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Ueber die Gemeinde-Einkommensteuer in Berlin.
a. bei den Staats-EinkommcMruerzahlern
auf 46,850 Thlr
b. bei Personen bis 1000 Thlr. Einkommen
auf 82,082 -
Pro 1870 wird als frei mindenstens
noch der Betrag von 12,068
hinzusetzen fein, da in Folge von Reclamationen
und Befreiung der Post-,
sowie Telegraphenbeamten' noch erheb,
liche Abgänge entstanden stnd.
Es müssen deshalb von der ermittelten Normal- Sreuersumme pro
1870 überhaupt, 91,000 Thlr,
mit Rücksicht auf 8, 3 des Steuer-Regulativs abgesetzt werden, so daß ein
Gesammt - Steuersoll von ^ 2,032,244 Thlr».
für 86,529 Personen verbleibt.
Im Jahre 1869 betrug daffelbe von. . . 74,632 „ 1,790,074 Thlr.
mithin 1870 mehr 11,897 Personen .... 242,170 Thlr?
und zwar bei Berücksichtigung der Eremiionen pro 1870 je zu i
2492 Staats - Einkommensteuerrabler mit 181,718 Thlrn.
9405 Steuerpflichtige von 300 bis 1000
Thlr. Einkommen mit .... 70,864 ,
find 11,897 Personen 252,682 Thlr.
Davon ab das Mnus bei den juristischen Personen
mit 10,412 Thlrn.
bleiben 242,170 Thlr.
In Uebereinstimmung mit dem am 9. Februar gefaßten Beschlusse der Finanz-Deputation
beantragte der Magistrat am 16. ejd. die Erhebung von 33 y 3 pCt. des
Normalsatzes für dar ganze Jahr, worauf die Stadtverordneten - Verfammlung ohne
Angabe besonderer Gründe die Erhebung vom 1. April ab zu dem gedachten Satze,
afic zu 25 pEt. für das ganze Jahr beschloß. In der Hoffnung auf Steigerung
der ordentlichen Einnahmen über den im Gat vorgesehenen Betrag konnte sich der
Magistrat auch hiermit einverstanden erklären. Es ist schon hervorgehoben, daß sogar
die außerordentlichen Verhältnisse des verflossenen Jahres eine Nachforderung nicht
nöthig machten. Die Resultate der Etatsaufstellung für das laufende Jahr 1871
haben indessen schon den Beweis geliefert, daß die beantragte Mehrerhebung jedenfalls
bester gewesen wäre.
o. Im Jahre 1871.
Di? langwierigen und unerquicklichen Verhandlungen, welche der Feststellung des
Procents tzes für dieses Jahr vorangingen, begannen mit dem Bericht der Steuer-Deputation
vom 16. December 1870, welcher in seinem uns hier intereffirenden,
merkwürdigerweise und abweichend von dem sonstigen regelmäßigen Verfahren im
Communalblatt nicht zum Abdruck gelangten Theile lautet:
Wenn auch die Einschätzungen zur Gemeinde-Einkommensteuer pro 1871 durch die
diesseitigen Einschätzungs-Commissionen ihren Abschluß noch nicht gefunden haben, so befin»
den wir uns doch in der Lage, über das Resultat der Gesammt-Einschätzung schon jetzt insoweit
Bericht erstatten zn können, als dies zur Feststellung des Steuer-Solls nach den Normal-Sätzen
des Tarifs überhaupt selbst bei vollendeter Einschätzung möglich sein würde.
Die Königliche Dtrection für dirrcte Steuern hat unS gestern, nachdem die dorfleitigen
Einschätzungen beendigt lind, mitgetheilt, daß pro 1871 die zur Staats-Einkommensteuer
veranlagleu 15,528 Personen bei den Marimal-Steuersätzen ein Steuersoll von 1,264,292 Thlrn.
ergeben.
Im vorigen Jahre hatten wir 535 active Militair-Personen mit . 41,298 ,
Steuer als gesetzlich befreit abgerechnet und wollen auch diesen Betrag pro 1871 hier zunächst
festhalten, so daß ein Soll von 1,222,994 Thlrn.
verbleibt.
Pro 1870 betrug dasselbe . . . 1,196,232 ,
mithin gegenwärtig mehr 26,762 Thlr.
WaS die Veranlagung der juristischen Personen anbetrifft, so ist die Einschätzung ebenfalls
soweit beendigt, daß uns von der betreffenden Einschätzungs-Kommission mitgetheilt