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Ueber die Gemeinde-Einkommensteuer in Berlin,
Steuersoll der Staatseinkommenfteuerpflichtigen . . . 1,222,994 Thlr.
, , juristischen Personen 192,630 ,
, , Personen von 300—1000Thlr,Einkommen 722,135 „
Gesammt -Steuersoll 2,137,759 Thlr.
Hiervon 66 2 / 3 pCt. — 1,425,172 ,
Das zu deckende Deficit betrug 1,397,750 ,
also wäre bei obigem Procentsatz nur mehr erhoben worden 27,422 ,
Abgesehen von der durch den gewählten Modus der Erhebung herbeigeführten
Unmöglichkeit, auf solche Differenzen Rücksicht zu nehmen, kann es überhaupt auf einen
solchen Mehrbetrag bei einem Etat von 6—7 Millionen Thaler gar nicht ankommen,
wohingegm der bei dem überhaupt jetzt nur möglichen geringeren Procentsatz von 50 pCt.
entstehende Ausfall von 328,871 Thlrn. allerdings sehr erheblich ist. Die Unvollkommenbeiten
der gewählten Tarifs zeigen filb Bier in auffallender Weise. Wenn es
überhaupt bei Aufrechterhaltung des jetzigen, mäßig progressiven Steuersystems, um
coulanre einzelne Steuerposten in den Quartalsterminen zu erhalten, nur möglich ist,
eine Halbirung oder Drittelung der Steuersätze für ein ganzes Jahr anzunehmen,
wobei dennoch in den Quartalsterminen schon Achtel oder Zwölftel herauskommen, und
wenn man das jedenfalls sehr unvollkommene Auskunftsmittel der Freilassung einzelner
Quartale vermeiden will, bleibt demnach weiter Nichts übrig, als den Etat sc zuzustutzen,
daß mit dem in jedem einzelnen Falle beliebten Procentsatz der Gemeinde-Einkommensteuer
ausgekommen wird. Dieses jedenfalls finanzpolitisch nicht wohl zu rechtfertigende
System ist denn nun bei den folgenden Verhandlungen in ausgedehnter Weise zur
Geltung gekommen.
Die erste Berathung der Stadtverordneten - Versammlung über die Gemeinde-Einkommensteuer-Vorlage
fand am 12. Januar 1871 statt, worin eine Deputation
niedergesetzt wurde, die am 20. und 23. ejd. den nach den bisherigen feststehenden
Regeln und bereits gefaßten Beschlüssen aufgestellten Etat so weit modificirte, daß mit
33>/z pCt. eine Deckung der Ausgaben möglich war. Diesen Procentsatz nahm die
Stadtverordneten-Versammlung am 27. Januar im Principe an und überließ es
gleichzeitig ihrer Rechnungs-Deputation, die nöthigen Etatsänderungen vorzubereiten.
Es war damit das bei der Einfühmng der Gemeinde-Einkommensteuer ausdrücklich
verlassene und offenbar unrichtige Princip, daß die Ausgaben sich nach den Einnahmen
zu richten hätten, formell wieder angenommen. Der Magistrat remonstrirtc bereits
unterm 30. ejd. sehr energisch gegen diesen Beschluß, indem er ausführte:
Diese Vorschläge (der Stadtverordneten-Versammlung) gegen ad 1 dahin:
a) daß .unter Absetzung der für den Erwerb von Schulgrundstücken in Einnah
me und Ausgabe inden Etats-Entwurf ausgebrachten Summen von
200,000 Thlrn., und der in gleicher Weise für den Ban des Irrenhauses in
Dalldorf bestimmten Summe von 130,OM Thlrn." die Mehr-Ausgabe des
Etats auf 1,188,220 Thaler zu veranschlagen;
d) daß zur Deckung dieser Mehr-Ausgaben nur 33f pCt. von den der Veranlagung
der Gemeinde-Einkommensteuer »u Grunde liegenden Normal-Steuersätzen
zu erheben sein — prpr. 698,875 Thaler — der übrige, zur Ausgleichung
erforderliche Betrag von prpr. 5M,0M Thlrn. aber darin zu suchen sei,
daß einerseits bei der Haus- und Miethssteuer, Mahl- und Schlachtsteuer
und aus den Erträgen der Gas-Anstalt ca. 300,000 Thlr. an Mehr-Einnahmen
gerechnet werden könnten; andererseits an Mindcr-Ausgaben
auf zu Bauten bewilligte Summen ca. 200,OM Thlr. anzunehmen
und letztere in Gegenrechnung gegen jene Mchr-Ausgabe zu stellen seien.
Wir bedauern, uns dem Beschluffe der Stadtverordneten-Versammlung nicht anschließen
zu können.
Der von dem Magistrat vorgelegte Etatsentwurf ist bereits in den Ausgaben unter gebührender
Berücksichtigung der Zeitverhältnifse und der erhöhten Anforderungen, welche der
Krieg an die Commune stellt, so beschränkt, daß er den wirklichen Bedürfniffen kaum für
entsprechend erachtet werden kann, Namentlich ist die Summe von 150,OM Thlrn., welche
nach einem früheren Beschluffe der Stadtverordneten-Versammlung .für nicht vorherzuschende