Path:
Volume Text

Full text: Statistisches Jahrbuch (Public Domain) Issue1994 (Public Domain)

Stat. Jahrbuch ’94 
XX. Löhne und Gehälter 
503 
Vollgesellen sind Gesellen, die mindestens In die Lohnktasse des im Tarifvertrag festgelegten Ecklohnes 
(100 %) eingestuft sind, sowie alle Gesellen, die einen Zuschlag zum Ecklohn erhalten (z. B. Erstgesellen. 
Altgesellen, Vorarbeiter, Meister im Stundenlohn). 
Junggesellen sind Gesellen, für die wegen ihres niedrigen Lebensalters oder ihrer geringen Zahl an 
Berufsjahren tariflich ein Abschlag gegenüber dem Ecklohn vorgesehen ist. 
Zu den übrigen Arbeitern gehören alle Arbeiter, die auf Grund ihrer Berufsausbildung und ihrer Tätigkeit 
nicht als Gesellen der betrieblichen Fachrichtung angesehen werden können (z.B. angelernte Arbeiter, 
ungelernte Arbeiter, Hilfsarbeiter, Fahrpersonal, Betriebsarbeiter in einer nicht der handwerklichen 
Fachrichtung des Betriebes entsprechenden Tätigkeit). 
Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 
Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ist eine primärstatistische Erhebung mit dem Ziel, die wirtschaftli 
che und soziale Situation der Arbeitnehmer zu erfassen. Befragt wurden ausgewählte Betriebe mit einer 
repräsentativen Auswahl von Arbeitnehmern, getrennt nach Arbeitern und Angestellten. In Berlin wurde 
1990 eine Erhebung im Westteil der Stadt durchgeführt und. im Zuge des Einigungsvertrages, 1992.eine 
Erhebung im Ostteil der Stadt. 
Erhebung über die betriebliche Altersversorgung (BAV) 
In der Erhebung über die betriebliche Altersversorgung werden die betrieblichen Versorgungsleitun 
gen und Aufwendungen für Arbeitnehmer in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien 
Berufe erfaßt. Befragt wurde 1990 eine Auswahl von Unternehmen mit Sitz in Berlin-West, 
Erklärung von wiederkehrenden Begriffen bei der BAV 
Die betriebliche Altersversorgung umfaßt alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- (Berufs- bzw. Erwerbs 
unfähigkeit) oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber jetzt, in Zukunft oder in der Vergan 
genheit seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses verbindlich 
m Aussicht stellt oder zugesagt hat. 
Eine Versorgungszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers auf eine betriebliche Altersversorgung, bei 
der sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Begünstigten bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter. Tod. Inva 
lidität) Leistungen zu erbringen, und zwar entweder selbst oder durch eine selbständige Versorgungsein 
richtung. 
Betriebliche Ruhegeldzusagen sind unmittelbare Verpflichtungen des Arbeitgebers, im Versorgungsfall 
selbst die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen 
Unterstützungskassen sind rechtlich verselbständigte Versorgungseinrichtungen, die für zumindest ein 
Trägerunternehmen die betriebliche Altersversorgung durchführen, die aber auf ihre Leistungen keinen 
Rechtsanspruch gewährt. 
Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betrieblich Altersversorung durchfüh 
ren und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen 
gewährt. 
Eine Direktversicherung liegt im Rahmen der BAV vor, wenn der Arbeitgeber das Leben des Arbeitneh 
mers versichert und dieser oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz 
oder teilweise (z.B. Berufsunfähigkeit) bezugsberechtigt sind. Nicht dazu zählen unter anderem vermö 
genswirksame Lebensversicherungen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.