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Armenärzte zur Verfügung stehen, empfiehlt der Ausschuß der
Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, die Magistratsvorlage
abzulehnen.
Von einem anderen Ausschußmitglied« wird hierzu noch bemerkt,
daß die Bettennot wohl kaum so groß sein könne, wie sie von Magistratsseite
angegeben werde, da es festgestellt sei, daß in den städtischen
Krankenhäusern zeitweise etwa täglich 900 Betten frei gewesen wären.
Den nach der Vorlage vorläufig eingestellten Neubau des Lungenkrankenhauses
sollte der Magistrat trotzdem so weit als angängig fördern,
da die recht baldige Eröffnung dieses Krankenhauses im sanitären
Interesse der Bevölkerung ein dringendes Bedürfnis sei.
Bon dritter Seite wird daraus hingewiesen, daß nicht allein die
sogenannte Bettennot für die Einrichtung von Ambulatorien bei den
städtischen Kraukenhäusern maßgebend sei Vielmehr sei es der Wunsch,
den Kranken, die eine weitere stationäre Behandlung nicht mehr bedürfen,
unter der Obhut ein und desselben Arztes eine weitere ambulatorische
Behandlung angedeihen zu lassen. Dies werde wieder in Frage gestellt,
wenn etwa der Bezirks-, Arinen- oder Schularzt die Weiterbehandlung
solcher Kranken übernehmen soll. Zudem seien diese Aerzte zur Zeit
so überlastet, daß sie beim besten Willen gar nicht in der Lage seien,
eine solche verantwortungsvolle Aufgabe nrch zu übernehmen, auch sei
die Behandlung solcher Kranken oft so verschiedenartig, daß in seltenen
Fällen dem betreffenden Armenärzte die hierzu erforderlichen sanitären
Einrichtungen zur Verfügung stehen. Auf zwei Umstände müsse aber
noch besonders hingewiesen werde >. Einmal nämlich, daß die leitenden
Aerzte das größte Wohlwollen bei der Ueberweisung der Kranken aus
der stationären in die ainbulatorische Behandlung obwalten lassen,
damit nicht für diese Kranke infolge mangels geeigneter Beschäftigung
oder infolge ihrer ungesunden häuslichen Verhältnisse ein Wiederausslackern
des eben erst behobenen Krankheitsprozesses zu befürchten
sei. Darum sei es sicherlich zweckmäßiger, wenn diese Kranke die
Möglichkeit hätten, in Heimstätten, welche in unmittelbarer Verbindung
mit den Krankenhäusern stehen, ihre Genesung abzuwarten. Zweitens
sollte inan Vorkehrungen treffen, die es ermöglichen, daß Kranke, die
überhaupt keiner stationären Krankenhausbehandlung bedürfen, durch
Ueberweisung ihrer behandelnden Aerzte sofort ein städtisches Ambulatorium
aufsuchen können. Man könne doch die Notwendigkeit nicht
einsehen, daß ein Kranker, der nach der Art der Behandlung in ein
Krankenhaus gar nicht hineingehöre, dort erst 5 bis 6 Wochen liegen
müsse, nur weil ec eine bestimmte Behandlung durchzumachen habe,
sür die anderweitig die Einrichtungen nicht vorhanden seien. Es
wird daher folgende Resolution und Antrag gestellt:
6. Dem Magistrat wird anheimgegeben, denjenigen Kranken, welche
zur Nachbehandlung in den Ainbulatorien für geeignet befunden
werten, die Möglichkeit zu geben, in Heimstätten, welche in
unmittelbarer Verbindung mit den Krankenhäusern stehen, ihre
Genesung abzuwarten.
6. Antrag. In den Ambulatorien können auch solche Kranke behandelt
werden, die von den Aerzten in der Stadt überwiesen
werden.
Von verschiedenen Seiten wird dem entgegengehalten, daß die
Einrichtung der Ambulatorien doch zunächst nur als eine Versuchsanlage
geplant sei und man daher diese nicht gleich mit allzu viel
Beiwerk belasten dürfe. Später werde der Magistrat zweisellos die
verschiedenen vorgetragenen Wünsche.gewiß gern in Erwägung ziehen,
so vor allem die Ueberweisung kranker Schulkinder durch die Schulärzte
in die Ambulatorien. Tie Hauptsache sei Maßnahmen zu treffen,
in der UebergangSzeit vom Kriege zum Frieden einer Bettennot vorzubeugen,
und das sei durch die Einrichtung der Ambulatorien sicher
zu erwarten.
Der Herr Stadtmedizinalrat sowie die zu der Beratung zugezogenen
Herren Sachverständigen weisen nochmals auf die Notwenoigkeit
der Einrichtung der städtischen Ambulatorien hin, wobei
einer der letzteren Herren besonders hervorhebt, daß die vorerwähnte
große Anzahl der freien Betten nicht gegen die Einrichtung von Ambulatorien
angeführt werden könne, da es sich hierbei namemlich um
die freien Betten in den Infektionsabteilungen der einzelnen Krankenanstalten
handele, die jederzeit für etwa eintretende Fälle zur Verfügung
stehen müssen. Auch könne nicht genau angegeben werden, wie
groß die Entlastung der Krankenhäuser durch die definitive Einführung
der Ambulatorien sein werde. Die Inanspruchnahme der Einrichtungen
von den leitenden Aerzten werde in den einzelnen Anstalten sehr verschieden
sein und sich nicht nur nach der Art der Krankheitsfälle,
sondern auch wesentlich nach der Art der Behandlung der Kranken
richten, wobei der leitende Arzt immer auf die betonderen häuslichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kranken Rücksicht nehmen muß.
Seitens des Herrn Kämmerers wird dann daraus hingewiesen, daß
auch vom finanziellen Gesichtspunkte aus er die Annahme der Vorlage
empfehlen könne. Es sei doch nicht zu verkennen, daß die so schwer
geschädigte Volkskraft besonderer Pflege bedürfe, um wieder ihre bisherige
Höhe zu erreichen und durch die Errichtung von Ambulatorien
hoffe man die Stimmung der Bevölkerung günstig zu beeinflussen.