die Tätigkeit der BIP einzuführen.
Trotz der hohen Arbeitsbelastung, dem erhöhten
Bedarf an Einarbeitung, der vermehrten Anfragen
nach Projektpräsentationen und Interviews, dem
zusätzlichen Vernetzungsbedarf aufgrund der Überarbeitung des PsychKG und dem Mehraufwand
durch die Spendenakquise, konnte im Berichtszeitraum die Personalsituation stabilisiert werden. Mit
Hilfe von Fortbildungen, Supervision, Intervision
und der Weiterentwicklung interner Qualitätsstandards, bildete sich ein fachlich kompetentes Team
heraus, welches den schwierigen Anforderungen
der Beschwerdebearbeitung im psychiatrischen
Bereich gewachsen war. Die niedrigschwellige und
gute Erreichbarkeit konnte wieder im Umfang von
16 Stunden Öffnungszeiten pro Woche gewährleistet werden. Mit der wachsenden Zahl offener Beschwerden einen guten Umgang zu finden, konnte
im Berichtszeitraum nicht umgesetzt werden und
bleibt sicherlich eine Herausforderung für die kommenden Jahre.
Die Entwicklungen im Berichtszeitraum haben verdeutlicht, dass die BIP dringend weiterer personeller Ressourcen bedarf, um dem Aufgabenspektrum
und den Herausforderungen durch die steigende
Zahl und die Komplexität der zu bearbeitenden
Beschwerden gerecht zu werden. Dabei haben die
umfangreichen Bemühungen um alternative Finanzierungsmöglichkeiten gezeigt, dass eine dauerhafte Finanzierung einer weiteren Personalstelle nur
durch eine Erhöhung der Zuwendungen im Rahmen
der IGP-Förderung umzusetzen ist. Darum hat die
BIP erneut einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt.
Der Arbeit der BIP wurde im Berichtszeitraum von
den Nutzerinnen und Nutzern sowie von Seiten des
psychiatrischen Versorgungssystems viel Akzeptanz
und Anerkennung entgegengebracht. Hervorzuheben ist hier der hohe Anteil von Beschwerdeführenden, die durch Professionelle an die BIP vermittelt
wurden. Zunehmend wurde die BIP angefragt, einen Input zum Umgang mit Beschwerden zu geben
oder möglichst konkrete Impulse auf Grundlage
der Auswertung der eingegangenen Beschwerden
zurückzumelden.
22
Jahresbericht 2014
Impressum
Jahresbericht 2014 – Kurzfassung
Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie
in Berlin (BIP)
Beim vorliegenden Jahresbericht 2014 handelt es
sich um eine Kurzfassung. Eine ausführliche Berichterstattung im Jahresvergleich mit Schwerpunktsetzung und Beschwerdebeispielen ist im Jahresbericht 2011-2015: „Fünf Jahre BIP aus Sicht der
Nutzerinnen und Nutzer“ enthalten.
Redaktion:
Stefan Pospiech (V.i.S.d.P.), Petra Rossmanith
Stand: 30.11.2016
Kontakt:
Herausgeber:
Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
Friedrichstraße 231
10969 Berlin
www.gesundheitbb.de
Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie
in Berlin (BIP)
Grunewaldstraße 82
10823 Berlin
Tel.: 030 – 789 500 360
Fax: 030 – 789 500 363
info@psychiatrie-beschwerde.de
www.psychiatrie-beschwerde.de
Layout:
Connye Wolff, www.connye.com
Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin wird gefördert von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des
Landes Berlin und befindet sich in Trägerschaft von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
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