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Volume No. 23 (436-442), 1918/09/21

Full text : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Armenärzte  zur  Verfügung  stehen,  empfiehlt  der  Ausschuß  der
Stadtverordnetenversammlung  vorzuschlagen,  die  Magistratsvorlage ­
  abzulehnen.
Von  einem  anderen  Ausschußmitglied«  wird  hierzu  noch  bemerkt,
daß  die  Bettennot  wohl  kaum  so  groß  sein  könne,  wie  sie  von  Magistratsseite ­
  angegeben  werde,  da  es  festgestellt  sei,  daß  in  den  städtischen
Krankenhäusern  zeitweise  etwa  täglich  900  Betten  frei  gewesen  wären.
Den  nach  der  Vorlage  vorläufig  eingestellten  Neubau  des  Lungenkrankenhauses ­
  sollte  der  Magistrat  trotzdem  so  weit  als  angängig  fördern,
da  die  recht  baldige  Eröffnung  dieses  Krankenhauses  im  sanitären
Interesse  der  Bevölkerung  ein  dringendes  Bedürfnis  sei.
Bon  dritter  Seite  wird  daraus  hingewiesen,  daß  nicht  allein  die
sogenannte  Bettennot  für  die  Einrichtung  von  Ambulatorien  bei  den
städtischen  Kraukenhäusern  maßgebend  sei  Vielmehr  sei  es  der  Wunsch,
den  Kranken,  die  eine  weitere  stationäre  Behandlung  nicht  mehr  bedürfen,
unter  der  Obhut  ein  und  desselben  Arztes  eine  weitere  ambulatorische
Behandlung  angedeihen  zu  lassen.  Dies  werde  wieder  in  Frage  gestellt,
wenn  etwa  der  Bezirks-,  Arinen-  oder  Schularzt  die  Weiterbehandlung
solcher  Kranken  übernehmen  soll.  Zudem  seien  diese  Aerzte  zur  Zeit
so  überlastet,  daß  sie  beim  besten  Willen  gar  nicht  in  der  Lage  seien,
eine  solche  verantwortungsvolle  Aufgabe  nrch  zu  übernehmen,  auch  sei
die  Behandlung  solcher  Kranken  oft  so  verschiedenartig,  daß  in  seltenen
Fällen  dem  betreffenden  Armenärzte  die  hierzu  erforderlichen  sanitären
Einrichtungen  zur  Verfügung  stehen.  Auf  zwei  Umstände  müsse  aber
noch  besonders  hingewiesen  werde  >.  Einmal  nämlich,  daß  die  leitenden
Aerzte  das  größte  Wohlwollen  bei  der  Ueberweisung  der  Kranken  aus
der  stationären  in  die  ainbulatorische  Behandlung  obwalten  lassen,
damit  nicht  für  diese  Kranke  infolge  mangels  geeigneter  Beschäftigung
oder  infolge  ihrer  ungesunden  häuslichen  Verhältnisse  ein  Wiederausslackern
  des  eben  erst  behobenen  Krankheitsprozesses  zu  befürchten
sei.  Darum  sei  es  sicherlich  zweckmäßiger,  wenn  diese  Kranke  die
Möglichkeit  hätten,  in  Heimstätten,  welche  in  unmittelbarer  Verbindung
mit  den  Krankenhäusern  stehen,  ihre  Genesung  abzuwarten.  Zweitens
sollte  inan  Vorkehrungen  treffen,  die  es  ermöglichen,  daß  Kranke,  die
überhaupt  keiner  stationären  Krankenhausbehandlung  bedürfen,  durch
Ueberweisung  ihrer  behandelnden  Aerzte  sofort  ein  städtisches  Ambulatorium ­
  aufsuchen  können.  Man  könne  doch  die  Notwendigkeit  nicht
einsehen,  daß  ein  Kranker,  der  nach  der  Art  der  Behandlung  in  ein
Krankenhaus  gar  nicht  hineingehöre,  dort  erst  5  bis  6  Wochen  liegen
müsse,  nur  weil  ec  eine  bestimmte  Behandlung  durchzumachen  habe,
sür  die  anderweitig  die  Einrichtungen  nicht  vorhanden  seien.  Es
wird  daher  folgende  Resolution  und  Antrag  gestellt:
6.  Dem  Magistrat  wird  anheimgegeben,  denjenigen  Kranken,  welche
zur  Nachbehandlung  in  den  Ainbulatorien  für  geeignet  befunden
werten,  die  Möglichkeit  zu  geben,  in  Heimstätten,  welche  in
unmittelbarer  Verbindung  mit  den  Krankenhäusern  stehen,  ihre
Genesung  abzuwarten.
6.  Antrag.  In  den  Ambulatorien  können  auch  solche  Kranke  behandelt ­
  werden,  die  von  den  Aerzten  in  der  Stadt  überwiesen
werden.
Von  verschiedenen  Seiten  wird  dem  entgegengehalten,  daß  die
Einrichtung  der  Ambulatorien  doch  zunächst  nur  als  eine  Versuchsanlage ­
  geplant  sei  und  man  daher  diese  nicht  gleich  mit  allzu  viel
Beiwerk  belasten  dürfe.  Später  werde  der  Magistrat  zweisellos  die
verschiedenen  vorgetragenen  Wünsche.gewiß  gern  in  Erwägung  ziehen,
so  vor  allem  die  Ueberweisung  kranker  Schulkinder  durch  die  Schulärzte ­
  in  die  Ambulatorien.  Tie  Hauptsache  sei  Maßnahmen  zu  treffen,
in  der  UebergangSzeit  vom  Kriege  zum  Frieden  einer  Bettennot  vorzubeugen, ­
  und  das  sei  durch  die  Einrichtung  der  Ambulatorien  sicher
zu  erwarten.
Der  Herr  Stadtmedizinalrat  sowie  die  zu  der  Beratung  zugezogenen ­
  Herren  Sachverständigen  weisen  nochmals  auf  die  Notwenoigkeit
  der  Einrichtung  der  städtischen  Ambulatorien  hin,  wobei
einer  der  letzteren  Herren  besonders  hervorhebt,  daß  die  vorerwähnte
große  Anzahl  der  freien  Betten  nicht  gegen  die  Einrichtung  von  Ambulatorien ­
  angeführt  werden  könne,  da  es  sich  hierbei  namemlich  um
die  freien  Betten  in  den  Infektionsabteilungen  der  einzelnen  Krankenanstalten ­
  handele,  die  jederzeit  für  etwa  eintretende  Fälle  zur  Verfügung ­
  stehen  müssen.  Auch  könne  nicht  genau  angegeben  werden,  wie
groß  die  Entlastung  der  Krankenhäuser  durch  die  definitive  Einführung
der  Ambulatorien  sein  werde.  Die  Inanspruchnahme  der  Einrichtungen
von  den  leitenden  Aerzten  werde  in  den  einzelnen  Anstalten  sehr  verschieden ­
  sein  und  sich  nicht  nur  nach  der  Art  der  Krankheitsfälle,
sondern  auch  wesentlich  nach  der  Art  der  Behandlung  der  Kranken
richten,  wobei  der  leitende  Arzt  immer  auf  die  betonderen  häuslichen
und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Kranken  Rücksicht  nehmen  muß.
Seitens  des  Herrn  Kämmerers  wird  dann  daraus  hingewiesen,  daß
auch  vom  finanziellen  Gesichtspunkte  aus  er  die  Annahme  der  Vorlage
empfehlen  könne.  Es  sei  doch  nicht  zu  verkennen,  daß  die  so  schwer
geschädigte  Volkskraft  besonderer  Pflege  bedürfe,  um  wieder  ihre  bisherige ­
  Höhe  zu  erreichen  und  durch  die  Errichtung  von  Ambulatorien
hoffe  man  die  Stimmung  der  Bevölkerung  günstig  zu  beeinflussen.
            
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