IV. Unterricht, Bildung und Kultur
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Schulen der allgemeinen Ausbildung
Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das
6. Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Jahres. Sie dauert 10 Schuljahre und ist durch den
Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule zu erfüllen. Auch im Falle von Zurückstellungen bleibt
diese Dauer unverändert.
Vorklassen haben die Aufgabe, das Kind in eine größere Gruppe einzuführen und auf die Grundschule
vorzubereiten. Der Besuch der Vorklasse ist freiwillig. Die Zeit dieses Besuchs wird auf die Dauer der
Schulpflicht nicht angerechnet. An einigen Grundschulen wurden Klassen des Schulversuchs " Ein
gangsstufe" eingerichtet, die die Vorklasse und die erste Klasse aufnehmen.
Grundschulen umfassen Vorklassen sowie die Klassenstuten 1 bis 6. die von allen Kindern durchlaufen
werden müssen (Ausnahme; Schüler in der 5. und 6. Klasse in grundständigen Gymnasien), soweit
sie nicht von der Schulpflicht ausgenommen and oder wegen einer Behinderung auf Sonderschulen
überwiesen werden.
Hauptschulen sind Oberschulen mit den Klassenstufen 7 bis 10. Wer eine 9. Klasse erfolgreich durch
läuft, erreicht den Hauptschulabschluß; mit dem erfolgreichen Besuch einer 10. Klasse wird der erweiterte
Hauptschulabschluß erworben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Schülern mit erweitertem
Hauptschulabschluß ein dem Realschulabschluß gleichwertiger Bildungsstand bescheinigt,
Realschulen sind Oberschulen mit den Klassenstufen 7 bis 10. Der erfolgreiche Abschluß ist Vorausset
zung für eine Anzahl von Berufen im sozialen, medizinischen, technischen und kaufmännischen Bereich
sowie in der Verwaltung. Außerdem ermöglicht er den Eintritt in die Fachoberschule und in bestimmte
Bildungsgänge der Berufsfachschule.
Gymnasien umfassen die Klassenstufen 7 bis 10 (in einigen Fällen die Klassen 5 bis 10) sowie die Ober
stufe. Zu dieser gehören eine Eingliederungsphase und das nachfolgende Kurssystem mit Grund- und
Leistungskursen. Der erfolgreiche Abschluß führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Gesamtschulen sollen dem einzelnen Schüler maximale Förderung und besonders reichhaltige Bil
dungsmöglichkeiten bieten. Sie umfassen die Mittelstufe, d.h, die Klassenstufen 7 bis 10. und integrieren
den Unterricht der Oberschulzweige Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Eine Entscheidung über
den am Ende der 10. Klasse erreichten Bildungsgrad erfolgt aufgrund der Leistungen des Schülers.
Einige Gesamtschulen sind mit einer Grundstufe, die Mehrzahl mit einer Oberstufe organisatorisch
verbunden.
Sonderschulen und Sonderschuleinrichtungen werden von Schülern besucht, die wegen körperlicher,
geistiger oder anderer Besonderheiten sonst nicht oder nicht genügend gefördert werden können (z.B.
Blinde). Die Sonderschule umfaßt in der Regel die Grund- und Mittelstufe, in einigen Fällen auch die
Oberstufe.
Eingliederungslehrgänge für ausländische Jugendliche werden von ausländischen Jugendlichen be
sucht, die beim Zuzug aus dem Ausland nach Berlin 14 oder 15 Jahre alt sind und nach ihrem Bildungs
stand den Hauptschulabschluß innerhalb von zwei Jahren nicht erreichen können. In der Regel besuchen
diese Jugendlichen Eingliederungslehrgänge der Oberschule mit einer ein- bis zweijährigen Lehrgangs
dauer. ln diesen Lehrgängen werden vor allem Kenntnisse der deutschen Sprache und Umweltkunde
vermittelt. Wer den Lehrgang besucht hat, unterliegt nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht, sondern
nur noch — sofern ein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen wird — der Berufsschulpflicht.
Schulen der allgemeinen Fortbildung
Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs {Abendhauptschulen, -realschulen. -gymnasium. Bertin-
Kolleg. Lehrgänge an Volkshochschulen) bieten die Möglichkeit, den Haupt- oder Realschulabschluß,
die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife nachzuholen.
Volkshochschulen sind Einrichtungen, die der allgemeinen und beruflichen Fortbildung dienen. Die Ver
anstaltungen werden in der Regel in Form von abendlichen Kursen und Vorträgen durchgeführt und
erstrecken sich auf die Wissensgebiete, Sie stehen Personen aller Bevölkerungsgruppen und Bildungs
stufen gegen eine geringe Teilnehmergebühr offen.