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Full text : Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 11.1883 (Public Domain)

Oeffentlichc  Lasten  und  Rechte.

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Legen  wir  für  die  Berechnung  des  Gesammt-Einkommens  der  Bevölkerung
im  Anschluß  an  die  bisherigen  Zahlen  die  früheren  Annahmen  zu  Grunde,  wie  sie
Jahrg.  IV  S.  204/5  bezeichnet  sind,  so  ergiebt  sich  ein  Gesammtbetrag  des  geschätzten
Steueraufkommens  von  680  789  000  je,  so  daß  seit  dem  Jahresschluß  1869  das
geschätzte  Jahres-Einkommcn  pro  Kopf  der  Bevölkerung  505.7,  504.o,  519.?,  570.4,
600.0,  (1874:)  626.8,  617.5,  595.1.  579.8,  555.«,  540.«,  525.8,  499.«,  534.»  und
555.2  Jt  betragen  hätte.*)  Die  Zahl  der  für  1884/85  veranlagten  Steuerpflichtigen
hat  um  15  595,  also  um  3.97  Pc.  zugenommen,  während  die  Zunahme  der
Bevölkerung  nur  3.o7  Pc.  beträgt.  Die  einzelnen  Stufen  der  Classenstener  hatten
eine  Zu-  bcz.  Abnahme  von  +  2m,  +  6.7«,  +  2.62,  +  4.ot,  —  2.33,  —  O.25,  +  2m,
+  3.72,  +  5.0«,  +  0.69,  +  2.23,  +  4.97  Pc.  Die  Zunahme  der  Einkommensteuerpflichtigen ­
  beträgt  8.4«  Pc.;  sie  ist  besonders  stark:  in  der  fünften  Stufe  (mit  13.«  Pc.),
in  der  zwanzigsten  (I4.i),  zweiten  (14.8),  siebzehnten  (15.9),  dreizehnten  (18.e),  dreinnddreißigsten
  (25.o),  fünfundzwanzigsten  (30.o),  cinundzwanzigsten  (46.4)  und  einigen
höheren  Stufe»,  wogegen  in  einigen  anderen  Stufen  die  Zahl  der  Eingeschätzten
abgenommen  hat.
Die  Mittheilung  der  Zahl  der  in  die  einzelnen  Stufen  Eingeschätzten  nach
Standesamtsbezirken,  so  ivie  die  hierauf  beruhende  Ermittelung  des  geschätzten  Einkommens ­
  in  denselben  mußte  für  1884/85  ausfallen,  weil  die  betreffenden  Zahlen
imr  für  die  Classensteuer,  nicht  aber  für  die  Einkommensteuer  vorlagen;  unter
diesen  Verhältnissen  mußte  auch  die  Ermittelung  des  geschätzten  Einkommens  nach
Stadtbezirken  fortfallen  (für  das  Jahr  1882/83  s.  S.  308/312  des  Jahrganges  IX).
Die  Auszählungen  der  zur  Steuer  Eingeschätzten  nach  Berufsclassen  sind  —  wegen
starker  anderweiter  Inanspruchnahme  des  Statistischen  Amtes  —  nicht  fortgesetzt
worden.
2.  Veränderungen  im  Stcuersoll  pro  1883/84.
In  dem  Steuercinziehungs-Soll  für  das  Jahr  1882/83  find  durch  die  bei
de»  betreffenden  Behörden  nachgewiesenen  Ab-  nnd  Zugänge  folgende  Veränderungen
entstanden.

Classensteuer:
(Ang.  der  ftädt.  Steuerverw.)
Steuereinziehungssoll  .  .  .  M
davon  niedergeschlagen.  .  -
verbliebene  Reste  -
Jstaufkommen  (incl.  Reste)  -
darauf  in  Folge  Reclamation
  zurückgezahlt.  .  .  -
Außerdem  gehen  von  der  eingegangenen  Summe  noch  6  Pc.  Hebegebühren  ab.

1879/80  1880/81  1881/82
3600580  3418628  2529683
443899  377466  234407
12018  10055
3029144  2285221

17569
3139112

1882/83
2143185
,70302
11633

1883/84
1879382
76267
12631
1961250  1790483

54314  38937

in  dem  Bericht  nicht  angegeben.

Für  die  Einkommensteuer  sind  die  folgenden  Nachrichten  in  gleicher  Weise  wie
für  die  früheren  Jahre  von  Seiten  der  Königlichen  Direction  der  directen  Steuern
ermittelt  und  dem  diesseitigen  Amt  mitgetheilt  worden.

*)  Es  ist  wiederholt  darauf  hinzuweisen,  daß  eine  Vergleichung  der  Berliner  Einschätzungen ­
  für  die  Classen-  und  Einkommensteuer  von  Jahr  zu  Jahr  zwar  aus  die  Bewegung
der  der  Schätzung  zu  Grunde  liegenden  EinnahmeverhälMisse  einen  gewissen  Schluß  zuläßt,
insofern  man  die  Tendenz  zur  Erhöhung  oder  Ermäßigung  als  dieser  Bewegung  selbst
entsprechend  voraussetzt,  daß  indeß  das  geschätzte  Quantum  selbst  bedeutend  hinter  der
wirklichen  Einnahme  zurücksteht,  auch  wenn  man,  wie  hier  geschehen,  nicht  das  Minimum
der  Steuerstusen,  sondern  einen  höher»  Satz  zu  Grunde  legt  und  ein  Pauschquantum  für
die  nicht  Eingeschätzten  hinzusetzt;  zu  einem  Vergleich  mit  den  Verhältnissen,  welche  sich  für
andere  Städte  nach  dortiger  Einschätzung  ergeben,  ist  das  hier  gewonnene  Resultat  dagegen ­
  nicht  brauchbar,  am  allerwenigsten  zum  Vergleich  mit  der  Einschätzung  in  Staaten
mit  abweichender  Gesetzgebung,  wie  Sachsen,  Bayern,  Würtemberg,  Baden,  wo  der  Besteuerung ­
  eine  Declaration  zu  Grunde  liegt,  welche  natürlich  dem  wirklichen  Stande  sich
weit  mehr  annähernde  Ergebnisse  liefert.
            
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