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Volume Nr. 4, 13. April 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

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den des öffentlichen Dienstes (GGVöD) - Marburger Bund 
(MB) — ; 
jeweils getrennt, jedoch gleichlautend, folgende Tarifver- 
träge geschlossen, die ich als Anlage zum Teil auszugs- 
weise bekanntgebe: 
Tarifverträge zur Änderung und Ergänzung der An- 
jage 1a zum BAT (Schwimmeister und Schwimmei- 
stergehilfen) vom 18. Februar 1981 — Anlage A —, diese 
gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland und 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 
Änderungstarifverträge Nr.13 vom 18. Februar 1981 
zum Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte nach 
besoldungsrechtlichen Vorschriften —- Anlage B - 
Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.4 13. April 1981 
fung bzw. Angestellte in der Tätigkeit von Schwimm- 
meistergehilfen, durch ausdrückliche Anordnung. stän- 
dig übertragen ist. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4) 
Vergütungsgruppe V c 
1: Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen 
die Aufsicht über mindestens zehn Arbeitnehmer, 
davon mindestens drei Schwimmeistergehilfen mit 
Abschlußprüfung bzw. Angestellte in der Tätigkeit 
von Schwimmeistergehilfen, durch ausdrückliche 
Anordnung ständig übertragen ist. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4) 
Geprüfte Schwimmeister, die durch ausdrückliche 
Anordnung als ständige Vertreter der in Vergü- 
tungsgruppe V b eingruppierten Betriebsleiter be- 
stellt sind. : 
{Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2 und 5) 
m“ 
Über die Unterzeichnung der Tarifverträge werden Sie 
ebenfalls im Dienstblatt unterrichtet. Da Änderungen der 
Tarifvertragstexte nicht mehr zu erwarten sind, bitte ich, 
die Tarifverträge auf die in den Bädern Berlins beschäftig- 
ten Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen bereits an- 
zuwenden. Ausführungsvorschriften zu diesen Tarifver. 
trägen werde ich noch durch Rundschreiben bekanntgeben 
Vergütungsgruppe VI b 
l. Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen 
die Aufsicht über mindestens fünf Arbeitnehmer, 
davon mindestens zwei Schwimmeistergehilfen mit 
Abschlußprüfung bzw. Angestellte in der Tätigkeit 
von Schwimmeistergehilfen, durch ausdrückliche 
Anordnung ständig übertragen ist. 
{Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4) 
Geprüfte Schwimmeister als Badebetriebsleiter, de- 
nen die Aufsicht über mindestens vier Schwim- 
meistergehilfen mit Abschlußprüfung bzw. Ange- 
stellte in der Tätigkeit von Schwimmeistergehilfen 
durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen 
ist. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 bis 4) 
Geprüfte Schwimmeister als Schichtführer, wenn 
sie durch ausdrückliche Anordnung als ständige 
Vertreter der in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 
eingruppierten Betriebsleiter bestellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2 und 5) 
Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen 
die Aufsicht über mindestens drei Arbeitnehmer 
durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen 
ist, ; 
nach dreijähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe VII Fallgruppe 1, 2 oder 3. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 2 und 4) 
Geprüfte Schwimmeister, die Schwimmunterricht 
tür körperlich Behinderte erteilen, 
nach dreijähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe VII Fallgruppe 1, 2 oder 3. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2) 
Geprüfte Schwimmeister mit entsprechender Tä- 
tigkeit 
nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe VII Fallgruppe 1, 2 oder 3. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2) 
Schwimmeistergehilfen mit Abschlußprüfung, de- 
nen als Schichtführer die Aufsicht über mindestens 
vier Arbeitnehmer oder über mindestens zwei 
Schwimmeistergehilfen mit Abschlußprüfung bzw. 
Angestellte. in der Tätigkeit von Schwimmeister- 
gehilfen durch ausdrückliche Anordnung ständig 
übertragen ist, 
hach sechsjähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe VII Fallgruppe 4. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 3) 
ak 
EEE 
Im Auftrag 
Preuße 
Anlage A 
Tarifvertrag 
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT 
(Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen) 
vom 18. Februar 1981 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des.Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 
vertreten durch den Vorstand, 
und 
einerseits 
andererseits 
wird folgendes vereinbart: 
& 1 — Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT 
für den Bereich des Bundes und für den Bereich der 
Tarifgemeinschaft deutscher Länder 
Die Anlage 1a zum BAT, zuletzt geändert und ergänzt 
durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der 
Anlage 1a zum BAT (Meister, technische Angestellte mit 
besonderen Aufgaben) vom 18. April’1980, wird wie folgt 
geändert und ergänzt: 
L. Teil I wird wie folgt geändert und ergänzt: 
a) Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen 
VIII Fallgruppe 38, IX b Fallgruppe 9 und X Fall- 
gruppe 6 werden unter Beibehaltung der Fallgrup- 
penbezeichnungen gestrichen. 
b) In der Protokollnotiz Nr. 13 Buchst.b wird in der 
Aufzählung nach der Zeile 
„Fallgruppen 1, 2, 5, 7, 8 und 10 bis 12 des 
Teils II Abschn. Q,‘“ 
die Zeile i 
„einzige Fallgruppe des Teils II Abschn. R,“ 
eingefügt. 
9 
Dem Teil II wird der folgende Abschnitt R angefügt: 
„R. Schwimmeister, Schwimmeistergehilfen 
Vergütungsgruppe V b 
Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen die 
Aufsicht über mindestens 18 Arbeitnehmer, davon min- 
destens fünf Schwimmeistergehilfen mit Abschlußprü 
Pe 
Vergütungsgruppe VII 
Geprüfte Schwimmeister mit entsprechender Tä- 
tigkeit. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2) 
Geprüfte Schwimmeister als Betriebsleiter, denen 
die Aufsicht über mindestens drei Arbeitnehmer 
EL 
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