XII. Produzierendes Gewerbe
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Verarbeitendes Gewerbe
Bis auf die Tabelle über die Kleinbetriebe der Industrie sind alle Tabellen auf der Grundlage der monat
lichen Berichterstattung erstellt. Die Daten des Monatsberichts werden in der Gliederung der “Systema
tik der Wirtschaftszweige (WZ rev.), Fassung für die Statistik im Produzierenden Gewerbe“
(SYPRO). erhoben und aufbereitet.
Benchtspflichtig sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes (einschl. Produzierendes Handwerk) von
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit im allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten sowie Be
triebe des Verarbeitenden Gewerbes mit im allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten von Unternehmen
der übrigen Wirtschaftsbereiche. Abweichend hiervon wurde die Erfassungsgrenze für die SYPRO-
Zweige 2512, 2516, 2591, 6816, 6825. 6847, 6856, 6872, 6873, 6875. 6879 und 6889 auf “10 und
mehr Beschäftigte” sowie für den SYPRO-Zweig 5311 auf einen ‘'Jahreseinschnitt von mindestens
1000 m 3 Rundholz“ festgesetzt
Zusätzlich wird im September jeden Jahres eine Erhebung bei den Industriebetrieben (ohne Handwerk)
durchgeführt, die unter diesen Erfassungsgrenzen liegen. Hieraus ist die Tabelle über Kleinbetriebe der
Industrie erstellt.
Die Merkmale “Beschäftigte” und “Umsatz” wurden sowohl für Betriebe als auch für fachliche Betnebs-
teile aufbereitet. Bei der Aufbereitung nach Betrieben werden die Ergebnisse nach örtlichen Einheiten
aufgerechnet, d.h, daß die Angaben von Betrieben mit fachlichen Betriebsteilen in mehreren SYPRO-
Zweigen dem SYPRO-Zweig zugerechnet werden, in dem das Schwergewicht des Betriebes liegt. Bei
der Aufbereitung nach fachlichen Betriebsteilen werden dagegen die Ergebnisse der fachlichen Betriebs
teile auf die SYPRO-Zweige aufgeteilt, denen die einzelnen Betriebsteile zuzuordnen sind.
Die Ergebnisse der Wirtschaftsgruppen und -zweige mit weniger als drei Betrieben oder Betriebstellen
werden nicht veröffentlicht oder sind mit denen benachbarter Wirtschaftsgruppen und -zweige
zusammengefaßt.
Die in den Tabellen dargestellten Merkmale sind wie folgt definiert:
Betrieb: Örtliche Niederlassung (einschl. Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetnebe, die mit
dem meldenden Betrieb örtlich verbunden and oder in dessen Nähe liegen) Die Merkmalswerte sind
für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
Beschäftigte: Alle am Monatsende im Betrieb tätigen Personen einschl. tätiger Inhaber und mithelfender
Familienangehöriger (auch unbezahlt mithelfender Familienangehöriger, soweit sie mindestens ein Drittel
der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind), jedoch ohne Heimarbeiter. Die Angestellten umfassen
auch die kaufmännisch und in den nichtgewerblichen Berufen Auszubildenden, die Arbeiter auch die
gewerblich Auszubildenden
Geleistete Arbeiterstunden: Alle von den Arbeitern einschl. der gewerblich Auszubildenden tatsäch
lich geleisteten (nicht bezahlten) Stunden einschl. Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
Lohn- und Gehaltsumme: Bruttosumme (Bar- und Sachbezüge ohne jeden Abzug) ohne Pflichtanteile
des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Lohn- und Gehaltszuschläge einschl. Gratifikationen usw. sind
einbezogen Nicht erfaßt werden dagegen allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die
als Spesenersatz anzusehen sind
Umsatz; Umsatz aus eigener Erzeugung (einschl. Umsatz aus dem Verkauf von Energie, Nebenerzeug
nissen und Abfällen sowie Entgelte für industrielle und handwerkliche Dienstleistungen, wie Reparaturen,
Installationen und Montagen) sowie Umsatz aus Handelswaren und sonstigen Tätigkeiten (z.B. Erlöse
aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen. Provisionseinnahmen und aus Veräußerung
von Patenten) ohne Umsatz- (Mehrwert-) Steuer.
Im Umsatz and Verbrauchsteuern und Kosten für Fracht. Verpackung und Porto enthalten.