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XIII. Bautätigkeit und Wohnungen
Stat. Jahrbuch '93
Bautätigkeit
Die Bautätigkeitsslatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und zustimmungsbedürftigen Baumaß
nahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Nicht einbezogen werden Bagatellbauten im Nichtwohnbau — ausgenommen Gebäude mit Wohnraum
— bis zu einem Volumen von 350 m3 Rauminhalt oder 25 000,- DM (veranschlagte Kosten des Bau
werks). Außerdem wird zum Jahresende der Bauzustand der genehmigten, aber noch nicht fertiggestell
ten Bauvorhaben (Bauüberhang) festgestellt sowie der Abgang von Gebäuden und Gebäudeteilen
Die Fertigstellungszahlen für den Ostteil Berlins beziehen sich im Jahr 1991 ausschließlich auf solche
Baumaßnahmen, die noch nicht dem jetzt gültigen Baugenehmigungsverfahren unterlegen haben. Das
Jahresergebnis 1992 beinhaltet nunmehr auch Fertigstellungen nach dem 2. BauStatG.
Zugang an den Gebäuden und Wohnungen
Baufertigstellungen sind sämtliche Zugänge aus der Bautätigkeit einschließlich Wiederherstellung. Um-
und Ausbauten sowie Erweiterungen,
Reinzugang: Fertigstellungen abzüglich Abgänge durch Brand. Abbruch usw.
Gebäude- und Wohnungsbestand
Die Angaben über den Bestand an Wohngebäuden und Wohneinheiten sind Ergebnisse der Gebäude-
und Wohnungszählung in Berlin (West) vom 25. Mai 1987 bzw der Wohnraum- und Gebäudezählung in
Berlin (Ost) vom 31. Dezember 1981, die beide im Rahmen von Volkszählungen durchgeführt wurden .
Die Ergebnisse für Berlin (Ost) können z.T. nur für das Stadtgebiet insgesamt nachgewiesen werden, da
eine Umrechnung der Daten auf die gültige Bezirksgliederung nach Grenzänderung und Neubildung
der Bezirke Marzahn, Hohenschönhausen und Hellersdorf nur für die wichtigsten Eckdaten vorgenom
men wurde.
Gebäude: Gebäude sind für längere Dauer errichtete Bauwerke und enthalten Wohn-, Aufenthaltsräume
und/oder Räume für Arbeitsstätten und andere Nutzungen. Als einzelnes Gebäude gilt bei der Gebäude-
und Wohnungszählung jedes freistehende Gebäude oder bei zusammenhängender Bebauung (z. B
Doppel-. Gruppen- und Reihenhäuser) jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller rei
chende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Bei der Bautätigkeitsstatistik gelten darüber
hinaus zusammenhängende Gebäudeeinheiten bei fehlender Brandmauer als Emzelgebäude, wenn sie
ein eigenes Erschließungssystem (eigener Zugang und eigenes Treppenhaus). ein eigenes Ver- und Enl-
sorgungssystem besitzen und für sich benutzbar sind Gebäude, die überhaupt nicht Wohnzwecken,
sondern ausschließlich administrativen oder gewerblichen Zwecken dienen, werden durch die
Gebäude- und Wohnungszählung 1987 nicht erfaßt Bewohnte Unterkünfte gelten nicht als Gebäude
Nicht zu den Gebäuden — sondern zu den bewohnten Unterkünften — gehören alle Gebäude nur mit
einer oder zwei Freizeitwohnemheit(en), die eine Gesamtwohnfläche von weniger als 50 m2 haben Als
Gebäude mit Wohnraum werden alle Wohngebäude und sonstigen Gebäude mit Wohnraum zusammen
gefaßt
Wohngebäude: Gebäude mit Wohnraum. die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfla-
che) Wohnzwecken dienen
Sonstige Gebäude mit Wohnraum: Gebäude, die überwiegend (gemessen an der Gesamtnutzfläche)
für Nichtwohnzwecke, z. B. für gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke genutzt werden,
zum Zeitpunkt der Zählung aber mindestens eine Wohnung oder sonstige Wohneinheit enthielten, Bei
spiele dafür sind: Hausmeisterwohnungen in Fabrik- oder Verwaltungsgebäuden. Schulen. Hotels. Kran
kenhäusern. Geschäfts- und Bürogebäuden
Reine Wohngebäude; Alle Wohngebäude mit Ausnahme der reinen Wohnheime (Wohngebäude mit
vollständiger Wohnheimnutzung) und derjenigen Wohngebäude, die nur eine oder zwei Freizeitwohn-
emheit(en) aufweisen