Stat. Jahrbuch ’94
XX. Löhne und Gehälter
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Vollgesellen sind Gesellen, die mindestens In die Lohnktasse des im Tarifvertrag festgelegten Ecklohnes
(100 %) eingestuft sind, sowie alle Gesellen, die einen Zuschlag zum Ecklohn erhalten (z. B. Erstgesellen.
Altgesellen, Vorarbeiter, Meister im Stundenlohn).
Junggesellen sind Gesellen, für die wegen ihres niedrigen Lebensalters oder ihrer geringen Zahl an
Berufsjahren tariflich ein Abschlag gegenüber dem Ecklohn vorgesehen ist.
Zu den übrigen Arbeitern gehören alle Arbeiter, die auf Grund ihrer Berufsausbildung und ihrer Tätigkeit
nicht als Gesellen der betrieblichen Fachrichtung angesehen werden können (z.B. angelernte Arbeiter,
ungelernte Arbeiter, Hilfsarbeiter, Fahrpersonal, Betriebsarbeiter in einer nicht der handwerklichen
Fachrichtung des Betriebes entsprechenden Tätigkeit).
Gehalts- und Lohnstrukturerhebung
Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ist eine primärstatistische Erhebung mit dem Ziel, die wirtschaftli
che und soziale Situation der Arbeitnehmer zu erfassen. Befragt wurden ausgewählte Betriebe mit einer
repräsentativen Auswahl von Arbeitnehmern, getrennt nach Arbeitern und Angestellten. In Berlin wurde
1990 eine Erhebung im Westteil der Stadt durchgeführt und. im Zuge des Einigungsvertrages, 1992.eine
Erhebung im Ostteil der Stadt.
Erhebung über die betriebliche Altersversorgung (BAV)
In der Erhebung über die betriebliche Altersversorgung werden die betrieblichen Versorgungsleitun
gen und Aufwendungen für Arbeitnehmer in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien
Berufe erfaßt. Befragt wurde 1990 eine Auswahl von Unternehmen mit Sitz in Berlin-West,
Erklärung von wiederkehrenden Begriffen bei der BAV
Die betriebliche Altersversorgung umfaßt alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- (Berufs- bzw. Erwerbs
unfähigkeit) oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber jetzt, in Zukunft oder in der Vergan
genheit seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses verbindlich
m Aussicht stellt oder zugesagt hat.
Eine Versorgungszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers auf eine betriebliche Altersversorgung, bei
der sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Begünstigten bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter. Tod. Inva
lidität) Leistungen zu erbringen, und zwar entweder selbst oder durch eine selbständige Versorgungsein
richtung.
Betriebliche Ruhegeldzusagen sind unmittelbare Verpflichtungen des Arbeitgebers, im Versorgungsfall
selbst die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen
Unterstützungskassen sind rechtlich verselbständigte Versorgungseinrichtungen, die für zumindest ein
Trägerunternehmen die betriebliche Altersversorgung durchführen, die aber auf ihre Leistungen keinen
Rechtsanspruch gewährt.
Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betrieblich Altersversorung durchfüh
ren und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen
gewährt.
Eine Direktversicherung liegt im Rahmen der BAV vor, wenn der Arbeitgeber das Leben des Arbeitneh
mers versichert und dieser oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz
oder teilweise (z.B. Berufsunfähigkeit) bezugsberechtigt sind. Nicht dazu zählen unter anderem vermö
genswirksame Lebensversicherungen