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IV. Unterricht, Bildung und Kultur
Schuten der beruflichen Aue- und Fortbildung
Fachoberschulen vermitteln die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung (Fach
hochschulreife). Voraussetzung für die Aufnahme in einer Fachoberschule ist der Realschulabschluß
bzw. eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, sofern ein Haupt
schulabschluß bzw. eine gleichwertige Schulbildung vorliegt.
Berufsschulen sind Oberschulen in erster Linie für Jugendliche in einem beruflichen Ausbildungsverhält
nis. Sie vermitteln allgemeine und fachliche Fähigkeiten zur Ergänzung oder Vertiefung der im Betrieb
erworbenen Kenntnisse. In der Regel erfolgt der Unterricht im dualen System in Teilzeitform oder als
Blockunterricht in zusammenhängenden Abschnitten. Zunehmend wird er auch im 11. Schuljahr für Ar
beitslose in Vollzeitform sowie im 10. Schuljahr in berufsvorbereitenden Lehrgängen durchgeführt.
Berufsfachschulen sind Oberschulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren
Besuch keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorausgesetzt wird. Berufsfachschulen übernehmen
die Berufsausbildung der Jugendlichen für die ganze oder einen Teil der Ausbildungszeit. Sie vermitteln
die für den gewählten Beruf erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse und
erweitern die Allgemeinbildung.
Fachschulen dienen einer vertieften beruflichen Aus- und Weiterbildung und setzen den Abschluß einer
Berufsausbildung, eine praktische Berufstätigkeit sowie den Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige
Schulbildung voraus.
Berufsfeldbezogene Oberstufenzentren fassen Berufs-, Berufsfach- und Fachoberschulen sowie die
gymnasiale Oberstufe mit einem berufsfeldorientierten Bildungsangebot und teilweise Fachschulen unter
einer gemeinsamen Schulleitung organisatorisch zusammen und bieten nach dem Zuordnungskriterium
"Berufsfeld" bzw. "Berufsfeldschwerpunkt" berufsbefähigende, berufsqualifizierende, studienbefähi
gende und doppelqualifizierende Bildungsgänge.
Vollzeitbeschäftigte Lehrer sind mit voller Pflichtstundenzahl (Pflichtstunden = Unterrichtsstunden + An
rechnungsstunden + Ermäßigungsstunden) im Rahmen der Schule tätig. Teilzertbeschäftigte Lehrer sind
Lehrer, deren Pflichtstundenzahl bis zu 50 % ermäßigt worden ist. Stundenweise beschäftigte Lehrer
sind Lehrer mit in der Regel weniger als 50 % der Pflichtstunden eines vollzeitbeschäftigten Lehrers.
Hochschulen
Als Hochschulen werden die nach Landesrecht anerkannten Hochschulen nachgewiesen. Zu ihnen ge
hören die Universitäten, die Kirchliche Hochschule, die Hochschule der Künste und die Fachhoch
schulen.
Die Studentenzahlen stammen erstmalig aus der Individualerhebung über Studenten.
Die Prüfungen werden aufgrund einer Individualbefragung der Prüfungskandidaten bei den akade
mischen, staatlichen und kirchlichen Prüfungsämtern erfaßt.
Die Angaben über das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Hochschulen werden im
Rahmen der Kleinen Hochschulstatistik gemeldet und basieren auf den Verwaltungsunterlagen der
Hochschulen. Die Amts- und Dienstbezeichnungen wurden durch die neuen Bezeichnungen des Berli
ner Hochschulgesetzes von 1978 ersetzt. Außerdem werden ab Berichtsjahr 1981/82 nicht nur die Lehr
personen wie bisher sondern das gesamte wissenschaftliche und künstlerische Personal einschließlich
des aus Mitteln Dritter finanzierten Personals nachgewiesen.