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Volume XI. Produzierendes Gewerbe und Handwerk

Full text : Statistisches Jahrbuch (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Statistisches  Jahrbuch  Berlin  99

XI.  Produzierendes  Gewerbe  und  Handwerk  293

Baugewerbe
Ab  1996  werden  die  Ergebnisse  für  das  Baugewerbe ­
  in  der  Gliederung  der  „Klassifikation ­
  der  Wirtschaftszweige,  Ausgabe  1993,”
(WZ  93)  erhoben  und  aufbereitet.  Eine  Vergleichbarkeit ­
  mit  den  Ergebnissen  der  Jahre
vor  1996  nach  der  bisher  gültigen  „Systematik ­
  der  Wirtschaftszweige,  Ausgabe  1979,”
(SYPRO)  ist  nicht  gegeben.  Für  das  Jahr  1995
sind  zusätzlich  rückgerechnete  Ergebnisse
nach  der  WZ  93  enthalten.
Seit  der  Umstellung  auf  die  WZ  93  sind  die
Begriffe  des  Bauhauptgewerbes  und  des  Ausbaugewerbes ­
  teilweise  mit  anderen  Inhalten
belegt.  So  werden  dem  Bauhauptgewerbe  die
Gruppen  „Vorbereitende  Baustellenarbeiten
(WZ-Nr.  45.1)“  und  „Hoch-  und  Tiefbau
(WZ-Nr.  45.2)“  zugeordnet.  Zum  Ausbaugewerbe ­
  werden  die  Klassen  „Bauinstallation
(WZ-Nr.  45.3)“,  „Sonstiges  Baugewerbe
(WZ-Nr.  45.4)“  sowie  „Vermietung  von  Baumaschinen ­
  und  -geräten  mit  Bedienungspersonal ­
  (WZ-Nr.  45.5)“  gezählt.
Die  monatlichen  Berichterstattungen
im  Bauhaupt-  und  Ausbaugewerbe  umfassen ­
  die  Baubetriebe  von  Unternehmen  des
Produzierenden  Gewerbes  mit  20  Beschäftigten ­
  und  mehr.  Baubetriebe  mit  20  Beschäftigten ­
  und  mehr  von  Unternehmen  außerhalb
des  Produzierenden  Gewerbes  sowie  alle
Arbeitsgemeinschaften,  unabhängig  von  der
Beschäftigtenzahl.
Zusätzlich  werden  im  Juni  jeden  Jahres
im  Bauhauptgewerbe  -  unabhängig  von  der
Beschäftigtenzahl  -  und  im  Ausbaugewerbe
die  Betriebe  mit  10  und  mehr  Beschäftigten
befragt.
Seit  1997  wurde  die  Periodizität  der  monatlichen ­
  Erhebung  im  Ausbaugewerbe  auf  vierteljährlich ­
  verlängert,  so  daß  nunmehr  zusammengefaßte ­
  Angaben  für  vier  Quartale  erhoben
werden.
Da  in  Berlin  keine  meldepflichtigen  Firmen
in  den  Wirtschaftszweig  „Vermietung  von  Baumaschinen ­
  und  -geräten  mit  Bedienungspersonal“ ­
  eingeordnet  sind,  wurde  diese  Position  in
den  Tabellen  nicht  extra  aufgeführt.

Definitionen
Betrieb
Einbetriebsunternehmen,  Haupt-  und  Zweigniederlassungen, ­
  Filialen  sowie  Bauhöfe  und
Baustellen,  die  ein  eigenes  Bau-  oder  Lohnbüro
mit  gesonderter  Abrechnung  besitzen.  Baustellen ­
  mit  eigenem  Baubüro  in  einem  Land  des
übrigen  Bundesgebietes  gelten  als  selbständige
Betriebe  des  entsprechenden  Unternehmens
und  sind  dort  meldepflichtig.
Beschäftigte
Alle  am  Monatsende  im  Betrieb  in  einem  Arbeitsverhältnis ­
  stehenden  Personen  (Arbeiter/
-innen,  Angestellte  und  Auszubildende),  tätige
Inhaberinnen  und  Mitinhaberinnen  sowie
unbezahlt  mithelfende  Familienangehörige,
soweit  sie  mindestens  ein  Drittel  der  üblichen
Arbeitszeit  im  Betrieb  tätig  sind.
Geleistete  Arbeitsstunden
Alle  auf  Baustellen,  Bauhöfen  und  in  Werkstätten ­
  von  Berlin  und  dem  übrigen  Bundesgebiet
tatsächlich  geleisteten  (nicht  die  bezahlten)
Arbeitsstunden,  gleichgültig,  ob  sie  vonArbeitemZ-innen
  (einschließlich  Poliere.  Schachtmeister ­
  und  Meister),  InhabernZ-innen,  Familienangehörigen ­
  oder  Auszubildenden  geleistet
werden.  Nicht  einbezogen  sind  die  für  Bürotätigkeit ­
  geleisteten  Arbeitsstunden.  Veränderungen ­
  gegenüber  dem  entsprechenden  Vorjahreszeitraum ­
  wurden  je  Arbeitstag  gerechnet,
um  von  der  variierenden  Zahl  der  Arbeitstage
im  Jahr  bzw.  Monat  unbeeinflußte  Werte  zu
erhalten.
Bruttolohn-  und  -gehaltssumme
Summe  der  Bruttobezüge  (Bar-  und  Sachbezüge). ­
  Dieser  Betrag  versteht  sich  einschließlich
Arbeitnehmeranteile,  jedoch  ohne  Arbeitgeberanteile ­
  zur  Kranken-,  Renten-  und  Arbeitslosenversicherung. ­
  Die  Gehälter  schließen  die  Bezüge ­
  von  Gesellschaftern,  Vorstandsmitgliedern
und  anderen  leitenden  Kräften  ein,  soweit  sie
steuerlich  als  Einkünfte  aus  nichtselbständiger
Arbeit  anzusehen  sind.
            
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