Path:
Volume Nr. 12, 13.01.1911

fullscreen : Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 18.1911 (Public Domain)

werden konnten, einfordern kann, den Antrag zur Sitzung der
Armenkommission vor. Das Mitglied, das die Feststellungen vor—
genommen hat, oder in dessen Vertretung ein anderes Mitglied oder
der Vorsteher trägt die ermittelten Verhältnisse in der Sitzung vor
und beantragt je nach den Umständen des Falles die ihm noth—
wendig erscheinende Unterstützung nach Art und Höhe oder die Ab—
lehnung des Gesuches.
Die Kommission sieht die etwa vorliegenden Akten ein, beräth
und beschließt und setzt ihren Antrag in den dazu bestimmten Raum
des Antragbogens, wobei sie die Beschlüsse kurz näher begründen
muß. Wird Unterstützung beantragt, so muß genau angegeben
werden, worin sie bestehen, und wie lange sie dauern soll.
Nach der Sitzung reicht der Bezirksvorsteher sämmtliche Anträge
dem Armenbureau ein. Letzteres legt sie dem Dezernenten vor, der
die Beschlüsse pruft und mit dem Genehmigungsvermerk oder den
Beanstandungsgründen versieht, oder sie — in besonderen Fällen —
der Armendeputation vorlegt.

Von den getroffenen Entscheidungen erhalten die Bezirksvorsteher
durch Formulare, die auch gleichzeitig die Verhältniste der Antragsteller
 nachweisen, Nachricht, damit sie bei weiteren Anträgen Material
in Händen haben und ihnen die Akten nicht mehr vorgelegt zu
werden brauchen. Die Anträge selbst nimmt die Armenverwaltung
zu ihren Akten und trifft auf ihnen die erforderlichen Verfügungen.

z. Die Ausführung der Beschlüsse bei Gesd—
Bewilligungen.

& 465.

Zur Auszahlung sämmtlicher Geld-Unter—
ttützungen wird dem Bezirksvorsteher aus der Stadthauptkasse
ein Fonds überwiesen, dessen Betrag vom Dezernenten der Armen—
verwaltung in Höhe des voraussichtlichen Monatsbedarfes festgesetzt
vird.

Dieser Fonds wird am Schlusse jedes Monats nach stattgehabter
Abrechnung entsprechend ergänzt bezw. erhöht.
Die monatliche Abrechnung hat in der Weise zu erfolgen, daß
die Bezirksvorsteher die in ihren Händen befindlichen, unten näher
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.