XII. Produzierendes Gewerbe
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Betrieb: Der Baubetrieb und nicht das Bauunternehmen; auch Haupt- und Zweigniederlassungen sowie
alle Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen,
rechnen als selbständige Einheiten. Baustellen mit eigenem Baubüro in einem Land des übrigen Bundes
gebietes gelten als selbständige Betriebe des entsprechenden Unternehmens und sind dort
meldepflichtig.
Beschäftigte: Alle am Monatsende im Betrieb in einem Arbeitsverhältnis stehenden Personen (Arbeiter,
Angestellte und Auszubildende), tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithetfende Familienan
gehörige. soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Geleistete Arbeitsstunden: Alle auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten von Berlin (West) und dem
übrigen Bundesgebiet tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Arbeitsstunden, gleichgültig, ob sie
von Arbeitern (einschl. Polieren. Schachtmeistern und Meistern), Inhabern. Familienangehörigen oder
Auszubildenden geleistet werden.
Bruttolohn- und -gehaltssumme: Bruttobeträge ohne Pflichtanteile des Arbeitgebers zur Sozialversiche
rung. Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, Lohn- und Gehaltszuschüsse, Vergütungen, so
weit sie vom Baubetrieb ohne Erstattung durch die Sozialkassen oder das Arbeitsamt getragen werden,
sind enthalten.
Umsatz (ohne Umsatzsteuer): Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden (steuerpflichtigen
und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen in Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet einschl.
Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer Hierzu
zählen seit dem 1. Januar 1980 auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausfüh
rung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen ab 10 000 DM (vgl. UStG 1980). Der Umsatz
umfaßt außer dem baugewerblichen Umsatz (aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze.
Hierzu zählen z.B. Umsätze aus Lohnarbeiten für Dritte und sonstige Dienstleistungen.
Auftragseingang (ohne Umsatzsteuer): Wert aller im Berichtsmonat fest akzeptierten Aufträge für Baulei
stungen. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird der Auftragseingang nur von dem Betrieb gemeldet,
der den Bauauftrag ausführen wird. d.h. an Nachunternehmer zu vergebende Teile von Bauaufträgen
werden nicht in die eigene Meldung einbezogen.
Auftragsbestand (ohne Umsatzsteuer): Wert aller akzeptierten, noch nicht ausgeführten Aufträge für
Bauleistungen am Ende des Berichtsvierteljahres. Bei der Ermittlung des Auftragsbestandes wird vom
Auftragswert bereits im Bau befindlicher Projekte der Teil abgesetzt, der produktionstechnisch schon
fertiggestellt ist (ohne Berücksichtigung der Abnahme oder Abrechnung).
Gerätebestand: Alle im Eigentum befindlichen Geräte ohne die vermieteten, jedoch einschließlich der
gemieteten.
Handwerk
Grundlage der repräsentativen vierteljährlichen Handwerksberichterstattung auf der Baas 1976 * 100
ist die Handwerkszählung 1977, die den neuen Berichtskreis lieferte.
Zur Handwerksberichterstattung werden nur die Betriebe selbständiger Handwerker herangezogen,
nicht aber die handwerklichen Nebenbetriebe; das and solche, die z.B. mit einem Unternehmen der
Industrie oder des Handels verbunden and.
Die Ergebnisse werden nach der Systematik der Wirtschaftszweige (WZ) rev. Fassung für die Handwerks
zählung 1977, und der Systematik der Gewerbezweige aufbereitet. Die beiden Systematiken unterschei
den sich insofern, als der Betrieb bei ersterer einem Wirtschaftszweig aufgrund des hauptsächlich betrie
benen Gewerbes zugeordnet wird, während für die Feststellung des Gewerbezweiges die ausgeübte
Tätigkeit entscheidend ist. mit der der Betneb in die Handwerksrolle eingetragen wurde.
Beschäftigte: Alle am Vierteljahresende im Betrieb in einem Arbeitsverhältnis stehenden Personen (Ar
beiter, Angestellte. Auszubildende), tätige Inhaber, Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienan
gehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Gesamtumsatz: Umsatz aus handwerklichen Lieferungen und Leistungen (Handwerksumsatz), der aus
dem Verkauf von Handelsware (Handelsumsatz) sowie sonstige Umsätze (z.B. Provisionen. Einnahmen
aus Lohnfuhren u.ä.); nicht enthalten sind land- und forstwirtschaftliche Umsätze.