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XIV. Handel und Gastgewerbe
Stat. Jahrbuch '93
Im Rahmen von Handels* und Gaststättenzählungen werden in mehrjährigen Abständen — zuletzt
1985 —alle Unternehmen des Großhandels, der Handelsvermittlung, des Einzelhandels und des
Gastgewerbes befragt.
Als Unternehmensergebnisse werden Daten der Unternehmen ausgewiesen, die ihren Sitz in Ber
lin (West) haben und deren wirtschaftlicher Schwerpunkt - gemessen an der Wertschöpfung - zu
einem der drei Handelsbereiche oder zum Gastgewerbe gehört. Die Zahlen schließen Angaben über
auswärtige Arbeitsstätten dieser Unternehmen ein, während die Daten der Berliner Arbeitsstätten von
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Bundesland nicht enthalten sind. Für den Einzelhandel und das
Gastgewerbe verstehen sich die Umsätze einschließlich Mehrwertsteuer, für den Großhandel und die
Handelsvermittlung ohne Mehrwertsteuer.
Arbeitsstätten sind räumlich voneinander getrennte Verkaufsfilialen, Werkstätten u.ä. eines Unterneh
mens, in denen mindestens eine Person regelmäßig (auch stundenweise) tätig ist. Ausgenommen sind
im Ausland gelegene Zweigniederlassungen sowie Arbeitsstätten, In denen Land- und Forstwirtschaft
betrieben wird. Die Arbeitsstättenergebmsse beziehen sich auf Arbeitsstätten in Berlin (West) mit über
wiegender Tätigkeit im Handel und Gastgewerbe, deren Unternehmen in der Bundesrepublik oder in
Berlin (West) ihren Sitz haben und zu den von der Handels- und Gaststättenzählung zu erfassenden Wirt
schaftsbereichen gehören.
Die Meßzahlen für den Einzelhandel und das Gastgewerbe werden aus den Ergebnissen von Stichpro
benerhebungen bei Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in jeweils einem dieser Bereiche
errechnet.
Die Außenhandelsstatistlk stellt den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen dem Land Berlin
und dem Ausland dar. Den Ergebnissen liegen die Angaben der Einführer und der Ausführer zugrunde
Die Zahlen über die Ausfuhr BerlinsgebendensogenanntenSpezialhandel wieder, d.h. dieAusfuhr
von Waren aus dem freien Verkehr oder nach aktiver bzw. zur passiven Veredelung. Für die Einfuhr
ist der sogenannte Generalhandel nachgewiesen, das ist die Einfuhr in den freien Verkehr einschließlich
Veredelungsverkehr sowie die Einfuhr auf Lager.
Die Gruppierung der Waren erfolgt nach Warengruppen und Warenuntergruppen der Ernährungswirt-
schaft und der Gewerblichen Wirtschaft. Die Werte beziehen sich grundsätzlich auf den Grenzüber
gangswert. d.h. auf den Wert frei Grenze des Erhebungsgebietes, bei der Einfuhr ohne die deutschen
tingangsabgaben.
In den Ergebnissen nicht enthalten sind Sendungen mit Waren der Gewerblichen Wirtschaft bis zu einem
Wert von einschließlich 1 000 DM (500 DM bis Oktober 1989) und Sendungen mit Waren der Ernährungs
und Landwirtschaft bis zu einem Wert von einschließlich 200 DM (vorher 100 DM), wenn das Gewicht der
Sendung nicht mehr als 1 000 kg beträgt. Geschenke bis einschließlich 1 000 DM je Sendung, Silber und
Gold für internationale Zahlungen, Diplomaten- und Konsulargut.
Die Statistik über die Bezüge und Lieferungen von Berlin-West im innerdeutschen Warenverkehr
ging mit dem Vollzug der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion am 1. Juli 1990 aus der Statistik über
den Warenverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) hervor. Die Erfassung der Daten erfolgt nun anhand von
Liefer- und Bezugserklärungen, die die am innerdeutschen Warenverkehr beteiligten Firmen gegenüber
dem'Statistischen Bundesamt abzugeben haben Die gestiegenen privaten Güterbewegungen und der
gestiegene innerbetriebliche Güteraustausch, die jetzt einen großen Teil des Warenverkehrs zwischen
Berlin-West und Berlin-Ost sowie dem Umland ausmachen dürften, sind in den Zahlen nicht enthalten
Nicht Gegenstand dieser Statistik sind die im Rahmen der Außenhandelsstatistik erfaßten Einfuhren und
Ausfuhren der alten bzw. neuen Bundesländer einschließlich Berlin-West bzw. Berlin-Ost. die lediglich
durch das andere Gebiet verbracht werden. Ebenso ist die Durchfuhr, d.h. der Warenhandel zwischen
zwei ausländischen Wirtschaftsgebieten, der durch die Bundesrepublik Deutschland geführt wird, nicht
in den Zahlen enthalten.
Nicht erfaßt sind ferner Lieferungen und Bezüge von elektrischem Strom. Bis zum 31. März 1991 waren
zudem für Waren des gewerblichen Bereichs Meldungen nur dann abzugeben, wenn der Wert der ein
zelnen Warensendung 10 000 DM überschritt. Ab 1. April 1991 ist eine Meldung nur dann auszufüllen,
wenn der Wert der gelieferten oder bezogenen Waren eines Unternehmens — bzw. bei Mehrbetriebsun
ternehmen des einzelnen Betriebes — 50 000 DM im Berichtsmonat übersteigt.
In der Beherbergungsstatistik werden angekommene Gäste, deren Übernachtungen sowie das
Bettenangebot von Betrieben erfaßt, die mehr als acht Gäste gleichzeitig vorübergehend beherbergen
können.