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Volume I. Abhandlungen

Full text : Berlin und seine Entwickelung (Public Domain) Ausgabe 5.1871 (Public Domain)

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Ueber  die  Gemeinde-Einkommensteuer  in  Berlin,

Steuersoll  der  Staatseinkommenfteuerpflichtigen  .  .  .  1,222,994  Thlr.
,  ,  juristischen  Personen  192,630  ,
,  ,  Personen  von  300—1000Thlr,Einkommen  722,135  „
Gesammt  -Steuersoll  2,137,759  Thlr.
Hiervon  66 2 / 3  pCt.  —  1,425,172  ,
Das  zu  deckende  Deficit  betrug  1,397,750  ,
also  wäre  bei  obigem  Procentsatz  nur  mehr  erhoben  worden  27,422  ,
Abgesehen  von  der  durch  den  gewählten  Modus  der  Erhebung  herbeigeführten
Unmöglichkeit,  auf  solche  Differenzen  Rücksicht  zu  nehmen,  kann  es  überhaupt  auf  einen
solchen  Mehrbetrag  bei  einem  Etat  von  6—7  Millionen  Thaler  gar  nicht  ankommen,
wohingegm  der  bei  dem  überhaupt  jetzt  nur  möglichen  geringeren  Procentsatz  von  50  pCt.
entstehende  Ausfall  von  328,871  Thlrn.  allerdings  sehr  erheblich  ist.  Die  Unvollkommenbeiten ­
  der  gewählten  Tarifs  zeigen  filb  Bier  in  auffallender  Weise.  Wenn  es
überhaupt  bei  Aufrechterhaltung  des  jetzigen,  mäßig  progressiven  Steuersystems,  um
coulanre  einzelne  Steuerposten  in  den  Quartalsterminen  zu  erhalten,  nur  möglich  ist,
eine  Halbirung  oder  Drittelung  der  Steuersätze  für  ein  ganzes  Jahr  anzunehmen,
wobei  dennoch  in  den  Quartalsterminen  schon  Achtel  oder  Zwölftel  herauskommen,  und
wenn  man  das  jedenfalls  sehr  unvollkommene  Auskunftsmittel  der  Freilassung  einzelner
Quartale  vermeiden  will,  bleibt  demnach  weiter  Nichts  übrig,  als  den  Etat  sc  zuzustutzen,
daß  mit  dem  in  jedem  einzelnen  Falle  beliebten  Procentsatz  der  Gemeinde-Einkommensteuer
  ausgekommen  wird.  Dieses  jedenfalls  finanzpolitisch  nicht  wohl  zu  rechtfertigende
System  ist  denn  nun  bei  den  folgenden  Verhandlungen  in  ausgedehnter  Weise  zur
Geltung  gekommen.
Die  erste  Berathung  der  Stadtverordneten  -  Versammlung  über  die  Gemeinde-Einkommensteuer-Vorlage
  fand  am  12.  Januar  1871  statt,  worin  eine  Deputation
niedergesetzt  wurde,  die  am  20.  und  23.  ejd.  den  nach  den  bisherigen  feststehenden
Regeln  und  bereits  gefaßten  Beschlüssen  aufgestellten  Etat  so  weit  modificirte,  daß  mit
33>/z  pCt.  eine  Deckung  der  Ausgaben  möglich  war.  Diesen  Procentsatz  nahm  die
Stadtverordneten-Versammlung  am  27.  Januar  im  Principe  an  und  überließ  es
gleichzeitig  ihrer  Rechnungs-Deputation,  die  nöthigen  Etatsänderungen  vorzubereiten.
Es  war  damit  das  bei  der  Einfühmng  der  Gemeinde-Einkommensteuer  ausdrücklich
verlassene  und  offenbar  unrichtige  Princip,  daß  die  Ausgaben  sich  nach  den  Einnahmen
zu  richten  hätten,  formell  wieder  angenommen.  Der  Magistrat  remonstrirtc  bereits
unterm  30.  ejd.  sehr  energisch  gegen  diesen  Beschluß,  indem  er  ausführte:
Diese  Vorschläge  (der  Stadtverordneten-Versammlung)  gegen  ad  1  dahin:
a)  daß  .unter  Absetzung  der  für  den  Erwerb  von  Schulgrundstücken  in  Einnah ­
  me  und  Ausgabe  inden  Etats-Entwurf  ausgebrachten  Summen  von
200,000  Thlrn.,  und  der  in  gleicher  Weise  für  den  Ban  des  Irrenhauses  in
Dalldorf  bestimmten  Summe  von  130,OM  Thlrn."  die  Mehr-Ausgabe  des
Etats  auf  1,188,220  Thaler  zu  veranschlagen;
d)  daß  zur  Deckung  dieser  Mehr-Ausgaben  nur  33f  pCt.  von  den  der  Veranlagung ­
  der  Gemeinde-Einkommensteuer  »u  Grunde  liegenden  Normal-Steuersätzen ­
  zu  erheben  sein  —  prpr.  698,875  Thaler  —  der  übrige,  zur  Ausgleichung
erforderliche  Betrag  von  prpr.  5M,0M  Thlrn.  aber  darin  zu  suchen  sei,
daß  einerseits  bei  der  Haus-  und  Miethssteuer,  Mahl-  und  Schlachtsteuer
und  aus  den  Erträgen  der  Gas-Anstalt  ca.  300,000  Thlr.  an  Mehr-Einnahmen
  gerechnet  werden  könnten;  andererseits  an  Mindcr-Ausgaben
  auf  zu  Bauten  bewilligte  Summen  ca.  200,OM  Thlr.  anzunehmen
und  letztere  in  Gegenrechnung  gegen  jene  Mchr-Ausgabe  zu  stellen  seien.
Wir  bedauern,  uns  dem  Beschluffe  der  Stadtverordneten-Versammlung  nicht  anschließen
zu  können.
Der  von  dem  Magistrat  vorgelegte  Etatsentwurf  ist  bereits  in  den  Ausgaben  unter  gebührender ­
  Berücksichtigung  der  Zeitverhältnifse  und  der  erhöhten  Anforderungen,  welche  der
Krieg  an  die  Commune  stellt,  so  beschränkt,  daß  er  den  wirklichen  Bedürfniffen  kaum  für
entsprechend  erachtet  werden  kann,  Namentlich  ist  die  Summe  von  150,OM  Thlrn.,  welche
nach  einem  früheren  Beschluffe  der  Stadtverordneten-Versammlung  .für  nicht  vorherzuschende
            
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