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XIX. Rechtspflege und Polizei
313. Rechtskräftig verurteilte Personen wegen Verbrechen
und Vergehen gegen Reichsgesetze 193« (Schluß)
To-
Freiheitsstrafen
Neben
Verlust
der
bürger
lichen
Ehren
rechte
strafen
Verbrechen, Vergehen 2 )
des-
stra
fe
Zucht
haus
bis 9
Gefängnis
|3biS; 12 II
i 12 u.m. 1 zu-
Monate sa,nmen
son
sti
ge
8 )
Geld
strafe
Zulis-
sigkeit
von
Polizei
aufsicht
Verbrechen und Vergehen
gegen andere Reichs
gesetze als das Straf
gesetzbuch
22
616
781
113
, ■
1 510
86
6 428
19
2
darunter gegen
die Gewerbeordnung . .
_
i
876
-
die. Gewerbeordnung und
das Gaststättengesetz .
3
1
4
295
'
die Konkursordnung • .
—
_
—
4
4
8
—
—
1
—
das Gesetz über den Ver
kehr mit Lebensmitteln
—
—
7
1
—
8
—
302
—
—
die Reichsversicherungs-
ordnung
161
27
188
66
_
■
das Kraftfahrzeuggesetz.
—
—
112
5
—
117
—- :
1 316
—
—
das Viehseuchengesetz .
—
—
—
—
—
—
—
1
—
—
die Verordnung über die
Arbeitszeit
_
2
i
3
412
das Gesetz zur Bekämp
fung der Geschlechts
krankheiten
3
5
8
_
_
das Gesetz über Schuß
waffen und Munition
14
3
17
53
die Paßvorschriften . .
—
—
101
27
1
129
84
1 854
—
—
das Tierschutzgesetz . .
—
_
35
4
39
—
m
—
das Gesetz zum Schutze
des deutschen Blutes
und der deutschen Ehre
-
7
-
53
37
90
-
i
i
-
Verbrechen und Vergehen
gegen die aus Anlaß des
Krieges oder der Über
gangszeit erlassenen Straf
vorschriften
52
9
38
32
79
39
27
darunter gegen
die Vorschriften Uber den
Verkehr mit ausländi
schen Zahlungsmitteln
usw
52
9
36
32 |
77
36
27
Verbrechen und Vergehen
gegen Reichsgesetze ins
gesamt
1
*) 1177
4567
5948
2018
12 533
91
13 852
1 617
346
Anmerkungen zu Seiten 207 und 208;
') Zu dem Landgericbtsbezirk Berlin gehören die Amtsgerichte: AU Landsberg, Berlin, Bernau,
Charlottenburg, Königs Wusterhausen, Köpenick, Lichtenberg, Lichterfelde, Liebenwalde, Milten
walde, Nauen, Neukölln, Oranienburg, Pankow, Rüdersdorf, Schöneberg, Spandau, Strausberg,
Tempelhof, Trebbin, Wedding, Weißensee, Zossen. — Ausschließlich der Aburteilungen wegen
Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze, die zur Zuständigkeit des Volksgerichtshofs
(früher des Reichsgerichts) gehören. — a ) Bei Idealkonkurrenz ist die Straftat nach dem
angewandten Oesetz, bei Realkonkurrenz nur die mit der schwersten Strafe bedrohte Handlung
gezählt. — ■) Festungshaft, Haft. — 4 ) Darunter 1 Fall lebenslänglich.