Informationspaket
für Geflüchtete
Das Informationspaket für Geflüchtete liegt in folgenden Sprachen vor:
Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi/Persisch und Französisch
Alle Fassungen stehen als Download zur Verfügung unter:
www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtete/
3
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT
REGENBOGENSTADT BERLIN
FRAUEN – RECHTE
ARBEIT
SCHULE UND KITA
DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE
SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT
GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS
BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGE GEFLÜCHTETE
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG
ZUSTÄNDIGKEITEN
Informationspaket
für Geflüchtete
Berlin, September 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Stadt Berlin heiße ich Sie herzlich willkommen!
Ich hoffe, dass Sie nach der Zeit der Flucht und Unsicherheit
in Berlin Ruhe und inneren Frieden finden können.
Mit diesem Informationspaket möchten wir Ihnen das Ankommen in Berlin erleichtern. Viele Institutionen und Behörden
stehen bereit, um Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen.
Auch viele Freiwillige und Ehrenamtliche engagieren sich,
Geflüchteten in der ersten Zeit beizustehen.
Je schneller Sie von den vielfältigen Angeboten Gebrauch
machen und je schneller Sie die deutsche Sprache lernen, desto
besser wird es Ihnen und Ihren Familien und Kindern gelingen,
Anschluss zu finden und sich eine eigene Existenz aufzubauen.
Neubürgerinnen und Neubürger sind in Berlin gern gesehen
und willkommen. Die deutsche Hauptstadt ist eine Stadt der
Vielfalt. Berlin ist seit 300 Jahren eine Zuwandererstadt. Die
Berlinerinnen und Berliner selbst sind zum großen Teil nicht
hier geboren, viele sind später zugezogen, egal ob sie hier
Arbeit und persönliches Glück suchten oder Zuflucht vor
Verfolgung, Krieg oder wirtschaftlicher Not. In Berlin fanden
sie ihre individuellen Freiräume zur Lebensentfaltung. Berlin
wurde für sie zur Heimat.
Berlin ist vorbereitet auf die Vielfalt unterschiedlicher
Kulturen und die Menschen hier schätzen diese Vielfalt. Ich
wünsche mir, dass auch Sie das Leben dieser offenen
Gesellschaft schätzen werden und Teil dieses entspannten
und respektvollen Zusammenlebens werden.
Demokratie und Gleichberechtigung aller ist die Grundlage
unseres Zusammenlebens und diese Grundwerte, der gegen4
seitige Respekt vor anderen, der Schutz auch der persönlichen
Freiheit – das macht die Attraktivität unserer international
geprägten Metropole aus. Und diese Grundwerte einzuhalten,
verlangen wir von allen bei uns lebenden Menschen. Dazu
gehören: Gleichberechtigung von Mann und Frau, Teilhabe und
Schutz von Minderheiten, Gewaltfreiheit – vor allem aber der
Respekt vor Vielfalt und individuellen Lebensentwürfen.
Zu den Grundwerten unserer Gesellschaft gehört auch das
Recht auf sexuelle Selbstbestimmung egal welcher Herkunft,
Nationalität oder Religion jemand angehört. Hass, Ablehnung
und Ausgrenzung oder gar Gewalt gegen Homosexuelle oder
Transgender haben keinen Platz in einer modernen demokratischen Gesellschaft. Intoleranz und Gewalt können weder
religiös noch kulturell begründet werden.
Ich freue mich, wenn Sie dazu beitragen, unsere Stadt weiter
auszubauen als weltoffene und tolerante Großstadt, in der die
Bürgerinnen und Bürger gern leben, gleich welchen Lebensentwürfen sie folgen, gleich welcher Herkunft sie sind, gleich
welcher Religion sie angehören oder wenn sie, wie die Mehrheit
der Berlinerinnen und Berliner, religiös gar nicht gebunden sind.
Berlin ist die Stadt der Freiheit. Das gilt für alle gleichermaßen.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine Perspektive zu geben, um bald
wieder auf eigenen Füßen stehen können. In diesem Sinne
wünsche ich Ihnen, dass Sie sich gut einleben in Berlin. Lernen
Sie die Vorzüge der Stadt kennen, finden Sie Freunde und
schlagen Sie möglichst bald Wurzeln. Werden Sie Berlinerin
oder Berliner und seien Sie mit uns zusammen stolz auf unsere
weltoffene und tolerante Stadt.
Michael Müller
Regierender Bürgermeister von Berlin
5
6
ZUSTÄNDIGKEITEN
Wer ist in Berlin
für was zuständig?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich möchte mich als asylsuchend registrieren lassen.
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin
für Asylbewerber (ZAA)
Bundesallee 171
10715 Berlin
U-Bahn U7 oder U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
E-Mail: poststelle@laf.berlin.de
www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr
Ich möchte einen Asylantrag stellen und das erste
Ausweisdokument für das
Asylverfahren („Aufenthaltsgestattung“) erhalten.
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)
Badensche Straße 23
10715 Berlin
U-Bahn U7 oder U9, Haltestelle Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
oder
Askanierring 106
13587 Berlin
Bus 671 oder M45, Haltestelle Klinkeplatz
Bus 671 oder M45, Haltestelle Schülerbergstraße
Bus 136 oder 236, Haltestelle Havelschanze
oder
Bundesallee 171, 10715 Berlin
U-Bahn U7 oder U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
Telefon: 030 684081-47500
E-Mail: BER-Posteingang@bamf.bund.de
www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html
7
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich möchte Aufenthaltsdokumente (zweite
Aufenthaltsgestattung,
Aufenthaltserlaubnis
nach Abschluss des Asylverfahrens etc.) erhalten.
Ausländerbehörde Berlin
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
S-Bahn S41, S42, Haltestelle S-Westhafen
U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße
Bus 123, 14, M27, Haltestelle Quitzowstraße/FriedrichKrause-Ufer
Telefon: 030 90269-4000
www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 7:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Ich habe eine Arbeit
gefunden und möchte
eine Arbeitserlaubnis
beantragen.
Ausländerbehörde Berlin
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
S-Bahn S41, S42, Haltestelle S-Westhafen
U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße
Bus 123, 142, M27, Haltestelle Quitzowstraße/FriedrichKrause-Ufer
Telefon: 030 90269-4000
www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 7:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 18:00 Uhr
8
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich bin besonders schutzbedürftig und benötige
deshalb eine andere
Unterkunft, denn ich bin
schwanger/schwer krank/
habe eine Behinderung/
reise als Frau allein mit
Kindern/bin homosexuell
oder transgender…
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
Sozialdienst
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße
oder
Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Bundesallee 171
10715 Berlin
U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
Telefon: 030 90229-3020 oder 030 90229-3120
E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de
www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/
www.berlin.de/laf/sozialdienst/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
9
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich möchte eine eigene
Wohnung suchen und dazu
einen Mietübernahmeschein
beantragen.
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
Zentrale Leistungsstelle für
Asylbewerber (ZLA)
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße
oder
c/o ICC Berlin
Messedamm 11
14055 Berlin
Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin)
Telefon: 030 90229-3020/-3120
E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de
www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
10
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich habe eine eigene
Wohnung gefunden und
möchte einen Mietvertrag abschließen.
Dafür brauche ich eine
Kostenübernahme.
EJF-Wohnungen für
Flüchtlinge
Turmstraße 21
Haus M, Aufgang R (Information)
Haus M, Aufgang P (nur mit Termin)
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße
Telefon: 0800 9646-78243
E-Mail: wohnungen-fuer-fluechtlinge@ejf.de
www.ejf.de/einrichtungen/migrations-und-fluechtlingsarbeit/
fluechtlingsberatung-berlin.html
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Ich möchte mein Kind
in einer KiTa anmelden.
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Heimleitung
Ihrer Unterkunft
–
11
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich möchte eine Schule
finden für mein Kind.
infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
U-Bahn U2, S-Bahn S7, Haltestelle U-/S-Alexanderplatz
Telefon: 030 90227-5000
E-Mail: infopunkt@senbjw.berlin.de
www.berlin.de/sen/bjw/service/infopunkt/
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Ich bin Staatsangehöriger
von Syrien/Iran/Irak/
Eritrea/Somalia und möchte
an einem Integrationskurs
teilnehmen.
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)
Badensche Straße 23
10715 Berlin
U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
Telefon: 030 684081-47500
E-Mail: BER-Posteingang@bamf.bund.de
www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html
Ich bin noch im Asylverfahren und möchte
Deutsch lernen.
Volkshochschule Ihres
Bezirks
www.berlin.de/vhs/kurse/deutsch-integration/beratung
12
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich möchte eine Unterstützung für meinen Lebensunterhalt beantragen
(Ernährung, Kleidung,
Unterkunft und Heizung,
Gesundheitspflege, Dinge,
die ich täglich im Alltag
brauche, Handykosten).
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
Zentrale Leistungsstelle für
Asylbewerber (ZLA)
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße
oder
c/o ICC Berlin
Messedamm 11
14055 Berlin
Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin)
Telefon: 030 90229-3020/-3120
E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de
www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
13
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich möchte einen berlinpass
beantragen.
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
Zentrale Leistungsstelle für
Asylbewerber (ZLA)
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße
oder
c/o ICC Berlin
Messedamm 11
14055 Berlin
Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin)
Telefon: 030 90229-3020/-3120
E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de
www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
14
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
An wen wende ich mich?
Wo muss ich hingehen?
Ich möchte eine Unterstützung für meine besondere Situation beantragen
(Schwangerschaft,
Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Möbel für
eine eigene Wohnung).
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
Zentrale Leistungsstelle für
Asylbewerber (ZLA)
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße
oder
c/o ICC Berlin
Messedamm 11
14055 Berlin
Bus 104, 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin)
Telefon: 030 90229-3020/-3120
E-Mail: asylbewerber@laf.berlin.de
www.berlin.de/laf/leistungsgewaehrung/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
15
ZUSTÄNDIGKEITEN
Was möchte ich?
16
SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG
Berlin lädt ein.
Zu Sprachkurs und
Bildungsberatung
17
SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG
Deutschkurs
für Asylsuchende
Das Land Berlin lädt Sie ein, an einem Deutschkurs der Volkshochschulen Berlins teilzunehmen.
In diesem Sprachkurs lernen Sie die deutsche
Sprache und erhalten Informationen zum Leben
in Deutschland.
Volkshochschulen gibt es in allen Bezirken der Stadt. Um
sich für einen Kurs anzumelden, wenden Sie sich an die Volkshochschule in Ihrer Nähe.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit Syriens, des Iraks, Eritreas,
Somalias oder des Irans besitzen, haben Sie ein Recht auf
einen Integrationskurs, den das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge anbietet. Dieser Kurs ist vorrangig. Bitte stellen
Sie in diesem Fall einen Antrag auf Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge1 :
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrations
kurse/integrationskurse-node.html
siehe für mehr Informationen auch Kapitel „Deutsche Sprache –
Sprachkurse“
1
18
SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG
Hier finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten, zu denen Sie
sich anmelden können: www.vhs-refugees.de. Die Teilnahme
ist umsonst. Sie setzt voraus, dass es freie Plätze gibt.
19
SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG
Bildungsberatung
Finden Sie Ihren persönlichen Weg zu Bildung,
Beruf und Arbeit in Berlin. Die Berliner Bildungsberatungsstellen beraten Sie kostenfrei zu
Bildungsangeboten, beruflichen Möglichkeiten
und Perspektiven.
Das Land Berlin bietet Ihnen mit mobilen
Bildungsberaterinnen und Beratern ein Angebot
in verschiedenen Sprachen. Sie können auch
in den Willkommen-in-Arbeit-Büros oder in einer
der Bildungsberatungsstellen vorbeikommen.
P:iB- Partnerschaften in der Bildungsberatung
Ansprechpartnerin: Eva Gottwalles
Telefon: 030 278733-184
E-Mail: E.gottwalles@pib-berlin.com
20
SPRACHKURS UND BILDUNGSBERATUNG – EINLADUNG
Mehr Informationen erhalten dazu Sie unter:
www.bildungsberatung-berlin.de oder
21
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Alles Wichtige
zum Asylverfahren.
Wir beraten gerne.
Asylverfahren und Beratung
Sie möchten Asyl beantragen. Im Asylverfahren wird entschieden, ob Sie in Deutschland bleiben können.
Wenn Sie Asyl begehren, werden Sie beim Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) registriert. Die Behörde entscheidet, ob der Antrag in Berlin oder in einem anderen
Bundesland bearbeitet wird. Je nachdem können Sie in Berlin
bleiben oder müssen sich in ein anderes Bundesland begeben.
Wenn Sie in Berlin bleiben können, erhalten Sie einen Ausweis („Ankunftsnachweis“). Alle Gründe, die gegen eine
Verteilung in ein anderes Bundesland sprechen, bitte bei der
Registrierung angeben! Auch teilen Sie unbedingt mit, wenn
Familienangehörige (Ehegatten und minderjährige, ledige
Kinder) in einem anderen Bundesland bereits angekommen
sind, um eine Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands zu ermöglichen.
Solange Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (sechs Wochen bis sechs Monate, Personen
aus „Sicheren Herkunftsstaaten“1 für die gesamte Dauer des
Asylverfahrens), dürfen Sie Berlin nicht verlassen („Residenzpflicht“). Wenn Sie in dieser Zeit Berlin dennoch verlassen
wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro,
Albanien, Senegal, Ghana, Kosovo, alle Mitgliedstaaten der EU
1
22
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Wenn Ihr Antrag in Berlin bearbeitet wird, sind Sie verpflichtet,
mindestens für die Dauer des Asylverfahrens in Berlin zu
wohnen („Wohnsitzauflage“).
Im Asylverfahren wird entschieden, ob Sie in Deutschland
Schutz erhalten. Diese Entscheidung trifft das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie erhalten einen Termin
zur persönlichen Antragstellung. Das BAMF klärt Sie schriftlich
über die Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens in
Ihrer Herkunftssprache auf. Sie werden zunächst zu Ihrem
Reiseweg befragt. Das BAMF erteilt Ihnen einen anderen Ausweis für das weitere Asylverfahren („Aufenthaltsgestattung“).
Wichtig: Bitte teilen Sie dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge unbedingt jede Änderung Ihrer Wohnanschrift
sofort mit! Sonst können Sie wichtige Termine oder Fristen
für Ihr Asylverfahren versäumen!
Zentral für die Entscheidung, ob Sie in Deutschland bleiben
dürfen, sind Ihre Angaben in der persönlichen Anhörung
(Interview). Alle Gründe für den Asylantrag (Verfolgung im
Herkunftsland oder ein drohender ernsthafter Schaden)
sowie Gründe, die einer Abschiebung in das Herkunftsland
entgegenstehen, müssen unbedingt in der Anhörung angegeben werden. Die Anhörung ist vertraulich und findet in Ihrer
Herkunftssprache statt (Übersetzung). Sie haben das Recht
auf anwaltlichen Beistand.
Die Entscheidung über den Asylantrag wird schriftlich mitgeteilt (gelber Brief!). Es besteht die Möglichkeit, gegen die
Asylentscheidung gerichtlich vorzugehen. Achtung: Es gelten
kurze Fristen!
23
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Das Bundesamt entscheidet, ob ein anderer EU-Staat für
die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig ist. In diesem Fall
erhalten Sie die Entscheidung, sich in einen anderen EUMitgliedsstaat zu begeben („Dublin-Bescheid“) und werden
nicht zur Anhörung eingeladen. Gegen diese Entscheidung
können Sie gerichtlich vorgehen.
Es ist unbedingt ratsam, sich vor der Anhörung beraten zu
lassen und sich auf das Interview vorzubereiten.
24
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Sie können am Ort der Registrierung eine Verfahrensberatung
des Landes Berlin bekommen. Auch bestehen weitere, auch
nichtstaatliche Beratungsangebote.
Familiennachzug
25
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Wenn Ihr Asylverfahren positiv entschieden wird und Sie
entweder als „asylberechtigt“ oder als „Flüchtling nach der
Genfer Konvention“ anerkannt werden, können Sie Ihren
Ehegatten und Ihre minderjährigen Kinder aus dem Herkunftsland nachholen. Erhalten Sie lediglich den „subsidiären
Schutz“, können Sie Ihre Familie derzeit nicht nachholen.
26
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Folgende Behörden sind für Sie während des Asylverfahrens
zuständig:
• Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Das LAF registriert Sie als asylsuchend und ermittelt,
welche Leistungen Ihnen zustehen.
Bundesallee 171
10715 Berlin
U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das BAMF nimmt Ihren Asylantrag entgegen, prüft ihn
und entscheidet darüber. Diese Entscheidung kann unterschiedlich lange dauern, je nachdem, wie schwierig die
Prüfung Ihres Asylbegehrens ausfällt.
Badensche Straße 23
10715 Berlin
U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
oder
Askanierring 106
13587 Berlin
Bus 671, M45, Haltestelle Klinkeplatz
Bus 671, M45, Haltestelle Schülerbergstraße
Bus 136, 236, Haltestelle Havelschanze
oder
Bundesallee 171
10715 Berlin
• Ausländerbehörde Berlin
Die Ausländerbehörde Berlin stellt Ihnen die nötigen
Aufenthaltsdokumente (ab der zweiten „Aufenthaltsgestattung“) aus, auch nach Abschluss Ihres Asylverfahrens.
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
S-Bahn S41, S42, Haltestelle S-Westhafen
U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße
Bus 123, 142, M27, Haltestelle Quitzowstraße/FriedrichKrause-Ufer
27
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Für den Familiennachzug nach dem Asylverfahren ist das
Auswärtige Amt zuständig.
Das Auswärtige Amt hat für den Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen und Asylberechtigten ein Webportal eingerichtet. Dort sind alle nötigen Informationen zum
Ablauf des Visumverfahrens unter www.familyreunion-syria.
diplo.de/ abrufbar. Zudem kann mittels eines Online-Formulars
eine Anzeige zur Fristwahrung gestellt werden.
Beratungsstellen:
Beratungsstelle beim Beauftragten des Senats von Berlin
für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10965 Berlin
U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße
E-Mail: beratung@intmig.berlin.de
28
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Asylverfahrensberatung durch das Landesamt
für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)/Sozialdienst
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
oder
Bundesallee 171
10715 Berlin
U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
Telefon: 030 90229-0
E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 14:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung
siehe auch:
www.berlin.de/fluechtlinge/infos-fuer-fluechtlinge/
Nichtstaatliche Beratungsstellen:
Asylerstberatung der AWO Kreisverband Berlin-Mitte
Waldschluchtpfad 27, Haus 5
14089 Berlin
Bus 134, X9, Haltestelle Breitehornweg
Telefon: 030 36508-313/-328/-333
E-Mail: asyl@awo-mitte.de
oder
Herzbergstraße 82-84, EG des Ärztehauses
10365 Berlin-Lichtenberg
Tram 21, 37, M8, M13, Bus 256, Haltestelle Herzbergstraße/
Siegfriedstraße
Telefon: 030 22502757-31/-43
Al Muntada-Beratungsstelle
für Zugewanderte aus dem arabischen Raum
Morusstraße 18a
12053 Berlin
U-Bahn U7, Haltestelle U-Karl-Marx-Straße
Telefon: 030 68247719
E-Mail: almuntada@diakoniewerk-simeon.de
Oase Berlin
Schönfließer Straße 7
10349 Berlin
29
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Kontakt- und Beratungsstelle
für Asylsuchende und Migrant_innen
Oranienstraße 159
10969 Berlin
U-Bahn U8, Haltestelle U-Moritzplatz
Telefon: 030 6149400
E-Mail: kontakt@kub-berlin.org
U-Bahn U2, Haltestelle U-Schönhauser Allee
Telefon: 030 300244040
E-Mail: beratung@oase-berlin.org
Verein iranischer Flüchtlinge
Reuterstraße 52
12047 Berlin
U-Bahn U7, U8, Haltestelle U-Hermannplatz
Telefon: 030 62981530
E-Mail: vereiniranischerfluechtlinge@gmx.de
BBZ/KommMit Beratungszentrum
für junge Flüchtlinge und Migranten
Turmstraße 72, 4. Etage
10551 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Telefon: 030 666407-20/-23
E-Mail: mail@wegebbz.de
Caritasverband für das Erzbistum
Beratungsstelle für Flüchtlinge und Ehrenamtliche
Oldenburger Straße 45
10551 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Telefon: 030 32669159
E-Mail: d.wagner@caritas-berlin.de
30
ASYLVERFAHREN UND BERATUNG
Flüchtlingskirche in St. Simeon
Wassertorstraße 21a
10969 Berlin
U-Bahn U12, Haltestelle U-Prinzenstraße
Telefon: 030 61107096
E-Mail: info@fluechtlingskirche.de
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BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGE GEFLÜCHTETE
Besonders schutzbedürftige Geflüchtete
bekommen in Berlin
mehr Schutz und Hilfe.
Besonders schutzbedürftige Geflüchtete
Das Land Berlin kümmert sich um besonders schutzbedürftige
Geflüchtete, denn sie haben besondere Rechte. Besonders
Schutzbedürftige sind Personen, die mehr Schutz und Hilfe
benötigen als andere und wenn nötig bekommen.
Weitere Informationen gibt es in folgenden Kapiteln:
• Wohnen während der Dauer des Asylverfahrens
(Schutzbedarf beim Wohnen)
• Frauen – Rechte
(Anlaufstellen und Angebote für Frauen)
• Gesundheitliche Versorgung
(Versorgung und Beratung bei schweren Erkrankungen, einer
Behinderung und bei psychischen Erkrankungen/Trauma)
• Sozialleistungen – Übersicht
(Zusätzliche Leistungen in besonderen Lebenslagen)
• Regenbogenstadt Berlin
(Angebote für LSBTI-Personen)
32
BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGE GEFLÜCHTETE
Besonders schutzbedürftig sind:
• schwangere Frauen
• alleinreisende Frauen
• alleinerziehende Frauen
• minderjährige Kinder
• Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche
Menschen (LSBTI)
• ältere Menschen
• Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen
Erkrankungen
• Menschen mit Behinderung
• Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind
33
WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS
Wo wohnen Geflüchtete
während der Dauer
des Asylverfahrens in Berlin?
Wohnen in Berlin
während der Dauer des Asylverfahrens
Während des Asylverfahrens werden Sie in Berlin in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht. Unter bestimmten Bedingungen können Sie
in eine eigene Wohnung umziehen.
Menschen, die aus einem Herkunftsland kommen, das als
„sicheres Herkunftsland“ in Deutschland gilt1, müssen im Regelfall für die Dauer des gesamten Asylverfahrens und bei Ablehnung bis zur Ausreise in dieser Aufnahmeeinrichtung bleiben.
Alle anderen Asylsuchenden sollen nach dem Gesetz spätestens nach sechs Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft
mit einer etwas besseren Ausstattung und mehr Privatsphäre
untergebracht werden. Wenn Unterkünfte in Berlin knapp
sind, kann es aber sein, dass Sie länger in der ersten Aufnahmeeinrichtung bleiben. Die Unterkünfte für Geflüchtete
werden jeweils von einer Person geleitet („Heimleitung“).
Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro,
Albanien, Senegal, Ghana, Kosovo, alle Mitgliedstaaten der EU
1
34
WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS
Wenn Berlin für Ihr Asylverfahren zuständig ist, werden Sie
vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in einer
Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Es handelt sich um eine
Unterkunft, in der viele Asylsuchende gemeinsam wohnen
und versorgt werden. Wenn es nicht genügend Plätze gibt,
werden auch Notunterkünfte genutzt. Die Wohnverhältnisse
können sehr beengt sein. Sie sind verpflichtet, mindestens
sechs Wochen bis zu maximal sechs Monaten in der Unterkunft zu wohnen.
Die Heimleitung ist dafür zuständig, das Wohnen in der Unterkunft zu organisieren. Allein zur Wahrung der Sicherheit in
der Unterkunft wird oftmals ein Wachschutz eingesetzt.
Sollten Sie besondere Schutzbedürfnisse haben, die das
Wohnen betreffen (z. B. eine Schwangerschaft, eine Behinderung, eine schwere Erkrankung, reisen Sie als Frau allein
mit Kindern, weil Sie homosexuell oder transgender sind
oder…), teilen Sie dies bitte zu Anfang bei der Registrierung
mit oder wenden Sie sich an den Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. Dort gibt es spezielle
Ansprechpersonen für Frauen, homosexuelle und transgender
Menschen, an die Sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt,
vertrauensvoll wenden können. Sie können sich auch an die
Caritas wenden. Sie bekommen Hilfe, wenn Ihr besonderer
Bedarf beim Wohnen anerkannt wird.
Wenn Sie im weiteren Verlauf Ihres Aufenthalts Probleme
mit Ihrer Unterbringung haben, z. B. wegen ihres besonderen
Schutzbedarfs oder bei Konflikten mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern in den Aufnahmeeinrichtungen oder
Gemeinschaftsunterkünften, können Sie sich an die Sozialarbeitenden und Heimleitungen oder an den Sozialdienst des
Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten wenden.
35
WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS
Es besteht im Regelfall nach drei Monaten, spätestens nach
sechs Monaten Aufenthalt in Berlin das Recht, sich eine
eigene Wohnung zu suchen. Wenn Sie den Lebensunterhalt
vom Land Berlin finanziert bekommen, darf diese Wohnung
nicht zu teuer sein. In Berlin ist günstiger Wohnraum sehr
knapp, so dass viele Menschen im Asylverfahren keine
Wohnung finden können.
Suche nach einer eigenen Wohnung
Freie Wohnungen können auf verschiedenen Internetseiten
oder in Tages- und Wochenzeitungen gefunden werden. Der
Eigentümer bzw. die Eigentümerin einer privaten Wohnung
entscheidet, an wen vermietet wird. Miet- und Vermieterpartei
schließen einen schriftlichen Mietvertrag, in dem alles
geregelt ist, was das Mietverhältnis betrifft, z. B. die Höhe der
Miete, der Nebenkosten (z. B. Heizkosten) und die Dauer des
Mietvertrags. Die Vermieterpartei verlangt meistens, dass
eine Kaution gezahlt wird. Die Kaution ist eine Garantie für
die Vermieterseite für den Fall, dass die Wohnung beschädigt
wird oder die Miete einmal nicht gezahlt werden kann. Die
Höhe der Kaution beträgt in der Regel drei Mieten ohne
Nebenkosten. Sie muss vor- oder mit dem Einzug gezahlt
werden. In diesem Fall klären Sie mit der Leistungsstelle des
Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, ob die Kaution
zumindest als Darlehen übernommen werden kann. Darüber
hinaus darf der Vermieter bzw. die Vermieterin kein Geld für
einen Abschluss eines Mietvertrags verlangen.
36
WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS
Viele Menschen im Asylverfahren möchten möglichst schnell
in einer eigenen Wohnung wohnen. Wenn Sie Leistungen des
Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten beziehen, müssen
Sie dafür einen „Mietübernahmeschein“ beantragen. Mit
dem Mietübernahmeschein können Sie auf Wohnungssuche
gehen. Auf diesem Schein sind Wohnungsgröße und die
maximale Höhe der Miete vermerkt. Wenn Sie eine Wohnung
gefunden haben, müssen Sie über die Beratungsstelle des
EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) klären, ob die
Miete vom LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
übernommen wird. Erst nach der Klärung können Sie einen
Mietvertrag schließen.
Beratungsstellen:
Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
oder
Bundesallee 171
10715 Berlin
U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
Telefon: 030 90229-0
E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de
37
WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS
EJF-Wohnungen für Flüchtlinge
Bei der EJF-Beratungsstelle erhalten Sie Beratung und Hilfestellung bei der Suche nach einer Wohnung und bei der Übernahme der Mietkosten.
Turmstraße 21
Haus M, Aufgang R (Information)
Haus M, Aufgang P (nur mit Termin)
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Telefon: 0800 964678243
Fax: 030 30873-663
E-Mail: wohnungen-fuer-fluechtlinge@ejf.de
www.ejf.de/einrichtungen/migrations-und-fluechtlingsarbeit/
fluechtlingsberatung-berlin.html
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:30 bis 14:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung
Caritasverband für das Erzbistum
Beratung für Härtefälle bei der Unterbringung
Turmstraße 21, Haus M
10559 Berlin
38
WOHNEN WÄHREND DER DAUER DES ASYLVERFAHRENS
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Telefon: 0151 71999566
E-Mail: s.kiffer@caritas.berlin.de
www.caritas-berlin.de/beratungundhilfe/berlin/fluechtlinge/
humanitaere-hilfe-vor-dem-lageso
39
GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
Gesundheitliche Versorgung
für in Berlin
registrierte Asylsuchende
Gesundheitliche Versorgung
Alle Menschen im Asylverfahren haben ein Recht auf gesundheitliche Versorgung. Solange Sie nicht arbeiten, werden die
Kosten der medizinischen Versorgung vom Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) übernommen.
Erstuntersuchung
Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Berlin (in der Regel
innerhalb von 24 Stunden) erfolgt eine medizinische Erstuntersuchung, die eine körperliche ärztliche Untersuchung,
Ausschluss von Tuberkulose und anderen Infektionskrankheiten, Impfangebot und Feststellung eines besonderen
Schutzbedürfnisses beinhaltet.
Gesundheitliche Versorgung
Wenn Berlin für Ihr Asylverfahren zuständig ist, wird für Sie
bei der Erstregistrierung eine elektronische Gesundheitskarte
beantragt. Bis zur Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (nach ca. 5 Wochen) erhalten Sie einen vorläufigen
Behandlungsschein. Damit haben Sie Zugang zur medizinischen
Versorgung in Berlin. Sie erhalten bei Bedarf Leistungen zur
Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände,
zahnärztliche Behandlungen, Leistungen zur Besserung und
Linderung von Krankheiten, Leistungen bei Schwangerschaft
und Geburt, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
sowie Versorgung mit Medikamenten und Verbandsmitteln.
40
GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
Ziel der Feststellung eines besonderen Schutzbedürfnisses ist
eine zeitnahe Sicherstellung der erforderlichen medizinischen
Versorgung für schwangere Frauen, Menschen mit Behinderung, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen,
Personen mit psychischen Erkrankungen oder für gewaltbetroffene Personen.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte bzw. dem vorläufigen Behandlungsschein können Sie eine Ärztin/einen Arzt
Ihrer Wahl aufsuchen.
Nicht alle Behandlungen sind durch die Gesundheitskarte
abgedeckt. In bestimmten Fällen muss eine Genehmigung
beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
beantragt werden.
In großen Unterkünften ist die medizinische Versorgung von
Flüchtlingen direkt vor Ort in den „MedPoints“ gewährleistet.
Flüchtlinge mit Behinderung haben Anspruch auf die von
ihnen benötigten Hilfsmitteln und Therapien (z. B. Krankengymnastik). Zentrale Anlaufstelle für Beratung von Menschen
mit Behinderung ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e. V. (BZSL e. V.).
Bei Bedarf können Dolmetscherkosten für Arztbesuche
übernommen werden.
In Berlin gibt es viele Ärztinnen und Ärzte mit verschiedenen
Fremdsprachkompetenzen. Bei der Suche nach geeigneten
41
GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
Psychiatrische Versorgung – Sollten Sie, aufgrund Ihrer Kriegsoder Fluchterfahrung unter psychischen Erkrankungen
(wie z. B. Angstzuständen, Depressionen) leiden und eine
psychologische oder psychiatrische Behandlung brauchen,
wenden Sie sich bitte an eine der nachfolgend genannten
Stellen, die Ihnen schnell Zugang zu den benötigten Therapien
vermitteln können:
• Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige
Flüchtlinge
• Zentrale Clearingsstelle der Charité
• Xenion e. V.
• Behandlungszentrum für Folteropfer (Bzfo).
42
GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
Übersetzerinnen oder Übersetzern und Arztpraxen können
Ihnen die Sozialarbeitenden in Ihrer Flüchtlingsunterkunft
behilflich sein.
Beratungsstellen:
Bzfo – Behandlungszentrum für Folteropfer
Turmstraße 21
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Telefon: 030 3039060
E-Mail: info@bzfo.de
Telefonische Sprechstunden:
Mittwoch: 11:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten (vor Ort):
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
BNS – Berliner Netzwerk
für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge
Kontakt über:
Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (Zfm)
im Zentrum ÜBERLEBEN
Turmstraße 21, Haus K, Eingang D, 3.OG
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
43
GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
BZSL e. V. – Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Gustav-Adolf-Straße 130
13086 Berlin
Bus 156, Haltestelle Wigandstaler Straße
Telefon: 030 44054424
Fax: 030 44054426
E-Mail: info@bzsl.de
Telefon: 030 3039065444
E-Mail: info@migrationsdienste.org
XENION – Psychosoziale Hilfe für politisch Verfolgte e. V.
Paulsentraße 55-56
12163 Berlin
S-Bahn S1, U-Bahn U9, Haltstelle S-/U-Rathaus Steglitz;
dann ca. 15 Minuten Fußweg (entlang der Grunewaldstraße),
oder Bus X83, Haltestelle Rathaus Steglitz (in Richtung
Königin-Luise-Straße oder U-Dahlem-Dorf) bis Haltestelle
Schmidt-Ott-Straße
Telefon: 030 3232933
Fax: 030 3248575
E-Mail: info@xenion.org
Telefonische Sprechstunde:
Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
44
GESUNDHEITLICHE VERSORGUNG
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Zentrale Clearings-Stelle für die psychiatrische Versorgung
von Flüchtlingen in Berlin
Turmstraße 21, Haus M, 1. OG
10551 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Telefon: 030 39763025
E-Mail: clearingstelle@charite.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 10:00 bis 18:30 Uhr
45
SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT
Welche Sozialleistungen
stehen Asylsuchenden
in Berlin zu?
Übersicht zu Sozialleistungen
Asylsuchende erhalten vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Sozialleistungen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.
Wann bekommen Sie Unterstützung?
Sie bekommen Leistungen, wenn Sie mittellos sind. Mittellos
sein bedeutet, kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen
zu haben. Sie müssen einen Antrag beim LAF stellen. Übersetzerinnen und Übersetzer sind vor Ort.
Zusätzlich erhalten Sie:
• einen Geldbetrag für Ihre persönlichen Bedürfnisse
Damit ist z. B. gemeint: Aktivitäten in der Freizeit, Unterhaltung,
Kultur, Körperpflege, Handykosten, U-Bahnticket. Dieser Betrag
kann in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen
abgedeckt werden.
Für Kinder und junge Menschen gibt es zusätzlich:
• Unterstützung bei der Bildung und Teilhabe am sozialen Leben
Damit ist z. B. der Beitrag für einen Sportverein gemeint,
Kosten für die Klassenfahrt oder für Schulmaterial.
46
SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT
Welche Leistungen erhalten Sie?
Die staatliche Unterstützung während des Asylverfahrens soll
folgende Bereiche abdecken:
• Ernährung
• Unterkunft und Heizung
• Kleidung
• Gesundheitspflege
• Dinge, die Sie täglich im Haushalt brauchen
Diese Bedarfe werden durch Sachleistungen (in Erstaufnahmeeinrichtungen) oder durch einen Geldbetrag gedeckt.
berlinpass/Berlin-Ticket S
Der berlinpass wird Ihnen auf Antrag beim LAF/Leistungsstelle
ausgestellt. Dieser berechtigt Sie zum Kauf von ermäßigten
Monatsfahrkarten für die Fahrten mit Bussen und Bahnen
in Berlin. Die ermäßigte Monatsfahrkarte – Berlin-Ticket S –
können Sie in jeder BVG Verkaufsstelle erwerben.
Bitte achten Sie darauf, Ihr Berlin-Ticket S bei jeder Fahrt
dabei zu haben. Wer kein gültiges Ticket bei einer Kontrolle
vorweisen kann, muss in der Regel ein Bußgeld in Höhe von
60,00 € zahlen.
Unterkunft und Verpflegung:
Vom LAF bekommen Sie bei der Ankunft eine Bescheinigung
(„Kostenübernahme“), dass die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung übernommen werden. Diese geben Sie
in Ihrer Unterkunft ab. Sie ist zeitlich befristet und muss
verlängert werden.
Zusätzliche Leistungen:
In besonderen Situationen können Sie weitere Leistungen
bekommen. Sie müssen dafür einen Antrag stellen, z. B. für:
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• besonderer Bedarf bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit
und Krankheit
• Möbel, wenn Sie in eine eigenen Wohnung ziehen können
Wichtig:
Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse
müssen Sie dem LAF mitteilen. Das gilt, wenn die Änderungen
Einfluss auf Ihre staatliche Unterstützung haben können.
47
SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT
Wenn Sie nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen
müssen, können Sie sich selbst versorgen oder eine Wohnung
anmieten. Dafür wird Ihnen ein Geldbetrag ausgezahlt oder
auf Ihr Konto überwiesen.
Sie müssen mitteilen, wenn Sie z. B. erwerbstätig sind, Unterstützung von Verwandten bekommen oder andere Einkünfte
haben, wenn Sie heiraten oder falls ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig wird.
48
SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT
Gemeinnützige Arbeit:
Sie können dazu verpflichtet werden, in Ihrer Unterkunft
oder in einem Verein gemeinnützige Arbeit zu leisten. Für
die Arbeit wird eine geringe Aufwandsentschädigung (zurzeit
0,80 € pro Stunde) bezahlt. Ein Arbeitsverhältnis ist damit
nicht entstanden.
Zuständige Behörde:
Während des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral
über das LAF zugesprochen. Nach dem Asylverfahren
kann ein Recht auf Leistungen über das Sozialamt oder
die JobCenter bestehen.
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Turmstraße 21
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße
Bus M27, Haltestelle Havelberger Straße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Bus 245, Haltestelle U-Turmstraße
oder
c/o ICC Berlin, Messedamm 11
14055 Berlin
Bus 104 oder 349, Haltestelle Messegelände/ICC (Berlin)
Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
Turmstraße 21, Haus A
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
oder
Bundesallee 171
10715 Berlin
U-Bahn U7, U9, Haltestelle U-Berliner Straße
Bus 104, Haltestelle U-Berliner Straße
49
SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT
Staatliche Beratungsstellen:
Telefon: 030 90229-0
E-Mail: sd-asyl@laf.berlin.de
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 14:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung
Büro des Integrationsbeauftragten des Senats von Berlin
Beratungsstelle
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin
U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße
E-Mail: Beratung@intmig.berlin.de
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr
50
SOZIALLEISTUNGEN – ÜBERSICHT
Auch beraten Sie die nichtstaatlichen Anlaufstellen, die im
Kapitel „Asylverfahren und Beratung“ genannt sind.
51
DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE
Die deutsche Sprache lernen.
Deutsche Sprache – Sprachkurse
Um am Leben in Deutschland vollständig teilhaben zu können
sind deutsche Sprachkenntnisse von großer Bedeutung. Das
Lernen der deutschen Sprache eröffnet Ihnen die Möglichkeit
neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag zu verständigen
und Arbeit zu finden.
Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen: Schulen,
Universitäten, Kulturzentren, Vereine, Volkshochschulen und
private Sprachschulen bieten Kurse an. Auch im Internet
finden Sie Angebote, um Deutsch zu lernen, so zum Beispiel
das Portal „Ich will Deutsch lernen“ (www.iwdl.de/cms/lernen/
start.html). Mit der App „Ankommen“ (www.ankommenapp.de)
können Sie ebenfalls erste Deutschkenntnisse erlernen und
zugleich weitere Informationen über das Asylverfahren, Ausbildung und Arbeit sowie zum Leben in Deutschland erhalten.
Integrationskurse des Bundes
Wenn Sie aus den Ländern Iran, Irak, Syrien, Somalia oder
Eritrea stammen, können Sie im Rahmen freier Plätze
schon kurz nach Ihrer Ankunft während des Asylverfahrens
an einem vom Bund (BAMF) finanzierten Integrationskurs
teilnehmen.
52
DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE
In vielen Unterkünften werden Deutschkurse angeboten. Sie
können zudem während des Asylverfahrens oder mit einer
Duldung Deutschkurse bei den Volkshochschulen oder – in
manchen Fällen - einen Integrationskurs des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) besuchen.
Um sich für den Integrationskurs anzumelden, müssen Sie ein
Formular ausfüllen. Dieses finden Sie hier:
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/
Integrationskurse/Formulare/formulare-node.html
Das Formular müssen Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle
des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einreichen. Die
für Sie zuständige Regionalstelle finden Sie hier:
www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_
Regionalstelle.html?nn=4261610
Deutschkurse des Landes Berlin bei den Volkshochschulen
Wer keine Zulassung zu einem Integrationskurs erhält, kann
einen Deutschkurs bei den Volkshochschulen (VHS) aller
Bezirke besuchen.
Berufsbezogene Sprachkurse
Falls Sie schon Deutschkenntnisse haben, ist eventuell ein
berufsbezogener Sprachkurs für Sie interessant. Aufbaukurse
zum Erlernen eines für den Beruf erforderlichen Sprachniveaus werden durch das ESF-BAMF-Programm angeboten.
Geduldete und Asylsuchende können auch an einem solchen
Kurs teilnehmen. Seit dem 1.7.2016 gibt es eine weitere
Möglichkeit im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses mit dem Niveau B1, sein Sprachniveau zu verbessern.
Wenn Sie keinen Platz in einem ESF-BAMF-Kurs bekommen,
können Sie an einem Kurs zur berufsbezogenen Sprachförderung des Landes Berlin teilnehmen (z. B. UBINZ- Kurs).
53
DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE
Sobald eine positive Entscheidung im Asylverfahren vorliegt,
erfolgt ein Wechsel in den Integrationskurs des BAMF.
Anlaufstelle Integrationskurse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/
Integrationskurse/integrationskurse-node.html
Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie hier:
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/
Integrationskurse/KurstraegerNaehe/kurstraegernaehenode.html
Anlaufstelle Deutschkurse:
Vhs – Volkshochschule Berlin
Mehrsprachige Informationen zu den Beratungs- und Anmeldezeiten der verschiedenen Volkshochschulen der Berliner
Bezirke sowie Informationen über alle Deutschkurse für
Geflüchtete finden Sie unter:
www.vhs-refugees.de
GFBM – Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen mbH
Frau Golabek-Alberth
Telefon: 030 788901930
E-Mail: deutsch-lernen@gfbm.de
www.gfbm.de
www.deutsch-lernen.gfbm.de
54
DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE
Anlaufstellen berufsbezogene Sprachkurse:
WIPA GmbH
Herr Ikawy
Telefon: 030 5574140 und 030 25927118
E-Mail: marek.ikawy@wipa-berlin.de
www.wipa.de
Berufsbezogene Deutschkurse:
www.wipa.de/sprachkurse/berufsbezogenedeutschfoerderung/
Bbw Bildungswerk der Wirtschaft
in Berlin und Brandenburg e. V.
Frau Wunsch (Anmeldung)
Telefon: 030 31005-278
E-Mail: info@bbwev-berlin.de
www.bbw-gruppe.de
www.bbw-gruppe.de/ueber-uns/projekte/esf-bamfprogramm.html
bridge Berliner Netzwerke für Bleiberecht
Beratung und Weiterleitung in einen passenden
kostenlosen Deutschkurs
Telefon: 030 617764-932/-924
E-Mail: gosovatjuk@gfbm.de und becken@gfbm.de
www.gfbm.de/angebote/bildungsarten/integrations-undaktivierungsmassnahmen/hilfen-bei-der-arbeitssuchefuer-gefluechtete-personen-bridge/
Netzwerk Deutschkurse für Alle
Unterstützung bei der Suche nach einem passenden
(kostenlosen) Deutschkurs
www.netzwerk-deutschkurse-fuer-alle.de/wer-wir-sind
55
DEUTSCHE SPRACHE – SPRACHKURSE
Beratungsstellen für kostenlose Deutschkurse:
56
SCHULE UND KITA
Alles zu Schule und Kita
Schule und KiTa
Der Besuch einer KiTa macht Spaß, bringt Ihr Kind mit anderen
Kindern zusammen und unterstützt beim Lernen der deutschen
Sprache. Der Besuch einer KiTa ist eine gute Vorbereitung
für den späteren Schulbesuch. Alle Kinder, die in Deutschland
leben, müssen zur Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in
der Regel im Herbst des Jahres, in dem ein Kind sechs Jahre
alt wird.
Die Kindertagesstätte (KiTa)
In Deutschland werden viele Kinder in der Kindertagesstätte
(kurz: KiTa) betreut. In der KiTa lernen und spielen Kinder
gemeinsam. Kinder gewinnen so neue Freundinnen und Freunde
und lernen die deutsche Sprache. Dadurch werden sie besser
für den Einstieg in einer Schule vorbereitet. Auch wenn Sie
selbst eine Ausbildung machen, Arbeiten oder Studieren und
Kinder haben, werden Ihre Kinder in der KiTa durch ausgebildete Fachkräfte vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt
betreut. In der Kita bekommt Ihr Kind eine gute Betreuung
und Förderung durch Erzieherinnen und Erzieher, die hierfür
ausgebildet worden sind. Wenn Sie Ihr Kind in einer KiTa
anmelden möchten, wenden Sie sich an die Sozialarbeitenden
oder die Heimleitung Ihrer Unterkunft. Dort erhalten Sie
weitere Informationen.
Kinder und Jugendliche, die kein Deutsch sprechen, kommen
zuerst in eine eigene Klasse und lernen Deutsch. Diese
Klassen werden Willkommensklassen oder Übergangsklassen
57
SCHULE UND KITA
Schule
Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen mindestens 9 Jahre
lang eine Schule besuchen. Sie haben Anrecht darauf, dass
Ihr Kind unterrichtet wird. Der Besuch einer Schule ist kostenlos.
genannt. Das macht den Anfang in einer Regelschule einfacher.
Spätestens nach einem Jahr soll der Übergang in die Regelschule möglich sein.
In manchen Unterkünften gibt es ein Beschulungsangebot.
Das Land Berlin bemüht sich, alle Kinder möglichst schnell
in eine Regelschule zu integrieren. Sie sollten sich unbedingt
beraten lassen, welche Möglichkeiten der Beschulung für
Ihr Kind in Frage kommen.
Grundschule
Ab dem 6. Lebensjahr besuchen zunächst alle Kinder die
Grundschule. In der Grundschule werden Grundkenntnisse in
Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport
vermittelt. Die Grundschule in Berlin dauert 6 Jahre. Danach
muss eine weiterführende Schule besucht werden.
Nach der Grundschule besuchen die Kinder und Jugendlichen
in Berlin die integrierte Sekundarschule oder ein Gymnasium.
Das Gymnasium (weiterführende Schule)
Auf dem Gymnasium wird von den Schülerinnen und Schülern
viel Eigenmotivation erwartet. Schülerinnen und Schüler,
die auf das Gymnasium gehen, besuchen diese Schule in der
Regel sechs Jahre (bis zur 12. Klasse), bevor sie die Abschlussprüfung, das Abitur (= allgemeine Hochschulreife), ablegen.
58
SCHULE UND KITA
Die integrierte Sekundarschule (weiterführende Schule)
In der integrierten Sekundarschule werden die Schülerinnen
und Schüler je nach Bedarf gefördert und den ganzen Tag
über betreut. Dort können die Kinder und Jugendlichen
verschiedene Abschlüsse erlangen: die Berufsbildungsreife (BB),
die erweiterte Bildungsreife (eBB) oder den Mittleren
Schulabschluss (MSA), nach 13 Jahren (oder bei besonders
guten Leistungen nach 12 Jahren) das Abitur (= allgemeine
Hochschulreife).
Abschlüsse
Berufsbildungsreife oder erweiterte Bildungsreife (BB und eBB)
Diese Abschlüsse werden in der Regel nach der 9. oder
10. Klasse verliehen und sind eine Grundlage für den Beginn
einer praktischen Berufsausbildung in einem Betrieb.
Der Mittlere Schulabschluss (MSA)
Um diesen Abschluss zu erlangen, müssen die Schülerinnnen
und Schüler nach der 10. Klasse eine zentrale Prüfung
bestehen. Der Abschluss ist im Allgemeinen die Grundlage für
gehobene Berufe aller Art und berechtigt zum Besuch einer
Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums.
Abitur (= allgemeine Hochschureife)
Das Abitur berechtigt die Schülerinnen und Schüler zu einem
Studium an einer Hochschule (Universität).
59
SCHULE UND KITA
Generell: Nach Erlangen der Berufsbildungsreife (BB), der
erweiterten Berufsbildungsreife (BB) oder eines Mittleren
Schulabschlusses (MSA) gibt es in Deutschland viele Möglichkeiten, weiter auf die Schule zu gehen und die allgemeine
Hochschulreife (Abitur) zu bekommen, zum Beispiel durch den
Besuch einer Berufsschule.
Weitere Informationen:
Ansprechpartner:
• zur Kita:
www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/
kindertagesbetreuung
• zum Schulsystem:
www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/
• zum Bildungspaket (berlinpass-BuT):
www.berlin.de/bildungspaket
Beratungsstelle:
60
SCHULE UND KITA
infopunkt
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
U-Bahn U2, S-Bahn S7, Haltestelle U-/S-Alexanderplatz
Telefon: 90227-5000
E-Mail: infopunkt@senbjw.berlin.de
www.berlin.de/sen/bjw/service/infopunkt/
Sprechzeiten:
Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 19:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr
61
ARBEIT
Alles rund um Arbeit
Arbeit
Sie möchten in Deutschland arbeiten? Eine Arbeit in Deutschland hilft Ihnen nicht nur, eigenständig für sich und Ihre
Familie zu sorgen, sondern ermöglicht Ihnen auch, Kontakte
zu Ihren Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen und Ihre
deutschen Sprachkenntnisse weiter zu verbessern.
Dieser Abschnitt informiert Sie über Ihren Zugang zum
Arbeitsmarkt und die Rechte, die Sie als Arbeitnehmerin oder
Arbeitnehmer in Deutschland haben.
Darf ich arbeiten?
Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten. Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, ist
grundsätzlich immer von Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status
und der Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland
abhängig. Auskunft darüber gibt Ihnen Ihr von der Ausländerbehörde ausgestelltes amtliches Dokument, in dem vermerkt
ist, ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
Sie dürfen auf jeden Fall arbeiten, wenn…
Wenn in Ihrem Ausweispapier „Beschäftigung gestattet“ oder
„Erwerbstätigkeit gestattet“ steht, dürfen Sie arbeiten. Ein
Beschäftigungsverhältnis kann ohne weitere Erlaubnis eingegangen und der Vertrag unterzeichnet werden. Dies ist bei Asylsuchenden in der Regel nach vier Jahren Voraufenthalt der Fall.
In Ihrem amtlichen Dokument finden Sie dann den Hinweis:
„Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde
62
ARBEIT
Sie dürfen vielleicht arbeiten…
Nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland kann Ihnen während
des Asylverfahrens die Erlaubnis, zu arbeiten, erteilt werden.
gestattet“. Die Erlaubnis bezieht sich immer auf ein konkretes
Arbeitsangebot, weshalb Sie ein Formular „Stellenbeschreibung“ und das Formular des „Antrages auf Erlaubnis einer
Beschäftigung“ vorlegen müssen:
www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/service/downloads/
artikel.273193.php
Die Ausländerbehörde wird von Ihnen auch Informationen
zum Lohn, zur Arbeitszeit und den Arbeitsbedingungen
verlangen. Sie sollten daher wenn möglich einen Entwurf des
Arbeitsvertrages mitbringen.
Das Prüfverfahren dauert etwa zwei bis drei Wochen. Die
Ausländerbehörde prüft, ob die gewünschte Arbeit aufgenommen werden darf. Die Ausländerbehörde beteiligt dabei
die Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft derzeit nicht mehr, ob
andere Personen mit einem besseren Aufenthaltsstatus die
Stelle ebenfalls besetzen könnten.
Die Bundesagentur für Arbeit überprüft lediglich, dass die
Arbeitsbedingungen der geplanten Beschäftigung nicht
ungünstiger sind, als dies bei vergleichbaren inländischen
Beschäftigten der Fall wäre. Für Personen, die eine Qualifikation als Fachkraft aufweisen können oder einer bestimmten
Berufsgruppe angehören, ist das Verfahren noch einfacher,
da die Bundesagentur für Arbeit gar nicht beteiligt wird.
63
ARBEIT
Um die Erlaubnis zu beantragen, können Sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Schneller ist das Verfahren, wenn
Sie die Unterlagen an das zuständige Sachgebiet mit dem
Kontaktformular unter www.berlin.de/labo/willkommen-inberlin/artikel.316073.php versenden.
Arbeitsverbot
Steht in der Nebenbestimmung in Ihrem Ausweispapier
„Erwerbstätigkeit nicht gestattet“, dürfen Sie nicht arbeiten.
Das Arbeitsverbot besteht mindestens für die ersten drei
Monate nach Äußerung Ihres Asylgesuchs.
Sie können einem generellen Arbeitsverbot unterliegen, wenn
Sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger aus einem sicheren
Herkunftsstaat1 sind. Sie können in diesem Fall eine Beratungsstelle aufsuchen.
Darf ich selbstständig tätig sein?
Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist Ihnen
während der Dauer Ihres Asylverfahrens nicht gestattet.
Zurzeit gelten folgende Herkunftsstaaten als „sichere Herkunfts staaten“: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo,
Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, alle Mitgliedstaaten
der Europäischen Union.
64
ARBEIT
1
Arbeiten mit Duldung
65
ARBEIT
Falls Sie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens eine
Duldung erhalten, erkundigen Sie sich bei einer Beratungsstelle über Ihre Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme.
Beratungsstellen:
bridge Berliner Netzwerke für Bleiberecht
Koordination und Rechtsberatung
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Der Beauftragte des Senats von Berlin
für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin
U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße
Telefon: 030 901723-29/-21
E-Mail: bridge@intmig.berlin.de
Koordination und Rechtsberatung
Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste
Turmstraße 21, Haus K
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Telefon: 030 303906-57/-86/-23
E-Mail: g.aumann@migrationsdienste.org
E-Mail: a.waziri@migrationsdienste.org
66
ARBEIT
Erstberatung für Berufsorientierung
Arbeit und Bildung e. V.
Kurfürstenstraße 131
10785 Berlin
U-Bahn U1, U2, U3, U4, U-Haltestelle Nollendorfplatz
Telefon: 030 259309517
E-Mail: monika.dittrich@aub-berlin.de
Mobile Bildungsberatung
Projekt: P:iB
Partnerschaften in der Bildungsberatung
DQG mbH
Eva Gottwalles
Telefon: 030 278733-184
Fax: 030 278733-36
E-Mail: e.gottwalles@pib-berlin.com
Willkommen-in-Arbeit
Beratungs- und Begleitungsangebote für Geflüchtete
Notunterkunft im Flughafen Tempelhof
Platz der Luftbrücke, Hangar 6
Eingang Tempelhofer Damm, Tor 11
12101 Berlin
U-Bahn U6, Halteselle U-Paradestraße und
U-Platz der Luftbrücke
Bus 104, 248, Haltestelle Columbiadamm/Friesenstraße
Ansprechpartnerin: Frau Obele
Telefon: 0176 23939542
E-Mail: b.obele@pib-berlin.com
Notunterkunft Lichtenberg
Ruschestraße 104
10365 Berlin
U-Bahn U5, Bus 240, Haltestelle U-Magdalenenstraße
67
ARBEIT
Bundesagentur für Arbeit
Team Asylsuchende
Agentur für Arbeit Berlin Nord
Königin-Elisabeth-Straße 49
14059 Berlin
S-Bahn S41, S42, S46, Haltestelle S-Westend
Bus 139, M45, Haltestelle Königin-Elisabeth-Straße/
Spandauer Damm
Telefon: 030 555570-1818
E-Mail: Berlin-Sued.180-Asylsuchende@Arbeitsagentur.de
68
ARBEIT
Ansprechpartnerin: Frau Lüskow
Telefon: 030 513019089
E-Mail: f.lueskow@pib-berlin.com
Online Angebote:
Webangebot Workeer
Jobbörse für Geflüchtete und Arbeitgebende
www.workeer.de
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ARBEIT
Vermittlungsplattform des Paritätischen
Work For Refugees/Refugees For Work
www.work-for-refugees.de
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation
Haben Sie in Ihrem Herkunftsland einen Beruf gelernt
oder studiert?
Wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation in
Deutschland anerkennen möchten, wenden Sie sich an
die IQ Beratungsstelle in Berlin:
• Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung
(Träger: Otto Benecke Stiftung)
Telefon: 030 3450569-0
E-Mail: ZEA-Berlin@obs-ev.de
• Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
(Träger: Türkischer Bund Berlin Brandenburg e. V.)
Telefon: 030 23623325
E-Mail: diploma@ttb-berlin.de
• Fahrplan Anerkennung beruflicher Abschlüsse
(Träger: Club Dialog e. V.)
Telefon: 030 26347605
E-Mail: anerkennung@club-dialog.de
www.berlin.netzwerk-iq.de
Berufsanerkennung im Bereich Handel und Industrie
IHK Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Telefon: 030 31510-424
E-Mail: anerkennung@berlin.ihk.de
www.ihk-berlin.de/anerkennung
70
ARBEIT
Folgende Webseite mit Informationen zur Anerkennung von
Berufsqualifikationen in mehreren Sprachen kann weiterhelfen:
www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
Arbeitnehmerrechte
In Deutschland gibt es viele gesetzliche Regeln, die Sie als
Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer schützen. Sie sollten sich
stets über diese Rechte informieren, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben wollen. Die wichtigsten Arbeitnehmerrechte finden Sie in diesem Abschnitt.
Der Arbeitsvertrag
Ihr Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, wenn
er nicht befristet ist. Sie müssen in diesem Fall aber mit Ihrem
Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin vereinbaren, welche
Arbeit Sie verrichten, wie hoch Ihre Vergütung ist und wie Ihre
Arbeitszeiten sind. Wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, muss Ihnen der Arbeitgeber spätestens einen
Monat nach Arbeitsbeginn ein Schreiben mit den wesentlichen
Arbeitsbedingungen geben.
Bezahlung
Die Arbeitgeberseite muss Ihre Arbeit bezahlen. Grundsätzlich
gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €
(ab 1.1.2017 8,84 €) pro Zeitstunde. In vielen Branchen gelten
aber höhere Mindestlöhne. Fragen Sie nach!
Sollte Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Lohn trotz
erbrachter Arbeit nicht zahlen, suchen Sie eine Beratungsstelle
auf, bei der alle weiteren Schritte besprochen werden.
71
ARBEIT
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag: Die Arbeitgeberseite zahlt den Lohn, wenn Sie Ihre Arbeit erbringen. Sie
haben jedoch in bestimmten Fällen ein Recht auf den Lohn,
obwohl Sie nicht arbeiten: Dies ist z. B. bei unverschuldeter
Krankheit für bis zu sechs Wochen der Fall. Sie müssen dann
bei der Arbeitgeberseite eine Bescheinigung abgeben, die Sie
von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgestellt bekommen.
Recht zu Arbeiten
Sie haben ein Recht darauf, zu arbeiten. Somit darf Ihr Chef
Sie nicht ohne einen zulässigen Grund von der Arbeit ausschließen. Tut er dies trotzdem, muss er Sie auch, ohne dass
Sie arbeiten, bezahlen.
Recht auf Urlaub
Sie haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten
Erholungsurlaub. Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer
beträgt 24 Werktage (Montag-Samstag). Wenn Sie weniger
als sechs Tage die Woche arbeiten, haben Sie weniger
Anspruch auf Urlaubstage. Diesen müssen Sie bei Ihrem
Arbeitgeber beantragen.
Kündigung und Kündigungsschutz
Um Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, müssen Sie kündigen.
Die Kündigung müssen Sie schriftlich formulieren. Kündigungen per E-Mail oder SMS sind nicht möglich. Sollten Sie
eine Kündigung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden
sind, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen. Es empfiehlt
sich, umgehend eine Beratungsstelle aufzusuchen, da Sie nur
drei Wochen Zeit haben, um gegen eine Kündigung vor dem
Gericht vorzugehen.
72
ARBEIT
Arbeitszeit und Pausen
Das Gesetz geht grundsätzlich von einem 8-Stunden-Tag
aus, die tägliche Arbeitszeit kann aber auf bis zu 10 Stunden
ausgeweitet werden, wenn innerhalb von 24 Wochen die
werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Durchschnitt nicht
überschritten wird. Wenn Sie mehr als 6 Stunden arbeiten,
haben Sie einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause.
Wenn Sie mehr als 9 Stunden arbeiten, beträgt die Pausenzeit 45 Minuten.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate in einem
Betrieb, welcher mehr als 10 Personen beschäftigt, angedauert hat, haben Sie einen allgemeinen Kündigungsschutz.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Kündigung haben,
sollten Sie unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzes
eine Rechtsberatungsstelle aufsuchen.
Illegale Beschäftigung
Wenn man arbeitet, müssen bestimmte Steuern bezahlt sowie
Behörden und Sozialträger benachrichtigt werden. Tut man
dies nicht und arbeitet trotzdem, so handelt es sich um illegale
Arbeit. Illegale Beschäftigung wird in der Regel mündlich
vereinbart und der Lohn bar gezahlt. Sollte Ihr Arbeitgeber
vorschlagen, Ihre Tätigkeit nicht zu melden und Sie bar zu
bezahlen, sollten Sie sofort eine Beratungsstelle aufsuchen.
Illegale Beschäftigung hat für Sie zur Folge, dass Sie keine
gesetzliche Absicherung haben, Ihren Lohn zu erhalten, selbst
wenn sie gearbeitet haben. Zudem können Sie und Ihr Arbeitgeber strafrechtlich verfolgt werden.
Mehrsprachige Informationen zu den Arbeitnehmerrechten
speziell für Geflüchtete finden Sie auf:
www.faire-mobilitaet.de/informationen/fluechtlingsflyer/
++co++0b9be6ae-0ac2-11e6-9f5b-52540023ef1a
Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten
eines Arbeitnehmers finden Sie auch auf:
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDFPublikationen/a711-arbeitsrecht.pdf?_ _blob=publicationFile
73
ARBEIT
Bürgertelefon des BMAS zum Themenbereich Arbeit:
www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/
buergertelefon.html
Durchwahl zu Arbeitnehmerrechten: 030 221911004
Beratungsstellen zu Arbeitnehmerrechten
Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten
von Arbeit und Leben (DGB/VHS) e. V.
Keithstraße 1-3
10787 Berlin
U-Bahn U1, U2, U3, Haltestelle U-Wittenbergplatz
www.berlin-brandenburg.dgb.de/beratung/migranten
Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte,
freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerinnen und –Bürger
sowie Selbständige mit unklarem Arbeitsstatus:
Hier finden Schulungen für Geflüchtete zu ihren Rechten
bei der Arbeit statt.
Keithstraße 1-3
10787 Berlin
U-Bahn U1, U2, U3, Haltestelle U-Wittenbergplatz
E-Mail: Beratung-eu@dgb.de
www.berlin-brandenburg.dgb.de/beratung/eb
74
ARBEIT
Eine Übersicht über weitere Beratungsstellen des Deutschen
Gewerkschaftsbundes finden Sie unter:
www.berlin-brandenburg.dgb.de/beratung
Studium in Deutschland
Sie haben zu jeder Zeit in Deutschland das Recht, sich weiterzubilden und ein Studium aufzunehmen. Die Aufnahme eines
Studiums ist unkompliziert möglich, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können. Ist dies nicht der Fall,
sollten Sie vor Aufnahme Ihres Studiums dringend klären, ob
Sie weiterhin soziale Leistungen beziehen können.
Die Universitäten und Fachhochschulen in Berlin stellen
weitere Anforderungen, damit man dort studieren darf. Sie
müssen über eine sogenannte Berechtigung verfügen, die
Hochschule zu besuchen (Abitur oder Fachabitur).
Sofern Ihr Schulabschluss in Ihrem Herkunftsland zum
Studium berechtigt, in Deutschland aber nicht als gleichwertig
anerkannt ist, können Sie sich für eine einjährige schulische
Vorbereitung am Studienkolleg bewerben und anschließend
eine Prüfung zur Feststellung der Hochschuleignung ablegen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung qualifiziert Sie für
Bewerbungen im Rahmen Ihrer gewählten Fächer an allen
deutschen Hochschulen.
Weiterführende Informationen und Beratungsstellen
Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für Ausländisches
Bildungswesen (www.anabin.kmk.org) oder beim DAAD
(www.daad.de/deutschland/nach-deutschland/voraussetzungen/
en/6017-admission-requirements/).
75
ARBEIT
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie ein hohes Maß an
Deutschkenntnissen vorweisen können. Wenden Sie sich an
die angegeben Beratungsstellen, um nach den universitätsspezifischen Anforderungen zu fragen.
Informationen rund um die Anforderung zum Studieren in
Deutschland finden Sie bei www.uni-assist.de/.
76
ARBEIT
Einen Überblick aller Beratungsstellen der Berliner Universitäten
und Informationen rund um das Studium finden Sie hier:
www.berlin.de/sen/bjw/fluechtlinge/uni.pdf
Praktika und Ausbildung
Wer in Deutschland einen gut bezahlten Arbeitsplatz finden
will, benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ohne
abgeschlossene Berufsausbildung ist die Wahrscheinlichkeit
groß, dass man arbeitslos bleibt oder wird. Mehr als 81 % der
arbeitslosen Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren in Berlin
haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Unternehmen
suchen Fachkräfte, die ihren Job beherrschen und sich im
Betrieb zurecht finden. Dies lernt man in der Ausbildung.
Die Entscheidung für einen Beruf, den man erlernen möchte,
ist eine Entscheidung fürs Leben. Diese sollte gut überlegt
sein. Wichtig ist es, sich vorher darüber zu informieren, welcher
Beruf zu einem passt. Hierzu bieten sich Praktika an, die von
vielen Betrieben angeboten werden. Ohne Verpflichtungen
einzugehen, kann man hier erkennen, wo die eigenen Stärken
liegen und welche berufliche Tätigkeit langfristig geeignet ist.
In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, sich beruflich zu
bilden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Form der Weiterbildung zu Ihnen passt, wenden Sie sich an eine der unten
angegeben Beratungsstellen zur Planung des Berufswegs und
zur Orientierung.
Es gibt viele verschiedene Arten von Praktika. Bestimmte
Praktika können Sie antreten, ohne vorher die Erlaubnis der
Ausländerbehörde einholen zu müssen. In Ihrem Ausweispapier
77
ARBEIT
Praktika
Ein Praktikum bietet die Gelegenheit, für eine begrenzte
Zeit in einem Betrieb zu arbeiten, um Berufserfahrungen zu
sammeln und Einblicke in das Berufsleben zu erhalten.
findet sich dann der Hinweis „Praktikum gem. § 22 Abs. 1 - 4
MiLoG gestattet“. Damit dürfen Sie die folgenden Praktika
ohne Genehmigung der Ausländerbehörde antreten:
• maximal dreimonatige Praktika zur Berufsorientierung
• EU- geförderte Praktika
• Praktika im Rahmen einer schulischen Ausbildung
oder eines Studiums
• Praktika, welche als sogenannte Einstiegsqualifizierungen
von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden
• Praktika im Rahmen von berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen.
Die Abgrenzung der verschiedenen Praktika ist in der Praxis
oft schwierig. Wenn Sie ein Praktikum absolvieren möchten,
sollten Sie deshalb davor bei einer Beratungsstelle fragen,
ob Sie das Praktikum bei der Ausländerbehörde genehmigen
lassen müssen.
Ausbildung
In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Berufsausbildung: Die bekanntesten sind die betriebliche und die
schulische Berufsausbildung. In Ausnahmefällen kann auch
eine außerbetriebliche Ausbildung begonnen werden. Eine
abgeschlossene Berufsausbildung ist häufig die Voraussetzung für einen Arbeitsplatz.
78
ARBEIT
Die wichtigste Form der Ausbildung ist die betriebliche oder
auch duale Berufsausbildung. Sie lernen dabei in einer Berufsschule die Theorie und in einem Unternehmen die praktische
Arbeit. Die duale Ausbildung bereitet Sie bestmöglich auf
einen Arbeitsplatz vor, da Sie bereits während der Ausbildung
in Betrieben tätig sind. Außerdem wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Abhängig von Ausbildungsjahr und Beruf
ist zurzeit eine Bezahlung von 300 bis 1.200 € erlaubt. Der
Ausbildungsvertrag wird mit dem Betrieb abgeschlossen.
Bei einer schulischen Berufsausbildung besucht man eine
Berufsfachschule mit dem Ziel, einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf zu erlangen. Die mehrjährige Berufsfachschule
übernimmt Ihre Berufsausbildung für die ganze Ausbildungszeit. Die Bildungsgänge dauern je nach Fachrichtung zwei
bis dreieinhalb Jahre. Hier wird häufig keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind,
besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu erhalten.
Für Personen, die zwar ausbildungsreif sind, aber keinen
betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, besteht die
Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung im Rahmen
des Berliner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP). Hier werden
Sie von einem Bildungsdienstleister und einem Betrieb ausgebildet. Natürlich müssen Sie auch die Berufsschule besuchen.
Das Abschlusszeugnis ist dem einer betrieblichen Ausbildung
gleich gestellt. Da die Ausbildung im Wesentlichen aus Steuergeldern finanziert wird, erhalten Sie hier nur eine geminderte
Ausbildungsvergütung, die, abhängig vom Ausbildungsjahr,
bei ca. 320 € liegt. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem
Bildungsdienstleister abgeschlossen.
Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden und eine
betriebliche Ausbildung absolvieren möchten, gelten die obigen
Aussagen zur Frage der „Erlaubnis“ wie bei der Aufnahme
einer Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der Entscheidung nicht beteiligt.
79
ARBEIT
Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren möchten,
müssen Sie keine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde
einholen und können diese zu jeder Zeit antreten.
Beratungs- und Vermittlungsstellen
zu Praktika und Ausbildung:
bridge Berliner Netzwerke für Bleiberecht
Koordination und Rechtsberatung
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Der Beauftragte des Senats von Berlin
für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin
U-Bahn U1, Haltestelle U-Kurfürstenstraße
Telefon: 030 901723-29/-21
E-Mail: bridge@intmig.berlin.de
Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste
Koordination
Turmstraße 21, Haus K
10559 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Turmstraße (Fahrstuhl vorhanden)
Bus M27, 245, TXL, Haltestelle U-Turmstraße
Bus 101, 123, 187, Haltestelle Turmstraße/Lübecker Straße
Telefon: 030 303906-57/-86/-23
E-Mail: g.aumann@migrationsdienste.org
E-Mail: a.waziri@migrationsdienste.org
80
ARBEIT
Arbeit und Bildung e. V.
Erstberatung für Berufsorientierung
Kurfürstenstraße 131
10785 Berlin
U-Bahn U1, U2, U3, Haltestelle U-Nollendorfplatz
Telefon: 030 259309517
E-Mail: monika.dittrich@aub-berlin.de
Ausbildung in Sicht
Ausbildungsvorbereitung für junge Asylsuchende und
geduldete Geflüchtete
ein Projekt der Senatsverwaltung
für Arbeit, Integration und Frauen
www.spiconsult.de/inhalt/foerdern/ausbildung-in-sicht.html
www.zgs-consult.de/
Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Arbeit
im Handwerksberuf
Arrivo Übungswerkstätten - Parkour
ein Projekt der Schlesischen 27/Arrivo Berlin
Internationales Jugendkunst- und Kulturhaus Schlesische 27
Standort Übungswerkstätten und Kontaktbüro
Köpenicker Straße 148
10997 Berlin
Bus 140, 147, 165, 265, Haltestelle Bethaniendamm
Bus 140, 165, 265, Haltestelle Manteuffelstraße/
Köpenicker Straße
Telefon: 030 69508900
E-Mail: info@arrivo-berlin.de
www.arrivo-berlin.de
81
ARBEIT
Vorbereitung auf eine Ausbildung
im Hotel- und Gaststättenbereich
Hospitality
kiezküchen Gmbh
Team Hospitality
Waldenserstraße 2-4
10551 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Birkenstraße
Telefon: 030 397391-69
E-Mail: afourestie@bildungsmarkt.de
Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Arbeit
im gewerblich-technischen Bereich
Arrivo RingPraktikum
ein Projekt von:
Netzwerk Großbeerenstraße e. V.
TeachCom Edutainment gGmbH
Großbeerenstraße 2-10
12107 Berlin
U-Bahn U6, Haltestelle U-Alt-Mariendorf
Telefon: 030 76287085
E-Mail: rene.muehlroth@teachcom-edutainment.de
www.netzwerk-grossbeerenstrasse.de
82
ARBEIT
Geförderte Ausbildungsplätze
Im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP)
zgs consult GmbH
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
S-Bahn S1, S2, S25, Haltestelle S-Anhalter Bahnhof
Bus M29, M41, Haltestelle S-Anhalter Bahnhof
Telefon: 030 690085555
E-Mail: s.runge@zgs-consult.de
www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/berliner-ausbildungs
platzprogramm-bapp/
83
FRAUEN – RECHTE
Rechte von Frauen –
Gleichberechtigung
von Frauen
Rechte von Frauen
Laut Grundgesetz sind in Deutschland alle Menschen vor
dem Gesetz gleich. Männer und Frauen haben die gleichen
Rechte und niemand darf aufgrund seines Geschlechts
benachteiligt werden.
Gleiche Rechte müssen in der Gesellschaft auch durchgesetzt
werden. Das ist noch nicht in allen Bereichen vollständig
gelungen. So ist es für Frauen im Arbeitsleben oft noch
schwerer als für Männer, Karriere zu machen oder ein gutes
Einkommen zu erzielen. Die partnerschaftliche Aufteilung der
Arbeit in der Familie muss noch verbessert werden. Auch gibt
es immer noch Frauen, die Gewalt durch ihre Partnerinnen
und Partner erfahren.
Bildung und Erwerbstätigkeit
In Berlin gibt es zahlreiche Bildungs- und Qualifizierungsangebote, die Männern und Frauen offen stehen (vgl.
hierzu den entsprechenden Flyer im Willkommenspaket).
Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich ausschließlich an
Frauen richten.
84
FRAUEN – RECHTE
Es ist Aufgabe des Staats, die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und
darauf hinzuwirken, dass bestehende Nachteile beseitigt
werden. Dazu gehört, dass es eine breite Palette von Beratungs- und Hilfeangeboten für Frauen in unterschiedlichen
Lebenssituationen gibt. Diese Angebote stehen auch Ihnen
zur Verfügung und wir laden Sie herzlich ein, sie anzunehmen.
Ziel ist, dass alle Frauen – unabhängig von ihrer ethnischen
oder religiösen Zugehörigkeit, unabhängig vom Bildungsniveau, vom Familienstand oder Aufenthaltsstatus – ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben führen können.
Beratungsstellen:
Treff- und Informationsort für Migrantinnen (TIO) e. V.
Reuterstraße 78
12053 Berlin
U-Bahn U7, U8, Haltestelle U-Hermannplatz
Telefon/Fax: 030 6241011
E-Mail: tio-qualifizierungsprojekt@t-online.de
www.tio-berlin.de/qualifizierungsprojekt/
Frauenzentrum Marie e. V.
Flämingstraße 122 (Havemann-Center)
12689 Berlin
S-Bahn S7, Haltestelle S-Ahrensfelde
Telefon: 030 97891001
E-Mail: info@frauenzentrum-marie.de
www.frauenzentrum-marie.de
Frau und Beruf e. V.
Glogauer Straße 22
10999 Berlin
U-Bahn U1, Haltestelle U-Görlitzer Bahnhof
Bus M29, Haltestelle Glogauer Straße
Telefon: 030 6189046
E-Mail: info@frauundberuf-berlin.de
www.frauundberuf-berlin.de
85
FRAUEN – RECHTE
Frauenzukunft e. V.
Genter Straße 74
13353 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Seestraße
Telefon: 030 4614477
E-Mail: info@frauenzukunft-ev.de
www.frauenzukunft-ev.de
Schutz vor Gewalt
Es gibt unterschiedliche Formen von Gewalt, von denen
insbesondere Frauen betroffen sind. Über das bundesweite
Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen – 08000 116 016 –
ist eine telefonische Erstberatung zu allen Formen von
Gewalt möglich. Diese Telefonnummer kann kostenlos
angerufen werden, die Gespräche können in viele Sprachen
übersetzt werden.
Außerdem gibt es in Berlin viele Hilfeeinrichtungen für
gewaltbetroffene Frauen, die über eine erste telefonische
Beratung hinaus Unterstützung anbieten:
Sexualisierte Gewalt
Viele Frauen erfahren in ihrem Leben sexualisierte Gewalt.
Die Betroffenen leiden häufig lange an den körperlichen Auswirkungen und schweren psychosomatischen Folgen.
86
FRAUEN – RECHTE
Häusliche und familiäre Gewalt
Für Frauen, die in ihrer Familie oder in ihrer Partnerschaft
Gewalt erfahren, gibt es in Berlin sowohl Beratungsstellen als
auch anonyme Zufluchtseinrichtungen (entweder sogenannte
Frauenhäuser oder Zufluchtswohnungen). Die Vermittlung
an diese Angebote erfolgt über die
BIG-Hotline: 030 6110300
(rund um die Uhr, Übersetzung in zahlreiche Sprachen)
www.big-berlin.info/sites/default/files/uploads/1602_flyer_
neu_03_RZ.pdf
www.big-berlin.info/sites/default/files/medien/big-hotlineflyer_2012.pdf
Zwangsverheiratung/Gewalt im Namen der Ehre
Eine Verheiratung gegen den Willen entweder der Ehefrau
oder des Ehemannes ist in Deutschland verboten. Betroffene,
aber auch Freunde und Bekannte können sich in solchen
Fällen auch online und auf Wunsch anonym beraten lassen:
www.sibel-papatya.org
www.zwangsheirat.de
Menschenhandel
Der Handel mit Menschen zum Zweck der Ausbeutung in der
Prostitution oder in Arbeitsverhältnissen ist ein weltweites
Phänomen, von dem auch Deutschland betroffen ist. Häufig
kennen die Betroffenen ihre Rechte nicht oder wagen es
aus Angst vor den Tätern nicht, sich zu wehren. In Berlin gibt
es zwei Zufluchtswohnungen für betroffene Frauen.
87
FRAUEN – RECHTE
Weibliche Genitalverstümmelung
In vielen Ländern werden die Genitalien von Mädchen und
Frauen beschnitten oder zusammengenäht, was zu massiven
körperlichen Beschwerden und psychischen Folgestörungen
führen kann.
Beratungsstellen zu sexualisierte Gewalt:
Krisen- und Beratungszentrum LARA
Fuggerstraße 19
10777 Berlin
U-Bahn U1, U2, Haltestelle U-Wittenbergplatz
Telefon: 030 2188888
E-Mail: beratung@lara-berlin.de
www.lara-berlin.de
Beratungsstellen zu Menschenhandel:
In VIA
Beratungsstelle für von Menschenhandel betroffene Frauen
Große Hamburger Straße 18
10115 Berlin
S-Bahn S5, S7, S75, Haltestelle S-Hackescher Markt
Tram M1, M5, Haltestelle Monbijouplatz
Telefon: 030 66633487
Mobil: 0177 7386276
E-Mail: moe@invia-berlin.de
www.invia-berlin.de/beratungsstellen-fuer-frauen-2.html
88
FRAUEN – RECHTE
Ban Ying e. V. Koordinations- und Beratungsstelle
Anklamer Straße 38
10115 Berlin
U-Bahn U8, Haltestelle U-Bernauer Straße
Telefon: 030 4406373
E-Mail: info@ban-ying.de
www.ban-ying.de
SOLWODI
Kranoldstraße 24
12051 Berlin
S-Bahn S42, U-Bahn U8, Haltestelle S-/U-Hermannstraße
Bus 377, Haltestelle Kranoldstraße
Bus 246, 277, 370, 377, Haltestelle Eduard-Müller-Platz
Telefon: 030 81001170
E-Mail: Berlin@solwodi.de
www.solwodi.de
Beratungsstellen zu genitaler Verstümmelung:
Familienplanungszentrum - BALANCE
Mauritiuskirchstraße 3
10365 Berlin
S-Bahn S8, S9, S41, S42, S85, U-Bahn U5, Tram 16, M13,
Haltestelle S-/U-Frankfurter Allee
Telefon: 030 23623680
E-Mail: balance@fpz-berlin.de
www.fpz-berlin.de
89
FRAUEN – RECHTE
Desert Flower Center
Krankenhaus Waldfriede e. V.
Argentinische Allee 40
14163 Berlin
U-Bahn U3, Haltestelle U-Krumme Lanke
Telefon: 030 81810-8582
E-Mail: desertflower@waldfriede.de
www.krankenhaus-waldfriede.de/krankenhaus/
index.php?id=266
Gesundheitsberatung/
Hilfen in der Schwangerschaft
90
FRAUEN – RECHTE
Frauen haben häufig einen spezifischen Bedarf an gesundheitlicher Beratung und Versorgung. Hierfür stehen die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, aber auch Institutionen zur Verfügung
Beratungsstellen zu Gesundheit/Hilfen in der Schwangerschaft:
Familienplanungszentrum - BALANCE
Mauritiuskirchstraße 3
10365 Berlin
S-Bahn S8, S9, S41, S42, S85, U-Bahn U5, Tram 16, M13,
Haltestelle S-/U-Frankfurter Allee
Telefon: 030 23623680
E-Mail: balance@fpz-berlin.de
www.fpz-berlin.de
Pro Familia Beratungsstelle Berlin
Kalckreuthstraße 4
10777 Berlin
U-Bahn U1, U2, U3, U4, Haltestelle U-Nollendorfplatz
Bus M46, Haltestelle Motzstraße
Bus 106, 187, M19, M29, M46, Haltestelle An der Urania
Telefon: 030 39849898
E-Mail: berlin@profamilia.de
www.profamilia.de/?id=924
91
FRAUEN – RECHTE
FFGZ – Feministisches Frauen Gesundheits Zentrum
Bamberger Straße 51
10777 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Spichernstraße
Telefon: 030 2139597
E-Mail: info@ffgz.de
www.ffgz.de
Bei Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft und
sexueller Gesundheit können Sie sich auch an eines der fünf
bezirklichen Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung der Gesundheitsämter wenden. Diese Zentren
befinden sich in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf,
Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte
und Steglitz-Zehlendorf:
www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/
verwaltung/aemter/gesundheitsamt/zentrum-fuer-sexuellegesundheit-und-familienplanung/
www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/
politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/
fachbereiche/artikel.162503.php
www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/
politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/
sexualitaet-und-familienplanung/
www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/
gesundheitsamt/zentren/artikel.106172.php
Wenn Sie schwanger sind und sich in einer finanziellen
Notlage befinden, können Sie die Bundesstiftung Mutter
und Kind um Hilfe bitten. Hier finden Sie Informationen in
verschiedenen Sprachen:
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/infobroschuere.
html?&druckansicht=1%23main#c289
92
FRAUEN – RECHTE
www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/
politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/
zentrum-fuer-familienplanung/artikel.29766.php
Weitere Anlaufstellen für Frauen
Frauen, die sich in einer Krisensituation befinden, können sich
an das Frauenkrisentelefon wenden:
Frauenkrisentelefon: 030 6157596
oder emailberatung@frauenkrisentelefon.de
In Berlin gibt es eine Vielzahl von Frauenzentren, Frauentreffpunkten und Beratungsstellen mit zahlreichen sozialen,
kulturellen und Bildungsangeboten:
www.berlin.de/sen/frauen/vielfalt/soziale-und-kulturelleprojekte/artikel.27220.php
93
FRAUEN – RECHTE
Darüber hinaus gibt es Projekte, die sich speziell an
Migrantinnen richten:
www.berlin.de/sen/frauen/vielfalt/migration/artikel.21057.php
Unterstützung durch ehrenamtliche Berlinerinnen
Wenn Sie Unterstützung durch ehrenamtliche Berlinerinnen
brauchen oder sich mit Frauen aus Berlin für gemeinsame
Aktivitäten treffen wollen, wenden Sie sich an:
WOMEN’S WELCOME BRIDGE
Berlinerinnen bauen Brücken
E-Mail: info@womens-welcome-bridge.de
www.womens-welcome-bridge.de
www.wwb-berlin.de
94
FRAUEN – RECHTE
Auf dem kostenlosen Internet-Portal können geflüchtete und
ehrenamtlich engagierte Frauen sowie Hilfsorganisationen
konkrete Hilfsgesuche und –angebote in verschiedenen
Kategorien einstellen und suchen. Die Seite bietet auch aktuelle Informationen über Beratungsgruppen und Veranstaltungen. Die Seite startet im September 2016.
95
REGENBOGENSTADT BERLIN
Freiheit und
Gleichberechtigung von
homosexuellen und
transgeschlechtlichen
Menschen
Regenbogenstadt Berlin
Berlin ist Regenbogenstadt und setzt sich ein für Weltoffenheit, Akzeptanz und gegenseitigen Respekt. Der Regenbogen
ist weltweit zu einem Symbol für die Freiheit und Gleichberechtigung von homosexuellen und transgeschlechtlichen
Menschen geworden.
In Berlin leben Menschen mit unterschiedlichen sexuellen
Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Seit über
25 Jahren betreibt Berlin eine aktive Politik für die Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Berlin ist deshalb
eine attraktive Stadt für LSBTI, die ihnen viele Angebote bietet.
Auch für homosexuelle, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete gibt es besondere Beratungsund Unterstützungsangebote. Informieren Sie sich!
Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung:
Die Geschlechtsidentität umfasst das körperliche und das
soziale Geschlecht (Geschlechtsrolle) und beruht auf dem
eigenen Geschlechtsempfinden. Die sexuelle Orientierung
eines Menschen kann homosexuell, bisexuell oder heterosexuell sein.
96
REGENBOGENSTADT BERLIN
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Per Gesetz kann seit 2001 eine Frau mit einer anderen Frau
bzw. ein Mann mit einem anderen Mann eine sogenannte
Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Das ist eine
gesetzlich geregelte Verbindung zwischen zwei Menschen,
die füreinander Verantwortung übernehmen möchten,
vergleichbar mit der Ehe.
Wussten Sie, dass in Deutschland…
• niemand aufgrund der sexuellen Orientierung oder
Geschlechtsidentität diskriminiert werden darf –
weder am Arbeitsplatz noch bei der Suche nach einem Job
oder einer Wohnung?
• seit 2001 zwei Frauen oder zwei Männern miteinander
eine sogenannte „Eingetragene Lebenspartnerschaft“
eingehen können?
• gleichgeschlechtliche Partnerschaften an verschiedenen
Stellen rechtlich mit der Ehe gleichgestellt sind?
• es viele schwule und lesbische Paare mit Kindern gibt?
Sie werden Regenbogenfamilien genannt.
• die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder
Geschlechtsidentität ein Asylgrund sein kann?
• transgeschlechtliche Menschen offiziell ihren Vornamen
und ihren Geschlechtseintrag im Ausweis ändern können?
• intergeschlechtliche Menschen Beratung bekommen können?
Diskriminierung und Gewalt – wer kann helfen?
Auch wenn gleichgeschlechtliche Liebe zunehmend anerkannt
wird, können auch in Berlin homosexuell lebende Menschen
Gewalt oder Diskriminierungen ausgesetzt sein. Das gleiche
gilt auch für trans- und intergeschlechtliche Menschen.
In Berlin gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen. Diese
Beratungsstellen unterstützen Sie und besprechen mit Ihnen,
was Sie am besten tun können, wenn Sie Diskriminierung oder
Gewalt erlebt haben. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgestimmt
und alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die
Beratungen sind kostenlos.
97
REGENBOGENSTADT BERLIN
Wenn Sie Gewalt oder Diskriminierung erleben, weil Sie als
Frau eine Frau oder als Mann einen Mann lieben, können Sie
Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen. Genauso gibt es für
trans- und intergeschlechtliche Menschen Hilfe bei Gewalt
und Diskriminierung.
Neben diesen Beratungsstellen gibt es auch eigene LSBTI
Ansprechpersonen bei der Berliner Polizei und der Berliner
Staatsanwaltschaft, die eng mit LSBTI Organisationen
zusammenarbeiten und Sie unterstützen können.
Adressen und Kontaktdaten zu den Beratungsstellen finden
Sie auf dieser Webseite: www.berlin.de/lb/ads/schwerpunkte/
gefluechtete/lsbti-gefluechtete/beratung/.
Oder sannen Sie den QR-Code ein.
98
REGENBOGENSTADT BERLIN
Diese Hinweise wurden von der Berliner Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zusammengestellt. Auf der Website der LADS unter www.berlin.de/lads
finden Sie weitere Informationen, Adressen und wichtige
Ansprechpersonen.
99
DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT
Diskriminierung
und rassistische Gewalt
nicht hinnehmen –
Beratungsangebote nutzen
Diskriminierung und rassistische Gewalt
Was ist eine Diskriminierung?
Diskriminierung bedeutet eine Benachteiligung oder Zurückweisung aufgrund bestimmter Merkmale, zum Beispiel:
• Religion: Eine junge Muslima bekommt keinen Ausbildungs platz, weil sie ein Kopftuch trägt.
• Ethnische Herkunft: Eine Familie, die nach Berlin geflüchtet
ist, bekommt keinen Mietvertrag, weil sie nicht gut deutsch
spricht.
• Geschlecht: Eine Frau verdient - im gleichen Beruf - weniger
als ihr männlicher Kollege.
• Aufenthaltsstatus: Eine Person darf kein Konto eröffnen,
da sie nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat.
• Hautfarbe: Ein junger Mann mit dunkler Hautfarbe wird
vom Türsteher nicht in die Disko gelassen.
• Behinderung: Eine Person, die im Rollstuhl sitzt, kann ein
Restaurant nicht besuchen, da es keinen rollstuhlgerechten
Zugang gibt.
• Sexuelle Identität: Zwei Männer, die Hand in Hand gehen,
werden von Passanten beschimpft und beleidigt.
• Alter: Älteren Menschen wird unterstellt, dass sie nicht
mehr so gut arbeiten können und haben deswegen
schlechtere Chancen einen Job zu finden.
100
DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT
Berlin ist eine Metropole, die durch die Vielfalt ihrer Einwohner und Einwohnerinnen geprägt ist. Weltoffenheit, Toleranz
und gegenseitiger Respekt sind wichtig, damit das Zusammenleben gut funktioniert. Dennoch kommt es immer wieder
auch zu Fällen von Diskriminierung und rassistischer Gewalt.
Wenn Sie diese erleben, können Sie Beratung und Hilfe in
Anspruch nehmen.
Was sagt das Gesetz?
Gegen Diskriminierung gibt es ein Gesetz. Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz.
Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion,
der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität sind verboten (oder: sind nicht erlaubt).
Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht.
Hilfe für die Opfer von rassistischer Gewalt
Wer Gewalt erlebt hat, sollte sich erst an die Polizei wenden.
Für Gewaltopfer gibt es in Berlin auch nichtstaatliche Beratungsstellen. Auch dort erhalten Sie Hilfe und Unterstützung.
101
DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT
Diskriminierung – wer kann helfen?
In Berlin gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen. Diese
Beratungsstellen besprechen mit Ihnen, was Sie im Diskriminierungsfall am besten tun können. Jeder Schritt
wird mit Ihnen abgestimmt und alle Informationen werden
vertraulich behandelt. Die Beratungen sind kostenlos.
102
DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT
Diese Hinweise wurden von der Berliner Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zusammengestellt. Im Beratungswegweiser und auf der Website der
LADS unter www.berlin.de/lads finden Sie weitere Informationen, Adressen und Ansprechpersonen.
Beratungsstellen:
ADNB des TBB – Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin
Oranienstraße 53
10969 Berlin
U-Bahn U8, Haltestelle Moritzplatz
Telefon: 030 61305328
Fax: 030 61304310
E-Mail: adnb@tbb-berlin.de
www.adnb.de
Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung
der LV Selbsthilfe Berlin
Beratungsstelle der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.
Littenstraße 108
10179 Berlin
S-Bahn S5, S7, S75, U-Bahn U8, Bus 248, Haltestelle
S-/U-Jannowitzbrücke
Telefon: 030 27592527
Fax: 030 27592526
E-Mail: mueller@lv-selbsthilfe-berlin.de
www.lv-selbsthilfe-berlin.de
103
DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT
BDB – Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit
in der BRD
Sprengel Haus, Sprengelstraße 15
13353 Berlin
U-Bahn U9, Haltestelle U-Amrumer Straße
Bus 142, Haltestelle Samoastraße
Telefon: 030 2168884
Fax: 030 21996896
E-Mail: bdb@bdb-germany.de
www.bdb-germany.de/
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
(Diskriminierung aufgrund des Geschlechts)
Abteitung Frauen- und Gleichstellungspolitik
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Bus M29, Haltestelle Waldeckpark
Bus 248, M29, Haltestelle Lindenstraße/Oranienstraße
Telefon: 030 9028-2116
Fax: 030 9028-2066
www.berlin.de/sen/frauen/index.html
Berliner Netzwerk Lesben, Schwule, Transgender
für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
Telefon: 030 233690-80
E-Mail: l.wild@schwulenberatungberlin.de
ReachOut - Opferberatung und Bildung
gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
Oranienstraße 159
10969 Berlin
U-Bahn U8, Haltestelle U-Moritzplatz
Bus M29, Haltestelle Oranienplatz
Telefon: 030 69568339
Fax: 030 69568346
E-Mail: info@reachoutberlin.de
www.reachoutberlin.de
104
DISKRIMINIERUNG UND RASSISTISCHE GEWALT
Beratungsstelle zu rassistischer Gewalt:
105
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
Zusammen leben
in Deutschland oder
Regeln für das
Zusammenleben
Zusammenleben in Deutschland – Regeln
Alle Menschen sind verschieden, aber als Menschen gleich.
Diskriminierung ist verboten.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Männer und Frauen
haben die gleichen Rechte und Freiheiten. Niemand darf
wegen des Geschlechts, der „Hautfarbe“ (des Aussehens), der
Abstammung oder Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder wegen einer Behinderung
benachteiligt werden. Alle Menschen müssen sich gegenseitig
gewaltfrei und mit Respekt begegnen. 2
GG Art. 1; EU-Grundrechtecharta Art. 1 ff
GG Art. 3; EU-Grundrechtecharta Art. 20 und 21; EMRK Art. 14;
UN-Zivilpakt Art. 2 (1) und 14 (1)
1
2
106
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde und sind
Träger von Grund- und Menschenrechten – der Staat hat die
Pflicht, diese Rechte zu verwirklichen.
Jeder Mensch hat Menschenwürde und Rechte. Das gilt
für alle Menschen, weil sie Menschen sind – egal, welches
Geschlecht, ob jung oder alt, ob gläubig oder nicht gläubig,
ob jüdisch, christlich, muslimisch oder von einer anderen
Religion oder Weltanschauung, egal, welcher Herkunft und
egal, ob arm oder reich. In Deutschland hat der Staat die
Pflicht, die Würde und Rechte aller Menschen zu achten und
zu schützen.1
Jede Frau entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet –
das Gleiche gilt für Männer.
Jeder Mensch hat das Recht, den Ehepartner oder die Ehepartnerin frei zu wählen: Männer und Frauen, die über 18 Jahre
alt sind, haben das Recht, zu heiraten und eine Familie zu
gründen. Eine Ehe darf nur zwischen Männern und Frauen
geschlossen werden, die einander aus freiem Willen heiraten.
Die Familie hat kein Recht, eine Ehe zu erzwingen oder zu
verhindern. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte in
der Ehe und bei der Scheidung. Gewalt und Vergewaltigung
sind auch in der Ehe verboten.3
In Deutschland dürfen Frauen mit Frauen und Männer mit
Männern in einer Partnerschaft zusammenleben
Frauen dürfen auch Frauen und Männer dürfen auch Männer
lieben. Homosexuelle Paare können ihre Lebensgemeinschaft
als Eingetragene Partnerschaft amtlich bestätigen lassen.5
Es gibt auch homosexuelle Paare, die gemeinsam Kinder
erziehen. Der Staat unterstützt diese Familien. Gewalt gegen
homosexuelle und auch transsexuelle Menschen ist strafbar.
Der Staat schützt homosexuelle und transsexuelle Menschen.
GG Art. 6; EU-Grundrechtecharta Art. 9; EMRK Art. 12;
UN-Zivilpakt Art. 23 und 24; UN-Sozialpakt Art. 10; StGB § 177,;
BGB §§ 1297ff
4
GG Art. 6; UN-Zivilpakt Art. 24; UN-Sozialpakt Art. 10
5
EU-Grundrechtecharta Art. 21; Lebenspartnerschaftsgesetz
(LPartG)
3
107
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
Man muss nicht verheiratet sein, um zusammenzuleben
Männer und Frauen dürfen auch unverheiratet zusammenleben. Auch unverheiratete Paare und alleinstehende Frauen
dürfen Kinder bekommen. Uneheliche Kinder sind ehelichen
Kindern gesetzlich gleichgestellt.4
Eltern müssen für ihre Kinder sorgen – es ist verboten,
Kinder zu schlagen
Die wichtigste Aufgabe von Eltern ist, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Eltern müssen ihre Kinder vor Gewalt schützen.
Wer ein Kind schlägt, macht sich strafbar. Das gilt auch für
das Schlagen der eigenen Kinder. 6
Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder Weltanschauung zu wählen – keine Religion oder Weltanschauung
steht über dem Gesetz des Staates
Jeder Mensch hat das Recht, zu glauben, was er für richtig
hält. Religion ist eine private Angelegenheit. Jeder Mensch
kann sich seine Religion oder Weltanschauung frei wählen, sie
wechseln und nach ihr leben oder ohne eine Religion leben.
Aber: Die Gesetze des Staates haben gegenüber religiösen
Vorschriften Vorrang.7
GG Art. 2 und 6; EU-Grundrechtecharta Art. 24;
UN-Kinderrechtskonvention Art. 19; UN-Sozialpakt Art. 10;
StGB §§ 223 und 225; SGB VIII §8a
7
GG Art. 4; EU-Grundrechtecharta Art. 10; EMRK Art. 9;
UN-Zivilpakt Art. 18
8
GG Art. 2 und 5; EU-Grundrechtecharta Art.2 - 6;
EMRK Art. 2 - 5; UN-Zivilpakt Art . 6 - 9
6
108
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit
vor Gewalt! Jeder Mensch darf sich frei entfalten!
Jeder Mensch hat ein Recht auf persönliche Freiheit, Leben
und Sicherheit. Kein Mensch darf einem anderen Menschen
körperlich schaden. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Entfaltung und Selbstbestimmung. 8
Die eigene Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit eines
Anderen verletzt wird
Jeder Mensch darf seine Meinung sagen. Jeder Mensch darf
seine Meinung verbreiten. Jeder Mensch darf die Meinung
anderer hören. Der Zugang zu Informationen ist frei. Die
Freiheit hat aber auch Grenzen. Nicht nur Taten, sondern auch
Worte können verletzen. Es ist verboten, die Würde anderer
Menschen zu verletzen oder andere Menschen zu beleidigen.9
GG Art. 5; EU-Grundrechtecharta Art. 11; EMRK Art. 10 und 11;
UN-Zivilpakt Art. 19 - 21
10
GG Art. 16a; EU-Grundrechtecharta 18 und 19;
Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechts stellung der Flüchtlinge); Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikations richtlinie „über Normen für die Anerkennung von Drittstaats angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf
internationalen Schutz…“)
9
109
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Um Asyl zu
erhalten, bedarf es bestimmter Fluchtgründe
Zu den Grundrechten gehört auch das Recht, vor Verfolgung
und Gewalt in einem anderen Land Schutz zu suchen.
Nach internationalem und deutschem Recht haben Menschen,
die verfolgt werden, das Recht auf Schutz und Zuflucht.
Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlingen wird vorübergehend
Schutz in Deutschland gewährt. Das Recht auf Schutz und
Zuflucht kann man verlieren, wenn man die staatlichen
Gesetze verletzt, zum Beispiel ein Verbrechen begeht.10
Notrufnummern und Anlaufstellen:
Mehrsprachiges und kostenfreies Hilfetelefon für Frauen
bei Gewalt: 08000 116016
Kindernotdienst: 030 610061
Wenn Sie Zeuge oder Opfer von Gewalt sind, wenden Sie sich
bitte an die Polizei (kostenfreier Notruf: 110).
Wenn Sie Gewaltopfer sind, weil Sie homosexuell oder
transsexuell sind, rufen Sie bitte auch den Notruf der Polizei.
Sie können auch die Staatsanwaltschaft anrufen. Es gibt
eigene Ansprechpersonen für homo- und transsexuelle
Menschen. (Polizei: 030 4664-979444, Staatsanwaltschaft:
030 9014-2697)
110
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
Für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, gibt es in Berlin
ein gut ausgebautes Hilfesystem. Die BIG-Hotline bietet eine
erste Beratung und vermittelt freie Plätze in Frauenhäusern
und Zufluchtswohnungen. Sie ist unter der Telefonnummer
030 6110300 rund um die Uhr erreichbar. Bei Bedarf werden
Sprachmittlerinnen herangezogen.
111
ZUSAMMENLEBEN IN DEUTSCHLAND – REGELN
Abkürzungen:
GG = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(= deutsche Verfassung)
EU-Grundrechtecharta = Charta der Grundrechte der
Europäischen Union
EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention
(Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten)
UN-Zivilpakt = Internationaler Pakt über bürgerliche und
politische Rechte
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
StGB = Strafgesetzbuch
SGB = Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
Herausgeber:
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin
Telefon: 030 901723-51, Fax: 030 901723-20
E-Mail: Integrationsbeauftragter@intmig.berlin.de
www.integrationsbeauftragter.berlin.de
Das Informationspaket für Geflüchtete liegt in folgenden Sprachen vor:
Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi/Persisch und Französisch
Alle Fassungen stehen als Download zur Verfügung unter:
www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtete/
Layout:
planet spring
Studio für Kommunikation
www.planet-spring.com
Berlin, September 2016
ISBN: 978-3-938352-77-9