Der Preußische Minister Berlin W. 66, 1. Sept. 1926. ' der Regel aber örtliche Arbeiten von hohem volfkswirtschaft-
für Volkswohlfahrt. Leipziger Straße 3. * lichen Wert zu. beschränken find. Als besonders umfang-
ER 1.0008 reiche Arbeiten fehe „4 Arveiten. an deren Fefenfwan
. . a... mindestens . +1. 240 zu nträge
An die Herten Regierungapräfidenten „PP. sind mir auf dem üblichen Wege vorzulegen. R
Abschrift übersende ich zur Kenntnis. In Vertretung:
Ich hebe nochmals hervor, daß die obigen Erleichterungen Unterschrift.
öffentlicher Notstandsarbeiten für Arbeiten, die sich bereits
im Gange befinden, keine Anwendung finden können. ="
8 Zu Ziffer 11 verweise iG auf aneinen Runderlaß vom Landesarbeits5amt Berlin.
. August 6 -- t 60/26 --. ü itsvermi
Zu Ziffer 1V bemerke ich, daß Anträge auf Gewährung (Landesamt für Arbeitsvermittlung.)
einer Zinsverbilligung nur auf besonders umfangreiche, in einen
Teil IV.
Behandlung von An- [219.25] 9.26
frägen nach 8 7
Ziff. 17 Abf. 2 der Bauordnung.
-=- Gesch.-Z. B. P. Zen. IVa. Fernruf: Magistrat 794/797. =-
Es ist aufgefallen und auch von dem Herrn Polizei-
präsidenten bemängelt worden, daß von den Bestimmungen
des 8 7 Ziff. 17 Abs.2 der Bauordnung pom 3. Nov. 1925,
wonach auf Grund eines einheitlichen Aufteilungs- und Be-
bauungsplanes für einen Baublo> oder eine Siedlung für
einzelne oder alle Gebäude eine höhere Bebauung zu-
gelassen werden kann, zu weitgehend Gebrauch gemacht
wird. Die baupolizeilichen Bestimmungen über die zulässige
Geschoßzahl sind so grundlegender Art, daß von ihnen nur
abgewichen werden darf, wenn besondere örtliche und städte-
bauliche Verhältnisse eine Abweichung rechtfertigen.
Wir ersuchen, fortan alle Baugesuche, bei denen eine
höhere Bebauung auf Grund der genannten Bestimmungen
geplant ist, vor der Genehmigung mit eingehender Stellung-
nahme der Zentrake vorzulegen.
Städtische Baupolizei.
An die Baupolizeiämter.
[119 ] Wiederholte Ausstellung [2 2)'[ 3120 ] Kursus für Helfer in der [25.9.261
119] von Impfscheinen. us für Seiser in T
(Vergl. Dienstblatt VU/24 Nr. 31.) =- Gesch.-Z. Ges. 7. Fernruf: Magistrat 242, =
Ir . WESEN ; Das Hauptgesundheitzamt veranstaltet im Oktober d. I,
Gesch.-Z. Ges. 23. Fernruf: Magistrat 242. -- Be inn m € eye? eine Reihe ie Jeilen 500 „it
In Uebereinstimmung mit dem Herrn Poklizeipräsidenten eser in der Trinkerfürsorge. Die r sollen möglichs
sind von jetzt ab für die Ausstellung eines ten oder selbst einem alkoholgegnerischen Berein „angehören. Daneben
weiteren Impfscheines 0,50 RM. zu erheben. Da die Kosten kommen in erster Linie beamtete und ehrenamtliche Für-
des Impfwesens als mittelbare Rolizeikosten von der Stadt forgepersonen in Frage. . . IE
in geiler om zu tragen sind, omnes Abgaben an den ün 2% Vorträge finden Mittwoch "Bur varherge E
Staat auf Grund "des es über staatliche Verwaltungs- : ilnahme ist n 350,0 wu -
gebühren vom 29. 9. 23 nicht in Frage. meidung, beim Hauptgefundheitsamt. rstraße 39/42,
MERL Hauptgesundheitsamt:
von Kunfkwerken. : außerdem nod der Dieniih 3. „Teil VII Rr. 831187
=- Gesch »Z. Kunst. Fernruf: Magistrat 426. == erforderlich | uz zu -.- Nn
M 005 einern | Wir machen daher "äu /biese/Bstimilgen Hermi
In letzter Zeit ist von einer Reihe von Bezirksämtern sonders - aufmerksam und bringen glei Hzeitig unsere Ver
die Aufstellung von Kunstwerken, Kriegerdenkmälern usw. fügungen vom 8. 12. 25 -- Dienstbl. Teil VIII Nr. 136/192
auf öffentlichen Straßen und Pläßen oder in orfanlagen .-.. - Srrictung. von, rtlichen Kriegerdenkmälern und
vm genommen Gn anf un wurden, ovwah! "nach der vom 28. ! ie wnst 2/1 B. 8 -- in Erinnerung. Der
ung für das Kunst- und Bildungswesen der Stadt Wortlaut der letztgenannten Verfügung ung wird nachstehen
Berlin --+ Dienstblatt Teil 1 Nr. 411/1925 --- solche Auf- nochmals Der eie
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