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den des öffentlichen Dienstes (GGVöD) - Marburger Bund
(MB) — ;
jeweils getrennt, jedoch gleichlautend, folgende Tarifver-
träge geschlossen, die ich als Anlage zum Teil auszugs-
weise bekanntgebe:
Tarifverträge zur Änderung und Ergänzung der An-
jage 1a zum BAT (Schwimmeister und Schwimmei-
stergehilfen) vom 18. Februar 1981 — Anlage A —, diese
gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland und
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Änderungstarifverträge Nr.13 vom 18. Februar 1981
zum Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte nach
besoldungsrechtlichen Vorschriften —- Anlage B -
Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.4 13. April 1981
fung bzw. Angestellte in der Tätigkeit von Schwimm-
meistergehilfen, durch ausdrückliche Anordnung. stän-
dig übertragen ist.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4)
Vergütungsgruppe V c
1: Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen
die Aufsicht über mindestens zehn Arbeitnehmer,
davon mindestens drei Schwimmeistergehilfen mit
Abschlußprüfung bzw. Angestellte in der Tätigkeit
von Schwimmeistergehilfen, durch ausdrückliche
Anordnung ständig übertragen ist.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4)
Geprüfte Schwimmeister, die durch ausdrückliche
Anordnung als ständige Vertreter der in Vergü-
tungsgruppe V b eingruppierten Betriebsleiter be-
stellt sind. :
{Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2 und 5)
m“
Über die Unterzeichnung der Tarifverträge werden Sie
ebenfalls im Dienstblatt unterrichtet. Da Änderungen der
Tarifvertragstexte nicht mehr zu erwarten sind, bitte ich,
die Tarifverträge auf die in den Bädern Berlins beschäftig-
ten Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen bereits an-
zuwenden. Ausführungsvorschriften zu diesen Tarifver.
trägen werde ich noch durch Rundschreiben bekanntgeben
Vergütungsgruppe VI b
l. Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen
die Aufsicht über mindestens fünf Arbeitnehmer,
davon mindestens zwei Schwimmeistergehilfen mit
Abschlußprüfung bzw. Angestellte in der Tätigkeit
von Schwimmeistergehilfen, durch ausdrückliche
Anordnung ständig übertragen ist.
{Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4)
Geprüfte Schwimmeister als Badebetriebsleiter, de-
nen die Aufsicht über mindestens vier Schwim-
meistergehilfen mit Abschlußprüfung bzw. Ange-
stellte in der Tätigkeit von Schwimmeistergehilfen
durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen
ist.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4)
Geprüfte Schwimmeister als Schichtführer, wenn
sie durch ausdrückliche Anordnung als ständige
Vertreter der in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1
eingruppierten Betriebsleiter bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2 und 5)
Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen
die Aufsicht über mindestens drei Arbeitnehmer
durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen
ist, ;
nach dreijähriger Bewährung in Vergütungs-
gruppe VII Fallgruppe 1, 2 oder 3.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2 und 4)
Geprüfte Schwimmeister, die Schwimmunterricht
tür körperlich Behinderte erteilen,
nach dreijähriger Bewährung in Vergütungs-
gruppe VII Fallgruppe 1, 2 oder 3.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2)
Geprüfte Schwimmeister mit entsprechender Tä-
tigkeit
nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungs-
gruppe VII Fallgruppe 1, 2 oder 3.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2)
Schwimmeistergehilfen mit Abschlußprüfung, de-
nen als Schichtführer die Aufsicht über mindestens
vier Arbeitnehmer oder über mindestens zwei
Schwimmeistergehilfen mit Abschlußprüfung bzw.
Angestellte. in der Tätigkeit von Schwimmeister-
gehilfen durch ausdrückliche Anordnung ständig
übertragen ist,
hach sechsjähriger Bewährung in Vergütungs-
gruppe VII Fallgruppe 4.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 3)
ak
EEE
Im Auftrag
Preuße
Anlage A
Tarifvertrag
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT
(Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen)
vom 18. Februar 1981
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des.Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
vertreten durch den Vorstand,
und
einerseits
andererseits
wird folgendes vereinbart:
& 1 — Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT
für den Bereich des Bundes und für den Bereich der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Die Anlage 1a zum BAT, zuletzt geändert und ergänzt
durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der
Anlage 1a zum BAT (Meister, technische Angestellte mit
besonderen Aufgaben) vom 18. April’1980, wird wie folgt
geändert und ergänzt:
L. Teil I wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen
VIII Fallgruppe 38, IX b Fallgruppe 9 und X Fall-
gruppe 6 werden unter Beibehaltung der Fallgrup-
penbezeichnungen gestrichen.
b) In der Protokollnotiz Nr. 13 Buchst.b wird in der
Aufzählung nach der Zeile
„Fallgruppen 1, 2, 5, 7, 8 und 10 bis 12 des
Teils II Abschn. Q,‘“
die Zeile i
„einzige Fallgruppe des Teils II Abschn. R,“
eingefügt.
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Dem Teil II wird der folgende Abschnitt R angefügt:
„R. Schwimmeister, Schwimmeistergehilfen
Vergütungsgruppe V b
Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen die
Aufsicht über mindestens 18 Arbeitnehmer, davon min-
destens fünf Schwimmeistergehilfen mit Abschlußprü
Pe
Vergütungsgruppe VII
Geprüfte Schwimmeister mit entsprechender Tä-
tigkeit.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2)
Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen
die Aufsicht über mindestens drei Arbeitnehmer
EL
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