Statistisches Jahrbuch Berlin 99
XI. Produzierendes Gewerbe und Handwerk 293
Baugewerbe
Ab 1996 werden die Ergebnisse für das Baugewerbe
in der Gliederung der „Klassifikation
der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993,”
(WZ 93) erhoben und aufbereitet. Eine Vergleichbarkeit
mit den Ergebnissen der Jahre
vor 1996 nach der bisher gültigen „Systematik
der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979,”
(SYPRO) ist nicht gegeben. Für das Jahr 1995
sind zusätzlich rückgerechnete Ergebnisse
nach der WZ 93 enthalten.
Seit der Umstellung auf die WZ 93 sind die
Begriffe des Bauhauptgewerbes und des Ausbaugewerbes
teilweise mit anderen Inhalten
belegt. So werden dem Bauhauptgewerbe die
Gruppen „Vorbereitende Baustellenarbeiten
(WZ-Nr. 45.1)“ und „Hoch- und Tiefbau
(WZ-Nr. 45.2)“ zugeordnet. Zum Ausbaugewerbe
werden die Klassen „Bauinstallation
(WZ-Nr. 45.3)“, „Sonstiges Baugewerbe
(WZ-Nr. 45.4)“ sowie „Vermietung von Baumaschinen
und -geräten mit Bedienungspersonal
(WZ-Nr. 45.5)“ gezählt.
Die monatlichen Berichterstattungen
im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe umfassen
die Baubetriebe von Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes mit 20 Beschäftigten
und mehr. Baubetriebe mit 20 Beschäftigten
und mehr von Unternehmen außerhalb
des Produzierenden Gewerbes sowie alle
Arbeitsgemeinschaften, unabhängig von der
Beschäftigtenzahl.
Zusätzlich werden im Juni jeden Jahres
im Bauhauptgewerbe - unabhängig von der
Beschäftigtenzahl - und im Ausbaugewerbe
die Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten
befragt.
Seit 1997 wurde die Periodizität der monatlichen
Erhebung im Ausbaugewerbe auf vierteljährlich
verlängert, so daß nunmehr zusammengefaßte
Angaben für vier Quartale erhoben
werden.
Da in Berlin keine meldepflichtigen Firmen
in den Wirtschaftszweig „Vermietung von Baumaschinen
und -geräten mit Bedienungspersonal“
eingeordnet sind, wurde diese Position in
den Tabellen nicht extra aufgeführt.
Definitionen
Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen,
Filialen sowie Bauhöfe und
Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro
mit gesonderter Abrechnung besitzen. Baustellen
mit eigenem Baubüro in einem Land des
übrigen Bundesgebietes gelten als selbständige
Betriebe des entsprechenden Unternehmens
und sind dort meldepflichtig.
Beschäftigte
Alle am Monatsende im Betrieb in einem Arbeitsverhältnis
stehenden Personen (Arbeiter/
-innen, Angestellte und Auszubildende), tätige
Inhaberinnen und Mitinhaberinnen sowie
unbezahlt mithelfende Familienangehörige,
soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen
Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Geleistete Arbeitsstunden
Alle auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten
von Berlin und dem übrigen Bundesgebiet
tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten)
Arbeitsstunden, gleichgültig, ob sie vonArbeitemZ-innen
(einschließlich Poliere. Schachtmeister
und Meister), InhabernZ-innen, Familienangehörigen
oder Auszubildenden geleistet
werden. Nicht einbezogen sind die für Bürotätigkeit
geleisteten Arbeitsstunden. Veränderungen
gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum
wurden je Arbeitstag gerechnet,
um von der variierenden Zahl der Arbeitstage
im Jahr bzw. Monat unbeeinflußte Werte zu
erhalten.
Bruttolohn- und -gehaltssumme
Summe der Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge).
Dieser Betrag versteht sich einschließlich
Arbeitnehmeranteile, jedoch ohne Arbeitgeberanteile
zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Gehälter schließen die Bezüge
von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern
und anderen leitenden Kräften ein, soweit sie
steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit anzusehen sind.