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Abb. 1 / Aus dem Bebaungsplan für Gotenburg / Architekt: Albert Lilienberg
Stadteil Anggärden / Zeichenerklärung wie in Abb. 4
AUS DEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ART DER AUSNÜTZUNG DER GRUNDSTÜCKE
In Grundstücken, auf denen die Häuser in geschlossener Reihe errichtet werden sollen, hat die „byggnadsnämnd“ das Recht, Änderungen zu erlauben und zwar 1 Meter
Höhe mehr als im Plan angegeben für den Dachfuß und 3 Meter für den Dachfirst, in Übereinstimmung mit dem Baugesetz und den Verordnungen. Es ist nicht erlaubt,
über den oben angegebenen Höhen Wohnungen oder Aufenthaltsräume einzurichten, Aus architektonischen Gründen hat die „byggnadsnämnd“ das Recht, für einen Teil des
Gebäudes größere Abweichungen, von den fcstgestellten Höhen, als die oben angegebenen, zuzulassen
BEITRÄGE ZUM ENTWURF EINES STADTEBAUGESETZES
VON R. HEILIGENTHAL-BERLIN
Die Literatur über den Entwurf eines Preußischen Städte
baugesetzes wird immer umfangreicher. Wie natüilich gehen die
Verfasser bei ihren Vorschlägen von den Verhältnissen ihres
engeren Wirkungskreises aus; wertvolle örtliche Erfahrungen werden
mitgeteilt, die beachtenswerte Winke geben, was alles in einem
derartigen Gesetzentwurf berücksichtigt werden muß.
Damit die große Linie nicht verloren geht, die wichtig ist für
ein Landesgesetz, das vielleicht einmal Grundlage eines Reichs-
gesetzes wird, soll hier versucht werden, die Hauptvorschläge des
Entwurfes einmal auf Grund einer erweiterten Erfahrungsgrund
lage kurz zu werten.
Diese Grundlage geben die Erfahrungen derjenigen Länder,
in welchen die Anhäufung der Bevölkerung früher eingesetzt hat,
rascher fortgeschritten ist oder schließlich in Einzelheiten zu
besseren oder schlechteren Ergebnissen geführt hat.
Die wichtigsten Gegenstände des Städtebaugesetzentwurfes sind:
1. Die Verwaltungsorganisalion der Zusammenballung;
2. Die Zusammenarbeit mit Verkehrsgesellschaften und Ver
kehrsbehörden, insbesondere der Reichsbahngesellschaft;
3. Die Enteignung des notwendigen Geländes;
4. Die technisch-künstlerische Gestaltung,
Zu 1. Gerade zur rechten Zeit ist eine Untersuchung von
Professor Thomas R. Reeds von der Michigan Universität er
schienen, der auf Grund eingehender Studien amerikanischer,
englischer und deutscher Verhältnisse das Verwallungsproblem
der großen Anhäufung bespricht.
Das Ergebnis ist folgendes: Drei Lösungen sind denkbar.
Die erste, die Schaffung örtlicher Verwaltungskörper für bestimmte
Einzelaufgaben je nach auftretendem Bedürfnis entspricht der
englischen Gepflogenheit, hat aber auch in den Vereinigten Staaten
oft Anwendung gefunden. Derartige Verwaltungskörper können
von der Regierung eingesetzt werden (Polizeiverwaltung für Groß-
London, Entwässerungsbehörde für Groß-Milwaukee). Soweit es
sich aber um Aufgaben der Selbstverwaltung handelt, ist ein
derartiges Verfahren in einem demokratischen Lande unerträglich.
Es hat auch nur selten Anwendung gefunden. Eine andere Mög
lichkeit ist, daß die Verwaltungskörper durch die Einzelverwaltungen
oder durch die Bürger selbst gewählt werden (Zweckverbände).
In allen Fällen aber haften diesen „ad hoc Verwaltungskörpern"
sehr große Mängel an. Sie können das Großstadtproblem nicht
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Städtebau 1926, Heft 6