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reits wegen schlechter Führung aus andern Anstalten hatten entfernt wer- das Arbeitshaus,
den müssen. 2. das Filial-Hospital und
Daß bei solhen Untergebenen nur durch eine strenge Handhabung ' die städtische Irren-Verpflegungs - Anstalt mit ven Ab-
der Hausordnung die Sicherheit der Anstalt und das allgemeine Inter- theilungen:
esse der Stadt gewahrt werden kann, ist wohl selbstredend und erscheint a) für Männer,
daher die Zahl von 53 im Jahre 1863 vorgekommenen Disciplinar-Be- b) für Frauen.
strafungen wegen Vergehen in der Anstalt in der That geringe. Von Das Filial- Hospital und die beiven Irrenanstalten sind seit dem
diesen 53 HoSpitaliten wurden 24 mit Arrest bei Wasser und „Brod, 3 Jahre 1859 ausgebaut, vollständig mit neuen Inventarienstüen versehen,
mit Entziehung des Ausgangs und 26 mit Versetzung unter die Häus- die Hospitaliten erhalten sämmtlich von der Anstalt Lagerung und Be-
linge des Arbeitshauses bestraft. Außerdem wurden 2 Hospitaliten, kleidung, die Speise= Regulative sind für die drei Anstalten entsprechend
welche den Ausgang zur Verübung von Diebstählen benutzt hatten?, zu umgebrbeitet, die Oeconomie ist geordnet, ver Arbeitsverdienst ergiebiger
Gefängnißstrafen verurtheilt. | .. und die Disciplin zufriedenstellend. . |
Abgesehen von dem Umstande, daß eine strenge Diseiplin nothwen- Bon dem Jahre 1863 können wir daher sagen, daß mit vem Sclusse
dig ist, um Ordnung in der Anstalt selbst aufrecht zu erhalten, so sorgt desselben die lange angestrebte Trennung der drei Anstalten für ein Pro-
dieselbe auch dasür, daß diejenigen Personen, welche sich außerhalb der visorium zwedentsprechend vollbracht ist:
Anstalt noch irgend ernähren können, derselben fern bleiben. 1. das Arbeitshaus enthält alle Personen, welche nur vorüberge-
Würde diesen Hospitaliten bei der gegenwärtigen, reinlihen Einrich- hend untergebrac<ht werden müssen oder wollen, --- sei es zur Strafe, zur
tung 2c. gestattet, nach Belieben spazieren zu gehen, d. h, zu jeder Zeit Besserung, vorläufiger Beschaffung von Obdach oder zur Einsegnung und
nach Belieben die Straßen zu dur<wandern, um zu betteln, dann nimmt in seinem Lazarethe noch diejenigen kranken und siechen Personen
würde die Anstalt bald viel zu klein sein, um den Anforderungen zu ent- auf, welche anderen Anstalten noc< nicht überwiesen werden können;
sprechen. 2. das Filial-Hospital enthält die der Armenpflege zur Last fallen-
Denn troß der strengen Hausordnung kommt es an allen Ausgangs- den Personen, die sich für andere Anstalten nicht eignen;
tagen vor, daß ein großer Theil der Hospitaliten betrunken: oder doch 3. die Irren-Verpflegungs-Anstalt giebt denjenigen Geisteskranken,
wenigstens angetrunken zurückkehrt und kommen die größten Widersetzlich- und Epileptischen ein Unterkommen, welche niht im Stande sind, sich
keiten vor, wenn sie gezwungen werden, zum Ausgange die reinliche An- außerhalb einer Anstalt zu erhalten oder im Interesse der öffentlichen
staltskleivpung anzulegen: mit ihren Lumpen bekleidet, würde ihnen das Sicherheit untergebrac<t werden müssen.
Betteln erleichtert werden. Die Trennung der drei Anstalten hat der Direction zwar manche
In allen solchen Fällen ist allein die Autorität des Inspectors ge- Arbeit und Sorge bereitet, =- indessen ist es ein s<önes Bewußtsein,
eignet, groben Excessen vorzubeugen, -=- das ist aber betrunkenen Perso- daß Arbeit und Sorge nicht vergebens gewesen sind, -- daß vielmehr
nen von solcher Bergangenheit gegenüber keine leihte Sache, sondern er- die unter Obhut der Direction gestellten UnglüFlihen wirklich in eine
forgert einen energischen, thatfräftigen Beamten. Wird nun in Betracht bessere Lage gebracht sind.
gezogen, daß im Jahre 1863 durchschittlih 212 solcher Hospitaliten Möge der gegenwärtige Bericht gleichzeitig auch dafür sprechen, daß
vorhanden gewesen sind, so ist es sicher, daß nur eine angestrengte Thä- die unterzeichnete Direction, an der Spitze so verschiedener Elemente,
tigfeit Seitens des Inspectors. im Stande gewesen ist, die Ordnung so feinen leichten Stand hat, daß vieselbe sic aber durc<, das ihr von ver
aufrecht zu erhalten, wie solhe anerkanntermaßen im Filial « Hospitale vorgesetzten Behörde geschenkte Vertrauen und die na<h allen Richtungen
herrscht. hin gewordene Unterstüzung doppelt veranlaßt sieht, auf vem betretenen
19 Wege voranzugehen und keine Arbeit scheuen wird, das Beste der ihr an-
8. 19. vertrauten Anstalten zu fördern, so weit es ihren s<wa<hen Kräften
Schluß. überhaupt mögli< ist. Wird das angestrebte Ziel dann auch nicht
Ein Rübli> auf die letzten fünf Jahre zeigt uns, daß während erreimt, so hat die Direction wenigstens das volle Bewußtsein , Gutes
dieser Zeit bedeutende Veränderungen in der Verwaltung des Arbeits- gewollt zu haben. Tu . n : .
hauses durc<geführt wurden, um das Ziel: die Herstellung einer geord- Schließlich können wir nicht umhin, den vorgeseßten Behörden für
neten Verwaltung zu erreichen. das bisher geschenkte Wohlwollen den ehrerbietigsten Dank mit der Bitte
Aus einer auf Grund eines Etats bewirthsc<hafteten, mit den ver- abzustatien, dasselbe uns auch ferner hochgeneigtest bewahren zu wollen, --
schiedensten Elementen bevölkerten Anstalt =- dem Arbeit8hause --- neben wir werden uns stets bemühen, desselben würdig zu handeln. .
welcher no<h eine zweite Anstalt =- das Sera Doi Ir Wiener mier Berlin, den 12. Juli 1864.
eigener Verwaltung existirte, =- obwohl der für diese Anstalt mit geltende . 20% 2 Ie. . .
I Etat nur R EE des Arbeitshaus-Directors stand, . sind Die (Diretlion 06 Arbeitshauses und des Fisial-Hogpitals. und Ber-
drei etatsmäßig getrennte Anstalten unter einer Verwaltungs - Direction waltungs - Direktion der städtischen Irren - Verpflegungs - Anstalt.
entstanden : gez. Serfordt.