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Full text: Informationspaket für Geflüchtete (Rights reserved)

Informationspaket für Geflüchtete Das Informationspaket für Geflüchtete liegt in folgenden Sprachen vor: Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi/Persisch und Französisch Alle Fassungen stehen als Download zur Verfügung unter: www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtete/ 3 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT REGENBOGENSTADT BERLIN FRAUEN – RECHTE ARBEIT SCHULE UND KITA DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGE GEFLÜCHTETE ASYLVERFAHREN UND BERATUNG SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG ZUSTÄNDIGKEITEN Informationspaket für Geflüchtete Berlin, September 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Stadt Berlin heiße ich Sie herzlich willkommen! Ich hoffe, dass Sie nach der Zeit der Flucht und Unsicherheit in Berlin Ruhe und inneren Frieden finden können. Mit diesem Informationspaket möchten wir Ihnen das Ankommen in Berlin erleichtern. Viele Institutionen und Behörden stehen bereit, um Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen. Auch viele Freiwillige und Ehrenamtliche engagieren sich, Geflüchteten in der ersten Zeit beizustehen. Je schneller Sie von den vielfältigen Angeboten Gebrauch machen und je schneller Sie die deutsche Sprache lernen, desto besser wird es Ihnen und Ihren Familien und Kindern gelingen, Anschluss zu finden und sich eine eigene Existenz aufzubauen. Neubürgerinnen und Neubürger sind in Berlin gern gesehen und willkommen. Die deutsche Hauptstadt ist eine Stadt der Vielfalt. Berlin ist seit 300 Jahren eine Zuwandererstadt. Die Berlinerinnen und Berliner selbst sind zum großen Teil nicht hier geboren, viele sind später zugezogen, egal ob sie hier Arbeit und persönliches Glück suchten oder Zuflucht vor Verfolgung, Krieg oder wirtschaftlicher Not. In Berlin fanden sie ihre individuellen Freiräume zur Lebensentfaltung. Berlin wurde für sie zur Heimat. Berlin ist vorbereitet auf die Vielfalt unterschiedlicher Kulturen und die Menschen hier schätzen diese Vielfalt. Ich wünsche mir, dass auch Sie das Leben dieser offenen Gesellschaft schätzen werden und Teil dieses entspannten und respektvollen Zusammenlebens werden. Demokratie und Gleichberechtigung aller ist die Grundlage unseres Zusammenlebens und diese Grundwerte, der gegen4 seitige Respekt vor anderen, der Schutz auch der persönlichen Freiheit – das macht die Attraktivität unserer international geprägten Metropole aus. Und diese Grundwerte einzuhalten, verlangen wir von allen bei uns lebenden Menschen. Dazu gehören: Gleichberechtigung von Mann und Frau, Teilhabe und Schutz von Minderheiten, Gewaltfreiheit – vor allem aber der Respekt vor Vielfalt und individuellen Lebensentwürfen. Zu den Grundwerten unserer Gesellschaft gehört auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung egal welcher Herkunft, Nationalität oder Religion jemand angehört. Hass, Ablehnung und Ausgrenzung oder gar Gewalt gegen Homosexuelle oder Transgender haben keinen Platz in einer modernen demokratischen Gesellschaft. Intoleranz und Gewalt können weder religiös noch kulturell begründet werden. Ich freue mich, wenn Sie dazu beitragen, unsere Stadt weiter auszubauen als weltoffene und tolerante Großstadt, in der die Bürgerinnen und Bürger gern leben, gleich welchen Lebensentwürfen sie folgen, gleich welcher Herkunft sie sind, gleich welcher Religion sie angehören oder wenn sie, wie die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner, religiös gar nicht gebunden sind. Berlin ist die Stadt der Freiheit. Das gilt für alle gleichermaßen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine Perspektive zu geben, um bald wieder auf eigenen Füßen stehen können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie sich gut einleben in Berlin. Lernen Sie die Vorzüge der Stadt kennen, finden Sie Freunde und schlagen Sie möglichst bald Wurzeln. Werden Sie Berlinerin oder Berliner und seien Sie mit uns zusammen stolz auf unsere weltoffene und tolerante Stadt. Michael Müller Regierender Bürgermeister von Berlin 5 6 ZUSTÄNDIGKEITEN Wer ist in Berlin für was zuständig? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich möchte mich als asylsuchend registrieren lassen. Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) Bundesallee 171 10715 Berlin U-Bahn U7 oder U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße E-Mail: poststelle@laf.berlin.de www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/ Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr Ich möchte einen Asylantrag stellen und das erste Ausweisdokument für das Asylverfahren („Aufenthaltsgestattung“) erhalten. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Badensche Straße 23 10715 Berlin U-Bahn U7 oder U9, Haltestelle Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße oder Askanierring 106 13587 Berlin Bus 671 oder M45, Haltestelle Klinkeplatz Bus 671 oder M45, Haltestelle Schülerbergstraße Bus 136 oder 236, Haltestelle Havelschanze oder Bundesallee 171, 10715 Berlin U-Bahn U7 oder U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße Telefon: 030 684081-47500 E-Mail: BER-Posteingang@bamf.bund.de www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html 7 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich möchte Aufenthaltsdokumente (zweite Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss des Asylverfahrens etc.) erhalten. Ausländerbehörde Berlin Friedrich-Krause-Ufer 24 13353 Berlin S-Bahn S41, S42, Haltestelle S-Westhafen U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße Bus 123, 14, M27, Haltestelle Quitzowstraße/FriedrichKrause-Ufer Telefon: 030 90269-4000 www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/ Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 7:00 bis 14:00 Uhr Donnerstag: 10:00 bis 18:00 Uhr Ich habe eine Arbeit gefunden und möchte eine Arbeitserlaubnis beantragen. Ausländerbehörde Berlin Friedrich-Krause-Ufer 24 13353 Berlin S-Bahn S41, S42, Haltestelle S-Westhafen U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße Bus 123, 142, M27, Haltestelle Quitzowstraße/FriedrichKrause-Ufer Telefon: 030 90269-4000 www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/ Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 7:00 bis 14:00 Uhr Donnerstag: 10:00 bis 18:00 Uhr 8 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich bin besonders schutzbedürftig und benötige deshalb eine andere Unterkunft, denn ich bin schwanger/schwer krank/ habe eine Behinderung/ reise als Frau allein mit Kindern/bin homosexuell oder transgender… Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Sozialdienst Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße oder Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Bundesallee 171 10715 Berlin U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße Telefon: 030 90229-3020 oder 030 90229-3120 E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/ www.berlin.de/laf/sozialdienst/ Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr 9 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich möchte eine eigene Wohnung suchen und dazu einen Mietübernahmeschein beantragen. Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße oder c/o ICC Berlin Messedamm 11 14055 Berlin Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin) Telefon: 030 90229-3020/-3120 E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/ Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr 10 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich habe eine eigene Wohnung gefunden und möchte einen Mietvertrag abschließen. Dafür brauche ich eine Kostenübernahme. EJF-Wohnungen für Flüchtlinge Turmstraße 21 Haus M, Aufgang R (Information) Haus M, Aufgang P (nur mit Termin) 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße Telefon: 0800 9646-78243 E-Mail: wohnungen-fuer-fluechtlinge@ejf.de www.ejf.de/einrichtungen/migrations-und-fluechtlingsarbeit/ fluechtlingsberatung-berlin.html Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 11:00 Uhr Ich möchte mein Kind in einer KiTa anmelden. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Heimleitung Ihrer Unterkunft – 11 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich möchte eine Schule finden für mein Kind. infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin U-Bahn U2, S-Bahn S7, Haltestelle U-/S-Alexanderplatz Telefon: 030 90227-5000 E-Mail: infopunkt@senbjw.berlin.de www.berlin.de/sen/bjw/service/infopunkt/ Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr Ich bin Staatsangehöriger von Syrien/Iran/Irak/ Eritrea/Somalia und möchte an einem Integrationskurs teilnehmen. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Badensche Straße 23 10715 Berlin U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße Telefon: 030 684081-47500 E-Mail: BER-Posteingang@bamf.bund.de www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html Ich bin noch im Asylverfahren und möchte Deutsch lernen. Volkshochschule Ihres Bezirks www.berlin.de/vhs/kurse/deutsch-integration/beratung 12 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich möchte eine Unterstützung für meinen Lebensunterhalt beantragen (Ernährung, Kleidung, Unterkunft und Heizung, Gesundheitspflege, Dinge, die ich täglich im Alltag brauche, Handykosten). Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße oder c/o ICC Berlin Messedamm 11 14055 Berlin Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin) Telefon: 030 90229-3020/-3120 E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/ Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr 13 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich möchte einen berlinpass beantragen. Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße oder c/o ICC Berlin Messedamm 11 14055 Berlin Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin) Telefon: 030 90229-3020/-3120 E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/ Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr 14 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? An wen wende ich mich? Wo muss ich hingehen? Ich möchte eine Unterstützung für meine besondere Situation beantragen (Schwangerschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Möbel für eine eigene Wohnung). Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße oder c/o ICC Berlin Messedamm 11 14055 Berlin Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin) Telefon: 030 90229-3020/-3120 E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/ Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr 15 ZUSTÄNDIGKEITEN Was möchte ich? 16 SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG Berlin lädt ein. Zu Sprachkurs und Bildungsberatung 17 SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG Deutschkurs für Asylsuchende Das Land Berlin lädt Sie ein, an einem Deutschkurs der Volkshochschulen Berlins teilzunehmen. In diesem Sprachkurs lernen Sie die deutsche Sprache und erhalten Informationen zum Leben in Deutschland. Volkshochschulen gibt es in allen Bezirken der Stadt. Um sich für einen Kurs anzumelden, wenden Sie sich an die Volkshochschule in Ihrer Nähe. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit Syriens, des Iraks, Eritreas, Somalias oder des Irans besitzen, haben Sie ein Recht auf einen Integrationskurs, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anbietet. Dieser Kurs ist vorrangig. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge1 : www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrations kurse/integrationskurse-node.html  siehe für mehr Informationen auch Kapitel „Deutsche Sprache – Sprachkurse“ 1 18 SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG Hier finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten, zu denen Sie sich anmelden können: www.vhs-refugees.de. Die Teilnahme ist umsonst. Sie setzt voraus, dass es freie Plätze gibt. 19 SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG Bildungsberatung Finden Sie Ihren persönlichen Weg zu Bildung, Beruf und Arbeit in Berlin. Die Berliner Bildungsberatungsstellen beraten Sie kostenfrei zu Bildungsangeboten, beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven. Das Land Berlin bietet Ihnen mit mobilen Bildungsberaterinnen und Beratern ein Angebot in verschiedenen Sprachen. Sie können auch in den Willkommen-in-Arbeit-Büros oder in einer der Bildungsberatungsstellen vorbeikommen. P:iB- Partnerschaften in der Bildungsberatung Ansprechpartnerin: Eva Gottwalles Telefon: 030 278733-184 E-Mail: E.gottwalles@pib-berlin.com 20 SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG Mehr Informationen erhalten dazu Sie unter: www.bildungsberatung-berlin.de oder 21 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Alles Wichtige zum Asylverfahren. Wir beraten gerne. Asylverfahren und Beratung Sie möchten Asyl beantragen. Im Asylverfahren wird entschieden, ob Sie in Deutschland bleiben können. Wenn Sie Asyl begehren, werden Sie beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) registriert. Die Behörde entscheidet, ob der Antrag in Berlin oder in einem anderen Bundesland bearbeitet wird. Je nachdem können Sie in Berlin bleiben oder müssen sich in ein anderes Bundesland begeben. Wenn Sie in Berlin bleiben können, erhalten Sie einen Ausweis („Ankunftsnachweis“). Alle Gründe, die gegen eine Verteilung in ein anderes Bundesland sprechen, bitte bei der Registrierung angeben! Auch teilen Sie unbedingt mit, wenn Familienangehörige (Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder) in einem anderen Bundesland bereits angekommen sind, um eine Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands zu ermöglichen. Solange Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (sechs Wochen bis sechs Monate, Personen aus „Sicheren Herkunftsstaaten“1 für die gesamte Dauer des Asylverfahrens), dürfen Sie Berlin nicht verlassen („Residenzpflicht“). Wenn Sie in dieser Zeit Berlin dennoch verlassen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).  Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Albanien, Senegal, Ghana, Kosovo, alle Mitgliedstaaten der EU 1 22 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Wenn Ihr Antrag in Berlin bearbeitet wird, sind Sie verpflichtet, mindestens für die Dauer des Asylverfahrens in Berlin zu wohnen („Wohnsitzauflage“). Im Asylverfahren wird entschieden, ob Sie in Deutschland Schutz erhalten. Diese Entscheidung trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie erhalten einen Termin zur persönlichen Antragstellung. Das BAMF klärt Sie schriftlich über die Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens in Ihrer Herkunftssprache auf. Sie werden zunächst zu Ihrem Reiseweg befragt. Das BAMF erteilt Ihnen einen anderen Ausweis für das weitere Asylverfahren („Aufenthaltsgestattung“). Wichtig: Bitte teilen Sie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unbedingt jede Änderung Ihrer Wohnanschrift sofort mit! Sonst können Sie wichtige Termine oder Fristen für Ihr Asylverfahren versäumen! Zentral für die Entscheidung, ob Sie in Deutschland bleiben dürfen, sind Ihre Angaben in der persönlichen Anhörung (Interview). Alle Gründe für den Asylantrag (Verfolgung im Herkunftsland oder ein drohender ernsthafter Schaden) sowie Gründe, die einer Abschiebung in das Herkunftsland entgegenstehen, müssen unbedingt in der Anhörung angegeben werden. Die Anhörung ist vertraulich und findet in Ihrer Herkunftssprache statt (Übersetzung). Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand. Die Entscheidung über den Asylantrag wird schriftlich mitgeteilt (gelber Brief!). Es besteht die Möglichkeit, gegen die Asylentscheidung gerichtlich vorzugehen. Achtung: Es gelten kurze Fristen! 23 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Das Bundesamt entscheidet, ob ein anderer EU-Staat für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig ist. In diesem Fall erhalten Sie die Entscheidung, sich in einen anderen EUMitgliedsstaat zu begeben („Dublin-Bescheid“) und werden nicht zur Anhörung eingeladen. Gegen diese Entscheidung können Sie gerichtlich vorgehen. Es ist unbedingt ratsam, sich vor der Anhörung beraten zu lassen und sich auf das Interview vorzubereiten. 24 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Sie können am Ort der Registrierung eine Verfahrensberatung des Landes Berlin bekommen. Auch bestehen weitere, auch nichtstaatliche Beratungsangebote. Familiennachzug 25 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Wenn Ihr Asylverfahren positiv entschieden wird und Sie entweder als „asylberechtigt“ oder als „Flüchtling nach der Genfer Konvention“ anerkannt werden, können Sie Ihren Ehegatten und Ihre minderjährigen Kinder aus dem Herkunftsland nachholen. Erhalten Sie lediglich den „subsidiären Schutz“, können Sie Ihre Familie derzeit nicht nachholen. 26 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Folgende Behörden sind für Sie während des Asylverfahrens zuständig: • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Das LAF registriert Sie als asylsuchend und ermittelt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Bundesallee 171 10715 Berlin U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Das BAMF nimmt Ihren Asylantrag entgegen, prüft ihn und entscheidet darüber. Diese Entscheidung kann unterschiedlich lange dauern, je nachdem, wie schwierig die Prüfung Ihres Asylbegehrens ausfällt. Badensche Straße 23 10715 Berlin U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße oder Askanierring 106 13587 Berlin Bus 671, M45, Haltestelle Klinkeplatz Bus 671, M45, Haltestelle Schülerbergstraße Bus 136, 236, Haltestelle Havelschanze oder Bundesallee 171 10715 Berlin • Ausländerbehörde Berlin Die Ausländerbehörde Berlin stellt Ihnen die nötigen Aufenthaltsdokumente (ab der zweiten „Aufenthaltsgestattung“) aus, auch nach Abschluss Ihres Asylverfahrens. Friedrich-Krause-Ufer 24 13353 Berlin S-Bahn S41, S42, Haltestelle S-Westhafen U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße Bus 123, 142, M27, Haltestelle Quitzowstraße/FriedrichKrause-Ufer 27 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Für den Familiennachzug nach dem Asylverfahren ist das Auswärtige Amt zuständig. Das Auswärtige Amt hat für den Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen und Asylberechtigten ein Webportal eingerichtet. Dort sind alle nötigen Informationen zum Ablauf des Visumverfahrens unter www.familyreunion-syria. diplo.de/ abrufbar. Zudem kann mittels eines Online-Formulars eine Anzeige zur Fristwahrung gestellt werden. Beratungsstellen: Beratungsstelle beim Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration Potsdamer Straße 65 10965 Berlin U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße E-Mail: beratung@intmig.berlin.de 28 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Asylverfahrensberatung durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)/Sozialdienst Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße oder Bundesallee 171 10715 Berlin U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße Telefon: 030 90229-0 E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 14:00 Uhr Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung siehe auch: www.berlin.de/fluechtlinge/infos-fuer-fluechtlinge/ Nichtstaatliche Beratungsstellen: Asylerstberatung der AWO Kreisverband Berlin-Mitte Waldschluchtpfad 27, Haus 5 14089 Berlin Bus 134, X9, Haltestelle Breitehornweg Telefon: 030 36508-313/-328/-333 E-Mail: asyl@awo-mitte.de oder Herzbergstraße 82-84, EG des Ärztehauses 10365 Berlin-Lichtenberg Tram 21, 37, M8, M13, Bus 256, Haltestelle Herzbergstraße/ Siegfriedstraße Telefon: 030 22502757-31/-43 Al Muntada-Beratungsstelle für Zugewanderte aus dem arabischen Raum Morusstraße 18a 12053 Berlin U-Bahn U7, Haltestelle U-Karl-Marx-Straße Telefon: 030 68247719 E-Mail: almuntada@diakoniewerk-simeon.de Oase Berlin Schönfließer Straße 7 10349 Berlin 29 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Kontakt- und Beratungsstelle für Asylsuchende und Migrant_innen Oranienstraße 159 10969 Berlin U-Bahn U8, Haltestelle U-Moritzplatz Telefon: 030 6149400 E-Mail: kontakt@kub-berlin.org U-Bahn U2, Haltestelle U-Schönhauser Allee Telefon: 030 300244040 E-Mail: beratung@oase-berlin.org Verein iranischer Flüchtlinge Reuterstraße 52 12047 Berlin U-Bahn U7, U8, Haltestelle U-Hermannplatz Telefon: 030 62981530 E-Mail: vereiniranischerfluechtlinge@gmx.de BBZ/KommMit Beratungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten Turmstraße 72, 4. Etage 10551 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Telefon: 030 666407-20/-23 E-Mail: mail@wegebbz.de Caritasverband für das Erzbistum Beratungsstelle für Flüchtlinge und Ehrenamtliche Oldenburger Straße 45 10551 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Telefon: 030 32669159 E-Mail: d.wagner@caritas-berlin.de 30 ASYLVERFAHREN UND BERATUNG Flüchtlingskirche in St. Simeon Wassertorstraße 21a 10969 Berlin U-Bahn U12, Haltestelle U-Prinzenstraße Telefon: 030 61107096 E-Mail: info@fluechtlingskirche.de 31 BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGE GEFLÜCHTETE Besonders schutzbedürftige Geflüchtete bekommen in Berlin mehr Schutz und Hilfe. Besonders schutzbedürftige Geflüchtete Das Land Berlin kümmert sich um besonders schutzbedürftige Geflüchtete, denn sie haben besondere Rechte. Besonders Schutzbedürftige sind Personen, die mehr Schutz und Hilfe benötigen als andere und wenn nötig bekommen. Weitere Informationen gibt es in folgenden Kapiteln: • Wohnen während der Dauer des Asylverfahrens (Schutzbedarf beim Wohnen) • Frauen – Rechte (Anlaufstellen und Angebote für Frauen) • Gesundheitliche Versorgung (Versorgung und Beratung bei schweren Erkrankungen, einer Behinderung und bei psychischen Erkrankungen/Trauma) • Sozialleistungen – Übersicht (Zusätzliche Leistungen in besonderen Lebenslagen) • Regenbogenstadt Berlin (Angebote für LSBTI-Personen) 32 BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGE GEFLÜCHTETE Besonders schutzbedürftig sind: • schwangere Frauen • alleinreisende Frauen • alleinerziehende Frauen • minderjährige Kinder • Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) • ältere Menschen • Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen • Menschen mit Behinderung • Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind 33 WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS Wo wohnen Geflüchtete während der Dauer des Asylverfahrens in Berlin? Wohnen in Berlin während der Dauer des Asylverfahrens Während des Asylverfahrens werden Sie in Berlin in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Unter bestimmten Bedingungen können Sie in eine eigene Wohnung umziehen. Menschen, die aus einem Herkunftsland kommen, das als „sicheres Herkunftsland“ in Deutschland gilt1, müssen im Regelfall für die Dauer des gesamten Asylverfahrens und bei Ablehnung bis zur Ausreise in dieser Aufnahmeeinrichtung bleiben. Alle anderen Asylsuchenden sollen nach dem Gesetz spätestens nach sechs Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft mit einer etwas besseren Ausstattung und mehr Privatsphäre untergebracht werden. Wenn Unterkünfte in Berlin knapp sind, kann es aber sein, dass Sie länger in der ersten Aufnahmeeinrichtung bleiben. Die Unterkünfte für Geflüchtete werden jeweils von einer Person geleitet („Heimleitung“).  Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Albanien, Senegal, Ghana, Kosovo, alle Mitgliedstaaten der EU 1 34 WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS Wenn Berlin für Ihr Asylverfahren zuständig ist, werden Sie vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Es handelt sich um eine Unterkunft, in der viele Asylsuchende gemeinsam wohnen und versorgt werden. Wenn es nicht genügend Plätze gibt, werden auch Notunterkünfte genutzt. Die Wohnverhältnisse können sehr beengt sein. Sie sind verpflichtet, mindestens sechs Wochen bis zu maximal sechs Monaten in der Unterkunft zu wohnen. Die Heimleitung ist dafür zuständig, das Wohnen in der Unterkunft zu organisieren. Allein zur Wahrung der Sicherheit in der Unterkunft wird oftmals ein Wachschutz eingesetzt. Sollten Sie besondere Schutzbedürfnisse haben, die das Wohnen betreffen (z. B. eine Schwangerschaft, eine Behinderung, eine schwere Erkrankung, reisen Sie als Frau allein mit Kindern, weil Sie homosexuell oder transgender sind oder…), teilen Sie dies bitte zu Anfang bei der Registrierung mit oder wenden Sie sich an den Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. Dort gibt es spezielle Ansprechpersonen für Frauen, homosexuelle und transgender Menschen, an die Sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt, vertrauensvoll wenden können. Sie können sich auch an die Caritas wenden. Sie bekommen Hilfe, wenn Ihr besonderer Bedarf beim Wohnen anerkannt wird. Wenn Sie im weiteren Verlauf Ihres Aufenthalts Probleme mit Ihrer Unterbringung haben, z. B. wegen ihres besonderen Schutzbedarfs oder bei Konflikten mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern in den Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften, können Sie sich an die Sozialarbeitenden und Heimleitungen oder an den Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten wenden. 35 WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS Es besteht im Regelfall nach drei Monaten, spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Berlin das Recht, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Wenn Sie den Lebensunterhalt vom Land Berlin finanziert bekommen, darf diese Wohnung nicht zu teuer sein. In Berlin ist günstiger Wohnraum sehr knapp, so dass viele Menschen im Asylverfahren keine Wohnung finden können. Suche nach einer eigenen Wohnung Freie Wohnungen können auf verschiedenen Internetseiten oder in Tages- und Wochenzeitungen gefunden werden. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin einer privaten Wohnung entscheidet, an wen vermietet wird. Miet- und Vermieterpartei schließen einen schriftlichen Mietvertrag, in dem alles geregelt ist, was das Mietverhältnis betrifft, z. B. die Höhe der Miete, der Nebenkosten (z. B. Heizkosten) und die Dauer des Mietvertrags. Die Vermieterpartei verlangt meistens, dass eine Kaution gezahlt wird. Die Kaution ist eine Garantie für die Vermieterseite für den Fall, dass die Wohnung beschädigt wird oder die Miete einmal nicht gezahlt werden kann. Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel drei Mieten ohne Nebenkosten. Sie muss vor- oder mit dem Einzug gezahlt werden. In diesem Fall klären Sie mit der Leistungsstelle des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, ob die Kaution zumindest als Darlehen übernommen werden kann. Darüber hinaus darf der Vermieter bzw. die Vermieterin kein Geld für einen Abschluss eines Mietvertrags verlangen. 36 WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS Viele Menschen im Asylverfahren möchten möglichst schnell in einer eigenen Wohnung wohnen. Wenn Sie Leistungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten beziehen, müssen Sie dafür einen „Mietübernahmeschein“ beantragen. Mit dem Mietübernahmeschein können Sie auf Wohnungssuche gehen. Auf diesem Schein sind Wohnungsgröße und die maximale Höhe der Miete vermerkt. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie über die Beratungsstelle des EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) klären, ob die Miete vom LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) übernommen wird. Erst nach der Klärung können Sie einen Mietvertrag schließen. Beratungsstellen: Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße oder Bundesallee 171 10715 Berlin U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße Telefon: 030 90229-0 E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de 37 WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS EJF-Wohnungen für Flüchtlinge Bei der EJF-Beratungsstelle erhalten Sie Beratung und Hilfestellung bei der Suche nach einer Wohnung und bei der Übernahme der Mietkosten. Turmstraße 21 Haus M, Aufgang R (Information) Haus M, Aufgang P (nur mit Termin) 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Telefon: 0800 964678243 Fax: 030 30873-663 E-Mail: wohnungen-fuer-fluechtlinge@ejf.de www.ejf.de/einrichtungen/migrations-und-fluechtlingsarbeit/ fluechtlingsberatung-berlin.html Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:30 bis 14:00 Uhr Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Caritasverband für das Erzbistum Beratung für Härtefälle bei der Unterbringung Turmstraße 21, Haus M 10559 Berlin 38 WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Telefon: 0151 71999566 E-Mail: s.kiffer@caritas.berlin.de www.caritas-berlin.de/beratungundhilfe/berlin/fluechtlinge/ humanitaere-hilfe-vor-dem-lageso 39 GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG Gesundheitliche Versorgung für in Berlin registrierte Asylsuchende Gesundheitliche Versorgung Alle Menschen im Asylverfahren haben ein Recht auf gesundheitliche Versorgung. Solange Sie nicht arbeiten, werden die Kosten der medizinischen Versorgung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) übernommen. Erstuntersuchung Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Berlin (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) erfolgt eine medizinische Erstuntersuchung, die eine körperliche ärztliche Untersuchung, Ausschluss von Tuberkulose und anderen Infektionskrankheiten, Impfangebot und Feststellung eines besonderen Schutzbedürfnisses beinhaltet. Gesundheitliche Versorgung Wenn Berlin für Ihr Asylverfahren zuständig ist, wird für Sie bei der Erstregistrierung eine elektronische Gesundheitskarte beantragt. Bis zur Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (nach ca. 5 Wochen) erhalten Sie einen vorläufigen Behandlungsschein. Damit haben Sie Zugang zur medizinischen Versorgung in Berlin. Sie erhalten bei Bedarf Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, zahnärztliche Behandlungen, Leistungen zur Besserung und Linderung von Krankheiten, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Versorgung mit Medikamenten und Verbandsmitteln. 40 GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG Ziel der Feststellung eines besonderen Schutzbedürfnisses ist eine zeitnahe Sicherstellung der erforderlichen medizinischen Versorgung für schwangere Frauen, Menschen mit Behinderung, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Erkrankungen oder für gewaltbetroffene Personen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte bzw. dem vorläufigen Behandlungsschein können Sie eine Ärztin/einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Nicht alle Behandlungen sind durch die Gesundheitskarte abgedeckt. In bestimmten Fällen muss eine Genehmigung beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beantragt werden. In großen Unterkünften ist die medizinische Versorgung von Flüchtlingen direkt vor Ort in den „MedPoints“ gewährleistet. Flüchtlinge mit Behinderung haben Anspruch auf die von ihnen benötigten Hilfsmitteln und Therapien (z. B. Krankengymnastik). Zentrale Anlaufstelle für Beratung von Menschen mit Behinderung ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e. V. (BZSL e. V.). Bei Bedarf können Dolmetscherkosten für Arztbesuche übernommen werden. In Berlin gibt es viele Ärztinnen und Ärzte mit verschiedenen Fremdsprachkompetenzen. Bei der Suche nach geeigneten 41 GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG Psychiatrische Versorgung – Sollten Sie, aufgrund Ihrer Kriegsoder Fluchterfahrung unter psychischen Erkrankungen (wie z. B. Angstzuständen, Depressionen) leiden und eine psychologische oder psychiatrische Behandlung brauchen, wenden Sie sich bitte an eine der nachfolgend genannten Stellen, die Ihnen schnell Zugang zu den benötigten Therapien vermitteln können: • Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge • Zentrale Clearingsstelle der Charité • Xenion e. V. • Behandlungszentrum für Folteropfer (Bzfo). 42 GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG Übersetzerinnen oder Übersetzern und Arztpraxen können Ihnen die Sozialarbeitenden in Ihrer Flüchtlingsunterkunft behilflich sein. Beratungsstellen: Bzfo – Behandlungszentrum für Folteropfer Turmstraße 21 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Telefon: 030 3039060 E-Mail: info@bzfo.de Telefonische Sprechstunden: Mittwoch: 11:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten (vor Ort): Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr BNS – Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge Kontakt über: Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (Zfm) im Zentrum ÜBERLEBEN Turmstraße 21, Haus K, Eingang D, 3.OG 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße 43 GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG BZSL e. V. – Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Gustav-Adolf-Straße 130 13086 Berlin Bus 156, Haltestelle Wigandstaler Straße Telefon: 030 44054424 Fax: 030 44054426 E-Mail: info@bzsl.de Telefon: 030 3039065444 E-Mail: info@migrationsdienste.org XENION – Psychosoziale Hilfe für politisch Verfolgte e. V. Paulsentraße 55-56 12163 Berlin S-Bahn S1, U-Bahn U9, Haltstelle S-/U-Rathaus Steglitz; dann ca. 15 Minuten Fußweg (entlang der Grunewaldstraße), oder Bus X83, Haltestelle Rathaus Steglitz (in Richtung Königin-Luise-Straße oder U-Dahlem-Dorf) bis Haltestelle Schmidt-Ott-Straße Telefon: 030 3232933 Fax: 030 3248575 E-Mail: info@xenion.org Telefonische Sprechstunde: Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr 44 GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG Charité – Universitätsmedizin Berlin Zentrale Clearings-Stelle für die psychiatrische Versorgung von Flüchtlingen in Berlin Turmstraße 21, Haus M, 1. OG 10551 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Telefon: 030 39763025 E-Mail: clearingstelle@charite.de Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 bis 18:30 Uhr 45 SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT Welche Sozialleistungen stehen Asylsuchenden in Berlin zu? Übersicht zu Sozialleistungen Asylsuchende erhalten vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Sozialleistungen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Wann bekommen Sie Unterstützung? Sie bekommen Leistungen, wenn Sie mittellos sind. Mittellos sein bedeutet, kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zu haben. Sie müssen einen Antrag beim LAF stellen. Übersetzerinnen und Übersetzer sind vor Ort. Zusätzlich erhalten Sie: • einen Geldbetrag für Ihre persönlichen Bedürfnisse Damit ist z. B. gemeint: Aktivitäten in der Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Körperpflege, Handykosten, U-Bahnticket. Dieser Betrag kann in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen abgedeckt werden. Für Kinder und junge Menschen gibt es zusätzlich: • Unterstützung bei der Bildung und Teilhabe am sozialen Leben Damit ist z. B. der Beitrag für einen Sportverein gemeint, Kosten für die Klassenfahrt oder für Schulmaterial. 46 SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT Welche Leistungen erhalten Sie? Die staatliche Unterstützung während des Asylverfahrens soll folgende Bereiche abdecken: • Ernährung • Unterkunft und Heizung • Kleidung • Gesundheitspflege • Dinge, die Sie täglich im Haushalt brauchen Diese Bedarfe werden durch Sachleistungen (in Erstaufnahmeeinrichtungen) oder durch einen Geldbetrag gedeckt. berlinpass/Berlin-Ticket S Der berlinpass wird Ihnen auf Antrag beim LAF/Leistungsstelle ausgestellt. Dieser berechtigt Sie zum Kauf von ermäßigten Monatsfahrkarten für die Fahrten mit Bussen und Bahnen in Berlin. Die ermäßigte Monatsfahrkarte – Berlin-Ticket S – können Sie in jeder BVG Verkaufsstelle erwerben. Bitte achten Sie darauf, Ihr Berlin-Ticket S bei jeder Fahrt dabei zu haben. Wer kein gültiges Ticket bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 60,00 € zahlen. Unterkunft und Verpflegung: Vom LAF bekommen Sie bei der Ankunft eine Bescheinigung („Kostenübernahme“), dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen werden. Diese geben Sie in Ihrer Unterkunft ab. Sie ist zeitlich befristet und muss verlängert werden. Zusätzliche Leistungen: In besonderen Situationen können Sie weitere Leistungen bekommen. Sie müssen dafür einen Antrag stellen, z. B. für: • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt • besonderer Bedarf bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Krankheit • Möbel, wenn Sie in eine eigenen Wohnung ziehen können Wichtig: Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse müssen Sie dem LAF mitteilen. Das gilt, wenn die Änderungen Einfluss auf Ihre staatliche Unterstützung haben können. 47 SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT Wenn Sie nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen, können Sie sich selbst versorgen oder eine Wohnung anmieten. Dafür wird Ihnen ein Geldbetrag ausgezahlt oder auf Ihr Konto überwiesen. Sie müssen mitteilen, wenn Sie z. B. erwerbstätig sind, Unterstützung von Verwandten bekommen oder andere Einkünfte haben, wenn Sie heiraten oder falls ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig wird. 48 SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT Gemeinnützige Arbeit: Sie können dazu verpflichtet werden, in Ihrer Unterkunft oder in einem Verein gemeinnützige Arbeit zu leisten. Für die Arbeit wird eine geringe Aufwandsentschädigung (zurzeit 0,80 € pro Stunde) bezahlt. Ein Arbeitsverhältnis ist damit nicht entstanden. Zuständige Behörde: Während des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das LAF zugesprochen. Nach dem Asylverfahren kann ein Recht auf Leistungen über das Sozialamt oder die JobCenter bestehen. Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Turmstraße 21 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße oder c/o ICC Berlin, Messedamm 11 14055 Berlin Bus 104 oder 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin) Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße oder Bundesallee 171 10715 Berlin U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße 49 SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT Staatliche Beratungsstellen: Telefon: 030 90229-0 E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 14:00 Uhr Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Büro des Integrationsbeauftragten des Senats von Berlin Beratungsstelle Potsdamer Straße 65 10785 Berlin U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße E-Mail: Beratung@intmig.berlin.de Beratungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr 50 SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT Auch beraten Sie die nichtstaatlichen Anlaufstellen, die im Kapitel „Asylverfahren und Beratung“ genannt sind. 51 DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE Die deutsche Sprache lernen. Deutsche Sprache – Sprachkurse Um am Leben in Deutschland vollständig teilhaben zu können sind deutsche Sprachkenntnisse von großer Bedeutung. Das Lernen der deutschen Sprache eröffnet Ihnen die Möglichkeit neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag zu verständigen und Arbeit zu finden. Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen: Schulen, Universitäten, Kulturzentren, Vereine, Volkshochschulen und private Sprachschulen bieten Kurse an. Auch im Internet finden Sie Angebote, um Deutsch zu lernen, so zum Beispiel das Portal „Ich will Deutsch lernen“ (www.iwdl.de/cms/lernen/ start.html). Mit der App „Ankommen“ (www.ankommenapp.de) können Sie ebenfalls erste Deutschkenntnisse erlernen und zugleich weitere Informationen über das Asylverfahren, Ausbildung und Arbeit sowie zum Leben in Deutschland erhalten. Integrationskurse des Bundes Wenn Sie aus den Ländern Iran, Irak, Syrien, Somalia oder Eritrea stammen, können Sie im Rahmen freier Plätze schon kurz nach Ihrer Ankunft während des Asylverfahrens an einem vom Bund (BAMF) finanzierten Integrationskurs teilnehmen. 52 DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE In vielen Unterkünften werden Deutschkurse angeboten. Sie können zudem während des Asylverfahrens oder mit einer Duldung Deutschkurse bei den Volkshochschulen oder – in manchen Fällen - einen Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besuchen. Um sich für den Integrationskurs anzumelden, müssen Sie ein Formular ausfüllen. Dieses finden Sie hier: www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/ Integrationskurse/Formulare/formulare-node.html Das Formular müssen Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einreichen. Die für Sie zuständige Regionalstelle finden Sie hier: www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_ Regionalstelle.html?nn=4261610 Deutschkurse des Landes Berlin bei den Volkshochschulen Wer keine Zulassung zu einem Integrationskurs erhält, kann einen Deutschkurs bei den Volkshochschulen (VHS) aller Bezirke besuchen. Berufsbezogene Sprachkurse Falls Sie schon Deutschkenntnisse haben, ist eventuell ein berufsbezogener Sprachkurs für Sie interessant. Aufbaukurse zum Erlernen eines für den Beruf erforderlichen Sprachniveaus werden durch das ESF-BAMF-Programm angeboten. Geduldete und Asylsuchende können auch an einem solchen Kurs teilnehmen. Seit dem 1.7.2016 gibt es eine weitere Möglichkeit im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses mit dem Niveau B1, sein Sprachniveau zu verbessern. Wenn Sie keinen Platz in einem ESF-BAMF-Kurs bekommen, können Sie an einem Kurs zur berufsbezogenen Sprachförderung des Landes Berlin teilnehmen (z. B. UBINZ- Kurs). 53 DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE Sobald eine positive Entscheidung im Asylverfahren vorliegt, erfolgt ein Wechsel in den Integrationskurs des BAMF. Anlaufstelle Integrationskurse: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/ Integrationskurse/integrationskurse-node.html Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/ Integrationskurse/KurstraegerNaehe/kurstraegernaehenode.html Anlaufstelle Deutschkurse: Vhs – Volkshochschule Berlin Mehrsprachige Informationen zu den Beratungs- und Anmeldezeiten der verschiedenen Volkshochschulen der Berliner Bezirke sowie Informationen über alle Deutschkurse für Geflüchtete finden Sie unter: www.vhs-refugees.de GFBM – Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen mbH Frau Golabek-Alberth Telefon: 030 788901930 E-Mail: deutsch-lernen@gfbm.de www.gfbm.de www.deutsch-lernen.gfbm.de 54 DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE Anlaufstellen berufsbezogene Sprachkurse: WIPA GmbH Herr Ikawy Telefon: 030 5574140 und 030 25927118 E-Mail: marek.ikawy@wipa-berlin.de www.wipa.de Berufsbezogene Deutschkurse: www.wipa.de/sprachkurse/berufsbezogenedeutschfoerderung/ Bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg e. V. Frau Wunsch (Anmeldung) Telefon: 030 31005-278 E-Mail: info@bbwev-berlin.de www.bbw-gruppe.de www.bbw-gruppe.de/ueber-uns/projekte/esf-bamfprogramm.html bridge Berliner Netzwerke für Bleiberecht Beratung und Weiterleitung in einen passenden kostenlosen Deutschkurs Telefon: 030 617764-932/-924 E-Mail: gosovatjuk@gfbm.de und becken@gfbm.de www.gfbm.de/angebote/bildungsarten/integrations-undaktivierungsmassnahmen/hilfen-bei-der-arbeitssuchefuer-gefluechtete-personen-bridge/ Netzwerk Deutschkurse für Alle Unterstützung bei der Suche nach einem passenden (kostenlosen) Deutschkurs www.netzwerk-deutschkurse-fuer-alle.de/wer-wir-sind 55 DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE Beratungsstellen für kostenlose Deutschkurse: 56 SCHULE UND KITA Alles zu Schule und Kita Schule und KiTa Der Besuch einer KiTa macht Spaß, bringt Ihr Kind mit anderen Kindern zusammen und unterstützt beim Lernen der deutschen Sprache. Der Besuch einer KiTa ist eine gute Vorbereitung für den späteren Schulbesuch. Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen zur Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in der Regel im Herbst des Jahres, in dem ein Kind sechs Jahre alt wird. Die Kindertagesstätte (KiTa) In Deutschland werden viele Kinder in der Kindertagesstätte (kurz: KiTa) betreut. In der KiTa lernen und spielen Kinder gemeinsam. Kinder gewinnen so neue Freundinnen und Freunde und lernen die deutsche Sprache. Dadurch werden sie besser für den Einstieg in einer Schule vorbereitet. Auch wenn Sie selbst eine Ausbildung machen, Arbeiten oder Studieren und Kinder haben, werden Ihre Kinder in der KiTa durch ausgebildete Fachkräfte vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt betreut. In der Kita bekommt Ihr Kind eine gute Betreuung und Förderung durch Erzieherinnen und Erzieher, die hierfür ausgebildet worden sind. Wenn Sie Ihr Kind in einer KiTa anmelden möchten, wenden Sie sich an die Sozialarbeitenden oder die Heimleitung Ihrer Unterkunft. Dort erhalten Sie weitere Informationen. Kinder und Jugendliche, die kein Deutsch sprechen, kommen zuerst in eine eigene Klasse und lernen Deutsch. Diese Klassen werden Willkommensklassen oder Übergangsklassen 57 SCHULE UND KITA Schule Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen mindestens 9 Jahre lang eine Schule besuchen. Sie haben Anrecht darauf, dass Ihr Kind unterrichtet wird. Der Besuch einer Schule ist kostenlos. genannt. Das macht den Anfang in einer Regelschule einfacher. Spätestens nach einem Jahr soll der Übergang in die Regelschule möglich sein. In manchen Unterkünften gibt es ein Beschulungsangebot. Das Land Berlin bemüht sich, alle Kinder möglichst schnell in eine Regelschule zu integrieren. Sie sollten sich unbedingt beraten lassen, welche Möglichkeiten der Beschulung für Ihr Kind in Frage kommen. Grundschule Ab dem 6. Lebensjahr besuchen zunächst alle Kinder die Grundschule. In der Grundschule werden Grundkenntnisse in Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport vermittelt. Die Grundschule in Berlin dauert 6 Jahre. Danach muss eine weiterführende Schule besucht werden. Nach der Grundschule besuchen die Kinder und Jugendlichen in Berlin die integrierte Sekundarschule oder ein Gymnasium. Das Gymnasium (weiterführende Schule) Auf dem Gymnasium wird von den Schülerinnen und Schülern viel Eigenmotivation erwartet. Schülerinnen und Schüler, die auf das Gymnasium gehen, besuchen diese Schule in der Regel sechs Jahre (bis zur 12. Klasse), bevor sie die Abschlussprüfung, das Abitur (= allgemeine Hochschulreife), ablegen. 58 SCHULE UND KITA Die integrierte Sekundarschule (weiterführende Schule) In der integrierten Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler je nach Bedarf gefördert und den ganzen Tag über betreut. Dort können die Kinder und Jugendlichen verschiedene Abschlüsse erlangen: die Berufsbildungsreife (BB), die erweiterte Bildungsreife (eBB) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA), nach 13 Jahren (oder bei besonders guten Leistungen nach 12 Jahren) das Abitur (= allgemeine Hochschulreife). Abschlüsse Berufsbildungsreife oder erweiterte Bildungsreife (BB und eBB) Diese Abschlüsse werden in der Regel nach der 9. oder 10. Klasse verliehen und sind eine Grundlage für den Beginn einer praktischen Berufsausbildung in einem Betrieb. Der Mittlere Schulabschluss (MSA) Um diesen Abschluss zu erlangen, müssen die Schülerinnnen und Schüler nach der 10. Klasse eine zentrale Prüfung bestehen. Der Abschluss ist im Allgemeinen die Grundlage für gehobene Berufe aller Art und berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums. Abitur (= allgemeine Hochschureife) Das Abitur berechtigt die Schülerinnen und Schüler zu einem Studium an einer Hochschule (Universität). 59 SCHULE UND KITA Generell: Nach Erlangen der Berufsbildungsreife (BB), der erweiterten Berufsbildungsreife (BB) oder eines Mittleren Schulabschlusses (MSA) gibt es in Deutschland viele Möglichkeiten, weiter auf die Schule zu gehen und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu bekommen, zum Beispiel durch den Besuch einer Berufsschule. Weitere Informationen: Ansprechpartner: • zur Kita: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/ kindertagesbetreuung • zum Schulsystem: www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/ • zum Bildungspaket (berlinpass-BuT): www.berlin.de/bildungspaket Beratungsstelle: 60 SCHULE UND KITA infopunkt Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin U-Bahn U2, S-Bahn S7, Haltestelle U-/S-Alexanderplatz Telefon: 90227-5000 E-Mail: infopunkt@senbjw.berlin.de www.berlin.de/sen/bjw/service/infopunkt/ Sprechzeiten: Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 19:00 Uhr Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr 61 ARBEIT Alles rund um Arbeit Arbeit Sie möchten in Deutschland arbeiten? Eine Arbeit in Deutschland hilft Ihnen nicht nur, eigenständig für sich und Ihre Familie zu sorgen, sondern ermöglicht Ihnen auch, Kontakte zu Ihren Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen und Ihre deutschen Sprachkenntnisse weiter zu verbessern. Dieser Abschnitt informiert Sie über Ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und die Rechte, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland haben. Darf ich arbeiten? Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten. Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, ist grundsätzlich immer von Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und der Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland abhängig. Auskunft darüber gibt Ihnen Ihr von der Ausländerbehörde ausgestelltes amtliches Dokument, in dem vermerkt ist, ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Sie dürfen auf jeden Fall arbeiten, wenn… Wenn in Ihrem Ausweispapier „Beschäftigung gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit gestattet“ steht, dürfen Sie arbeiten. Ein Beschäftigungsverhältnis kann ohne weitere Erlaubnis eingegangen und der Vertrag unterzeichnet werden. Dies ist bei Asylsuchenden in der Regel nach vier Jahren Voraufenthalt der Fall. In Ihrem amtlichen Dokument finden Sie dann den Hinweis: „Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde 62 ARBEIT Sie dürfen vielleicht arbeiten… Nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland kann Ihnen während des Asylverfahrens die Erlaubnis, zu arbeiten, erteilt werden. gestattet“. Die Erlaubnis bezieht sich immer auf ein konkretes Arbeitsangebot, weshalb Sie ein Formular „Stellenbeschreibung“ und das Formular des „Antrages auf Erlaubnis einer Beschäftigung“ vorlegen müssen: www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/service/downloads/ artikel.273193.php Die Ausländerbehörde wird von Ihnen auch Informationen zum Lohn, zur Arbeitszeit und den Arbeitsbedingungen verlangen. Sie sollten daher wenn möglich einen Entwurf des Arbeitsvertrages mitbringen. Das Prüfverfahren dauert etwa zwei bis drei Wochen. Die Ausländerbehörde prüft, ob die gewünschte Arbeit aufgenommen werden darf. Die Ausländerbehörde beteiligt dabei die Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit prüft derzeit nicht mehr, ob andere Personen mit einem besseren Aufenthaltsstatus die Stelle ebenfalls besetzen könnten. Die Bundesagentur für Arbeit überprüft lediglich, dass die Arbeitsbedingungen der geplanten Beschäftigung nicht ungünstiger sind, als dies bei vergleichbaren inländischen Beschäftigten der Fall wäre. Für Personen, die eine Qualifikation als Fachkraft aufweisen können oder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, ist das Verfahren noch einfacher, da die Bundesagentur für Arbeit gar nicht beteiligt wird. 63 ARBEIT Um die Erlaubnis zu beantragen, können Sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Schneller ist das Verfahren, wenn Sie die Unterlagen an das zuständige Sachgebiet mit dem Kontaktformular unter www.berlin.de/labo/willkommen-inberlin/artikel.316073.php versenden. Arbeitsverbot Steht in der Nebenbestimmung in Ihrem Ausweispapier „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“, dürfen Sie nicht arbeiten. Das Arbeitsverbot besteht mindestens für die ersten drei Monate nach Äußerung Ihres Asylgesuchs. Sie können einem generellen Arbeitsverbot unterliegen, wenn Sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger aus einem sicheren Herkunftsstaat1 sind. Sie können in diesem Fall eine Beratungsstelle aufsuchen. Darf ich selbstständig tätig sein? Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist Ihnen während der Dauer Ihres Asylverfahrens nicht gestattet. Zurzeit gelten folgende Herkunftsstaaten als „sichere Herkunfts staaten“: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 64 ARBEIT 1 Arbeiten mit Duldung 65 ARBEIT Falls Sie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens eine Duldung erhalten, erkundigen Sie sich bei einer Beratungsstelle über Ihre Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme. Beratungsstellen: bridge Berliner Netzwerke für Bleiberecht Koordination und Rechtsberatung Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration Potsdamer Straße 65 10785 Berlin U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße Telefon: 030 901723-29/-21 E-Mail: bridge@intmig.berlin.de Koordination und Rechtsberatung Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste Turmstraße 21, Haus K 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Telefon: 030 303906-57/-86/-23 E-Mail: g.aumann@migrationsdienste.org E-Mail: a.waziri@migrationsdienste.org 66 ARBEIT Erstberatung für Berufsorientierung Arbeit und Bildung e. V. Kurfürstenstraße 131 10785 Berlin U-Bahn U1, U2, U3, U4, U-Haltestelle Nollendorfplatz Telefon: 030 259309517 E-Mail: monika.dittrich@aub-berlin.de Mobile Bildungsberatung Projekt: P:iB Partnerschaften in der Bildungsberatung DQG mbH Eva Gottwalles Telefon: 030 278733-184 Fax: 030 278733-36 E-Mail: e.gottwalles@pib-berlin.com Willkommen-in-Arbeit Beratungs- und Begleitungsangebote für Geflüchtete Notunterkunft im Flughafen Tempelhof Platz der Luftbrücke, Hangar 6 Eingang Tempelhofer Damm, Tor 11 12101 Berlin U-Bahn U6, Halteselle U-Paradestraße und U-Platz der Luftbrücke Bus 104, 248, Haltestelle Columbiadamm/Friesenstraße Ansprechpartnerin: Frau Obele Telefon: 0176 23939542 E-Mail: b.obele@pib-berlin.com Notunterkunft Lichtenberg Ruschestraße 104 10365 Berlin U-Bahn U5, Bus 240, Haltestelle U-Magdalenenstraße 67 ARBEIT Bundesagentur für Arbeit Team Asylsuchende Agentur für Arbeit Berlin Nord Königin-Elisabeth-Straße 49 14059 Berlin S-Bahn S41, S42, S46, Haltestelle S-Westend Bus 139, M45, Haltestelle Königin-Elisabeth-Straße/ Spandauer Damm Telefon: 030 555570-1818 E-Mail: Berlin-Sued.180-Asylsuchende@Arbeitsagentur.de 68 ARBEIT Ansprechpartnerin: Frau Lüskow Telefon: 030 513019089 E-Mail: f.lueskow@pib-berlin.com Online Angebote: Webangebot Workeer Jobbörse für Geflüchtete und Arbeitgebende www.workeer.de 69 ARBEIT Vermittlungsplattform des Paritätischen Work For Refugees/Refugees For Work www.work-for-refugees.de Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation Haben Sie in Ihrem Herkunftsland einen Beruf gelernt oder studiert? Wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen möchten, wenden Sie sich an die IQ Beratungsstelle in Berlin: • Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (Träger: Otto Benecke Stiftung) Telefon: 030 3450569-0 E-Mail: ZEA-Berlin@obs-ev.de • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (Träger: Türkischer Bund Berlin Brandenburg e. V.) Telefon: 030 23623325 E-Mail: diploma@ttb-berlin.de • Fahrplan Anerkennung beruflicher Abschlüsse (Träger: Club Dialog e. V.) Telefon: 030 26347605 E-Mail: anerkennung@club-dialog.de www.berlin.netzwerk-iq.de Berufsanerkennung im Bereich Handel und Industrie IHK Berlin Fasanenstraße 85 10623 Berlin Telefon: 030 31510-424 E-Mail: anerkennung@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de/anerkennung 70 ARBEIT Folgende Webseite mit Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in mehreren Sprachen kann weiterhelfen: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ Arbeitnehmerrechte In Deutschland gibt es viele gesetzliche Regeln, die Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer schützen. Sie sollten sich stets über diese Rechte informieren, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben wollen. Die wichtigsten Arbeitnehmerrechte finden Sie in diesem Abschnitt. Der Arbeitsvertrag Ihr Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, wenn er nicht befristet ist. Sie müssen in diesem Fall aber mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin vereinbaren, welche Arbeit Sie verrichten, wie hoch Ihre Vergütung ist und wie Ihre Arbeitszeiten sind. Wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, muss Ihnen der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn ein Schreiben mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen geben. Bezahlung Die Arbeitgeberseite muss Ihre Arbeit bezahlen. Grundsätzlich gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € (ab 1.1.2017 8,84 €) pro Zeitstunde. In vielen Branchen gelten aber höhere Mindestlöhne. Fragen Sie nach! Sollte Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Lohn trotz erbrachter Arbeit nicht zahlen, suchen Sie eine Beratungsstelle auf, bei der alle weiteren Schritte besprochen werden. 71 ARBEIT Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag: Die Arbeitgeberseite zahlt den Lohn, wenn Sie Ihre Arbeit erbringen. Sie haben jedoch in bestimmten Fällen ein Recht auf den Lohn, obwohl Sie nicht arbeiten: Dies ist z. B. bei unverschuldeter Krankheit für bis zu sechs Wochen der Fall. Sie müssen dann bei der Arbeitgeberseite eine Bescheinigung abgeben, die Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgestellt bekommen. Recht zu Arbeiten Sie haben ein Recht darauf, zu arbeiten. Somit darf Ihr Chef Sie nicht ohne einen zulässigen Grund von der Arbeit ausschließen. Tut er dies trotzdem, muss er Sie auch, ohne dass Sie arbeiten, bezahlen. Recht auf Urlaub Sie haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer beträgt 24 Werktage (Montag-Samstag). Wenn Sie weniger als sechs Tage die Woche arbeiten, haben Sie weniger Anspruch auf Urlaubstage. Diesen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Kündigung und Kündigungsschutz Um Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, müssen Sie kündigen. Die Kündigung müssen Sie schriftlich formulieren. Kündigungen per E-Mail oder SMS sind nicht möglich. Sollten Sie eine Kündigung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen. Es empfiehlt sich, umgehend eine Beratungsstelle aufzusuchen, da Sie nur drei Wochen Zeit haben, um gegen eine Kündigung vor dem Gericht vorzugehen. 72 ARBEIT Arbeitszeit und Pausen Das Gesetz geht grundsätzlich von einem 8-Stunden-Tag aus, die tägliche Arbeitszeit kann aber auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden, wenn innerhalb von 24 Wochen die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Durchschnitt nicht überschritten wird. Wenn Sie mehr als 6 Stunden arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Wenn Sie mehr als 9 Stunden arbeiten, beträgt die Pausenzeit 45 Minuten. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate in einem Betrieb, welcher mehr als 10 Personen beschäftigt, angedauert hat, haben Sie einen allgemeinen Kündigungsschutz. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Kündigung haben, sollten Sie unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzes eine Rechtsberatungsstelle aufsuchen. Illegale Beschäftigung Wenn man arbeitet, müssen bestimmte Steuern bezahlt sowie Behörden und Sozialträger benachrichtigt werden. Tut man dies nicht und arbeitet trotzdem, so handelt es sich um illegale Arbeit. Illegale Beschäftigung wird in der Regel mündlich vereinbart und der Lohn bar gezahlt. Sollte Ihr Arbeitgeber vorschlagen, Ihre Tätigkeit nicht zu melden und Sie bar zu bezahlen, sollten Sie sofort eine Beratungsstelle aufsuchen. Illegale Beschäftigung hat für Sie zur Folge, dass Sie keine gesetzliche Absicherung haben, Ihren Lohn zu erhalten, selbst wenn sie gearbeitet haben. Zudem können Sie und Ihr Arbeitgeber strafrechtlich verfolgt werden. Mehrsprachige Informationen zu den Arbeitnehmerrechten speziell für Geflüchtete finden Sie auf: www.faire-mobilitaet.de/informationen/fluechtlingsflyer/ ++co++0b9be6ae-0ac2-11e6-9f5b-52540023ef1a Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten eines Arbeitnehmers finden Sie auch auf: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDFPublikationen/a711-arbeitsrecht.pdf?_ _blob=publicationFile 73 ARBEIT Bürgertelefon des BMAS zum Themenbereich Arbeit: www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/ buergertelefon.html Durchwahl zu Arbeitnehmerrechten: 030 221911004 Beratungsstellen zu Arbeitnehmerrechten Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten von Arbeit und Leben (DGB/VHS) e. V. Keithstraße 1-3 10787 Berlin U-Bahn U1, U2, U3, Haltestelle U-Wittenbergplatz www.berlin-brandenburg.dgb.de/beratung/migranten Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte, freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerinnen und –Bürger sowie Selbständige mit unklarem Arbeitsstatus: Hier finden Schulungen für Geflüchtete zu ihren Rechten bei der Arbeit statt. Keithstraße 1-3 10787 Berlin U-Bahn U1, U2, U3, Haltestelle U-Wittenbergplatz E-Mail: Beratung-eu@dgb.de www.berlin-brandenburg.dgb.de/beratung/eb 74 ARBEIT Eine Übersicht über weitere Beratungsstellen des Deutschen Gewerkschaftsbundes finden Sie unter: www.berlin-brandenburg.dgb.de/beratung Studium in Deutschland Sie haben zu jeder Zeit in Deutschland das Recht, sich weiterzubilden und ein Studium aufzunehmen. Die Aufnahme eines Studiums ist unkompliziert möglich, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie vor Aufnahme Ihres Studiums dringend klären, ob Sie weiterhin soziale Leistungen beziehen können. Die Universitäten und Fachhochschulen in Berlin stellen weitere Anforderungen, damit man dort studieren darf. Sie müssen über eine sogenannte Berechtigung verfügen, die Hochschule zu besuchen (Abitur oder Fachabitur). Sofern Ihr Schulabschluss in Ihrem Herkunftsland zum Studium berechtigt, in Deutschland aber nicht als gleichwertig anerkannt ist, können Sie sich für eine einjährige schulische Vorbereitung am Studienkolleg bewerben und anschließend eine Prüfung zur Feststellung der Hochschuleignung ablegen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung qualifiziert Sie für Bewerbungen im Rahmen Ihrer gewählten Fächer an allen deutschen Hochschulen. Weiterführende Informationen und Beratungsstellen Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (www.anabin.kmk.org) oder beim DAAD (www.daad.de/deutschland/nach-deutschland/voraussetzungen/ en/6017-admission-requirements/). 75 ARBEIT Weitere Voraussetzung ist, dass Sie ein hohes Maß an Deutschkenntnissen vorweisen können. Wenden Sie sich an die angegeben Beratungsstellen, um nach den universitätsspezifischen Anforderungen zu fragen. Informationen rund um die Anforderung zum Studieren in Deutschland finden Sie bei www.uni-assist.de/. 76 ARBEIT Einen Überblick aller Beratungsstellen der Berliner Universitäten und Informationen rund um das Studium finden Sie hier: www.berlin.de/sen/bjw/fluechtlinge/uni.pdf Praktika und Ausbildung Wer in Deutschland einen gut bezahlten Arbeitsplatz finden will, benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man arbeitslos bleibt oder wird. Mehr als 81 % der arbeitslosen Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren in Berlin haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Unternehmen suchen Fachkräfte, die ihren Job beherrschen und sich im Betrieb zurecht finden. Dies lernt man in der Ausbildung. Die Entscheidung für einen Beruf, den man erlernen möchte, ist eine Entscheidung fürs Leben. Diese sollte gut überlegt sein. Wichtig ist es, sich vorher darüber zu informieren, welcher Beruf zu einem passt. Hierzu bieten sich Praktika an, die von vielen Betrieben angeboten werden. Ohne Verpflichtungen einzugehen, kann man hier erkennen, wo die eigenen Stärken liegen und welche berufliche Tätigkeit langfristig geeignet ist. In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, sich beruflich zu bilden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Form der Weiterbildung zu Ihnen passt, wenden Sie sich an eine der unten angegeben Beratungsstellen zur Planung des Berufswegs und zur Orientierung. Es gibt viele verschiedene Arten von Praktika. Bestimmte Praktika können Sie antreten, ohne vorher die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen zu müssen. In Ihrem Ausweispapier 77 ARBEIT Praktika Ein Praktikum bietet die Gelegenheit, für eine begrenzte Zeit in einem Betrieb zu arbeiten, um Berufserfahrungen zu sammeln und Einblicke in das Berufsleben zu erhalten. findet sich dann der Hinweis „Praktikum gem. § 22 Abs. 1 - 4 MiLoG gestattet“. Damit dürfen Sie die folgenden Praktika ohne Genehmigung der Ausländerbehörde antreten: • maximal dreimonatige Praktika zur Berufsorientierung • EU- geförderte Praktika • Praktika im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums • Praktika, welche als sogenannte Einstiegsqualifizierungen von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden • Praktika im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Die Abgrenzung der verschiedenen Praktika ist in der Praxis oft schwierig. Wenn Sie ein Praktikum absolvieren möchten, sollten Sie deshalb davor bei einer Beratungsstelle fragen, ob Sie das Praktikum bei der Ausländerbehörde genehmigen lassen müssen. Ausbildung In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Berufsausbildung: Die bekanntesten sind die betriebliche und die schulische Berufsausbildung. In Ausnahmefällen kann auch eine außerbetriebliche Ausbildung begonnen werden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist häufig die Voraussetzung für einen Arbeitsplatz. 78 ARBEIT Die wichtigste Form der Ausbildung ist die betriebliche oder auch duale Berufsausbildung. Sie lernen dabei in einer Berufsschule die Theorie und in einem Unternehmen die praktische Arbeit. Die duale Ausbildung bereitet Sie bestmöglich auf einen Arbeitsplatz vor, da Sie bereits während der Ausbildung in Betrieben tätig sind. Außerdem wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Abhängig von Ausbildungsjahr und Beruf ist zurzeit eine Bezahlung von 300 bis 1.200 € erlaubt. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Betrieb abgeschlossen. Bei einer schulischen Berufsausbildung besucht man eine Berufsfachschule mit dem Ziel, einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf zu erlangen. Die mehrjährige Berufsfachschule übernimmt Ihre Berufsausbildung für die ganze Ausbildungszeit. Die Bildungsgänge dauern je nach Fachrichtung zwei bis dreieinhalb Jahre. Hier wird häufig keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu erhalten. Für Personen, die zwar ausbildungsreif sind, aber keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, besteht die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP). Hier werden Sie von einem Bildungsdienstleister und einem Betrieb ausgebildet. Natürlich müssen Sie auch die Berufsschule besuchen. Das Abschlusszeugnis ist dem einer betrieblichen Ausbildung gleich gestellt. Da die Ausbildung im Wesentlichen aus Steuergeldern finanziert wird, erhalten Sie hier nur eine geminderte Ausbildungsvergütung, die, abhängig vom Ausbildungsjahr, bei ca. 320 € liegt. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Bildungsdienstleister abgeschlossen. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden und eine betriebliche Ausbildung absolvieren möchten, gelten die obigen Aussagen zur Frage der „Erlaubnis“ wie bei der Aufnahme einer Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der Entscheidung nicht beteiligt. 79 ARBEIT Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren möchten, müssen Sie keine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde einholen und können diese zu jeder Zeit antreten. Beratungs- und Vermittlungsstellen zu Praktika und Ausbildung: bridge Berliner Netzwerke für Bleiberecht Koordination und Rechtsberatung Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration Potsdamer Straße 65 10785 Berlin U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße Telefon: 030 901723-29/-21 E-Mail: bridge@intmig.berlin.de Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste Koordination Turmstraße 21, Haus K 10559 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden) Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße Telefon: 030 303906-57/-86/-23 E-Mail: g.aumann@migrationsdienste.org E-Mail: a.waziri@migrationsdienste.org 80 ARBEIT Arbeit und Bildung e. V. Erstberatung für Berufsorientierung Kurfürstenstraße 131 10785 Berlin U-Bahn U1, U2, U3, Haltestelle U-Nollendorfplatz Telefon: 030 259309517 E-Mail: monika.dittrich@aub-berlin.de Ausbildung in Sicht Ausbildungsvorbereitung für junge Asylsuchende und geduldete Geflüchtete ein Projekt der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen www.spiconsult.de/inhalt/foerdern/ausbildung-in-sicht.html www.zgs-consult.de/ Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Arbeit im Handwerksberuf Arrivo Übungswerkstätten - Parkour ein Projekt der Schlesischen 27/Arrivo Berlin Internationales Jugendkunst- und Kulturhaus Schlesische 27 Standort Übungswerkstätten und Kontaktbüro Köpenicker Straße 148 10997 Berlin Bus 140, 147, 165, 265, Haltestelle Bethaniendamm Bus 140, 165, 265, Haltestelle Manteuffelstraße/ Köpenicker Straße Telefon: 030 69508900 E-Mail: info@arrivo-berlin.de www.arrivo-berlin.de 81 ARBEIT Vorbereitung auf eine Ausbildung im Hotel- und Gaststättenbereich Hospitality kiezküchen Gmbh Team Hospitality Waldenserstraße 2-4 10551 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Birkenstraße Telefon: 030 397391-69 E-Mail: afourestie@bildungsmarkt.de Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Arbeit im gewerblich-technischen Bereich Arrivo RingPraktikum ein Projekt von: Netzwerk Großbeerenstraße e. V. TeachCom Edutainment gGmbH Großbeerenstraße 2-10 12107 Berlin U-Bahn U6, Haltestelle U-Alt-Mariendorf Telefon: 030 76287085 E-Mail: rene.muehlroth@teachcom-edutainment.de www.netzwerk-grossbeerenstrasse.de 82 ARBEIT Geförderte Ausbildungsplätze Im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP) zgs consult GmbH Bernburger Straße 27 10963 Berlin S-Bahn S1, S2, S25, Haltestelle S-Anhalter Bahnhof Bus M29, M41, Haltestelle S-Anhalter Bahnhof Telefon: 030 690085555 E-Mail: s.runge@zgs-consult.de www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/berliner-ausbildungs platzprogramm-bapp/ 83 FRAUEN – RECHTE Rechte von Frauen – Gleichberechtigung von Frauen Rechte von Frauen Laut Grundgesetz sind in Deutschland alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und niemand darf aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden. Gleiche Rechte müssen in der Gesellschaft auch durchgesetzt werden. Das ist noch nicht in allen Bereichen vollständig gelungen. So ist es für Frauen im Arbeitsleben oft noch schwerer als für Männer, Karriere zu machen oder ein gutes Einkommen zu erzielen. Die partnerschaftliche Aufteilung der Arbeit in der Familie muss noch verbessert werden. Auch gibt es immer noch Frauen, die Gewalt durch ihre Partnerinnen und Partner erfahren. Bildung und Erwerbstätigkeit In Berlin gibt es zahlreiche Bildungs- und Qualifizierungsangebote, die Männern und Frauen offen stehen (vgl. hierzu den entsprechenden Flyer im Willkommenspaket). Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich ausschließlich an Frauen richten. 84 FRAUEN – RECHTE Es ist Aufgabe des Staats, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und darauf hinzuwirken, dass bestehende Nachteile beseitigt werden. Dazu gehört, dass es eine breite Palette von Beratungs- und Hilfeangeboten für Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen gibt. Diese Angebote stehen auch Ihnen zur Verfügung und wir laden Sie herzlich ein, sie anzunehmen. Ziel ist, dass alle Frauen – unabhängig von ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, unabhängig vom Bildungsniveau, vom Familienstand oder Aufenthaltsstatus – ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben führen können. Beratungsstellen: Treff- und Informationsort für Migrantinnen (TIO) e. V. Reuterstraße 78 12053 Berlin U-Bahn U7, U8, Haltestelle U-Hermannplatz Telefon/Fax: 030 6241011 E-Mail: tio-qualifizierungsprojekt@t-online.de www.tio-berlin.de/qualifizierungsprojekt/ Frauenzentrum Marie e. V. Flämingstraße 122 (Havemann-Center) 12689 Berlin S-Bahn S7, Haltestelle S-Ahrensfelde Telefon: 030 97891001 E-Mail: info@frauenzentrum-marie.de www.frauenzentrum-marie.de Frau und Beruf e. V. Glogauer Straße 22 10999 Berlin U-Bahn U1, Haltestelle U-Görlitzer Bahnhof Bus M29, Haltestelle Glogauer Straße Telefon: 030 6189046 E-Mail: info@frauundberuf-berlin.de www.frauundberuf-berlin.de 85 FRAUEN – RECHTE Frauenzukunft e. V. Genter Straße 74 13353 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Seestraße Telefon: 030 4614477 E-Mail: info@frauenzukunft-ev.de www.frauenzukunft-ev.de Schutz vor Gewalt Es gibt unterschiedliche Formen von Gewalt, von denen insbesondere Frauen betroffen sind. Über das bundesweite Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen – 08000 116 016 – ist eine telefonische Erstberatung zu allen Formen von Gewalt möglich. Diese Telefonnummer kann kostenlos angerufen werden, die Gespräche können in viele Sprachen übersetzt werden. Außerdem gibt es in Berlin viele Hilfeeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen, die über eine erste telefonische Beratung hinaus Unterstützung anbieten: Sexualisierte Gewalt Viele Frauen erfahren in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Die Betroffenen leiden häufig lange an den körperlichen Auswirkungen und schweren psychosomatischen Folgen. 86 FRAUEN – RECHTE Häusliche und familiäre Gewalt Für Frauen, die in ihrer Familie oder in ihrer Partnerschaft Gewalt erfahren, gibt es in Berlin sowohl Beratungsstellen als auch anonyme Zufluchtseinrichtungen (entweder sogenannte Frauenhäuser oder Zufluchtswohnungen). Die Vermittlung an diese Angebote erfolgt über die BIG-Hotline: 030 6110300 (rund um die Uhr, Übersetzung in zahlreiche Sprachen) www.big-berlin.info/sites/default/files/uploads/1602_flyer_ neu_03_RZ.pdf www.big-berlin.info/sites/default/files/medien/big-hotlineflyer_2012.pdf Zwangsverheiratung/Gewalt im Namen der Ehre Eine Verheiratung gegen den Willen entweder der Ehefrau oder des Ehemannes ist in Deutschland verboten. Betroffene, aber auch Freunde und Bekannte können sich in solchen Fällen auch online und auf Wunsch anonym beraten lassen: www.sibel-papatya.org www.zwangsheirat.de Menschenhandel Der Handel mit Menschen zum Zweck der Ausbeutung in der Prostitution oder in Arbeitsverhältnissen ist ein weltweites Phänomen, von dem auch Deutschland betroffen ist. Häufig kennen die Betroffenen ihre Rechte nicht oder wagen es aus Angst vor den Tätern nicht, sich zu wehren. In Berlin gibt es zwei Zufluchtswohnungen für betroffene Frauen. 87 FRAUEN – RECHTE Weibliche Genitalverstümmelung In vielen Ländern werden die Genitalien von Mädchen und Frauen beschnitten oder zusammengenäht, was zu massiven körperlichen Beschwerden und psychischen Folgestörungen führen kann. Beratungsstellen zu sexualisierte Gewalt: Krisen- und Beratungszentrum LARA Fuggerstraße 19 10777 Berlin U-Bahn U1, U2, Haltestelle U-Wittenbergplatz Telefon: 030 2188888 E-Mail: beratung@lara-berlin.de www.lara-berlin.de Beratungsstellen zu Menschenhandel: In VIA Beratungsstelle für von Menschenhandel betroffene Frauen Große Hamburger Straße 18 10115 Berlin S-Bahn S5, S7, S75, Haltestelle S-Hackescher Markt Tram M1, M5, Haltestelle Monbijouplatz Telefon: 030 66633487 Mobil: 0177 7386276 E-Mail: moe@invia-berlin.de www.invia-berlin.de/beratungsstellen-fuer-frauen-2.html 88 FRAUEN – RECHTE Ban Ying e. V. Koordinations- und Beratungsstelle Anklamer Straße 38 10115 Berlin U-Bahn U8, Haltestelle U-Bernauer Straße Telefon: 030 4406373 E-Mail: info@ban-ying.de www.ban-ying.de SOLWODI Kranoldstraße 24 12051 Berlin S-Bahn S42, U-Bahn U8, Haltestelle S-/U-Hermannstraße Bus 377, Haltestelle Kranoldstraße Bus 246, 277, 370, 377, Haltestelle Eduard-Müller-Platz Telefon: 030 81001170 E-Mail: Berlin@solwodi.de www.solwodi.de Beratungsstellen zu genitaler Verstümmelung: Familienplanungszentrum - BALANCE Mauritiuskirchstraße 3 10365 Berlin S-Bahn S8, S9, S41, S42, S85, U-Bahn U5, Tram 16, M13, Haltestelle S-/U-Frankfurter Allee Telefon: 030 23623680 E-Mail: balance@fpz-berlin.de www.fpz-berlin.de 89 FRAUEN – RECHTE Desert Flower Center Krankenhaus Waldfriede e. V. Argentinische Allee 40 14163 Berlin U-Bahn U3, Haltestelle U-Krumme Lanke Telefon: 030 81810-8582 E-Mail: desertflower@waldfriede.de www.krankenhaus-waldfriede.de/krankenhaus/ index.php?id=266 Gesundheitsberatung/ Hilfen in der Schwangerschaft 90 FRAUEN – RECHTE Frauen haben häufig einen spezifischen Bedarf an gesundheitlicher Beratung und Versorgung. Hierfür stehen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, aber auch Institutionen zur Verfügung Beratungsstellen zu Gesundheit/Hilfen in der Schwangerschaft: Familienplanungszentrum - BALANCE Mauritiuskirchstraße 3 10365 Berlin S-Bahn S8, S9, S41, S42, S85, U-Bahn U5, Tram 16, M13, Haltestelle S-/U-Frankfurter Allee Telefon: 030 23623680 E-Mail: balance@fpz-berlin.de www.fpz-berlin.de Pro Familia Beratungsstelle Berlin Kalckreuthstraße 4 10777 Berlin U-Bahn U1, U2, U3, U4, Haltestelle U-Nollendorfplatz Bus M46, Haltestelle Motzstraße Bus 106, 187, M19, M29, M46, Haltestelle An der Urania Telefon: 030 39849898 E-Mail: berlin@profamilia.de www.profamilia.de/?id=924 91 FRAUEN – RECHTE FFGZ – Feministisches Frauen Gesundheits Zentrum Bamberger Straße 51 10777 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Spichernstraße Telefon: 030 2139597 E-Mail: info@ffgz.de www.ffgz.de Bei Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft und sexueller Gesundheit können Sie sich auch an eines der fünf bezirklichen Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung der Gesundheitsämter wenden. Diese Zentren befinden sich in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Steglitz-Zehlendorf: www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ verwaltung/aemter/gesundheitsamt/zentrum-fuer-sexuellegesundheit-und-familienplanung/ www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/ politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/ fachbereiche/artikel.162503.php www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/ politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/ sexualitaet-und-familienplanung/ www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/ gesundheitsamt/zentren/artikel.106172.php Wenn Sie schwanger sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie die Bundesstiftung Mutter und Kind um Hilfe bitten. Hier finden Sie Informationen in verschiedenen Sprachen: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/infobroschuere. html?&druckansicht=1%23main#c289 92 FRAUEN – RECHTE www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/ politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/ zentrum-fuer-familienplanung/artikel.29766.php Weitere Anlaufstellen für Frauen Frauen, die sich in einer Krisensituation befinden, können sich an das Frauenkrisentelefon wenden: Frauenkrisentelefon: 030 6157596 oder emailberatung@frauenkrisentelefon.de In Berlin gibt es eine Vielzahl von Frauenzentren, Frauentreffpunkten und Beratungsstellen mit zahlreichen sozialen, kulturellen und Bildungsangeboten: www.berlin.de/sen/frauen/vielfalt/soziale-und-kulturelleprojekte/artikel.27220.php 93 FRAUEN – RECHTE Darüber hinaus gibt es Projekte, die sich speziell an Migrantinnen richten: www.berlin.de/sen/frauen/vielfalt/migration/artikel.21057.php Unterstützung durch ehrenamtliche Berlinerinnen Wenn Sie Unterstützung durch ehrenamtliche Berlinerinnen brauchen oder sich mit Frauen aus Berlin für gemeinsame Aktivitäten treffen wollen, wenden Sie sich an: WOMEN’S WELCOME BRIDGE Berlinerinnen bauen Brücken E-Mail: info@womens-welcome-bridge.de www.womens-welcome-bridge.de www.wwb-berlin.de 94 FRAUEN – RECHTE Auf dem kostenlosen Internet-Portal können geflüchtete und ehrenamtlich engagierte Frauen sowie Hilfsorganisationen konkrete Hilfsgesuche und –angebote in verschiedenen Kategorien einstellen und suchen. Die Seite bietet auch aktuelle Informationen über Beratungsgruppen und Veranstaltungen. Die Seite startet im September 2016. 95 REGENBOGENSTADT BERLIN Freiheit und Gleichberechtigung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen Regenbogenstadt Berlin Berlin ist Regenbogenstadt und setzt sich ein für Weltoffenheit, Akzeptanz und gegenseitigen Respekt. Der Regenbogen ist weltweit zu einem Symbol für die Freiheit und Gleichberechtigung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen geworden. In Berlin leben Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Seit über 25 Jahren betreibt Berlin eine aktive Politik für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Berlin ist deshalb eine attraktive Stadt für LSBTI, die ihnen viele Angebote bietet. Auch für homosexuelle, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete gibt es besondere Beratungsund Unterstützungsangebote. Informieren Sie sich! Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung: Die Geschlechtsidentität umfasst das körperliche und das soziale Geschlecht (Geschlechtsrolle) und beruht auf dem eigenen Geschlechtsempfinden. Die sexuelle Orientierung eines Menschen kann homosexuell, bisexuell oder heterosexuell sein. 96 REGENBOGENSTADT BERLIN Eingetragene Lebenspartnerschaften Per Gesetz kann seit 2001 eine Frau mit einer anderen Frau bzw. ein Mann mit einem anderen Mann eine sogenannte Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Das ist eine gesetzlich geregelte Verbindung zwischen zwei Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen möchten, vergleichbar mit der Ehe. Wussten Sie, dass in Deutschland… • niemand aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden darf – weder am Arbeitsplatz noch bei der Suche nach einem Job oder einer Wohnung? • seit 2001 zwei Frauen oder zwei Männern miteinander eine sogenannte „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ eingehen können? • gleichgeschlechtliche Partnerschaften an verschiedenen Stellen rechtlich mit der Ehe gleichgestellt sind? • es viele schwule und lesbische Paare mit Kindern gibt? Sie werden Regenbogenfamilien genannt. • die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ein Asylgrund sein kann? • transgeschlechtliche Menschen offiziell ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag im Ausweis ändern können? • intergeschlechtliche Menschen Beratung bekommen können? Diskriminierung und Gewalt – wer kann helfen? Auch wenn gleichgeschlechtliche Liebe zunehmend anerkannt wird, können auch in Berlin homosexuell lebende Menschen Gewalt oder Diskriminierungen ausgesetzt sein. Das gleiche gilt auch für trans- und intergeschlechtliche Menschen. In Berlin gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen unterstützen Sie und besprechen mit Ihnen, was Sie am besten tun können, wenn Sie Diskriminierung oder Gewalt erlebt haben. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgestimmt und alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Beratungen sind kostenlos. 97 REGENBOGENSTADT BERLIN Wenn Sie Gewalt oder Diskriminierung erleben, weil Sie als Frau eine Frau oder als Mann einen Mann lieben, können Sie Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen. Genauso gibt es für trans- und intergeschlechtliche Menschen Hilfe bei Gewalt und Diskriminierung. Neben diesen Beratungsstellen gibt es auch eigene LSBTI Ansprechpersonen bei der Berliner Polizei und der Berliner Staatsanwaltschaft, die eng mit LSBTI Organisationen zusammenarbeiten und Sie unterstützen können. Adressen und Kontaktdaten zu den Beratungsstellen finden Sie auf dieser Webseite: www.berlin.de/lb/ads/schwerpunkte/ gefluechtete/lsbti-gefluechtete/beratung/. Oder sannen Sie den QR-Code ein. 98 REGENBOGENSTADT BERLIN Diese Hinweise wurden von der Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zusammengestellt. Auf der Website der LADS unter www.berlin.de/lads finden Sie weitere Informationen, Adressen und wichtige Ansprechpersonen. 99 DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT Diskriminierung und rassistische Gewalt nicht hinnehmen – Beratungsangebote nutzen Diskriminierung und rassistische Gewalt Was ist eine Diskriminierung? Diskriminierung bedeutet eine Benachteiligung oder Zurückweisung aufgrund bestimmter Merkmale, zum Beispiel: • Religion: Eine junge Muslima bekommt keinen Ausbildungs platz, weil sie ein Kopftuch trägt. • Ethnische Herkunft: Eine Familie, die nach Berlin geflüchtet ist, bekommt keinen Mietvertrag, weil sie nicht gut deutsch spricht. • Geschlecht: Eine Frau verdient - im gleichen Beruf - weniger als ihr männlicher Kollege. • Aufenthaltsstatus: Eine Person darf kein Konto eröffnen, da sie nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat. • Hautfarbe: Ein junger Mann mit dunkler Hautfarbe wird vom Türsteher nicht in die Disko gelassen. • Behinderung: Eine Person, die im Rollstuhl sitzt, kann ein Restaurant nicht besuchen, da es keinen rollstuhlgerechten Zugang gibt. • Sexuelle Identität: Zwei Männer, die Hand in Hand gehen, werden von Passanten beschimpft und beleidigt. • Alter: Älteren Menschen wird unterstellt, dass sie nicht mehr so gut arbeiten können und haben deswegen schlechtere Chancen einen Job zu finden. 100 DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT Berlin ist eine Metropole, die durch die Vielfalt ihrer Einwohner und Einwohnerinnen geprägt ist. Weltoffenheit, Toleranz und gegenseitiger Respekt sind wichtig, damit das Zusammenleben gut funktioniert. Dennoch kommt es immer wieder auch zu Fällen von Diskriminierung und rassistischer Gewalt. Wenn Sie diese erleben, können Sie Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen. Was sagt das Gesetz? Gegen Diskriminierung gibt es ein Gesetz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind verboten (oder: sind nicht erlaubt). Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht. Hilfe für die Opfer von rassistischer Gewalt Wer Gewalt erlebt hat, sollte sich erst an die Polizei wenden. Für Gewaltopfer gibt es in Berlin auch nichtstaatliche Beratungsstellen. Auch dort erhalten Sie Hilfe und Unterstützung. 101 DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT Diskriminierung – wer kann helfen? In Berlin gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen besprechen mit Ihnen, was Sie im Diskriminierungsfall am besten tun können. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgestimmt und alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Beratungen sind kostenlos. 102 DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT Diese Hinweise wurden von der Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zusammengestellt. Im Beratungswegweiser und auf der Website der LADS unter www.berlin.de/lads finden Sie weitere Informationen, Adressen und Ansprechpersonen. Beratungsstellen: ADNB des TBB – Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin Oranienstraße 53 10969 Berlin U-Bahn U8, Haltestelle Moritzplatz Telefon: 030 61305328 Fax: 030 61304310 E-Mail: adnb@tbb-berlin.de www.adnb.de Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der LV Selbsthilfe Berlin Beratungsstelle der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. Littenstraße 108 10179 Berlin S-Bahn S5, S7, S75, U-Bahn U8, Bus 248, Haltestelle S-/U-Jannowitzbrücke Telefon: 030 27592527 Fax: 030 27592526 E-Mail: mueller@lv-selbsthilfe-berlin.de www.lv-selbsthilfe-berlin.de 103 DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT BDB – Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit in der BRD Sprengel Haus, Sprengelstraße 15 13353 Berlin U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße Bus 142, Haltestelle Samoastraße Telefon: 030 2168884 Fax: 030 21996896 E-Mail: bdb@bdb-germany.de www.bdb-germany.de/ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts) Abteitung Frauen- und Gleichstellungspolitik Oranienstraße 106 10969 Berlin Bus M29, Haltestelle Waldeckpark Bus 248, M29, Haltestelle Lindenstraße/Oranienstraße Telefon: 030 9028-2116 Fax: 030 9028-2066 www.berlin.de/sen/frauen/index.html Berliner Netzwerk Lesben, Schwule, Transgender für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung Telefon: 030 233690-80 E-Mail: l.wild@schwulenberatungberlin.de ReachOut - Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus Oranienstraße 159 10969 Berlin U-Bahn U8, Haltestelle U-Moritzplatz Bus M29, Haltestelle Oranienplatz Telefon: 030 69568339 Fax: 030 69568346 E-Mail: info@reachoutberlin.de www.reachoutberlin.de 104 DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT Beratungsstelle zu rassistischer Gewalt: 105 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN Zusammen leben in Deutschland oder Regeln für das Zusammenleben Zusammenleben in Deutschland – Regeln Alle Menschen sind verschieden, aber als Menschen gleich. Diskriminierung ist verboten. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und Freiheiten. Niemand darf wegen des Geschlechts, der „Hautfarbe“ (des Aussehens), der Abstammung oder Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Alle Menschen müssen sich gegenseitig gewaltfrei und mit Respekt begegnen. 2 GG Art. 1; EU-Grundrechtecharta Art. 1 ff GG Art. 3; EU-Grundrechtecharta Art. 20 und 21; EMRK Art. 14; UN-Zivilpakt Art. 2 (1) und 14 (1) 1 2 106 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde und sind Träger von Grund- und Menschenrechten – der Staat hat die Pflicht, diese Rechte zu verwirklichen. Jeder Mensch hat Menschenwürde und Rechte. Das gilt für alle Menschen, weil sie Menschen sind – egal, welches Geschlecht, ob jung oder alt, ob gläubig oder nicht gläubig, ob jüdisch, christlich, muslimisch oder von einer anderen Religion oder Weltanschauung, egal, welcher Herkunft und egal, ob arm oder reich. In Deutschland hat der Staat die Pflicht, die Würde und Rechte aller Menschen zu achten und zu schützen.1 Jede Frau entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet – das Gleiche gilt für Männer. Jeder Mensch hat das Recht, den Ehepartner oder die Ehepartnerin frei zu wählen: Männer und Frauen, die über 18 Jahre alt sind, haben das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Eine Ehe darf nur zwischen Männern und Frauen geschlossen werden, die einander aus freiem Willen heiraten. Die Familie hat kein Recht, eine Ehe zu erzwingen oder zu verhindern. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte in der Ehe und bei der Scheidung. Gewalt und Vergewaltigung sind auch in der Ehe verboten.3 In Deutschland dürfen Frauen mit Frauen und Männer mit Männern in einer Partnerschaft zusammenleben Frauen dürfen auch Frauen und Männer dürfen auch Männer lieben. Homosexuelle Paare können ihre Lebensgemeinschaft als Eingetragene Partnerschaft amtlich bestätigen lassen.5 Es gibt auch homosexuelle Paare, die gemeinsam Kinder erziehen. Der Staat unterstützt diese Familien. Gewalt gegen homosexuelle und auch transsexuelle Menschen ist strafbar. Der Staat schützt homosexuelle und transsexuelle Menschen. GG Art. 6; EU-Grundrechtecharta Art. 9; EMRK Art. 12; UN-Zivilpakt Art. 23 und 24; UN-Sozialpakt Art. 10; StGB § 177,; BGB §§ 1297ff 4 GG Art. 6; UN-Zivilpakt Art. 24; UN-Sozialpakt Art. 10 5 EU-Grundrechtecharta Art. 21; Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) 3 107 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN Man muss nicht verheiratet sein, um zusammenzuleben Männer und Frauen dürfen auch unverheiratet zusammenleben. Auch unverheiratete Paare und alleinstehende Frauen dürfen Kinder bekommen. Uneheliche Kinder sind ehelichen Kindern gesetzlich gleichgestellt.4 Eltern müssen für ihre Kinder sorgen – es ist verboten, Kinder zu schlagen Die wichtigste Aufgabe von Eltern ist, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Eltern müssen ihre Kinder vor Gewalt schützen. Wer ein Kind schlägt, macht sich strafbar. Das gilt auch für das Schlagen der eigenen Kinder. 6 Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder Weltanschauung zu wählen – keine Religion oder Weltanschauung steht über dem Gesetz des Staates Jeder Mensch hat das Recht, zu glauben, was er für richtig hält. Religion ist eine private Angelegenheit. Jeder Mensch kann sich seine Religion oder Weltanschauung frei wählen, sie wechseln und nach ihr leben oder ohne eine Religion leben. Aber: Die Gesetze des Staates haben gegenüber religiösen Vorschriften Vorrang.7 GG Art. 2 und 6; EU-Grundrechtecharta Art. 24; UN-Kinderrechtskonvention Art. 19; UN-Sozialpakt Art. 10; StGB §§ 223 und 225; SGB VIII §8a 7 GG Art. 4; EU-Grundrechtecharta Art. 10; EMRK Art. 9; UN-Zivilpakt Art. 18 8 GG Art. 2 und 5; EU-Grundrechtecharta Art.2 - 6; EMRK Art. 2 - 5; UN-Zivilpakt Art . 6 - 9 6 108 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit vor Gewalt! Jeder Mensch darf sich frei entfalten! Jeder Mensch hat ein Recht auf persönliche Freiheit, Leben und Sicherheit. Kein Mensch darf einem anderen Menschen körperlich schaden. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Entfaltung und Selbstbestimmung. 8 Die eigene Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit eines Anderen verletzt wird Jeder Mensch darf seine Meinung sagen. Jeder Mensch darf seine Meinung verbreiten. Jeder Mensch darf die Meinung anderer hören. Der Zugang zu Informationen ist frei. Die Freiheit hat aber auch Grenzen. Nicht nur Taten, sondern auch Worte können verletzen. Es ist verboten, die Würde anderer Menschen zu verletzen oder andere Menschen zu beleidigen.9 GG Art. 5; EU-Grundrechtecharta Art. 11; EMRK Art. 10 und 11; UN-Zivilpakt Art. 19 - 21 10 GG Art. 16a; EU-Grundrechtecharta 18 und 19; Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechts stellung der Flüchtlinge); Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikations richtlinie „über Normen für die Anerkennung von Drittstaats angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz…“) 9 109 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Um Asyl zu erhalten, bedarf es bestimmter Fluchtgründe Zu den Grundrechten gehört auch das Recht, vor Verfolgung und Gewalt in einem anderen Land Schutz zu suchen. Nach internationalem und deutschem Recht haben Menschen, die verfolgt werden, das Recht auf Schutz und Zuflucht. Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlingen wird vorübergehend Schutz in Deutschland gewährt. Das Recht auf Schutz und Zuflucht kann man verlieren, wenn man die staatlichen Gesetze verletzt, zum Beispiel ein Verbrechen begeht.10 Notrufnummern und Anlaufstellen: Mehrsprachiges und kostenfreies Hilfetelefon für Frauen bei Gewalt: 08000 116016 Kindernotdienst: 030 610061 Wenn Sie Zeuge oder Opfer von Gewalt sind, wenden Sie sich bitte an die Polizei (kostenfreier Notruf: 110). Wenn Sie Gewaltopfer sind, weil Sie homosexuell oder transsexuell sind, rufen Sie bitte auch den Notruf der Polizei. Sie können auch die Staatsanwaltschaft anrufen. Es gibt eigene Ansprechpersonen für homo- und transsexuelle Menschen. (Polizei: 030 4664-979444, Staatsanwaltschaft: 030 9014-2697) 110 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN Für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, gibt es in Berlin ein gut ausgebautes Hilfesystem. Die BIG-Hotline bietet eine erste Beratung und vermittelt freie Plätze in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Sie ist unter der Telefonnummer 030 6110300 rund um die Uhr erreichbar. Bei Bedarf werden Sprachmittlerinnen herangezogen. 111 ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN Abkürzungen: GG = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (= deutsche Verfassung) EU-Grundrechtecharta = Charta der Grundrechte der Europäischen Union EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention (Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) UN-Zivilpakt = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte BGB = Bürgerliches Gesetzbuch StGB = Strafgesetzbuch SGB = Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland Herausgeber: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin Telefon: 030 901723-51, Fax: 030 901723-20 E-Mail: Integrationsbeauftragter@intmig.berlin.de www.integrationsbeauftragter.berlin.de Das Informationspaket für Geflüchtete liegt in folgenden Sprachen vor: Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi/Persisch und Französisch Alle Fassungen stehen als Download zur Verfügung unter: www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtete/ Layout: planet spring Studio für Kommunikation www.planet-spring.com Berlin, September 2016 ISBN: 978-3-938352-77-9
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