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Full text: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 14.1938 (Public Domain)

206 
XIX. Rechtspflege und Polizei 
312. Rechtskräftig erledigte Strafsachen wegen Verbrechen 
und Vergehen gegen Reichsgesetze 1936 (Schluß) 
Verbrechen, Vergehen 2 ) 
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Verbrechen und Vergehen 
gegen andere Reichs 
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gesetzbuch 
8 8093 
47 
1 591 
22 
3 
444 
9153 
1919 
2234 
2726 
140 
darunter gegen 
die Gewerbeordnung . . 
877 
6 
8 
891 
245 
18 
465 
1 
die Gewerbeordnung und 
das Gaststättengesetz . 
299 
_ 
14 
6 
319 
76 
5 
141 
die Konkursordnung . 
8 
— 
3 
— 
— 
— 
11 
— 
— 
— 
— 
das Gesetz über den Ver 
kehr mit Lebensmitteln 
310 
27 
— 
— 
n 
348 
69 
14 
96 
— 
die Reichsversicherungs 
ordnung 
254 
5 
31 
290 
23 
7 
141 
_ 
das Kraftfahrzeuggesetz . 
1448 
15 
90 
— 
— 
33 
1577 
79 
21 
446 
33 
das Viehseuchengesetz . 
1 
— 
— 
— 
— 
1 
2 
— 
— 
— 
. 
die Verordnung über die 
Arbeitszeit 
415 
9 
9 
433 
123 
14 
170 
das Gesetz zur Bekämp 
fung der Geschlechts 
krankheiten 
8 
_ 
1 
9 
5 
1 
1 
das Gesetz über Schuß 
waffen und Munition 
75 
5 
3 
7 
85 
4 
2 
23 
6 
die Paßvorschriften . . 
2 085 
18 
17 
— 
— 
264 
2366 
947 
2034 
415 
81 
das Tierschutzgesetz . . 
152 
2 
69 
— 
— 
9 
220 
7 
3 
66 
4 
das Gesetz zum Schutze 
des deutschen Blutes 
und der deutschen Ehre 
98 
- 
4 
- 
- 
- 
102 
- 
12 
30 
1 
Verbrechen und Vergehen 
gegen die aus Anlaß des 
Krieges oder der Über 
gangszeit erlassenen Straf 
vorschriften 
> 170 
24 
8 
202 
43 
54 
25 
1 
darunter gegen 
die Vorschriften Uber den 
Verkehr mit ausländi 
schen Zahlungsmitteln 
usw 
i 165 
22 
6 
193 
42 
54 
25 
1 
Verbrechen und Vergehen 
gegen Reichsgesetze ins 
gesamt 
0728107 
453 
183395 
62 
7 
1413 
32981 
4579 2 707 
11948 
1021 
Anmerkungen zu Seiten 205 und 206: 
i) Zu dem Landgerichtsbezirk Berlin gehören die Amtsgerichte: Alt Landsberg, Berlin, Bernau, 
Charlottenburg, Königs Wusterhausen, Köpenick, Lichtenberg, Lichlerfelde, Liebenwalde, Mitten 
walde, Nauen, Neukölln, Oranienburg, Pankow, Rüdersdorf, Schöneberg, Spandau, Strausberg, 
Tempelhof, Trebbin, Wedding, Weißensee, Zossen. — Ausschließlich der Aburteilungen wegen 
Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgeselze, die zur Zuständigkeit des Volksgerichtshofs 
(früher des Reichsgerichts) gehören. — 2 ) Bei Idealkonkurrenz ist die Straftat nach dem 
angewandten Gesetz, bei Realkonkurrenz nur die mit der schwersten Strafe bedrohte Handlung 
gezählt. — 8 ) Die hochgestellten Zahlen bedeuten Fälle, in denen auf Strafe und Maßregel erkannt 
ist; sie sind in den Hauptzahlen enthalten. — 4 ) Die hochgestellten Zahlen bedeuten Fälle, in 
denen neben Freisprechung auf eine Maßregel erkannt ist; sie sind in den Hauptzahlen enthalten.
	        
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