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Volume I. Abhandlungen

Full text : Berlin und seine Entwickelung (Public Domain) Ausgabe 5.1871 (Public Domain)

Ueber  die  Gemeinde  -  Einkommensteuer  in  Berlin.  88

werden  ist,  daß  das  Steuer-Soli  192,630  Tblr,
beträgt.
Pro  1870  ergab  sich  ein  solches  von  .  .  220,000  ,

mithin  jetzt  weniger  27,870  Tblr.
Diese  Verringerung  hat  wesentlich  darin  ihren  Grund,  daß  inzwischen  die  bei  der
Königlichen  Regierung  angebrachten  Reclamationen  verschiedener  Gesellschaften  und  des  Fiskus
entschieden,  außerdem  aber  auch  in  Rückficht  auf  die  zeitigen  Verhältniffe  cheilweise  Ermäßigungen ­
  der  Steuerstufen  eingetreten  sind.
Bon  den  städtischen  31  Einschätzungs-Eommiffionen  haben  wir  bis  jetzt  das  Material
von  90  Stadtbezirken,  also  fast  di«  Halite,  zurückgeliefert  erhalten.  DaS  Resultat  der  Einschätzungen ­
  aus  diesen  90  Stadtbezirken  ist  dem  Resultat  pro  1870  gegenüber  gestellt  worden
und  ergiebt,  daß
1871  .  .  28,443  Personen  mit  .  .  284,246  Thlrn.  Soll,
1870  .  .  28,470  „  ,  .  .  283,206  ,
mithin  1871  weniger  27  Personen  mit  Plus  1,040  Thlrn.
zur  Einschätzung  gelangt  sind.
Hieraus  läßt  sich  mit  ziemlicher  Sicherheit  schlichen,  daß  das  Sieuer°Soll  bei  den  nach
Stufe  6  bis  12  eingeschätzten  resp/  noch  zu  veranlagenden  Personen  für  1871  nicht  über  das
Resultat  von  1870  hinausgehen,  oder  doch  höchstens  eine  Summe  von  2  bis  3000  Thlrn.  mehr
ergeben  wird,  die  für  das  Steuer-Soll  ganz  bedeutungslos  ist.
Es  würde  sonach  das  Mehr  des  Solls  bei  den  Staats-Einkommensteuerzahlern  von
28,762  Thlrn
gegen  das  Minus  bei  den  juristischen  Personen  von.  .  27,370  ,
in  Rücksicht  auf  daS  unbedeutende  Plus  bei  de»  Personen  von  Stufe  6  bis  12  ausgehen,  so
daß  das  Soll  nach  den  Normalsätzen  des  Tarifs,  welches  pro  1870  berechnet  worden  ist,
unbedenklich  auch  für  daS  Jahr  18?1  zur  Grundlage  dienen  kann.
Bon  dem  Betrage  desselben  mit  2,123,244  Thlr.
waren  pro  1870  aus  Gehälter,  Pensionen  rc.,  welche  eine  Befteiung  resp.
Ermäßigung  der  Einkommensteuer  begründen  .  .  .  .  91,000  Thlr.
abgerechnet.
Es  werden  pro  1871  in  Rücksicht  auf  das  Kriegs-Berhältniß,
  das  eine  erhebliche  Anzahl  activer  Militarrs
mehr,  wie  im  Frieden,  herbeigeführ!  Hai  und  ebenso  die
Zahl  der  begründeten  Reclamationen  erhobt,  noch  mindestens  32,244  ,

in  Abrechnung  zu  bringen  sein,  mithin  zusammen  ........  123,244  ,
Es  beträgt  das  Steuer-Soll,  nach  welchem  der  Procentsatz  zu  berechnen,
mithin  2,000,000  Thlr.

Daß  eine  höhere  Summe  unter  keinen  Umständen  anzunehmen  ist.  dürfte  umsomehr
zweifellos  sein,  als  in  Folge  des  Kriegszustandes  die  Ausfälle  sich  ganz  bedeutend  gegen  bisher ­
  steigern  werden,  da  der  Gewerbebetrieb  bei  der  Länge  der  Zeit  erheblich  leidet  und  einen
merklichen  Rückgang  in  den  Einnahmequellen  herbeiführt.
Die  angenommene  Summe  des  Ausfalls,  die  sich  ja  überhaupt  nie  vorher  bestimmen
läßt,  erscheint  uns  daher  keineswegs  zu  hoch  gegriffen.
Nach  einein  späteren  Bericht  der  Steuerdeputation  vom  28.  Dezember  1870
hatten  steh  in  163  Stadtbezirken  527,320  Thlr.  Steuerfoll  für  die  Personen  von
300—1000  Thlrn.  und  demnächst  am  19.  Januar  ein  solches  von  640,954  Thlrn.
ergeben.  Das  Schlußresultat,  welches  für  die  vorne  bereits  erwähnten  72,258  Personen ­
  ein  Gesammtfteuer-Soll  von  722,135  Thlrn.  ergab,  wurde  erst  festgestellt,
nachdem  die  betreffenden  Anträge  bereits  gestellt  waren.  Da  das  Soll  von  1870
sich,  wie  bereits  erwähnt  auf  707,012  belief,  wurde  die  Annahme  der  Steuerdeputation, ­
  „daß  das  Soll  nach  den  Normalsätzen  des  Tarifs,  welches  pro  1870  berechnet
worden  ist,  unbedenklich  auch  für  daS  Jahr  1871  zur  Grundlage  dienen  könne",  im
Allgeineinm  bestätigt.  Der  am  28.  December  1870  auf  Grund  der  ersten  Berechnungen
  gestellte  Antrag,  den  in  dem  Entwurf  zum  Haupt-Etat  pro  1871  zur  Ausgleichung ­
  der  Einnahme  mit  den  darin  vorgesehenen  Ausgaben  erforderlichen  Bedarf
von  1,397,750  Thlrn.  durch  eine  Erhebung  der  Gemeinde-Einkommensteuer  von
66 2 /j  pCt.  des  Normalsteuertarifs  zu  decken,  blieb  daher  in  der  Hauptsache  gerechtfertigt, ­
  wie  sich  auS  folgender  Berechnung  ergiebt:
            
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